Europe works together (EWT)

Eine neue Organisation für Europa

Text von Regula Heinzelmann 

 

 

 

Die EU war noch nie Europa, aber sie hat die beteiligten Länder VOR Corona in die Pleite getrieben. Viele Völker werden mehr Unabhängigkeit verlangen nach der Corona-Krise.

 

Wir müssen die europäische Zusammenarbeit NEU organisieren, mit hoher Souveränität der Staaten und Volksentscheiden. In meiner Heimat Schweiz sollte man die Initiative ergreifen. 

 

Diese Seite enthält die wichtigsten Punkte meines Vorschlages für einen Europäischen Staatsvertrag. Das gesamte Europäische Konzept sowie diverse Hintergrundinformationen enthält mein neues Buch:

 

 

Politische Neugestaltung Europas – dringender denn je!

Eine neue Organisation für Europa

Gerhard Hess Verlag

Preis € 22.80

 

ISBN 978-3-87336-775-3

 

 

Das Buch kann man direkt beim Verlag bestellen:

 

info@gerhard-hess-verlag.de

 

https://www.gerhard-hess-verlag.de/

 

Wichtig Mein Buch ist parteineutral und unabhängig von irgendwelchen Organisationen entstanden. 

 

 

Mein Europäisches Konzept

 

 

Diesen Vorschlag für eine neue europäische Organisation habe ich unabhängig von irgendwelchen Parteien oder Organisationen erarbeitet. Die erste Fassung schrieb ich in den 80er Jahren, wobei mir klar war, dass eine Umsetzung Jahrzehnte dauern würde.

 

2016 schrieb ich das Konzept von Bundesstaat auf Staatenbund um, aber ohne viel zu ändern. Inzwischen hatte ich gelernt, dass man die unterschiedlichen Völker von Europa nicht in einen Staat zwängen kann, sondern eine Organisation mit hoher Souveränität für die Staaten braucht. Die Völker sollen mitentscheiden können, welche gemeinsamen Gesetze sie übernehmen wollen, 

 

Für die neue Organisation schlage ich den Namen Europa works together (EWT) vor. Die EWT soll die europäische Zusammenarbeit neu aufbauen und zwar ausdrücklich unabhängig von der EU, weil eine Reform der EU viel zu kompliziert und zu kostspielig wäre.

 

Das Ziel der EWT ist die wirtschaftliche, kulturelle, politische und militärische Autonomie der EWT und ihrer Mitglieder, sowie eine konkurrenzfähige und leistungsfähige Wirtschaft und Wohlstand für alle Einwohner.

Die EWT-Länder sind bestrebt mit anderen Staaten friedlich zusammen zu arbeiten.

Der EWT beitreten, kann jeder europäische Staat zwischen Gribraltar und den Grenzen der Russischen Föderation. Voraussetzung ist, dass der Beitritt in den betreffenden Gebieten durch eine Volksabstimmung beschlossen wurde. Die Mitglieder müssen sich verpflichten, sich so rasch wie möglich von der EU zu trennen, für Provinzen die Separation von ihren bisherigen Staaten, sofern diese noch zur EU gehören.

Die Mitglieder haben weiter die Verpflichtung, sich so weit wie möglich aus Staatsverträgen zu lösen, die dieser Vereinbarung entgegenstehen.

Die EWT-Staaten erheben untereinander keine Zölle und verpflichten sich, die technischen Handelshemmnisse, so weit wie möglich zu reduzieren.

Jedes EWT-Land kann den EWT-Vertrag kündigen durch Volksbeschluss.

 

Gemeinsame Kompetenzen der EWT-Staaten

Die EWT kann Gesetze erarbeiten, die für alle Mitgliedstaaten gelten, z.B. Obligationen, Handels-, Familien- und Erbrecht. Dazu IT-Recht und Datenschutzgesetze.

Akzeptiert das EWT-Parlament einen Gesetzesentwurf, können die Stimmberechtigten jedes EWT-Landes mit einer bestimmten Anzahl Unterschriften, die sich nach der Einwohnerzahl richten, ein Referendum für eine Volksabstimmung über das Gesetz einreichen. Stimmt in einem Mitgliedsstaat das Volk gegen das Gesetz, gilt dieses nicht für das betreffende Land. Stimmen die Stimmberechtigten aller EWT-Länder gegen das Gesetz, fällt dieses dahin.  

Die EWT-Staaten erarbeiten gemeinsame Rechtsbestimmungen über Umweltmanagement.  

Die Gesetze und die Verfassung der EWT stehen über dem Recht der Mitgliedsstaaten.

 

Organisation der ETW-Gemeinschaft

Die Staatsgewalten der EWT-Staaten bestehen aus Exekutive (Regierung), Legislative und Justiz.

Für Angelegenheiten, die für alle EWT-Staaten einheitlich geregelt sind, werden eine EWT-Exekutive, eine EWT-Legislative und eine EWT-Justiz organisiert.

Deren Mitglieder werden direkt von den Stimm- und Wahlbürgern der EWT-Staaten gewählt.

Es wird ein EWT-Gericht geschaffen, das Urteile der höchsten Gerichte der Mitgliedsstaaten überprüft. Dabei wird das betreffende Landesrecht, aber auch das EWT-Recht berücksichtigt.

An der Spitze steht der EWT steht der Präsident. Dieser wird von den Stimmbürgern aller EWT-Länder gewählt. Er und sein Team vertreten die EWT nach aussen.

