NEIN zum neuen Abkommen mit der EU

Text von Regula Heinzelmann

 

 

26. Februar 2024

 

Hervorhebungen von der Autorin und Kommentare kursiv

 

 

In einem sogenannten Common Understanding, zu Deutsch „Gemeinsame Verständigung“ teilen der Bundesrat und die Europäische Kommission mit, dass ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen über ein neues Abkommen in Reichweite ist.

 

Welche Arroganz gegenüber dem Stimmvolk, das ja schliesslich das letzte Wort hat und hoffentlich wuchtig NEIN stimmen wird, diese Feststellung über seinen Kopf hinweg wäre allein schon Grund genug. 

 

Dabei beziehen sich der Bundesrat und die Europäische Kommission auf die exploratorischen Gespräche zwischen Vertretern der Schweiz und der EU zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen, die seit März 2022 stattfanden. In der Übersicht hat der Bundesrat folgende Ziele formuliert: „Das übergeordnete Ziel des Bundesrates ist, den bilateralen Weg langfristig zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. … Anders als beim institutionellen Abkommen sollen die institutionellen Elemente sektoriell, das heisst direkt in den einzelnen Binnenmarktabkommen verankert werden.“

 

Davon ist im Common Understanding aber nicht mehr viel zu bemerken, sehr im Gegenteil.

 

Die Europäische Kommission und der Bundesrat teilen die Auffassung, dass über ein Gesamtpaket verhandelt werden sollte. Alle bestehenden und zukünftigen Binnenmarktabkommen sollen als kohärentes Ganzes betrachtet werden sollten, das ein Gleichgewicht der Rechte und Pflichten zwischen der EU und der Schweiz gewährleisten soll.

 

Die institutionellen Lösungen, die als Ergebnis dieser neuen Verhandlungen vereinbart werden, sollten für alle bestehenden und zukünftigen Binnenmarktabkommen identisch sein, vorbehaltlich technisch begründeter Anpassungen. Diese institutionellen Lösungen sollten den Anwendungsbereich, die Ziele und die Schlussbestimmungen betreffend die Beendigung dieser Abkommen nicht ändern.

 

Mit anderen Worten, eine Kündigungsmöglichkeit ist nicht vorgesehen, man könnte den Vertrag nur in gemeinsamen Einvernehmen auflösen oder gar nicht. Oder darauf hoffen, dass die EU endlich zusammenkracht und abgeschafft wird. Dagegen ist eine „Guillotine-Klausel“ immer noch das kleinere Übel.

 

 

Dynamische Rechtsübernahme

 

Alle Binnenmarktabkommen und die EU-Rechtsakte, auf die in diesen Abkommen Bezug genommen wird, sollen einheitlich und gemäss den Grundsätzen des Völkerrechts ausgelegt und angewendet werden. Insbesondere sollten die Bestimmungen der in dieser Ziffer genannten Abkommen und EU-Rechtsakte, soweit ihre Anwendung EU-Rechtsbegriffe impliziert, im Einklang mit der vor und nach der Unterzeichnung dieser Abkommen ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgelegt werden.

 

Wie heisst es doch im Rütlischwur: Wir wollen keine fremden Richter über uns haben.

 

Eine Verpflichtung zur dynamischen Rechtsübernahme ist vorgesehen, sofern die bereits bestehenden Ausnahmen gewahrt bleiben und für die Ausnahmen, Prinzipien und Absicherungen eine Lösung gefunden wird.

 

Damit die Schweiz ihre Standpunkte einbringen kann, sollte sie frühzeitig und so umfassend wie möglich in den Entscheidungsfindungsprozess über neue EU-Rechtsakte in den von den betroffenen bilateralen Abkommen abgedeckten Bereichen einbezogen werden.

 

Alle relevanten EU-Rechtsakte sollten so rasch als möglich nach ihrer Verabschiedung in die Binnenmarktabkommen aufgenommen werden, wobei die verfassungsrechtlichen Verfahren der Schweiz (einschliesslich Referendum) gebührend zu berücksichtigen sind.

 

Das ist ein Widerspruch in sich, wenn das Volk nein stimmt, dann müssten die „relevanten Rechtsakte“ für die Schweiz ungültig sein. Das läuft darauf hinaus, dass eine Abstimmung nur noch vorgenommen würde, wenn die Schweiz ihre Standpunkte bei der Rechtssetzung einbringen würde.

 

 

Schiedsgericht im Fall von Schwierigkeiten

 

Im Falle von Schwierigkeiten bei der Auslegung oder Anwendung der Binnenmarktabkommen sollten Konsultationen in den jeweiligen sektoriellen Ausschüssen stattfinden und eine für beide Seiten annehmbare Lösung erarbeitet werden. Gelingt das nicht, sollten die Parteien die Möglichkeit haben, ein Schiedsgericht, in dem beide Parteien vertreten sind, zur Beilegung der Streitigkeit anzurufen. Gibt es im Streitfall eine Frage zur Auslegung nach EU-Recht, so sollte das Schiedsgericht diese Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Entscheidung vorlegen. Letztere wäre für das Schiedsgericht bindend.

