Text von Regula Heinzelmann, Master of Law der Universität Zürich
Meine juristischen Argumente kann man gern in Klagen oder Rechtsmitteln zitieren und das Flugblatt verteilen.
Juristische Beratung kann ich nur in der Schweiz durchführen. Im Deutschland braucht man eine spezielle Bewilligung, deswegen ist diese Seite für Deutschland ausdrücklich kein Beratungsangebot.
Hier findet man eine Seite mit Ratschlägen, die von Anwälten betreut wird.
#2GgleichGrundGesetz
„Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht.“
Webseite des Deutschen Bundestages, ganzer Text siehe PDF-Datei oben.
Konsequenz: Man kann Grundrechte nicht gewähren oder entziehen und z.B. von Corona-Test oder Impfungen abhängig machen.
Die folgenden Texte bilden eine Zusammenstellung über Einschränkungen der Grundrechte, Gerichtsurteile und Reaktionen seit dem 6. Januar 2021, wobei die neuesten Beiträge oben sind.
Text von Regula Heinzelmann
11. September 2024
Endlich ein gerechtes Urteil gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.
Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.
14. November 2023
Am 11. und 12. November 2023 fand in Berlin ein Corona-Symposium statt, das von der AfD organisiert wurde.
https://www.europa-konzept.eu/berichte-aus-berlin/corona-symposium-november-2023/
Verfassungswidrige Regeln in der Schweiz
Der Bundesrat darf sich zwar nach Epidemiengesetz beraten lassen, aber nicht eine graue Eminenz wie die Tascforce engagieren, die zu verfassungswidrigen Regeln wie 2 G verleitet. Es ist alarmierend, dass es diese gab - noch schlimmer, dass sie jetzt neu gegründet wird, teilweise mit denselben Personen. Stattdessen brauchen wir wie in anderen Ländern Konsequenzen für Politiker, die für verfassungswidrige Regeln und Impfpropaganda verantwortlich sind und Produktehaftung für Impfschäden. Haftungsausschlüsse sind nach Schweizer Recht nichtig.
Juristische Analyse über die Schweizer Grundrechtsverletzungen:
https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-impfung-grundrechte-bewahren/
3. Mai 2023
Das Verwaltungsgericht Freiburg fällte ein Urteil zugunsten von Ungeimpften.
4. Januar 2023
Das Bundeskanzleramt muss Protokolle zu Bund-Länder-Konferenzen zur Corona-Pandemie herausgeben. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Man muss nur noch durchsetzen, dass man diese Protokolle auf der Webseite des Bundeskanzleramtes rasch findet, was nicht der Fall ist.
Und bitte folgende Petition unterschreiben:
26. Oktober 2022
Der Gerhard Hess Verlag präsentierte an der Buchmesse interessante Neuerscheinungen, in denen das Thema Corona unter juristischen, medizinischen und psychologischen Aspekten behandelt wird.
https://www.europa-konzept.eu/corona/buchempfehlungen/
1. Juli 2022
Der Deutsche Evaluierungsbericht über Corona-Massnahmen wurde heute in der WELT besprochen, ein Original liegt der Öffentlichkeit offensichtlich noch nicht vor.
https://www.berliner-zeitung.de/news/evaluierungsbericht-desastroese-datenlage-zu-corona-pandemie-massnahmen-herbst-maske-rki-lauterbach-li.242217
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_92346176/evaluierung-der-corona-massnahmen-das-sind-die-ergebnisse-im-ueberblick.html
Schon 2020 zeigten internationale Statistiken, dass in einigen Ländern mit den strengsten Massnahmen die Situation nicht besser war als in anderen, wo die Bestimmungen lockerer waren. Analyse:
https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-comparison-internationally/
11. August 2022
Die neuen Pläne für eine Novelle des Deutschen Infektionsschutzgesetzes.
