Orwell-Gesetze

 

Text von Regula Heinzelmann 

 

 

 

Neue Befugnisse zur Kontrolle der Bevölkerung?

 

 

14. Juli 2026

 

Ein neues Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts soll dem Verfassungsschutz weitreichende Befugnisse zur Kontrolle der Bevölkerung erteilen, siehe Dokument oben.

 

Zitate kursiv gedruckt

Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist, folgenden Bestrebungen und Tätigkeiten entgegenzuwirken: Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder ei-nes Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben (§ 2).

 

Dabei ist die Begriffsbestimmung in § 3 zu beachten: Bestrebungen sind politisch bestimmte, zielgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss oder von Einzelpersonen. Bestrebungen sind gerichtet gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes, wenn sie bezwecken, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen. Betroffen wären da zum Beispiel die Unabhängigkeitsbewegungen in östlichen Bundesländern.

Die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, wenn sie bezwecken, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen,

die freiheitliche demokratische Grundordnung, wenn sie bezwecken, einen Grundsatz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.

Dass der schwammige Begriff „freiheitlich demokratische Grundordnung“ zur Schikanierung der Opposition benützt wird, ist ja allgemein bekannt.

 

Unter anderem bekommt das Bundesamt für Verfassungsschutz folgende Befugnisse:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung (nachrichtendienstliche Mittel) einsetzen, soweit dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zur Gewinnung von Erkenntnissen über Bedrohungen oder die zu deren Aufklärung erforderlichen verdeckten Hilfspersonen erforderlich ist. Dazu darf es insbesondere durch eigene Bedienstete verdeckt ermitteln, verdeckte Hilfspersonen einsetzen, technische Mittel verdeckt einsetzen sowie Sachen heimlich in Besitz zu nehmen, um sie nach den dafür geltenden Befugnissen auszuwerten (§ 16).

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nur im Falle besonders erheblich be-obachtungsbedürftiger Bedrohungen Brief- und Postsendungen öffnen und einsehen sowie Telekommunikationsverkehre überwachen und aufzeichnen (§ 22).

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf ohne Wissen der betroffenen Person mit technischen Mitteln personenbezogene Daten aus einer Wohnung erheben und auf-zeichnen, wenn dies im Einzelfall zur Abwehr einer dringenden Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter erforderlich ist und die Erforschung des Sachverhalts durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit an-deren Mitteln aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre (§ 27).

 

Wichtig: 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann nach § 60 Schutzmaßnahmen vornehmen, wenn es bei seiner Aufklärung feststellt, dass eine umgehende Einwirkung erforderlich ist, um eine von einer besonderen Bedrohung ausgehende Gefährdung für ein besonders gewichtiges Rechtsgut abzuwenden. Die Vornahme einer Schutzmaßnahme ist darüber hinaus nur zulässig, wenn durch Einwirkung einer anderen Stelle der Zweck der Maßnahme nicht erreicht werden kann oder eine Übermittlung der zur Abwehr erforderlichen Informationen nicht möglich ist. Schutzmaßnahmen sind zu dokumentieren.

Schutzmaßnahmen sind das verdeckte Einwirken auf Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt werden, insbesondere durch Beeinträchtigung der Funktion von Tatmitteln, Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren oder der Übertragung von Informationen, einschließlich technischer Signale und Programmdateien, sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte, Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte, Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung gespeichert sind, wenn die Ausfuhr entgegen einer Ausfuhrbeschränkung erfolgt, oder um eine im Einzelfall bestehende Gefahr abzuwenden.

 

Was soll denn in dieser sogenannten „Demokratie“ eine besondee Bedrohung oder ein gewichtiges Rechtsgut sein? Zur Abwendung von Terroranschlägen genügen solche Massnahmen sicher nicht. Aber allenfalls um unerwünschte Demonstrationen oder Wahlergebnisse zu verhindern. Oder bei Pandemien, um Informationen über Impf- oder Medikamentenschäden vom Volk fernzuhalten.

 

 

Es gibt zwar Einschränkungen, z.B. folgende, aber sind die glaubwürdig?

 

Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (§ 31): Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zur Erhebung personenbezogener Daten ist unzulässig, wenn der Einsatz zur Erlangung von Erkenntnissen über den Kernbereich privater Le-bensgestaltung (kernbereichsrelevante Informationen) erfolgt, oder soweit tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch den Einsatz allein kernbereichsrelevante Informationen gewonnen werden würden.

 

Anordnungen dürfen erst mit Feststellung ihrer Rechtmäßigkeit durch den Unabhängigen Kontrollrat vollzogen werden bei heimlichem Betreten von Wohnungen und verdeckten Ermittlungen zur Informationserhebung im Internet unter Ausnutzung eines persönlichen Vertrauensverhältnisses (§ 34).

 

Natürlich ist eine unabhängige Kontrolle nicht möglich, solange nicht alle vorgesehenen Stellen des Kontrollrates besetzt sind, d.h. zwei für die AfD und eine für die Linken.

 

 

 

30. September 2023

 

Das bearbeitete Hinweisgeberschutzgesetz gilt nach § 2 unter anderem für die Meldung und Offenlegung über Verstöße, die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, sowie sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.

 

 

Wichtig: § 2 Ziffer 10 Dieses Gesetz gilt für die Meldung und die Offenlegung von Informationen über Äußerungen von Beamtinnen und Beamten des Bundes, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

 

 

Der ursprüngliche Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Man kann ihn hier herunterladen.

