Text von Regula Heinzelmann
24. April 2023
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz "zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" beschlossen: Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Unionsfraktion, dagegen AfD und Linke. Mit dem Gesetz will die Regierung den Einbau intelligenter Strommessgeräte beschleunigen. Die Systeme sollen helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen und das Stromnetz zu entlasten.
Dieses Gesetz widerspricht den datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Einbrecher, die auch etwas vom Hacken verstehen, können herausfinden, wann jemand zu Hause ist und wann nicht. Und natürlich kann der Staat die Bürger überwachen, allenfalls sogar den Energieverbrauch steuern.
https://www.das-parlament.de/2023/17/wirtschaft_und_finanzen/944304-944304
https://dserver.bundestag.de/btd/20/055/2005549.pdf
2. April 2023
Orwellistisch ist die Erklärung zum Gesetz über digitale Dienste (DAS) der EU: „Schaffung eines sichereren digitalen Raums, in dem die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste geschützt sind, Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen zur Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowohl im europäischen Binnenmarkt als auch weltweit.“
https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/digital-services-act-package
Das wurde mit Wirkung vom 27. Oktober 2022 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 16. November 2022 in Kraft. Die DSA gilt EU-weit unmittelbar und gilt spätestens ab dem 1. Januar 2024.
Das Gesetz kann man hier herunterladen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2065&qid=1668002140177&from=EN
Eine wichtige Absicht dieses Gesetzes ist Zensur:
„Online-Dienste werden auch von manipulativen algorithmischen Systemen missbraucht, um die Verbreitung von Desinformation zu verstärken, und für andere schädliche Zwecke. Diese Herausforderungen und die Art und Weise, wie Plattformen sie angehen, haben erhebliche Auswirkungen auf die Grundrechte im Internet.“
Das ist leider nicht falsch, aber wie häufig bei solchen Gesetzen wird es einseitig beurteilt.
Als rechtswidrige Inhalte gelten nach Artikel 2 Ziffer h:
Als „rechtswidrige Inhalte“ gelten alle Informationen, die als solche oder durch ihre Bezugnahme auf eine Tätigkeit, einschließlich des Verkaufs von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen, nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen, ungeachtet des genauen Gegenstands oder der Art der betreffenden Rechtsvorschriften.
Das bedeutet im Klartext, dass es schwierig wird, missbräuchliches Unionsrecht zu kritisieren. Man hat ja während der Coronazeit gesehen, wie nötig das ist.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2065&qid=1668002140177&from=EN
Aber nirgends steht im DSA, dass es möglich ist, Plattformen wie z.B. twitter zu verbieten, auch wenn das Politiker der EU schon angedroht haben. Leider scheinen sich einige Angestellte von twitter einschüchtern zu lassen, denn die Freiheit nach der Übernahme von Musk ist schon wieder verpufft, beispielsweise werden kritische Konten gesperrt oder Reichweiten eingeschränkt. Natürlich kann Musk auch nicht so rasch weltweit alle Zensoren entlassen, nicht überall ist das arbeitsrechtlich so einfach wie in den USA.
27. März 2023
Heute fand im Bundestag eine Anhörung zum Hinweisgeberschutzgesetz statt.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw13-pa-recht-hinweisgeber-938856
Diskutiert wurde über einen neu eingebrachten Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes, der aber ist weitgehend identisch ist mit dem am 16. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf.
Allerdings nimmt er ausdrücklich Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Richterinnen und Richter im Landesdienst aus seinem Anwendungsbereich aus. Dadurch ist nach Einschätzung der einbringenden Fraktionen keine Zustimmung des Bundesrates mehr erforderlich. In einem zweiten Gesetzentwurf „zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz“ (20/5991) wird diese Einschränkung wieder aufgehoben. Das ursprüngliche Hinweisgeberschutzgesetz hatte in der Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2023 keine Mehrheit gefunden, weil die Länder mit Regierungsbeteiligung von CDU und CSU ihre Zustimmung verweigert hatten.
Wichtig: Auch der neue Gesetzesentwurf enthält die folgende sehr problematische Bestimmung:
§ 2 Dieses Gesetz gilt für die Meldung und die Offenlegung von Informationen über … Äußerungen von Beamtinnen und Beamten des Bundes, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.
Kommentar dazu siehe unten.
Dezember 2022
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein weltoffenes Land mit einer starken, wehrhaften Demokratie, heisst es in der Einleitung zum sogenannten Demokratiefördergesetz. Das Grundgesetz garantiert allen Menschen ein Leben in Würde und Freiheit, mit Gleichheits- und Freiheitsrechten, der Achtung ihrer Menschenrechte und der Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit.“ Mit anderen Worten, es sollte das garantieren. Wie wenig es aber wirklich gegen Verletzungen der Grundrechte schützt, haben viele Menschen spätestens in der Coronazeit deutlich zu spüren bekommen. Auch abgesehen davon hat sich Deutschland unter Frau Merkel schleichend zu einer faktischen Diktatur entwickelt, wie folgende Analysen auf unserer Seite zeigen.
