Kafkaeskes Vorgehen des Deutschen "Verfassungsschutzes" gegen die AfD

Grundsatzprogramm 2016.pdf
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Herr Haldenwang_BfV.pdf
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Texte von Gero Greb und Regula Heinzelmann

 

 

8. Juni 2023

 

Das „unabhängige“ Deutsche Institut für Menschenrechte will die AfD verbieten – womit es selber wesentliche Menschenrechte und das Grundgesetz verletzt. Natürlich ist das Institut nicht unabhängig, sondern wird vom Staat finanziert und einige Mitglieder des Gremiums werden vom Bundestag eingesetzt. Grund dafür ist wohl, dass die AfD in Umfragen gleichauf mit der SPD steht und die Grünen weit hinter sich gelassen hat.

 

Weitere Informationen darüber findet man hier.

 

https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/skandal-offizielle-organisation-fordert-afd-verbot/

 

 

 

 

16. Mai 2021

 

Aktualisierung von Gero Greb, die vollständige Version kann man oben als PDF-Datei herunterladen. 

 

Herr Haldenwang/BfV ist als Büttel des BMI/Seehofer und aller anderer etablierter Parteien in der BRD zu bezeichnen!

 

Als Beispiel nur eines an dieser Stelle: Die Linksfaschisten (nennen sich Antifaschisten) ausführendes Organ der Linken/Grünen dürfen ungestraft AfD-Mandatsträger an Infoständen krankenhausreif prügeln und der AfD werfen sie rechte Gesinnung vor, wenn sie die Bundesfahne hochhält!

 

Dieser Mann gehört angezeigt wegen Amtsmißbrauchs!

 

Die Argumente gegen den Flügel der AfD sind dermaßen aufgebauscht, daß Grimms Märchen dagegen wahre Geschichten sind! Wenn man die Vorwürfe gegen die AfD und hier speziell gegen den Flügel wirklich für rechtens hält, dann müssten die CDU +CDU+SPD+Grünen+Linken alle zu Verdachtsfällen werden.

 

Die Angst vor der AfD wandelt sich in Wut und Hass!

 

Das Grundsatzprogramm der AfD fordert im Artikel 1 Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild: Die AfD setzt sich dafür ein, Volksentscheide in Anlehnung an das Schweizer Vorbild auch in Deutschland einzuführen.

 

Ist dieser Artikel der Grund dafür, das die AfD mit allen Mitteln und ich meine wirklich mit allen Mittel bekämpft wird von den Etablierten + Medien?  

 

https://www.afd.de/grundsatzprogramm/#1

 

 

 

4. März 2021

 

Regula Heinzelmann

 

Die AfD wird angeblich vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Dieser äussert sich dazu aber nicht. 

 

In Kafkas Roman „Der Prozess“ wird Josef K. angeklagt, ohne dass er den Grund dafür erfährt. Auch der Deutsche Verfassungsschutz verhält sich so, er erstellte ein geheimes Gutachten über die AfD und verweigert der Parteiführung den Einblick. Stattdessen erhielten es viele Redaktionen, die zum Vornherein gegen die AfD sind und nach Belieben Auszüge veröffentlicht haben. 

 

Das ist gegenüber niemandem ein rechtsstaatliches Vorgehen.

 

 

Als Schweizerin und Europäerin habe ich seit Jahrzehnten beste Kontakte in Deutschland. Zu meinen Freunden gehörten einige aktive Hitlergegner der Kriegsgeneration, die inzwischen leider gestorben sind. Ihnen bin ich es schuldig, nicht tatenlos zuzusehen, wie in Deutschland eine neue Diktatur entsteht.

 

Deswegen protestiere ich hier gegen das Vorgehen des Deutschen Verfassungsschutzes gegenüber der AfD.

 

Ich betone, dass ich diese Meinung auch vertreten würde, wenn es irgendeine andere Partei oder Organisation – auch meine politischen Gegner - betreffen würde. Es ist im Grundgesetz nicht mal geregelt, weil man es wohl für selbstverständlich hielt, dass in einem demokratischen Rechtsstaat so etwas nicht vorkommt. 

