Milliarden Gewinne mit mangelhaften Produkten

 

Text von Regula Heinzelmann

 

 

5. Januar 2024

 

 

Skandalöse Urteile gegen Impfgeschädigte nach dem Motto die Exekutive hat immer Recht, gemeint war unter anderem EMA. Obwohl die Impfschadenstatistiken ihrer eigenen Organisationen und der EMA selber das Gegenteil beweisen. Wo bleibt da die #Gewaltentrennung?

 

Die juristischen Argumente auf dieser Seite, siehe unten, kann man gern für Prozesse verwenden. Für Beratung in konkreten Fällen habe ich in Deutschland keine Bewilligung. 

 

 

https://www.lg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen_2023/18_2023_Zivilkammer-weist-Klagen-wegen-Impfschaeden-ab.pdf

 

 

Schon lange müsste man in Deutschland § 5 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) anwenden. Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden.

Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Mass hinausgehen.
 

 

Nach der Europäischen Datenbank gemeldeter „Verdachtsfälle“ der EMA gab es bis zum 19. November 2022 in Europa über 2 Millionen Impfschäden, für die Marke von Pfizer/Biontech über 1,2 Millionen. Zwischen schweren und leichteren Gesundheitsstörungen wird leider in den folgenden Tabellen nicht unterschieden.

 

https://www.adrreports.eu/de/search_subst.html#

 

 

Pfizer Biontech (Tozinameran)

https://dap.ema.europa.eu/analytics/saw.dll?PortalPages&PortalPath=%2Fshared%2FPHV%20DAP%2F_portal%2FDAP&Action=Navigate&P0=1&P1=eq&P2=%22Line%20Listing%20Objects%22.%22Substance%20High%20Level%20Code%22&P3=1+42325700

 

 

 

14. November 2023 

 

 

Am 11. und 12. November 2023 fand in Berlin ein Corona-Symposium statt, das von der AfD organisiert wurde.

 

https://www.europa-konzept.eu/berichte-aus-berlin/corona-symposium-november-2023/

 

 

aktualisiert am 28. Juli 2023 

 

Seit Mitte 2021 gibt es staatliche Statistiken über Impfschäden, siehe Link, vor allem die Zwangsgebühren-Medien hätten darüber regelmässig informieren müssen. Nach der Europäischen Datenbank gemeldeter „Verdachtsfälle“ (diese Bezeichnung ist zynisch, denn so viele Zufälle gibt es nicht) gab es bis zum 19. November 2022 in der EU schon über 2 Millionen Impfschäden.

 

Weitere Informationen mit amtlichen Statistiken findet man im folgenden Text.

 

https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-impfung/

 

Informationen zur Haftungsfrage siehe unten in diesem Text.

 

 

 

1. April 2022

 

Das ist alles kein Aprilwitz!

 

Der Impfkonzern Biontech erzielte 2021 nicht zuletzt dank dem Corona Impfstoff einen Nettogewinn von € 10.292,5 Millionen Euro. Bei Moderna betrug das Nettoeinkommen 2021 12 202 Millionen Dollar.

 

 

https://investors.biontech.de/de/news-releases/news-release-details/biontech-veroeffentlicht-ergebnisse-fuer-das-vierte-quartal-und

 

https://investors.biontech.de/news-releases/news-release-details/biontech-announces-fourth-quarter-and-full-year-2021-financial

 

https://investors.modernatx.com/financials/annual-reports/default.aspx

 

 

Das folgende Zitat stammt aus dem Pressetext von Biontech, mit dem das Geschäftsergebnis vorgestellt wurde: „Angetrieben durch die anhaltende weltweite Bereitstellung unseres COVID-19-Impfstoffs freuen wir uns, sowohl im vierten Quartal als auch für das Gesamtjahr 2021 eine starke finanzielle Leistung zu verzeichnen. Unser Umsatz mit COVID-19-Impfstoffen im Jahr 2021 wurde maßgeblich von den außergewöhnlichen Umständen der anhaltenden Pandemie beeinflusst", sagte Jens Holstein, CFO von BioNTech. „Der finanzielle Erfolg von 2021 ermöglicht es uns, in den kommenden Jahren sinnvolle Investitionen in unseren F&E-Motor umzuschichten.“

 

 

Biontech hat sich mit dem Corona-Impfstoff saniert.

