Schützt das Grundgesetz vor Diktatur?

 

Text von Regula Heinzelmann

 

26. Februar 2024

 

 

Vor dem Grundgesetz hatte ich lange Zeit grossen Respekt, obwohl mir 1979 schon klar war, dass es im Ernstfall nicht vor einer Diktatur schützt. Aber ich hielt es damals für ziemlich unwahrscheinlich, dass in Deutschland eine neue Diktatur entsteht, höchstens mal in ferner Zeit. Dass ich das miterleben würde, hätte ich damals bestimmt nicht erwartet. Nach allen Informationen, die man über die Entstehung des Grundgesetzes liest, wollten die sogenannten „Väter und Mütter“ eine stabile Demokratie sichern.

 

Aber heute gewinnt man den Eindruck, dass sie heimlich oder sogar in Diskussionen untereinander das deutsche Volk vor einer Demokratie bewahren wollten, weil sie es für demokratieunfähig hielten. Sonst nämlich hätten sie Mechanismen eingefügt, die es dem Volk ermöglichen, die Demokratie auch gegen eine unfähige, machtgierige und willkürliche Regierung durchzusetzen. Dafür gab es damals schon ein gutes Vorbild, die Schweizer Verfassung. Gegen eine Regierung, die ihre Macht missbraucht, bleibt den deutschen Wählern während der Amtszeit nur die Resignation oder die Revolution.

 

1979 schrieb ich eine Seminararbeit für das Fach Rechtssoziologie mit dem Titel „Wertgewinnung und Wertabwägung im Recht“. Professor Manfred Rehbinder – seine Vorlesungen waren immer ein Genuss - veranstaltete damals ein Seminar in Freiburg (Baden-Württemberg), wo die Arbeiten der Studenten behandelt wurden.

Zitate aus der Seminararbeit kursiv

 

„Man wollte Katastrophen wie den Nationalsozialismus in Zukunft verhindern. Deshalb bekannte man sich im Grundgesetz zu "unverletzlichen und unveräusserlichen".Menschenrechten (Art. 1) und zu den Prinzipien des Rechtsstaates (Art. 20) und erklärte Änderungen des Grundgesetzes, die die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berühren, für unzulässig.

 

Viele Beispiele in der Geschichte zeigen jedoch, dass Gesetze, die als unabänderlich betrachtet werden eine gesellschaftliche Entwicklung nicht verhindern können, so z.B. die schweizerische Verfassung von 1815, in der eine Revision "nicht vorgesehen" war.

 

Es besteht allerdings die Chance, dass die Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes und die Grundrechte lange nicht angetastet werden. Die Grundrechte sind differenziert formuliert, und man kann sie einschränken, um Rechtswidrigkeiten zu verhindern. Es ist möglich, dass sich die Gesetze so verändern, dass es sehr einfach wird, die Grundrechte zur Verhinderung von Gesetzwidrigkeiten einzuschränken. Trotz Verankerung der demokratischen Prinzipien und des Widerstandsrechts könnte eine Diktatur entstehen, wenn sie von der Mehrheit der Bevölkerung unterstützt wird. Ich bezweifle auch, dass es in jedem Fall möglich ist, das Widerstandsrecht auszuüben.“

 

 

Damals irrte ich mich leider nur in einem Punkt, eine diktatorische Regierung benötigt in Deutschland nicht mal die Zustimmung einer Mehrheit für ihre Machenschaften.

 

Die sogenannte Ampel-Regierung und ihr willfähriges Parlament werden nach allen Umfragen nur noch von einem Drittel der Bevölkerung unterstützt. Sie verhält sich aber diktatorisch gegenüber der Opposition, indem sie diese verleumdet, auch durch den sogenannten Verfassungsschutz sowie zwangsfinanzierte Medienpropaganda, unrechtmässig überwachen lässt (Correctiv) und obendrein noch über Parteiverbote diskutiert. Dazu organisiert die Regierung Aufmärsche ihrer Anhänger und behauptet, das Volk stünde hinter ihnen. In Wahrheit sind es aber höchstens 2 Prozent der Wahlberechtigten, die für diese Regierung auf die Strasse gehen. 20 Prozent (rund 12 Millionen Wähler) würden sich für die AfD entscheiden, weitere für andere Protestparteien wie Werteunion oder Sarah Wagenknecht.