 

 

Ähnlicher Vorgang 2019

 

2019 wurde ein Gutachten publiziert, aber nicht etwa vom Verfassungsschutz selber oder von der AfD, die das nächste Recht darauf hätte. Im Gegenteil, der AfD wird die Einsicht in das Gutachten weiterhin hartnäckig verweigert.

 

Nein, die AfDler mussten es bei einem politischen Gegner herunterladen auf folgendem Link und dazu noch als Fliesstext. Diesen habe ich herauskopiert, formatiert und in eine PDF-Datei umgewandelt, so ist es bequemer zu lesen und zu speichern.

 

https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/?fbclid=IwAR09bVJeQjrdCds3XG1c85VDTh0hQxcwPNsrYrABgXUaZLwgZ_MxgzLSEWs#spendenleiste

 

https://www.afd.de/joerg-meuthen-bfv-lehnt-afd-antrag-auf-gutachten-einsicht-ab/

 

Wie ist es möglich dass ein vertrauliches Gutachten an sämtliche Medien (Fernsehen/Presse) gelangt z.B. zur SZ: “In einem vertraulichen Gutachten begründet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), warum es Teile der AfD offiziell zum Extremismus-"Verdachtsfall" erklärt und die Gesamtpartei auf den Prüfstand stellt.“

 

Diese (SZ) betont das sogar noch und verstößt nach meiner Meinung massiv gegen das Amtsgeheimnis und gegen den Datenschutz!

 

https://www.sueddeutsche.de/politik/gutachten-verfassungsschutz-afd-hoecke-1.4295585

 

Mit der Weiterleitung an die Presse wurde die Datenschutz-Grundverordnung verletzt. Artikel 5 DSGVO: „Personenbezogene Daten müssen a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“).“ Die DSGVO gilt zwar nicht für Behörden, wenn es um Verbrechensbekämpfung geht, aber das ist nicht das Ziel dieses Gutachtens. Die AfD hat nach Artikel 13 und 14 der DSGVO also das Recht auf Information, die der Verfassungsschutz verweigert.

 

Man könnte es inkonsequent nennen, dass ich hier das Gutachten publiziere. Da dieses aber schon veröffentlicht wurde und zwar bei einem politischen Gegner der AfD, halte ich es für richtig, dass man das nun auch auf einer Seite herunterladen kann, deren Autoren sich mit der Bürgerlichen Opposition in Europa soldarisieren.

 

 

Demokratisch beschlossenes Grundsatzprogramm

 

Der Bundesparteitag vom 30. April 2016 war ein Mitgliederbeitrag, nicht ein Delegiertenparteitag wie bei anderen Parteien. Dabei haben die Mitglieder auf sehr basisdemokratische Art das Grundsatzprogramm beschlossen, und dieses ist massgebend, nicht die persönlichen Ansichten oder provozierenden Reden einzelner Mitglieder. Man kann es oben als PDF-Datei herunterladen.

 

Was im Grundsatzprogramm mit dem Deutschen Grundgesetz nicht übereinstimmt, ist die Forderung nach Volksentscheiden, bzw. direkter Demokratie nach Schweizer Vorbild. Diese stört die herrschenden Politiker, sie schränken ihre Macht ein, dazu folgender Beitrag.

 

http://www.europa-konzept.eu/texte-von-regula-heinzelmann/demokratiezerfall/demokratiekritik-von-unechten-demokraten/

 

 

 

Mein Kommentar zum Gutachten

 

Zum Gutachten ist festzuhalten, dass es auch AfDler gibt, die gravierende Fehler machen. Beispielsweise wurde Gaulands Ausspruch vom „Vogelschiss“ von vielen AfDlern scharf kritisiert und den häufig völlig unnötigen Provokationen von anderen Vertretern stimmen ein grosser Teil der AfDler ebenfalls nicht zu.

 

 

Identität des Volkes

 

„In dem Statement der Partei ist die Grundprämisse einer homogenen Kulturgemeinschaft als Grundlage des Staatsvolks angelegt.“ Das behauptet der Verfassungsschutz und es wird immer wieder kritisiert. Vor allem kritisiert der Verfassungsschutz ein ethnisch-biologisches bzw. ethnisch-kulturelles Verständnis des Volkes, was er als Tendenz zu „völkisch-nationalistisch“ betrachtet. Wenn einzelne Mitglieder der AfD davon ausgehen, dass die Deutschen eine „homogenen Kulturgemeinschaft“ sind, irren sie sich. In einer solchen hätten die Regierung von Frau Merkel keine Chancen und schon gar nicht dieser „Verfassungsschutz“.