Schwerwiegende Beschlüsse, die über die Kompetenzen der einzelnen Instanzen hinausgehen, werden von der Grossen EWT-Versammlung getroffen.

Für Entscheide der Grossen EWT-Versammlung ist im Prinzip eine Mehrheit von zwei Dritteln erforderlich. Über deren Entscheidungen kann die Bevölkerung mit einer bestimmten Anzahl Unterschriften ein Referendum einreichen. Dann wird in allen vom Entscheid betroffenen EWT-Staaten eine für die EWT-Organe verbindliche Volksabstimmung durchgeführt.

 

Unabhängige Aufsichtsinstanz 

 

Die Beratungs- und Aufsichtskommission (BAK) setzt sich zusammen aus verdienstvollen Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Kultur. Ihre Aufgabe gegenüber der EWT-Organisation und den Staaten entspricht dem der Aufsichträte von Unternehmen.

Jeder EWT-Staat verpflichtet sich, eine BAK in seinem Land zu organisieren und es wird eine BAK für die EWT organisiert. Die Mitglieder aller BAKs werden vom Volk gewählt.

In EWT-Staaten, die über einen König oder eine Königin verfügen, übernehmen diese den Vorsitz der BAK, anderenfalls die Person, die das höchste repräsentative Amt innehat.

Die BAK hat die Aufgabe der Beratung und Beaufsichtigung der Exekutive, der Jurisdiktion, des Präsidenten und sonstiger staatlicher Instanzen. Sie sorgt für Gerechtigkeit und hat verfassungs-oder rechtswidrige Anordnungen, Gesetze oder Gerichtsurteile aufzuheben.

Die Politiker werden mit ihrem Vermögen haftbar für den Verlust oder Verschwendung von Steuergeldern, wenn sie vorsätzlich oder grobfahrlässig handeln.

 

 

Verhältnis von Staat und Wirtschaft

Die Wirtschaft und die Staatsorgane sind personell und institutionell getrennt und voneinander unabhängig. Sie sollten sich gegenseitig möglichst wenig beeinflussen.Lobbyismus ist verboten. Hingegen soll der Staat die Wirtschaft soweit notwendig beaufsichtigen. 

Die EWT-Mitglieder sind verpflichtet, die Währung EURO aufzugeben. EWT-Mitglieder können Währungsgemeinschaften zusammenschliessen. Voraussetzung ist aber, dass die betreffenden Länder wirtschaftlich kompatibel sind und kein Land verpflichtet wird, für die anderen zu haften. 

Die EWT-Staaten verpflichten sich, komplizierte Steuergesetze abzuschaffen und das Steuerrecht einfach zu gestalten.

 

Einwanderungspolitik

Bürger der EWT ist jede Person, die zur Zeitpunkt der Gründung Bürger einer der beteiligten Staaten war, sowie die Nachkommen eines Bürgers oder einer Bürgerin.

Wer älter als 20 Jahre ist kann nicht Doppelbürger eines EWT-Landes und eines anderen Landes sein, auch nicht Doppelbürger zweier EWT-Staaten.

Jedes EWT-Land kann die Zuwanderung einschränken. Im ganzen sollte der Anteil der Ausländer aus Nicht-EWT-Staaten, die sich länger als ein Jahr in einem Land der EWT aufhalten, 10 Prozent der einheimischen Bevölkerung nicht überschreiten.

Ausländer sind ausdrücklich verpflichtet, das (verfassungsmässige) Recht des EWT-Aufenthaltsstaates zu befolgen.

Flüchtlinge werden aufgenommen, wenn sie nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention Hilfe benötigen. 

Die EWT-Staaten setzen sich dafür ein, dass Flüchtlinge oder Opfer von Katastrophen in ihren Heimatländern Hilfe erhalten, so dass eine Reise nach Europa für sie nicht notwenig ist.

Wer illegal die Grenze eines EWT-Staates übertritt oder sich illegal in einem ETW-Staat aufhält, wird sofort aus diesem ausgewiesen.

Die EWT-Staaten verpflichten sich zum Schutz ihrer Grenzen, gegen illegale und erst recht gegen kriminelle Einwanderer.  

 

Verteidigung gegen Angriffe von aussen

Die Länder der EWT verpflichten sich, ihre Armee so aufzubauen, dass es so weit wie möglich fähig ist, das Land gegen Angriffe von aussen zu verteidigen. 

Die EWT-Staaten führen militärische Aktionen gegen EWT oder Drittstaaten nur zur Verteidigung durch.

Die EWT-Länder entscheiden durch Volksabstimmung, ob sie weiterhin der NATO oder anderen Militärbündnissen angehören wollen.

Die Armeen der EWT verpflichten sich, zusammen zu arbeiten, um die EWT gegen Angriffe von aussen zu verteidigen.

 

 

Danke!

 

 

Das folgende Bild "Vielfalt in der Einheit", gemalt von Albert Willen, fotografiert von Regula Heinzelmann stellt ein Symbol der friedlichen Zusammenarbeit in Europa dar. Mit Albert Willen habe ich in den 80er Jahren viel über mein Europäisches Konzept diskutiert und ich danke ihm für seine Inspirationen. Informationen über Albert Willen findet man hier:

 

https://www.europa-konzept.eu/informationen-impressum/bilder/

 

 

Ebenso danke ich Gero Greb für seine Unterstützung, die er mir bei der Akualisierung des Textes gegeben hat. 

 

https://www.europa-konzept.eu/texte-von-gero-greb/

 

 

 

 

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© Regula Heinzelmann