 

1. Quartal 2021: Nettogewinn 1.128,1 Mio. €, zum Vergleich 1. Quartal 2020 53,4 Mio. € Nettoverlust

2. Quartal 2021 Nettogewinn 2.787,2 Mio. €, zum Vergleich 2. Quartal 2020 88,3 Mio. € Nettoverlust.

Im ersten Halbjahr 2021 betrug der Nettogewinn 3.915,3 Mio. €, zum Vergleich im ersten Halbjahr 2020 141,7 Mio. € Nettoverlust

3. Quartal 2021: Nettogewinn 3.211,0 Mio. €, zum Vergleich 3. Quartal 2020 210,0 Mio. € Nettoverlust

4. Quartal 2021 Nettogewinn € 3´166´200

 

https://investors.biontech.de/quarterly-reports

 

Reingewinn 2021 €10´292´500

 

https://investors.biontech.de/news-releases/news-release-details/biontech-announces-fourth-quarter-and-full-year-2021-financial

 

 

Grosse Versprechen - 

 

"Rückblickend war 2021 ein aussergewöhnliches Jahr, in dem Biontech mit unserem ersten zugelassenen Impfstoff, der auf unserer mRNA-Technologie basiert, einen bedeutenden Einfluss auf die menschliche Gesundheit und die Weltwirtschaft hatte", sagte Ugur Sahin, M.D. CEO und Mitbegründer von Biontech.

 

Allerdings, das kann man laut sagen. Es ist kaum zu ermessen, wie viele Menschen unter schweren Schäden, verursacht durch diesen Impfstoff leiden, siehe oben.

 

Die Institute nennen auch schwere Impfschäden stur „Verdachtsfälle“. Produkte, die im Verdacht steht, schwere Schäden anzurichten, müssen im Sinne des Konsumentenschutzes vom Markt genommen werden, bis der Verdacht widerlegt ist.

 

Die Kaufverträge auf Kosten der Steuerzahler sind rückgängig zu machen, soweit dies möglich ist, juristische Begründung siehe unten.

 

RKi 28.2.2022, inzwischen auf der RKI-Webseite gelöscht. 

„Die Infektionsgefährdung wird für die Gruppe der Ungeimpften als sehr hoch, für die Gruppen der Genesen und Geimpften mit Grundimmunisierung (zweimalige Impfung) als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung (dreimalige Impfung) als moderat eingeschätzt.“

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

 

Das Versprechen von Biontech lautete folgendermassen, Geschäftsbericht 2020:

„Hohe Wirksamkeit und Sicherheit: Daten aus der praktischen Anwendung in Israel zeigen, dass unser Impfstoff nicht nur zu über 97 Prozent vor symptomatischen Erkrankungen, schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen schützt, sondern auch zu 94 Prozent gegen Infektion mit SARS-CoV-2. Kürzlich veröffentlichte Daten aus der Phase-3-Studie mit mehr als 46.000 Studienteilnehmern verdeutlichen

zudem, dass der Impfstoff bis zu sechs Monate nach der zweiten Impfung eine hohe Wirksamkeit und keine schweren Sicherheitsbedenken aufweist.“

 

https://investors.biontech.de/static-files/cabef1f1-7dfa-420a-b48c-731dbafa3b50

 

Moderna schrieb im Geschäftsbericht 2020 folgendes: „Am 30. November fand die Primäranalyse von unserer Phase-3-COVE-Studie statt. Diese zeigte eine Impfstoffwirksamkeit von 94,1 Prozent. Diese positive Datenanalyse bestätigte die hohe Wirksamkeit beobachtet in der ersten Phase-3-Zwischenanalyse von mRNA-1273, und der Impfstoff war im Allgemeinen gut verträglich, ohne ernsthafte Sicherheitsbedenken, identifiziert durch eine unabhängige Datensicherheit Überwachungstafel.“

 

https://s29.q4cdn.com/745959723/files/doc_financials/2020/AR/updated/Chasen-Richter-Moderna-Annual-Report-2020.pdf

 

 

Auch wenn wir annehmen, diese Versprechen seien damals im guten Glauben abgegeben worden, sie sind zerstoben wie die Spreu im Wind und auch die Verantwortlichen der Unternehmen hätten das realisieren müssen. Wenn Schäden durch ihre Produkte oder auch nur der Verdacht in dem Ausmass auftreten, muss man Produkte im Interesse der Kunden zurückrufen. So würde jede Firmenleitung handeln, die ihre Verantwortung wahrnimmt.