 

Dass es ein Grundrecht eines Volkes ist, seine Identität zu erhalten, das beachtet der Deutsche Verfassungsschutz nicht, obwohl man es weltweit für indigene Völker fordert. Nun, auch die Deutschen sind ein indigenes Volk und haben wie jedes Volk das Recht, zu verhindern, dass sie in ihrem eigenen Land zu einer Minderheit werden und dafür entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

https://www.bmz.de/de/themen/allgemeine_menschenrechte/hintergrund/blickpunkt_indigene.html

 

Weiter kritisiert der Verfassungsschutz die Forderung nach einer Deutschen Leitkultur, wenn er diese auch gnädigerweise noch nicht als grundgesetzwidrig betrachtet. Eine Deutsche Leitkultur wurde aber auch schon von der CDU, sogar von Frau Merkel selber, verlangt.

https://ralphjanik.com/2017/03/24/aus-dem-archiv-angela-merkel-zur-leitkultur/

 

Betonen muss ich, dass ich viele AfDler kenne, die mehr echte Welterfahrung – und zwar nicht nur als Touristen – haben als die meisten ihrer Gegner zusammen. Die abgeschirmten Elfenbeinturm-Reisen vieler Mainstream-Politiker betrachte ich nicht als Welterfahrung. Wer die Welt kennt, weiss, wohin die Multikulti-Ideologie führt und in Deutschland beginnt man es deutlich zu spüren. Zu Informationen über Delikte von Staatsangehörigen verschiedener Länder – auch von Deutschen und Schweizern – empfehle ich diese Webseite.

https://behoerdenstress.de

 

 

Menschenwürde

 

Das Wort Menschenwürde kommt in dem Bericht dauernd vor. Es wird aber nicht auf die Deutschen oder nicht mal auf die legalen und sich rechtmäßig verhaltenden ausländischen Einwohner angewendet, sondern vor allem auf Einwanderer, von denen ein grosser Teil sich illegal im Land aufhält und dazu noch kriminell ist. Diese dürfe man ja nicht pauschal verdächtigen oder in ihrer Bewegungsfreiheit behindert, um die anderen Einwohner zu schützen.

 

Wo bleibt die Menschenwürde der von Migranten und Terroristen ermordeten Menschen und die der vergewaltigten Frauen?!

 

Den Zynismus gegen die Opfer zeigen auch Gerichtsurteile wie folgendes:

https://www.wn.de/Muensterland/3626923-Totschlagsprozess-Freispruch-nach-sechs-Messerstichen

 

 

Demokratie

 

Freiheitlich Demokratische Grundordnung bedeutet in diesem Gutachten „herrschendes Regime“, bzw. die Merkel-Regierung. Die Kritik der AfD wird grundsätzlich als Angriff bewertet, wenn auch in einigen Fällen zugestanden wird, dass er nicht grundgesetzwidrig ist.

 

Besonders intensiv befasst sich das Gutachten mit dem thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke. Kritisiert wird unter anderem seine Dresdner Rede. Die hat mir auch nicht gefallen, jedenfalls nicht der aggressive Ton. Dass er aber von einem „Denkmal der Schande“ sprach, kann man ihm nicht vorwerfen, das hat Martin Walser auch schon getan.

 

http://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/antwort-auf-knoblochs-afd-rede/

 

Kein Wort ist in dem Gutachten zur Aktion des „Zentrums für Politische Schönheit“ zu finden, das Björn Höcke und seine Familie monatelang beobachten liess. Höcke selber erklärte in einer Rede, dass er nicht gleiches mit gleichem vergelten wolle. Mehr dazu:

http://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/die-grosse-mutti-sieht-dich/

 

Die Forderung nach Direkter Demokratie ist daher wohl ein Hauptpunkt, warum die AfD solchen unwürdigen Schikanen ausgesetzt wird – die herrschenden Politiker fürchten ihre Macht zu verlieren.