10. Juni 2022
Pandemievorbereitung auf Herbst/Winter 2022/23
11. Stellungnahme des ExpertInnenrates der Deutschen Bundesregierung vom 8. Juni 2022 kann man hier herunterladen:
Bedenklich ist, dass die Impfkampagne weitergeführt wird.
Bekanntlich weiss man inzwischen, dass die Impfung weder ausreichend vor der Krankheit schützt und auch nicht davor, dass man Dritte ansteckt. Aber die Gefahr schwerer Impfschäden besteht. Das belegt folgende Sammlung von staatlichen Statistiken über Impfschäden.
https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-impfung/
Unter dem Stichwort „Gute Kommunikation“ empfiehlt der Expertenrat die Einrichtung einer Bundesstelle zur Entwicklung und Implementation von Strategien gegen Falschinformationen.
Im Klartext heisst das: Unterdrückung von Meinungen, die der offiziellen Doktrin widersprechen. Im Verfassungsschutzbericht 2021 nennt man das: Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, Zitat: In einigen Fällen gingen die öffentlich geäußerten Meinungen oder Aktionen von Personenzusammenschlüssen und Einzelpersonen jedoch über einen solchen legitimen Protest hinaus und wiesen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen auf.
Die Zuordnung der in diesem Zusammenhang maßgeblichen Personenzusammenschlüsse oder Einzelpersonen zu einem der Phänomenbereiche des Verfassungsschutzes ist in vielen Fällen nicht möglich. Das BfV hat daher im April 2021 den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet.“ Die Akteure dieses Phänomenbereichs zielen dabei darauf ab, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich zu beeinträchtigen.
Zutreffend ist diese Einordnung ganz besonders auf Parlamentarier, die grundgesetz- und menschenrechtswidrige Beschlüsse unterstützen, z.B. einrichtungsbezogene Impfpflicht, und auf die Bundesverfassungsrichter, die sie gutheissen, Link zu Urteilen und Kommentar siehe unten.
So delegitimiert sich der Staat selber!
19. Mai 2022
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Deutschen Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen § 20a, § 22a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) richtet. Darin ist die auf bestimmte Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege bezogene Pflicht geregelt, eine COVID-19-Schutzimpfung, eine Genesung von der COVID-19-Krankheit oder eine medizinische Kontraindikation für eine Impfung nachzuweisen (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“).
Wer ungeimpft bleiben will, muss bei Fortsetzung der Tätigkeit mit einer bußgeldbewehrten Nachweisanforderung und einem bußgeldbewehrten Betretungs- oder Tätigkeitsverbot in den in § 20a IfSG genannten Einrichtungen und Unternehmen rechnen. Alternativ bleibt nur die Aufgabe des ausgeübten Berufs, ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder jedenfalls der bislang ausgeübten Tätigkeit.
Dazu meint das Bundesverfassungsgericht:
Der Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Der Gesetzgeber verfolgt den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-042.html
Der Fall gehört vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
29. März 2022
Die Gastronomen haben sich zuwenig gegen Betriebsschliessungen und sonstige grundgesetzwidrige Vorschriften gewehrt – vor allem nicht gegen die diskriminierenden G2-Regeln, was die ungeimpften Kunden hätten erwarten können. Stattdessen haben sie solche Regeln befolgt, sogar noch unterstützt. Die Quittung bekommen sie nun vom BGH. Das Urteil bezieht sich zwar auf eine Betriebsschliessung, dürfte aber in Bezug auf Verluste wegen 2G-Regeln kaum anders ausfallen.
Der Betrieb des Klägers war in dem Zeitraum vom 23. März bis zum 7. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen, ohne dass die COVID-19-Krankheit zuvor dort aufgetreten war. Der Kläger erkrankte auch nicht. Während der Zeit der Schließung seiner Gaststätte bot er Speisen und Getränke im Außerhausverkauf an. Im Rahmen eines staatlichen Soforthilfeprogramms zahlte die Investitionsbank Brandenburg 60.000 € als Corona-Soforthilfe an ihn aus. Der Kläger hat geltend gemacht, es sei verfassungsrechtlich geboten, ihn und andere Unternehmer für die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erlittenen Umsatz- und Gewinneinbußen zu entschädigen.