 

 

Verletzung der Grundrechte

 

Nach Grundgesetz Art. 79 Abs. 3 ist eine Änderung dieses Grundgesetzes unzulässig, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden. Die Grundrechte darf man zwar durch Gesetze einschränken, aber in keinem Fall im Wesensgehalt antasten (GG Art. 19). „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, mus das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen

 

Der Wesensgehalt eines Grundrechtes? Diese Formulierung kann man ziemlich frei interpretieren und wer ist dafür zuständig? Das Parlament oder das Verfassungsgericht oder beide? Tatsache ist: Während der Coronazeit sind einige Grundrechte durch Gesetze im Wesensgehalt (Impfpflicht, Besuchsverbote, 2G-Regeln) angetastet worden und das Bundesverfassungsgericht hat einiges gutgeheissen.

 

Eine Zusammenstellung der #Grundrechtsverletzungen seit Januar 2021 in Deutschland - in vielen Ländern waren sie ähnlich – sowie die betreffenden Urteile des Verfassungsgerichtes findet man hier.

https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-verfassungswidrige-vorschriften/

 

Ein anderes Beispiel ist das sogenannte Heizungsgesetz. Dieses greift die Eigentumsgarantie im Wesensgehalt an (GG Art. 14 und Art.19). Wenn ein Gesetz – trotz Förderung, die die Steuerzahler finanzieren - kostspielige Sanierungen aufzwingt, bedeutet das für viele Hausbesitzer ohne flüssiges Kapital faktische Enteignung bzw. Zwang zum Verkauf. Davon profitieren nur die Immobilienspekulanten. Ich rate in öffentlichen Medien den Hausbesitzern, nichts zu unternehmen und Beschwerde einzureichen, sobald ein Amt etwas verlangt. Das stösst immer wieder auf Zustimmung.

 

 

Knute statt Samtpeitsche

 

Noch ein Zitat aus meiner Seminararbeit::

Zufällig hörte ich kürzlich (1979) eine Vorlesung über Max Frischs Drama "Andorra". Professor für Germanistik Wysling zitierte einen Theaterkritiker, der schrieb, der Grund des Erfolges von "Andorra" sei der Drang zur Selbstgeisselung, der in Deutschland bestehe. Max Frisch reiche den Deutschen eine Samtpeitsche. Dieser Vorfall erscheint mir charakteristisch, sozialer Wandel wirkt sich ja auch auf die Kunst aus.“

 

Der Drang zur Selbstgeisselung hat sich in Deutschland wider Erwarten in den letzten Jahrzehnten bis zur Hysterie verstärkt – von Generationen, die mit Hitler und seinen Verbrechen nichts mehr zu tun hatten - und zwar wird keine Samtpeitsche, sondern eine sehr unangenehme Knute geschwungen, z.B. im deutschen Innenministerium beim sogenannten „Kampf gegen Rechts“ und als „rechts“ gilt alles, was der Regierung und ihren Medienpropagandisten nicht gefällt.

 

Dauernd werden die Oppositionellen in Deutschland als „Nazis“ beschimpft, was nicht nur eine massive Ehrverletzung ist, sondern auch eine massive Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen.

 

Zum Überfluss: Die AfD wird dauernd mit der NSDAP verglichen und Leute, die keine Ahnung von Geschichte haben, behaupten auch die AfD hätte ähnliche Erfolge. Von wegen, die NSDAP hatte jahrelang keinen Erfolg, die AfD aber sofort nach ihrer Gründung.

 

Aber beginnen wir mal von vorn. Ursprünglich hiess die NSDAP Deutsche Arbeiterpartei (DAP). Ein Hauptmann befahl Hitler, der damals noch Soldat der Reichswehr war, an einer Versammlung teilzunehmen, wo er durch sein Rednertalent auffiel. 1920 wurde die Partei umbenannt in „Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei“ (NSDAP). Der Name zeigt es, die Partei war links. Sogar noch Albert Speer bezeugte das in seinen Erinnerungen. Die Nationalsozialisten verachteten den Adel und das Bürgertum – nur das Geld der Unternehmer und Banken nahmen sie gern.