 

http://www.europa-konzept.eu/texte-von-regula-heinzelmann/demokratiezerfall/demokratiekritik-von-unechten-demokraten/

 

 

Islamkritik

 

Das ist ein wichtiger Bestandteil dieses Gutachtens. Es ist bestimmt kein Angriff auf die Religionsfreiheit, wenn man eine Religion kritisiert, vor allem wenn sie mit dem geltenden Recht eines Landes nicht übereinstimmt. Zur Religionsausübung, braucht man keine Protzmoscheen und nicht mal Minarette, sondern ungestörte Räume. Es gehörte immer zur religiösen Tyrannei, dass Kritik an bestimmten Religionen verboten oder verpönt war. Die Religionsfreiheit hört auf, wo man anderen eine Religion aufzwingen will.

 

Dazu hat man als emanzipierte Frau das Recht, sich gegen die Verletzung der Frauenrechte durch den Islam zu wehren und dagegen, dass sich das in Europäischen Ländern verbreitet. Vor fünfzig Jahren habe ich mich in der Schweiz für das Frauenstimmrecht engagiert, und jetzt muss ich in Berlin auf die Strasse gehen für elementarste Frauenrechte. Was für ein Rückschritt!

 

http://www.europa-konzept.eu/berichte-aus-berlin/frauenmarsch-berlin-9-juni-2018/

 

http://www.europa-konzept.eu/aktuelle-texte/genderwahn-und-doppelmoral/

 

Übrigens ist auch der Europarat der Meinung, dass die Scharia den Menschenrechten widerspricht.

https://www.zukunft-ch.ch/europarat-scharia-widerspricht-menschenrechten/?fbclid=IwAR089hzKGqBksDq7aqktluAgXd8QXQUpcuOLloibt3VDolQFWyIjZ1rfIkQ

 

 

 

Zuwanderer müssen sich unserem Recht anpassen!

 

Eine besonders absurde Passage ist folgende: „Die JA (Junge Alternative) verlangt von Zuwanderern nicht nur ein besonderes Bekenntnis zu Deutschland – was potenziell legitim ist – sondern auch eine absolute Anpassung an dessen vermeintliche „Identität“. Das Grundgesetz, das dem Menschen individuelle Freiheit zusichert, garantiert durch die Freiheit zur Persönlichkeitsentfaltung eben auch die Möglichkeit, sich kulturelle Eigenarten zu bewahren, „soweit […] nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz“ verstoßen wird. Die JA erachtet also die Assimilation nicht nur als wünschenswert, sondern definiert sie als zentrale Bedingung des Zusammenlebens. Diese bedingungslos geforderte Assimilation könnte einen Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG darstellen.“ Dem gegenüber steht die Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 2: Jeder Flüchtling muss sich den Gesetzen und den Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Gastland unterziehen, auf der ganzen übrigen Welt ist das für Besucher und Einwanderer so üblich.

 

 

Revisionismus – eine stalinistische Vokabel

 

Ebenfalls eine wichtige Rolle in dem Gutachten spielt der „Revisionismus“. Dies bedeutet, eine als allgemein anerkannt geltende historische, politische oder wissenschaftliche Erkenntnis und Position nochmals zu überprüfen, in Frage zu stellen, neu zu bewerten oder umzudeuten. Ein Staat, in dem das nicht erlaubt wird, ist eine Diktatur und oft eine Tyrannei, z.B. Stalin verwendete gern den Begriff. Der Begriff „Revisionismus“ bezieht sich unter anderem auf die Feststellung, dass Deutschland nicht die alleinige Schuld an den Weltkriegen trägt. Das ist schon lange bekannt und Stand der Wissenschaft – siehe die Spartenkanäle von ARD/ZDF z.B. PHOENIX und die gehören sicher nicht der AfD! Kaiser Wilhelm II war das einzige Staatsoberhaupt in Europa, das sich gegen den Ersten Weltkrieg solange wie möglich wehrte. Den Versailler Vertrag von 1919 ist keineswegs als Friedensschluss zu betrachten, sondern als Kriegserklärung gegenüber Deutschland und als Mitursache für den Aufstieg der Nationalsozialisten!