 

Aber es passierte das Gegenteil. Bei Moderna versprach man im Geschäftsbericht 2021 immer noch, dass man die Gesundheit der Menschen mit mRNA-Medikamenten positiv beeinflussen will. Das sei nur der Anfang. Moderna hat kürzlich mRNA Access gestartet, ein Programm, das darauf abzielt, die Entwicklung neuer Impfstoffe unter Verwendung der mRNA-Technologie in Zusammenarbeit mit globalen Partnern zu beschleunigen.

 

https://s29.q4cdn.com/745959723/files/doc_financials/2021/AR/Moderna-2021-Annual-Report.pdf

 

 

Die Impfstoffe taugen nicht für den vorgesehenen Zweck, sind also nach Kaufrecht mangelhaft.

 

Schweizer OR Art. 197

„Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Ei-genschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern. Er haftet auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat.“ Nach OR Art. 205 und 206 kann man den Kauf in diesem Fall rückgängig machen.

 

Nach Schweizer Produktehaftpflichtgesetz sind Vereinbarungen nichtig, welche die Haftpflicht nach diesem Gesetz gegenüber dem Geschädigten beschränken oder wegbedingen. (PrHG Art. 8). Das kann auch eine Regierung nicht per Vertrag ändern.

 

 

BGB §434: Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Für Nacherfüllung besteht in absehbarer Zeit wohl keine Möglichkeit, also kann man nach § 437 vom Verkauf zurücktreten.

 

CISG (internationales Kaufrecht) Art. 35

Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so entspricht die Ware dem Vertrag nur wenn sie sich für die Zwecke eignet, für die Ware der gleichen Art gewöhnlich gebraucht wird und wenn sie sich für einen bestimmten Zweck eignet, der dem Verkäufer bei Vertragsabschluss ausdrücklich oder auf andere Weise zur Kenntnis gebracht wurde.

 

Der Verkäufer haftet nicht für eine Vertragswidrigkeit der Ware, wenn der Käufer bei Vertragsabschluss diese Vertragswidrigkeit kannte oder darüber nicht in Unkenntnis sein konnte. Diese Bestimmung gibt es auch in nationalen Kaufrechten (BGB § 442 und OR Art. 200).

 

Das bedeutet, dass Impfstoffkäufe nicht rückgängig gemacht werden können, wenn die Politiker diese nach Kenntnis der Sachmängel kauften. Die Politiker sollten für solche Grobfahrlässigkeit oder gar Absicht persönlich und mit Privatvermögen haften.

 

Im Prinzip ist die Haftungsfrage durch die EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (85/374/EWG) geregelt, nur wird diese offensichtlich nicht angewendet.

 

  • Artikel 6: Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Darbietung, des Gebrauchs des Produkts, mit dem billigerweise gerechnet werden kann und des Zeitpunkts, zu dem das Produkt in den Verkehr gebracht wurde, zu erwarten berechtigt ist. Nach Artikel 4 haben zwar die Geschädigten den Schaden, den Fehler und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden zu beweisen. Inzwischen dürfte klar sein, dass die Corona-Impfstoffe nicht so wirken wie die Hersteller versprechen und dass sie Schäden verursachen.
  • Artikel 12 Die Haftung des Herstellers aufgrund der Richtlinie kann gegenüber dem Geschädigten nicht durch eine die Haftung begrenzende oder von der Haftung befreiende Klausel begrenzt oder ausgeschlossen werden.

 

https://europa.eu/youreurope/business/dealing-with-customers/consumer-contracts-guarantees/defective-products/index_de.htm

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31985L0374&from=DE

 

 

Richtlinie für unlautere Geschäftspraktiken

 

 

Die Richtlinie gilt für unlautere Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern vor, während und nach Abschluss eines auf ein Produkt bezogenen Handelsgeschäfts. Sie berührt aber nicht das Vertragsrecht und insbesondere die Bestimmungen über die Wirksamkeit, das Zustandekommen oder die Wirkungen eines Vertrags.