 

Trotz Hitler als Redner und Zugpferd hatte die Partei jahrelang nur einen gescheiterten Putsch vorzuweisen und bei den Bundestagswahlen 1928 erreichten sie 2,6 Prozentchen. Wäre nicht die Grosse Weltwirtschaftskrise entstanden, würde sie heute noch auf diesem Niveau dahinwursteln oder man hätte sie aufgelöst – schön wär´s!

 

Die Krise gab Hitler Auftrieb. Er wurde am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt und Neuwahlen am 5. März 1933 angeordnet. Trotz oder gerade wegen 89 Prozent Wahlbeteiligung bekam die NSDAP nicht die absolute Mehrheit, die Hitler und seine Anhänger erwartet hatten, war aber die stärkste Partei mit 43,9 Prozent.

 

Die AfD erreichte bei den Bundestagswahlen 2013 ein halbes Jahr nach ihrer Gründung 4,8 Prozent. In allen folgenden Landtagswahlen überschritt sie die 5 Prozent Marke und entsandte auch Abgeordnete ins EU-Parlament. 2017 zog sie mit 14 ? Prozent in den Bundestag ein.

 

Man sieht also, die AfD, die Demokratie nach Schweizer Vorbild mit Volksentscheiden fordert – das kann man nicht oft genug betonen – hatte von Anfang an weitaus mehr Erfolg als die Nationalsozialisten mit ihrer Diktatur.

 

 

Repression gegen die Opposition

 

Weiter ist die Meinungsfreiheit (GG Art. 5) nicht nur in Deutschland, sondern auch in der EU in Gefahr, z.B. durch den Digital Service Act. Dauernd palavern Politiker und Medien davon, sogar in Organisationen wie WHO davon, dass man die Völker vor „Desinformation“ schützen muss. Das läuft natürlich auf Zensur heraus, denn als „Desinformation“ gelten nach Meinung dieser Leute alle Ansichten, die ihnen widersprechen. Genauer ist es eine moderne Inquisition, gegen die man dringend ein neues Zeitalter der Aufklärung braucht. Das Grundgesetz schützt dagegen nicht, man kann ja nicht mal das Neutralitätsgebot bei den zwangsfinanzierten Medien durchsetzen.

 

In Deutschland sind Massnahmen gegen angebliche Rechtsextremismus geplant:

Zitate kursiv, Hervorhebungen von mir:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat in Berlin gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, und dem Präsidenten des Bundeskriminalamts, Holger Münch, ein neues Maßnahmenpaket zum Schutz der Demokratie und zur Bekämpfung des Rechtsextremismus vorgestellt. Die neuen repressiven wie präventiven Maßnahmen bauen auf dem Aktionsplan gegen Rechtsextremismus des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2022 auf und reagieren auf die aktuellen Entwicklungen.

 

Wir wollen alle Instrumente des Rechtsstaats nutzen, um unsere Demokratie zu schützen. Wir wollen rechtsextremistische Netzwerke zerschlagen, ihnen ihre Einnahmen entziehen und ihnen die Waffen wegnehmen.

 

Weiter will man: „Transnationale Vernetzungen stören: Rechtsextremistischer Hass darf weder aus Deutschland heraus exportiert, noch nach Deutschland importiert werden. Deshalb arbeitet das BMI gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden daran, Ein- und Ausreisen von Rechtsextremisten so weit wie möglich zu verhindern.“

 

Fazit: Wir sollten rechtsextremistische Netzwerke so behandeln wie Gruppierungen der Organisierten Kriminalität.

 

Ach ja, bei kriminellen Clans usw. stört man die Ein- und Ausreise keineswegs.

 

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/02/massnahmen-gegen-rechtsextremismus.html

 

Dazu muss man wissen, dass der Verfassungsschutz kein vom Parlament oder Volk demokratisch gewähltes Staatsorgan ist, sondern von den Innenministerien von Bund und Ländern ausgewählt wird und diesen untersteht. Für ihn gilt das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/

 

Der Verfassungsschutz bezeichnet Teile der AfD als rechtsextrem, was natürlich mit der Forderung nach direkter Demokratie unvereinbar ist. 

 

Nicht mal der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen, der nun die neue Partei „Werteunion“ gegründet hat, ist vor solchen Anschuldigungen sicher. Auch ihn hat der Verfassungsschutz schon ins Visier genommen, sich allerdings auf seiner Webseite nicht dazu geäussert.