Das Landgericht hat die auf Zahlung von 27.017,28 € (Verdienstausfall, nicht gedeckte Betriebskosten, Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) nebst Prozesszinsen sowie auf Feststellung der Ersatzplicht des Beklagten für alle weiteren entstandenen Schäden gerichtete Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers ist vor dem Oberlandesgericht erfolglos geblieben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen.
Den Presstext kann man hier herunterladen:
11. Mai 2022
In Anknüpfung an die Entscheidung des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - zur sogenannten „Bundesnotbremse“ hat die Kammer entschieden, dass auch die vorübergehende Beschränkung des Betriebs der Gaststätten auf die Auslieferung und den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung verfassungsrechtlich gerechtfertigt war. Der Gesetzgeber hat den ihm zustehenden Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum auch insoweit nicht überschritten.
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-039.html
8. März 2022
Wichtig!
Am 3. März 2022 haben einige Deutsche Bundestagsabgeordnete und andere Politiker einen Entwurf für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt, über den am 18. März 2022 im Bundestag verhandelt werden soll. Er fordert die Impfpflicht der über 18jährigen. Den Entwurf kann man hier herunterladen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf
Unsere Argumente gegen diesen Gesetzesentwurf:
https://www.europa-konzept.eu/corona/argumente-gegen-die-impfpflicht-ii/
Der Deutsche Bundestag hat alle Vorschläge betreffend Impfpflicht abgelehnt und zwar erstaunlich deutlich.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-de-impfpflicht-886566
30. Dezember 2021
Neuerdings versuchen die Regieungen "unbewilligte Spaziergänge" und Demonstrationen zu verbieten. GG Art. 8: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz beschränkt werden, aber laut GG Art. 19 nicht im Kern angetastet.
"Unbewilligter Spaziergang" ist ein Widerspruch in sich. Auch die unbewilligten echten Demonstrationen erfolgen, weil man verschiedene Grundrechte schon im Widerspruch zu GG Art. 19 massiv im Kern angetastet hat, wie die körperliche Unversehrtheit durch Impfpflicht und indirekten Impfzwang, der ohne Risikoanalyse propagiert oder verlangt wird und die Gleichberechtigung (GG Art. 3). Also kann man sich auf das Widerstandsrecht ( Art. 20 Abs 4).
Ganz abgesehen davon wird in Bezug auf Demonstrationen GG Art. 3 auch nicht befolgt. Corona-Demonstranten werden verleumdet, einige sogar vor Verfassungsschutz beobachtet, obwohl sie friedlich gegen verfassungswidrige Vorschriften protestieren. Linke Demos werden – auch von den Medien – trotz Gewalt akzeptiert. Wo bleiben "Schnellverfahren" gegen diese? Weitere Informationen:
https://www.europa-konzept.eu/corona/demos-und-doppelmoral/
Urteil des Verfassungsgerichtes vom 19. November 2021!
Das Deutsche Verfassungsgericht hat einige massiv grundgesetzwidrige Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes gutgeheissen, wozu vor allem die Kontaktbeschränkungen für Familien zählen und die Regelung, dass nur eine Person Besuche machen darf. Das verstösst nicht zuletzt gegen Grundgesetz Artikel 1, die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist schockierend!
Menschenwürde wurde im Urteil nur im Zusammenhang mit Sport im Freien erwähnt. Das Argument, dass Kontaktbeschränkungen für Partner und Familien ebenfalls menschenunwürdig sind, brachten die Kläger offensichtlich nicht vor.