 

https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003442.pdf

 

Schutz von „Whistleblowern“, d.h. Leuten die auf Missstände hinweisen, ist bekanntlich keineswegs nur negativ. Prominente Fälle wie z.B. Julian Assange, zeigen dass er sogar sehr notwendig ist. Aber es kommt natürlich immer darauf an wie ein solches Gesetz gestaltet wird.

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 16. Dezember 2022 im Bundestag angenommen.

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw50-de-hinweisgeber-926806

 

Nun hat aber Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat, noch etwas sehr fragwürdiges hinzugefügt: Wer verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten meldet, soll künftig unter den Hinweisgeberschutz fallen und somit vor Repressalien geschützt sein. Das soll auch für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gelten.

 

Da kann ja jeder was erfinden, der mit einem Beamten gerade nicht zufrieden ist. Das ist die Vorstufe der Beweislastumkehr, die Nancy Faeser schon gefordert hat. Ihr schwacher Rückzugsversuch bei Anne Will nützt auch nichts mehr.

 

§ 9 regelt zwar Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot, sofern das nicht auch noch geändert wird:

Die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, wird nicht nach diesem Gesetz geschützt.

Informationen über die Identität einer hinweisgebenden Person oder über sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf die Identität dieser Person erlauben, dürfen unter anderem in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.

 

Aber der Beamte, über den man eine falsche Behauptung verbreitet, muss ein Strafverfahren eben erst einleiten und wenn es sich um ein Zweiergespräch handelt, steht dann Aussage gegen Aussage.

 

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-926666

 

 

 

24. April 2023

 

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz "zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" beschlossen: Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Unionsfraktion, dagegen AfD und Linke. Mit dem Gesetz will die Regierung den Einbau intelligenter Strommessgeräte beschleunigen. Die Systeme sollen helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen und das Stromnetz zu entlasten.

 

Dieses Gesetz widerspricht den datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Einbrecher, die auch etwas vom Hacken verstehen, können herausfinden, wann jemand zu Hause ist und wann nicht. Und natürlich kann der Staat die Bürger überwachen, allenfalls sogar den Energieverbrauch steuern.

 

https://www.das-parlament.de/2023/17/wirtschaft_und_finanzen/944304-944304

 

https://dserver.bundestag.de/btd/20/055/2005549.pdf

 

 

 

2. April 2023

 

Orwellistisch ist die Erklärung zum Gesetz über digitale Dienste (DAS) der EU: „Schaffung eines sichereren digitalen Raums, in dem die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste geschützt sind, Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen zur Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowohl im europäischen Binnenmarkt als auch weltweit.“

 

https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/digital-services-act-package

 

Das  wurde mit Wirkung vom 27. Oktober 2022 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 16. November 2022 in Kraft. Die DSA gilt EU-weit unmittelbar und gilt spätestens ab dem 1. Januar 2024.

 

Das Gesetz kann man hier herunterladen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2065&qid=1668002140177&from=EN

 

 

https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/eu-contra-informationsfreiheit/

 

 

 

Demokratiefördergesetz

 

Schon der Titel wirkt wie Hohn im Anbetracht der oben genannten Absicht und aller anderen Schikanen für die Opposition. Es degeneriert das Wort Demokratie zu einer der orwellistischen Vokabeln, die früher mal eine positive Bedeutung hatten wie Ethik oder Toleranz, siehe auch folgenden Beitrag:

 

https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/neusprech-abc/

 

 

In § 1 des Entwurfs für das Demokratiefördergesetz heisst es.

„Dieses Gesetz dient der Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements im gesamten Bundesgebiet zur Wahrung der Normen und Werte des Grundgesetzes und zur Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Der Bund ergreift hierzu eigene und fördert zivilgesellschaftliche Maßnahmen mit gesamtstaatlicher Bedeutung zur Erhaltung und Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe.“

 

Im Klartext: Gefördert wird die Staatspropaganda und die Diffamierung der Opposition, indem man sich des einfachen Mittels bedient, diese mit Extremisten in einen Topf zu werden. So geschehen nach der Razzia gegen die Reichsbürger.

 

 

Beispiel

 

Thüringens Innenminister Georg Maier äusserte nach dieser Razzia, dass er ein Verbotsverfahren gegen die AfD vorbereiten will. Diese hat nach Umfragen in Thüringen einen Wäheranteil von 30 Prozent, wenn das bis zu den nächsten Wahlen so bleibt, wäre sie als stärkste Partei berechtigt, die Regierung zu bilden. 

 

Die amtliche Meldung hat man von der offiziellen Webseite gelöscht. Aber gesagt ist gesagt, das ist schon zu weit verbreitet als dass Maier sich da noch herauswinden könnte, weil ihm der Shitstorm zu heftig wird.

 

https://thueringen.de/dpa-meldungen/maier-afd-verbotsverfahren-jetzt-vorbereiten-207603

 

https://www.rnd.de/politik/debatte-um-afd-verbot-nach-reichsbuerger-razzia-werden-forderungen-laut-ETZF6VPSGBAC7MX4Y34CDATEVU.html

 

https://taz.de/Thueringens-Innenminister-ueber-Parteiverbot/!5899221/

 

 

Die AfD will Demokratie mit Volksentscheiden nach Schweizer Vorbild. Als Schweizerin mit vielen Deutschen Freunden betrachte ich die Verbotsforderung als Ehrverletzung gegen mein Volk.

 

 

 

 

 

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© Regula Heinzelmann