 

Also wieder fremde Richter, dazu noch die der Gegenpartei! Da müsste das Bundesgericht die gleichen Kompetenzen haben.

 

Stellt ein Schiedsgericht fest, dass eine Partei gegen eines dieser Abkommen verstossen hat, und ist die andere Partei der Ansicht, dass der Entscheid des Schiedsgerichts von der vertragsbrüchigen Partei nicht befolgt wurde, sollte diese andere Partei die Möglichkeit haben, im betroffenen Abkommen oder in jedem anderen Binnenmarktabkommen eine Auswahl von verhältnismässigen Ausgleichsmassnahmen zu ergreifen. Die von den Ausgleichsmassnahmen betroffene Partei sollte die Möglichkeit haben, die Verhältnismässigkeit dieser Massnahmen durch das Schiedsbericht beurteilen zu lassen.

 

 

EU Politiker wollen unser Geld! 

 

Die Europäische Kommission und der Bundesrat teilen die Auffassung, dass die Grundlage für einen regelmässigen, gemeinsam vereinbarten und fairen finanziellen Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen ihren Regionen geschaffen werden sollte.

 

Dieser neue rechtsverbindliche Mechanismus sollte für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU bereit sein. Die Kommission und der Bundesrat teilen die Auffassung, dass der erste Schweizer Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im Rahmen des ständigen Mechanismus eine zusätzliche finanzielle Verpflichtung für den Zeitraum zwischen Ende 2024 und dem Inkrafttreten des ständigen Mechanismus beinhalten sollte. Vorgesehen ist, dass die Schweiz sich an den relevanten künftigen Kosten für Entwicklung, Betrieb und Unterhalt aller EU-Informationssysteme, zu denen sie Zugang hat, beteiligt.

 

Die Europäische Kommission und die Schweiz teilen die Auffassung, dass die EU und die Schweiz ihren Dialog über die Finanzmarktregulierung, einschliesslich über grenzüberschreitende Tätigkeiten, wieder aufnehmen sollten.

 

Das müsste zwingende Bedingung für jedes neue Abkommen mit der EU sein.

 

 

Schweiz ist kein Trittbrettfahrer – Finanzen EU Schweiz

 

Bei Statistiken in denen die EU mit der Schweiz verglichen wird, muss man immer berücksichtigen, dass die EU rund 448 Millionen Einwohner hat, die Schweiz aber nur 8,7 Millionen. So gesehen kommt die Schweiz bei Vergleichen sehr gut weg.

  • Die Euroländer haben Schulden zwischen 18,2 und 165,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP). Die EU-Länder hatten im dritten Quartal 2023 insgesamt Staatsschulden von 13´784,25 Milliarden.
  • In der Schweiz hatte der Bund Ende 2022 Schulden von 120 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Schuldenquote von 15,6 Prozent des BIP. Für den Gesamtstaat (Bund mit Kantonen und Gemeinden) beträgt die Maastricht-Schuldenquote per Ende 2022 27,6 Prozent des BIP.
  • 2022 gingen rund 49,6 Prozent der Schweizer Exporte in Länder der Europäischen Union. Zehn Jahre zuvor lag dieser Wert noch bei 51,3 Prozent.
  • Im Jahr 2022 stammten rund 68,6 Prozent der Schweizer Importe aus der EU.
  • Nach Schweizer Statistik war die EU 2022 berechnet nach Handelsvolumen mit 58 Prozent der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Beim Handelsvolumen der EU macht die Schweiz 6 Prozent aus. Zum Vergleich: China 15 Prozent, USA 16 Prozent.
  • Mit 238 Schweizer Investitionen in Europa liegt die Schweiz auf Platz 7 und gehört damit zu den Top Investoren in Europa (Quelle EY-Organisation).

 

Wir sind keine Trittbrettfahrer und haben es nicht nötig, uns erpressen zu lassen und einem solch dubiosen Abkommen zuzustimmen. Die Geschäftsleute, die das wegen kurzfristiger Gewinne tun wollen, werden bald keine mehr erzielen, wenn die Schweiz in den Konkurs der EU hineingezogen wird. Weitere Informationen über die Wirtschaftsbeziehungen Schweiz-EU in folgendem Beitrag.

 

https://www.europa-konzept.eu/politik-neues-europa-pneu/eu-profitiert-von-der-schweiz/

 

Frau Merkel hat mit ihren Verstössen gegen Verstöße gegen die Nichtbeistands-Klausel, Artikel 125 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union viel Schaden angerichtet. Die EU befindet sich seit mindestens zehn Jahren in Konkursverschleppung.

 

Der Corona-Beschluss der EU vom 21. Juli 2020 ist auch nicht besser.

NextGenerationEU soll ein über 800 Mrd. EUR schweres, befristetes Aufbauinstrument sein.

 

Zur Finanzierung von NextGenerationEU wird die Europäische Kommission aber auch im Namen der EU auf den Finanzmärkten Geld aufnehmen, da sie über eine höhere Bonität als viele Mitgliedstaaten verfügt. Wer hat denn heute noch Geld? China! Soll die Schweiz direkt oder indirekt Schuldner von China werden?