Es ist immer eine Prüfung für regierende Politiker und Richter, wie sie mit der Opposition umgehen. In Deutschland fallen sie mit Pauken und Trompeten durch.
https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/faktische-diktatur/
Hinweisgeberschutzgesetz
Der ursprüngliche Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Man kann ihn hier herunterladen.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003442.pdf
Schutz von „Whistleblowern“, d.h. Leuten die auf Missstände hinweisen, ist bekanntlich keineswegs nur negativ. Prominente Fälle wie z.B. Julian Assange, zeigen dass er sogar sehr notwendig ist. Aber es kommt natürlich immer darauf an wie ein solches Gesetz gestaltet wird.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 16. Dezember 2022 im Bundestag angenommen.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw50-de-hinweisgeber-926806
Nun hat aber Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat, noch etwas sehr fragwürdiges hinzugefügt: Wer verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten meldet, soll künftig unter den Hinweisgeberschutz fallen und somit vor Repressalien geschützt sein. Das soll auch für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gelten.
Da kann ja jeder was erfinden, der mit einem Beamten gerade nicht zufrieden ist. Das ist die Vorstufe der Beweislastumkehr, die Nancy Faeser schon gefordert hat. Ihr schwacher Rückzugsversuch bei Anne Will nützt auch nichts mehr.
§ 9 regelt zwar Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot, sofern das nicht auch noch geändert wird:
Die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, wird nicht nach diesem Gesetz geschützt.
Informationen über die Identität einer hinweisgebenden Person oder über sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf die Identität dieser Person erlauben, dürfen unter anderem in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.
Aber der Beamte, über den man eine falsche Behauptung verbreitet, muss ein Strafverfahren eben erst einleiten und wenn es sich um ein Zweiergespräch handelt, steht dann Aussage gegen Aussage.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-926666
Leider hat der Bundestag Frau Faesers Vorschlag am 16. Dezember ebenfalls akzeptiert.
Das Dokument kann man hier herunterladen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004909.pdf
Zum Überfluss würde Nancy Faeser gern noch eine Chatkontrolle durchsetzen. Das allerdings stösst sogar in den Regierungsparteien auf Kritik und es ist zu hoffen, dass sie damit keinen Erfolg hat.
Demokratiefördergesetz
Schon der Titel wirkt wie Hohn im Anbetracht der oben genannten Absicht und aller anderen Schikanen für die Opposition. Es degeneriert das Wort Demokratie zu einer der orwellistischen Vokabeln, die früher mal eine positive Bedeutung hatten wie Ethik oder Toleranz, siehe auch folgenden Beitrag:
https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/neusprech-abc/
In § 1 des Entwurfs für das Demokratiefördergesetz heisst es.
„Dieses Gesetz dient der Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements im gesamten Bundesgebiet zur Wahrung der Normen und Werte des Grundgesetzes und zur Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Der Bund ergreift hierzu eigene und fördert zivilgesellschaftliche Maßnahmen mit gesamtstaatlicher Bedeutung zur Erhaltung und Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe.“
Im Klartext: Gefördert wird die Staatspropaganda und die Diffamierung der Opposition, indem man sich des einfachen Mittels bedient, diese mit Extremisten in einen Topf zu werden. So geschehen nach der Razzia gegen die Reichsbürger.
Beispiel
Thüringens Innenminister Georg Maier äusserte nach dieser Razzia, dass er ein Verbotsverfahren gegen die AfD vorbereiten will. Diese hat nach Umfragen in Thüringen einen Wäheranteil von 30 Prozent, wenn das bis zu den nächsten Wahlen so bleibt, wäre sie als stärkste Partei berechtigt, die Regierung zu bilden.
Die amtliche Meldung hat man von der offiziellen Webseite gelöscht. Aber gesagt ist gesagt, das ist schon zu weit verbreitet als dass Maier sich da noch herauswinden könnte, weil ihm der Shitstorm zu heftig wird.
https://thueringen.de/dpa-meldungen/maier-afd-verbotsverfahren-jetzt-vorbereiten-207603
https://taz.de/Thueringens-Innenminister-ueber-Parteiverbot/!5899221/
Die AfD will Demokratie mit Volksentscheiden nach Schweizer Vorbild. Als Schweizerin mit vielen Deutschen Freunden betrachte ich die Verbotsforderung als Ehrverletzung gegen mein Volk.