 

 

Doppelmoral

 

Ein Hammer ist aber folgender Satz aus dem Gutachten: „Aus dieser personenbezogenen Verächtlichmachung des politischen Gegners und der zuvor beschriebenen Diffamierung von Prozessen und Institutionen der parlamentarischen Demokratie wird ein Zerrbild erzeugt, das bei den Zuhörern bzw. Betrachtern den Eindruck des Niedergangs, der Ausweglosigkeit und der Unterdrückung von Andersdenken suggerieren soll.“ Das zeigt besonders die Doppelmoral dieses „Verfassungsschutzes“. Seit der Parteigründung 2013 werden AfD-Politiker persönlich beleidigt, tätlich angegriffen, ihre Häuser verschmiert, Wirte bedroht, die AfD-Versammlungen anbieten usw. Die „Antifa“ kann immer noch ungehindert zu jedem Verbrechen gegen die AfD-Leute aufrufen, sogar zu Mord, ohne entsprechende strafrechtliche Verurteilung. Der Verfassungsschutz gibt sogar selber zu, dass Vertreter der Antfa oft gewalttätig sind.

 

https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/antifa-autonome

 

Der folgende Bericht enthält nur die Spitze des Eisbergs.

 

http://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/nein-zu-linksfaschismus-in-deutschland/

 

 

 

Text von Gero Greb

 

 

Hier ein Beispiel dafür, was sich im Bundestag an demokratischer Arroganz abspielte und was die Systemparteien von Demokratie hielten, bevor die AfD in den Bundestag einzog!

Warum haben im Juni 2017 (kurz vor den Bundestagswahlen) die etablierten Parteien wohl noch schnell das „Ehe für Alle-Gesetz“ (Grundgesetzänderung!) und das Netzdurchsetzungsgesetz durch den Bundestag gepeitscht?

 

Besonders delikat war allerdings die Abstimmung über das Netzwerkdurchsetzunggsgesetz, welches direkt nach dem „Ehe für Alle-Gesetz“ zur Abstimmung stand. Hier waren nur ca. 40 Abgeordnete anwesend (die anderen feierten anscheinend noch ihren Erfolg für die „Ehe für Alle“ - mit anderen Worten der Bundestag war nicht beschlussfähig – aber wo kein Kläger da auch kein Urteil! Siehe dazu auch:

 

http://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/netzwerkdurchsetzungsgesetz-löschen-ist-kein-argument/

 

 

 

 

Von Seiten speziell der Grünen und Linken, die ja nun endlich eine Etappe Ihres ausserparlamentarischen Kampfes mit Unterstützung der LIFA (Linksfaschisten= Antifa) gegen die AfD feiern können, wurde seit 2013 das Grundgesetz, wenn es gegen die AfD ging mit Füssen getreten! Wird übrigens auch so in der SZ (Süddeutsche Zeitung) geschrieben!

 

„Deutschland verrecke“ stand auf einem Tischtuch, welches im April 2017 in Köln vor dem Tagungsort der AfD von der Linksfraktion (Antifa, Linke, Grüne) hochgehalten wurde. Weder Polizei noch Verfassungsschutz - der garantiert anwesend war - hielten es für nötig diese Leute wegen Verstosses gegen das Grundgesetz festzunehmen – nach dem Motto auf frischer Tat ertappt!

 

 11 Millionen EURO musste die Stadt Köln aufbieten, um einen demokratischen Parteitag der AfD zu schützen.

Dazu auch folgender Beitrag:

 

http://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/nein-zu-linksfaschismus-in-deutschland/

 

http://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/nein-zu-linksfaschismus-in-deutschland/

 

 

Ich hatte übrigens die Gelegenheit mit 2 Schwulen, die vor dem Tagungsort auf neutralem Boden standen zu diskutieren. Sie kamen relativ aggressiv und mit eindeutig vorgefasster Meinung auf mich zu. 20 Minuten später haben sie sich bei mir bedankt, dafür, dass ich sie sehr, sehr (wortwörtlich) zum Nachdenken gebracht hätte, was ihre Auffassung über die AfD angeht! Dasselbe ist mir auch in Titisee (Hochschwarzwald) mit einer ca. 20jährigen Gegendemonstrantin gelungen!

 

Das beweist eindeutig, dass die Medien viele Menschen von jung bis alt einseitig beeinflussen!

 

Titelbild

 

Gemalt und fotografiert von Regula Heinzelmann

 

 

 

 

 

 

 

 

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© Regula Heinzelmann