 

 

Weitere Informationen über die Finanzmisere der EU.

 

https://www.europa-konzept.eu/politik-neues-europa-pneu/konkursverschleppung-der-eu/

 

 

Einzelne Bereiche

 

Freizügigkeit

 

Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU vom 21. Juni 1999 über die Freizügigkeit (FZA) soll so angepasst werden, dass die dynamische Übernahme bestehender und künftiger EU-Rechtsakte im Bereich der Freizügigkeit durch die Schweiz vorgesehen ist. Anpassungen des FZA sollten nicht zu einer Verminderung der Rechte führen, die EU-Bürger sowie Schweizer Staatsangehörige derzeit aufgrund des FZA haben. Die Europäische Kommission und die Schweiz sollten dabei das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» und das duale Vollzugssystem der Schweiz beachten.

 

 

Energieabkommen

 

Um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Übergang zu einem Netto-Null-Energiesystem in Europa bis 2050 zu unterstützen, sollte die Schweiz Teil des EU-Strombinnenmarkts sein. Beinhalten sollte dies auch die Beteiligung an den EU-Handelsplattformen in allen Zeitbereichen sowie an anderen Gremien und Prozessen, die für die regulatorische Koordination, die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität relevant sind, soweit dies im vereinbarten Gouvernanz-Rahmen möglich ist. Soweit sie mit dem EU-Recht vereinbar sind, sollte die Schweiz verhältnismässige und nicht wettbewerbsverzerrende nationale Massnahmen, einschliesslich nationaler Produktionsreserven, ergreifen, um jederzeit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das Stromabkommen sollte nationale Verbraucherschutzmassnahmen zulassen.

 

Die Europäische Kommission und der Bundesrat teilen das Ziel, ihre langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit zu festigen und zu vertiefen, insbesondere in den Bereichen Forschung und Innovation, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport und Kultur. Ziel ist, eine systematischere Teilnahme der Schweiz an Unionsprogrammen zu ermöglichen, z.B. Digital Europe und Erasmus und Horizon Europe, Galileo und Egnos,

 

Die Schweiz war laut Innovationsindex jahrelang eines der innovativsten Länder der Welt. Für das Geld, das man mit diesem Abkommen der EU in den Rachen wirft, siehe unten, könnte man viele Innovationen fördern und bei den EU-Programmen könnte man sich über die Schweiz als Partner freuen, ohne uns zu einem Abkommen dieser Art zu erpressen.

 

Die Europäische Kommission und die Schweiz beabsichtigen, den Geltungsbereich des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf die gesamte Lebensmittelkette auszuweiten, und so einen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum EU-Schweiz» zu schaffen. Im Rahmen der Erweiterung sollte die Schweiz EU-Recht dynamisch übernehmen und gleichzeitig die Möglichkeit haben, gewisse Ausnahmen auszuhandeln.

 

In vielen europäischen Ländern protestieren die Bauern gegen die EU-Landwirtschaftspolitik, also müssen wir diese bestimmt nicht mitmachen.

 

Ein bilaterales Gesundheitsabkommen sieht eine Beteiligung der Schweiz an allen relevanten EU-Mechanismen und -Netzwerken ermöglichen, insbesondere an den Gesundheitssicherheitsmechanismen, am European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und am mehrjährigen Gesundheitsprogramm der EU, in Einklang mit den in den relevanten EU-Rechtsakten enthaltenen Rechten und Pflichten, einschliesslich eines finanziellen Beitrags.

 

Was von der EU-Gesundheitspolitik zu halten ist, hat man während der Coronazeit erlebt, die Menschenrechtsverletzungen waren in einigen EU-Ländern noch schlimmer als in der Schweiz (Impfzwang usw.), siehe dazu den Text Corona-Aufarbeitung.

Die ehemalige SPÖ-Chefin Pamela Rendi die ECDC wird für die nächsten 5 Jahre die Leitung der EU-Seuchenbehörde übernehmen. Während der Coronazeit plädierte sie für eine allgemeine Impfpflicht.

https://orf.at/stories/3242669/

 

 

Informationen

https://www.parlament.ch/de/services/suche-news/das_parlament_und_das_verhandlungsmandat_mit_der_eu

https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/aktuell/newsuebersicht/2023/europa.html

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1134688/umfrage/anteil-der-schweizer-exporte-mit-ziel-eu/

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/163692/umfrage/staatsverschuldung-in-der-eu-in-prozent-des-bruttoinlandsprodukts/

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1154840/umfrage/anteil-der-schweizer-importe-mit-herkunft-eu/

https://www.ey.com/de_ch/news/2022-press-releases/05/direct-investment-in-europe#Schweizer%20Investitionen%20in%20Europa

https://www.eda.admin.ch/europa/de/home/dienstleistungen-publikationen/schweiz-eu-in-zahlen.html

https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/finanzpolitik/bundesschulden.html

https://www.ey.com/de_ch/news/2022-press-releases/05/direct-investment-in-europe#Schweizer%20Investitionen%20in%20Europa

 

 

 

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