 

Der absolute Tiefpunkt: Man kann in Deutschland ohne sofort verhaftet zu werden mit einem Plakat herumlaufen, auf dem steht „AfDler töten“. 

 

 

Revolution oder Resignation?

 

Welche Möglichkeiten hat das Volk, sich gegen solche Tendenzen und die Ampel-Regierung zu wehren und diese zum Rücktritt zu zwingen?

 

In GG Art. 20 heisst es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

 

Was aber, wenn sich die Staatsorgane, sieh oben, sich nicht mehr an diese Vorschrift halten? Das Volk hat ausser Petitionen kein Recht. Es kann nicht durch eine Initiative Neuwahlen forder oder ein Referendum über antidemokratische Gesetze. Das Volk ist dem Parlament und der Regierung für vier Jahre praktisch ausgeliefert – es besteht also eine gewählte Diktatur. Diese kann dann sogar mit zwei Drittel Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates das Grundgesetz ändern (Art. 79), was bei der heutigen Willfährigkeit gegenüber der Regierung hochgefährlich werden kann. Im Prinzip sollten Verfassungsänderungen grundsätzlich nur durch Volksentscheide möglich sein, das wäre echte Demokratie.

 

Allerdings besteht noch das Widerstandsrecht von GG Art. 20 Abs. 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Eine willkürliche Regierung wird dieses der Opposition abzusprechen versuchen, weil sie ja „demokratisch“ gewählt sei. Es bleibt also wie oben erwähnt nur die Wahl zwischen Resignation und Revolution.

 

 

 

 

Text von Gero Greb

 

 

22. Mai 2020

 

71 Jahre Grundgesetz

 

 

Erinnerung an „55 JAHRE GRUNDGESETZ“ im Jahr 2004. Damals habe ich mit grossem Erfolg als 1.Vorsitzender des Vereins gegen Rechtsmissbrauch Waldshut-Tiengen e.V. (VGR-WT) eine Demo in der Kaiserstrasse Waldshut initiiert! Ungefähr 12 Mitglieder verteilten ein von mir kreiertes Flugblatt (500 Stück) und trugen auch von mir entworfene Plakate (DINA2) in der Haupteinkaufsstrasse bis zu den Gerichten in der Bismarkstrasse spazieren.

 

Weil wir schon damals auf die „Demokratur Deutschland“ (Buchtitel von mir) hingewiesen haben! 

 

Hier die ersten Zeilen des Flugblattes:

 

VGR-WT im Mai 2004

 

Unser Verein wurde im Feb. 2002 in Waldshut gegründet und hat zur Zeit 48 Mitglieder. Seit Nov. 2003 sind wir ein eingetragener Verein. Der erste Versuch auch die Gemeinnützigkeit zu bekommen wurde erwartungsgemäss vom Finanzamt Tiengen abgelehnt u.a. weil wir nicht in der „Liste“ stehen. Wie gut das der DTV = Deutscher Tennis Verein in dieser Liste steht (Millionen Preisgelder f. Boris Becker und Co.)!

 

 

Wieso kam es zur Gründung?

 

Nicht nur hier am Hochrhein, sondern in der ganzen BRD ist seit Jahrzehnten festzustellen, dass sich das Justizwesen insgesamt zu einem Moloch entwickelt hat, der das G G (Grundgesetz) und die berechtigten Interessen der Bürger dieser Republik mit den Füssen tritt. Diese Tendenz ist auf ganz eklatante Weise besonders hier am Hochrhein zu verspüren. Es gab dann vor 2 Jahren Betroffene, die sich dazu entschlossen haben gegen diese Missstände etwas zu tun – und erreichen kann man nur etwas, wenn man sich zusammenschliesst und ohne Furcht gegen diese Macht, die ja auf alle Ebenen (Behörden, Banken) einwirkt, etwas unternimmt. 

 

Weitere Informationen hier:

 

https://www.europa-konzept.eu/texte-von-gero-greb/gerechtigkeit/

 

 

Titelbild

 

Spruch von Gero Greb, fotografiert von Regula Heinzelmann

 

Die Plakate findet man oben als PDF-Datei.

 

 

 

 

Justiz normal Justiz Waldshut.pdf
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55 Jahre GG Walküre.jpg
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