Kritik der direkten Demokratie von unechten Demokraten

 

Text von Regula Heinzelmann, 

 

Aktuell

 

 

8. November 2020

 

Der Flughaften Tegel wird geschlossen, trotzdem es einen Volksentscheid gibt, nach dem er geöffnet bleiben soll. Man sucht nach spitzfindigen Ausreden, um den Entscheid zu umgehen.

 

https://www.rbb24.de/politik/wahl/tegel/

 

 

 

Volksentscheide beschränkten die Macht der Herrschenden - und sollen genau das!

 

Text von 2018 

 

Die Leute, die am meisten von Demokratie quatschen, handeln meistens am wenigsten demokratisch und akzeptieren keine Volksentscheide, die ihnen nicht gefallen. Diese Erfahrung macht man sogar in der direkten Demokratie der Schweiz und es kommt immer häufiger vor, dass die Regierung versucht, die Umsetzung von Volksentscheiden zu verzögern. In letzter Zeit kamen sogar direkte Verstösse gegen vom Volk beschlossene Verfassungsartikel hinzu.

 

Eigentlich ist es nicht erstaunlich, dass die Kritik der direkten Demokratie heute von solchen unechten Demokraten kommt. Diese argumentieren häufig etwa so: Die Bewegungen der „Rechtspopulisten“  (die direkte Demokratie fordern) und „besorgten Bürgern“ (die sich sehr zu Recht Sorgen machen) werden ja richtig gefährlich. Diese Leute seien ja mehrheitlich zu dumm, so dass man sie auf  keinen Fall über Sachfragen abstimmen lassen kann! Ja richtig, gefährlich wird das, aber nur für die herrschenden Politiker. Und wer andere als dumm bezeichnet, hat selber keine Argumente. Und selbst wenn das „dumme“ Volk sich mal falsch entscheiden sollte, ist es wenigstens ein Entscheid der Mehrheit und nicht einer kleinen Minderheit, wie die oft fatalen Beschlüsse der Politiker. 

 

 

Vor wenigen Jahren noch galt man als rechtsradikal, wenn man die Demokratie kritisierte. Heute wird man als rechtsradikal diffamiert, wenn man direkte Demokratie fordert.

 

 

Das zeigt ganz deutlich der folgende Zeit-Artikel, der die Parteien AfD und NPD zu Unrecht in einen Topf wirft und versucht, die Volksentscheide in meinem Heimatland Schweiz zu diffamieren. Tatsache ist natürlich, dass man Volksentscheide nicht in bestimmte politische Richtlinien einordnen kann, je nach Thema. Zum Beispiel wurde in der Schweiz auch ein Asylgesetz angenommen, das vorteilhaft für Einwanderer ist, war natürlich im Artikel nicht erwähnt wird. 

 

https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2018/07/17/mythos-volkswille_26680?utm_content=zeitde_redpost+_link_sf&utm_campaign=ref&wt_zmc=sm.int.zonaudev.twitter.ref.zeitde.redpost.link.sf&utm_source=twitter_zonaudev_int&utm_medium=sm

 

 

Hamburger Verfassungsgericht: Volksentscheide sind demokratiewidrig

 

Mit den Angriffen auf Volksentscheide den Vogel abgeschossen hat das Hamburgische Verfassungsgericht. In Hamburg  wurde das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ eingereicht. Die Initiative verlangte unter anderem, dass über Verfassung, Wahlrecht sowie über Gesetze zu den Volksabstimmungsverfahren künftig das Volk zu entscheiden hätte. Außerdem sollten die notwendigen Quoren, also die Mindestanforderungen an die Beteiligung, gesenkt werden. Der Senat hatte die Rechtmäßigkeit der Initiative bezweifelt und diese dem Verfassungsgericht vorgelegt. Das Gericht entschied, dass das Volksbegehren so nicht durchgeführt werden könne. Das Begehren hatte wohl einige Mängel, z.B. dürfen Materien, die nicht in einem sachlich inhaltlichen Zusammenhang stehen, nicht in demselben Volksbegehren miteinander gekoppelt werden. Man hätte die Initiative aufteilen müssen. Aber die folgenden Sätze zeigen deutlich, was das Hamburger Verfassungsgericht von Demokratie hält:

„Eine  substantielle  Verlagerung  der  legislativen  Aufgaben  vom parlamentarischen  Gesetzgeber  auf  die  Volksgesetzgebung  ist  mit  dem  Demokratieprinzip,  so wie es in der Hamburgischen Verfassung verankert ist, nicht vereinbar.“

 

Eine  Verfassungsänderung,  die  auch  das  Abgabenrecht  zum  Gegenstand  der  Volksgesetzgebung macht, ist mit dem Demokratieprinzip - hier in seiner Ausprägung als Grundsatz der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Parlaments nicht vereinbar.“

 „Eine  Verpflichtung des  Normgebers auf ein für  jeden  verständliches  Sprachniveau ist ihrerseits mit dem Gebot der Normenklarheit als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips unvereinbar.“

 

 

https://www.rettetdenvolksentscheid.de/wordpress/

Gerichtsentscheid:

https://www.rettetdenvolksentscheid.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/10/Entscheidung-2-2016-HH-VerfG-2016-10-13.pdf

 

 

 

Titelbild

 

Spruch Gero Greb, Bild gemalt und fotografiert von Regula Heinzelmann

 

 

 

 

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