Schluss mit Bankschikanen

 

Eröffnung eines Bankkontos: Kunden werden als potentielle Geldwäscher betrachtet

 

Es beginnt schon, wenn man ein Bankkonto oder auch ein gewöhnliches Postcheckkonto eröffnet. Am Schalter wird man gefragt, wozu man es braucht, natürlich kann jeder Anwesende mithören. Später bekommt man dann noch ein Formular, auf dem man sein Bruttoeinkommen nennen muss, begründet wird das mit Sorgfaltspflichten.

 

Will man ein Vereinskonto eröffnen, dann wird es besonders mühsam. Man muss die Statuten und ein Gründungsdokument vorlegen und selbst dann können die Banken das Konto ablehnen. Am besten ist für eine Kontoeröffnung ein Beschluss der ersten Generalversammlung. 

Bei der Eröffnung eines Vereinkontos tauch auch leicht der Verdacht auf Geldwäsche auf. 

Muss man sich als unbescholtene Bankkunden als potentielle Geldwäscher betrachten lassen?  NEIN!

Bei jedem Verbrechen gilt für Verdächtige erst mal die Unschuldsvermutung bis bewiesen ist, wer die Tat begangen hat. Für Bankkunden offenbar nicht!

 

 

Liegenschaftskauf: Behinderung durch die Tragbarkeitsrechnung

 

Die Tragbarkeitsrechnung kann ein kritischer Punkt bei der Finanzierung einer Immobilie sein. Dabei wird beurteilt, ob ein Bankkunde eine Immobilie langfristig finanzieren kann. Dabei geht man von einem hypothetischen Zinssatz von 5 Prozent aus, der heute völlig unrealistisch ist.

 

Die Tragbarkeitsrechnung wird von den Bankfachleuten als Sicherheit für die Kunden betrachtet. Sinnvoll ist sie dann, wenn ein Immobilieneigentümer nur relativ wenig Eigenkapital besitzt.

 

Finanziert aber ein Bankkunde mehr als einen Drittel durch Eigenkapital sollte man das bei der Tragbarkeitsrechnung berücksichtigen. Bei längerfristigen Festhypotheken wäre es logisch, von dem vereinbarten Zinssatz auszugehen. Was in zehn Jahren sein wird, können weder die Bankfachleute noch die Kunden voraussagen.

 

Geradezu absurd ist die Tragbarkeitsrechnung dann, wenn ein Käufer 100 Prozent der Immobilie mit seinem Vermögen finanzieren könnte. Aber auch in einem solchen Fall wird die Tragbarkeitsrechnung vorgenommen. Bei niedrigem Einkommen muss man der Bank allenfalls sogar Anlagen als zusätzliche Sicherheit anbieten.

 

Kunden die relativ wenig Einkommen haben, aber Vermögen, werden so gezwungen, einen hohen Teil ihres Vermögens in die Immobilie zu investieren. Besonders problematisch ist das für Selbstständigerwerbende, deren Einkommen naturgemäss schwankt. Gerade diese möchten natürlich von den niedrigen Hypothekarzinsen profitieren und die Wohnkosten senken. Dazu lassen sich Kosten für Büroräumlichkeiten an den Steuern abziehen. Ausserdem sind bekanntlich auch Festanstellungen heutzutage nicht mehr sicher.

 

Und wie kommt man überhaupt dazu, den Kunden vorzuschreiben, welchen Anteil ihres Einkommens sie in eine Immobilie investieren müssen? Man kann ja bereit sein, für einen geeigneten und zentral gelegenen Wohnsitz auf anderes zu verzichten, z.B. auf ein Auto.

 

Die Tragbarkeitsrechnung führt in vielen Fällen dazu, dass junge Leute sich kein Immobilieneigentum kaufen und ältere Leute nach der Pensionierung dieses nicht mehr behalten können!

 

Es wird Zeit, dass sich die Kunden gegen solche Vorgaben wehren. Es geht nicht, dass die Vertreter der Bankenbranche ihre Angst vor Immobilienblasen auf die Kunden abwälzen. In der Schweiz haben wir andere Verhältnisse als beispielsweise in den USA. Hierzulande kann man davon ausgehen, dass die meisten Immobilienkäufer sich vorher ausreichend informieren und nicht leichtsinnig kaufen. 

 

Eine Anleitung zur Tragbarkeitsberechnung findet man hier:

 

https://moneypark.ch/hypothek/hypothekenrechner/tragbarkeit/

 

 

Schluss mit der Bevormundung durch die Tragbarkeitsrechnung!

 

 

Erbschaft: Nicht mal ein Kredit auf die Erbschaftssumme

 

Gibt es bei einer Erbschaft Schwierigkeiten mit der Verteilung, bekommt man als Kunde nicht mal einen Privatkredit auf die Erbschaftssumme.

Die Konten des Erblassers werden blockiert, bis ein Erbteilungsvertrag vorliegt.

Das bedeutet, die Banken haben unter Umständen grosse Kapitalien zur Verfügung, von denen die Erben nur dann profitieren können, wenn der Erblasse diese rentabel angelegt hat, was nicht immer der Fall ist.

Besonders skandalös ist das, wenn man für die Erbschaftskapitalien womöglich noch Minuszinsen bezahlt.

 

Das liegt auch am Erbrecht, das eine einstimmige Einigung verlangt. Diesbezüglich verlangen wir für das neue Erbrecht, dass Mehrheitsentscheide möglich sind, und sofortige Auszahlung des Pflichtteils oder, wenn dieser unklar ist, eines Anteils des geschätzten Betrages.

 

 

 

Titelbild

 

"Der Opferaltar des Kapitalismus", gemalt und fotografiert von Regula Heinzelmann 

 

 

 

 

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© Regula Heinzelmann