 

Nach Omnibus-Richtline Artikel 3 gibt es einige neue Definitionen:

  • Produkte: Jede Ware oder Dienstleistung, einschliesslich Immobilien, digitaler Dienstleistungen und digitaler Inhalte, sowie Rechte und Verpflichtungen
  • Ranking: die relative Hervorhebung von Produkten, wie sie vom Gewerbetreibenden dargestellt, organisiert oder kommuniziert wird, unabhängig von den technischen Mitteln, die für die Darstellung, Organisation oder Kommunikation verwendet werden.
  • Online-Marktplatz: Dienstleistung eines Unternehmers, der es Verbrauchern durch die Verwendung von Software, z.B. einer Website, eines Teils einer Website oder einer Anwendung ermöglicht, Fernabsatzverträge mit anderen Gewerbetreibenden oder Verbrauchern abzuschliessen.

 

Unlautere Geschäftspraktiken sind verboten. Eine Geschäftspraxis gilt als unlauter, wenn sie den Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht widerspricht und in Bezug auf das jeweilige Produkt das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers wesentlich beeinflusst oder dazu geeignet ist, es wesentlich zu beeinflussen (Artikel 5).

 

Eine Geschäftspraxis gilt nach Artikel 6 als irreführend, wenn sie falsche Angaben enthält oder wenn sie in irgendeiner Weise auch mit sachlich richtigen Angaben den Durchschnittsverbraucher täuscht und ihn tatsächlich oder voraussichtlich zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die er ansonsten nicht getroffen hätte. Das betrifft unter anderem Informationen über:

  • die wesentlichen Merkmale des Produkts wie Verfügbarkeit, Vorteile, Risiken, Ausführung, Zusammensetzung, Zubehör, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, Verfahren und Zeitpunkt der Herstellung oder Erbringung, Lieferung, Zwecktauglichkeit, Verwendung, Menge, Beschaffenheit, geografische oder kommerzielle Herkunft oder die von der Verwendung zu erwartenden Ergebnisse oder die Ergebnisse und wesentlichen Merkmale von Tests oder Untersuchungen, denen das Produkt unterzogen wurde.
  • die Notwendigkeit einer Leistung, eines Ersatzteils, eines Austauschs oder einer Reparatur
  • den Preis, die Art der Preisberechnung oder das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils
  • Garantien für Verbrauchsgüter

 

Man fragt sich, wo der Konsumentenschutz bleibt, der sonst auch wegen Kleinigkeiten die Unternehmen angreift. Die mangelhaften Corona-Impfstoffe werden sogar noch empfohlen und die Risiken verharmlost.

 

 

Politische Forderungen

 

Transparenz: Die Impfkonzerne sollen die Verträge mit den Vertretern aller Staaten, an die sie ihre Produkte verkauft haben, unverzüglich offenlegen, das gilt ebenso für Politiker, die sie abgeschlossen haben.  

 

Haftung: Die Impfkonzerne haben die volle Produktehaftung für ihre Impfstoffe zu übernehmen, so wie andere Unternehmen auch. Es ist skandalös, dass sie diese auf die Steuerzahler – grossenteils ihre eigenen Kunden – abschieben wollen. Weitere Informationen über Haftung für Impfschäden. Dafür könnte ein Fonds gegründet werden, in den ein grosser Teil der Reingewinne einzuzahlen ist.

https://www.europa-konzept.eu/corona/impfschäden-wer-haftet/

 

Kein Impfzwang: Die menschenrechtswidrige Impflicht, wo sie besteht, ist unverzüglich aufzuheben, sowie 2G-Regeln und andere Diskriminierungen für Ungeimpfte.

https://www.europa-konzept.eu/corona/argumente-gegen-die-impfpflicht-ii/

 

Haftung für Politiker: Speziell für den Kauf von Impfstoffen, nach dem ihnen deren Mangelhaftigkeit hätte bekannt sein sollen – und zwar mit Privatvermögen! Wer bestellt, soll auch bezahlen. Politiker und andere öffentlich finanzierte Personen, die direkten oder indirekten (2G-Regeln) Impfzwang fordern, eingeführt haben oder Richter, die das gutheissen, sollen persönlich für Impfschäden haftbar gemacht werden.

 

 

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Titelbild

 

gemalt und fotografiert von Regula Heinzelmann 

 

 

 

 

 

 

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