Text von Regula Heinzelmann
30. September 2023
Das bearbeitete Hinweisgeberschutzgesetz gilt nach § 2 unter anderem für die Meldung und Offenlegung über Verstöße, die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, sowie sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.
Wichtig: § 2 Ziffer 10 Dieses Gesetz gilt für die Meldung und die Offenlegung von Informationen über Äußerungen von Beamtinnen und Beamten des Bundes, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Man kann ihn hier herunterladen.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003442.pdf
Schutz von „Whistleblowern“, d.h. Leuten die auf Missstände hinweisen, ist bekanntlich keineswegs nur negativ. Prominente Fälle wie z.B. Julian Assange, zeigen dass er sogar sehr notwendig ist. Aber es kommt natürlich immer darauf an wie ein solches Gesetz gestaltet wird.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 16. Dezember 2022 im Bundestag angenommen.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw50-de-hinweisgeber-926806
Nun hat aber Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat, noch etwas sehr fragwürdiges hinzugefügt: Wer verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten meldet, soll künftig unter den Hinweisgeberschutz fallen und somit vor Repressalien geschützt sein. Das soll auch für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gelten.
Da kann ja jeder was erfinden, der mit einem Beamten gerade nicht zufrieden ist. Das ist die Vorstufe der Beweislastumkehr, die Nancy Faeser schon gefordert hat. Ihr schwacher Rückzugsversuch bei Anne Will nützt auch nichts mehr.
§ 9 regelt zwar Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot, sofern das nicht auch noch geändert wird:
Die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, wird nicht nach diesem Gesetz geschützt.
Informationen über die Identität einer hinweisgebenden Person oder über sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf die Identität dieser Person erlauben, dürfen unter anderem in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.
Aber der Beamte, über den man eine falsche Behauptung verbreitet, muss ein Strafverfahren eben erst einleiten und wenn es sich um ein Zweiergespräch handelt, steht dann Aussage gegen Aussage.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-926666
24. April 2023
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz "zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" beschlossen: Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Unionsfraktion, dagegen AfD und Linke. Mit dem Gesetz will die Regierung den Einbau intelligenter Strommessgeräte beschleunigen. Die Systeme sollen helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen und das Stromnetz zu entlasten.
Dieses Gesetz widerspricht den datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Einbrecher, die auch etwas vom Hacken verstehen, können herausfinden, wann jemand zu Hause ist und wann nicht. Und natürlich kann der Staat die Bürger überwachen, allenfalls sogar den Energieverbrauch steuern.
https://www.das-parlament.de/2023/17/wirtschaft_und_finanzen/944304-944304
https://dserver.bundestag.de/btd/20/055/2005549.pdf
2. April 2023
Orwellistisch ist die Erklärung zum Gesetz über digitale Dienste (DAS) der EU: „Schaffung eines sichereren digitalen Raums, in dem die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste geschützt sind, Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen zur Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowohl im europäischen Binnenmarkt als auch weltweit.“
https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/digital-services-act-package
Das wurde mit Wirkung vom 27. Oktober 2022 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 16. November 2022 in Kraft. Die DSA gilt EU-weit unmittelbar und gilt spätestens ab dem 1. Januar 2024.
Das Gesetz kann man hier herunterladen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2065&qid=1668002140177&from=EN
https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/eu-contra-informationsfreiheit/
Demokratiefördergesetz
Schon der Titel wirkt wie Hohn im Anbetracht der oben genannten Absicht und aller anderen Schikanen für die Opposition. Es degeneriert das Wort Demokratie zu einer der orwellistischen Vokabeln, die früher mal eine positive Bedeutung hatten wie Ethik oder Toleranz, siehe auch folgenden Beitrag:
https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/neusprech-abc/
In § 1 des Entwurfs für das Demokratiefördergesetz heisst es.
„Dieses Gesetz dient der Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements im gesamten Bundesgebiet zur Wahrung der Normen und Werte des Grundgesetzes und zur Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Der Bund ergreift hierzu eigene und fördert zivilgesellschaftliche Maßnahmen mit gesamtstaatlicher Bedeutung zur Erhaltung und Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe.“
Im Klartext: Gefördert wird die Staatspropaganda und die Diffamierung der Opposition, indem man sich des einfachen Mittels bedient, diese mit Extremisten in einen Topf zu werden. So geschehen nach der Razzia gegen die Reichsbürger.
Beispiel
Thüringens Innenminister Georg Maier äusserte nach dieser Razzia, dass er ein Verbotsverfahren gegen die AfD vorbereiten will. Diese hat nach Umfragen in Thüringen einen Wäheranteil von 30 Prozent, wenn das bis zu den nächsten Wahlen so bleibt, wäre sie als stärkste Partei berechtigt, die Regierung zu bilden.
Die amtliche Meldung hat man von der offiziellen Webseite gelöscht. Aber gesagt ist gesagt, das ist schon zu weit verbreitet als dass Maier sich da noch herauswinden könnte, weil ihm der Shitstorm zu heftig wird.
https://thueringen.de/dpa-meldungen/maier-afd-verbotsverfahren-jetzt-vorbereiten-207603
https://taz.de/Thueringens-Innenminister-ueber-Parteiverbot/!5899221/
Die AfD will Demokratie mit Volksentscheiden nach Schweizer Vorbild. Als Schweizerin mit vielen Deutschen Freunden betrachte ich die Verbotsforderung als Ehrverletzung gegen mein Volk.