Schlussfolgerung des Verfassungsgerichtes:
Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Hier war die Entscheidung des Gesetzgebers für die hier angegriffenen Maßnahmen in der konkreten Situation der Pandemie und nach den auch in diesen Verfahren durch die sachkundigen Dritten bestätigten Erkenntnissen zu den Wirkungen der Maßnahmen und zu den großen Gefahren für Leben und Gesundheit tragfähig begründet und mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.
Daraus könnte man immerhin schliessen, dass solche Beschränkungen nicht unnötig erlaubt wären. Trotzdem ermöglicht das Urteil Regierung und Parlament grundgesetzwidrige Bestimmungen zu treffen.
Max Imboden 1915 bis 1969, Schweizer Professor für Staatsrecht und Nationalrat äusserte sich zu solchen Fällen. Zitat aus dem Buch Staat und Recht, Verlag Helbling & Lichtenhahn, 1971, Seite 254
Man kann ein vom Verfassungsrichter sanktioniertes (verfassungswidriges) Gesetz nicht anwenden, „ohne durch jeden Anwendungsakt erneut unmittelbar gegen die Verfassung zu verstossen.“ Dieser Einsicht, so Imboden, „konnten sich selbst die grossen historischen Gegner der amerikanischen Verfassungsgerichtsbarkeit nicht verschliessen.“ Fazit: Das gilt weltweit, also auch in Deutschland.
Zugang zum Urteil
Das Verfassungsgericht gibt selber zu: „Die hier angegriffenen Kontaktbeschränkungen hatten das Potenzial, in bestimmten Konstellationen erheblich zu Vereinzelung beizutragen. Besonders betroffen waren alleinstehende und -lebende Menschen. Für sie konnte es während der Geltungsdauer der Beschränkungen schwierig sein, überhaupt anderen Menschen zu begegnen.“
Viele Corona-Massnahmen sind ein Symptom für ein relativ neues psychologisches Problem, das aber schon vorher bestand – die sehr gefährliche Kombination zwischen #Vereinzelung und globalistischer Vernetzung. Diese fördert unüberschaubare und unpersönliche Machtverhältnisse. Protest dagegen ist sehr notwendig, besonders im Interesse der Jugend.
Gesamttext #Einzelzimmer-Programm:
https://www.europa-konzept.eu/aktuelle-texte/das-einzelzimmer-programm/
Direkter oder indirekter Impfzwang verletzt die Grundrechte.
Aktualisierungen siehe unten.
Das 2G und sogar das 3G-Modell sind grundgesetzwidrig. Auch wenn die Tests inzwischen nicht mehr kostenpflichtig sind, bedeutet 3G im öffentlichen Verkehr für viele faktischen Impfzwang, weil Testzentren nicht für alle zu Fuss erreichbar sind.
Und da die Impfung häufig mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden ist, wird dadurch GG Art. 2 verletzt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Man darf Grundrechte nicht im Kern antasten, d.h. man soll kein Risiko eingehen müssen, um sie auszuüben (GG Art. 19). Und dass die Corona-Impfung eines ist, bestätigen schon viele amtliche Statistiken, die aber von den Medien nur selten zitiert werden. Solche aus mehreren Ländern findet man im folgenden Beitrag:
https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-impfung/
Von den öffentlichen Medien muss man fordern, dass sie Statistiken über Impfgeschädigte genauso publizieren wie Statistiken über Corona-Infektionen. Dann hat man einen Überblick für eine individuelle Risikoanalyse, die man am besten mit einer staatsunabhängigen Fachperson vornimmt.
Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte:
"Eine direkte wie auch eine indirekte Impfpflicht wären verfassungswidrig."
Im folgenden Beitrag findet man amtliche Statistiken über Impfschäden aus mehreren Ländern.
https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-impfung/
Gesundheitsdaten gelten als sensible Daten. Der Zwang, diese an Personen ohne Geheimhaltungspflicht vorzuweisen, verstößt gegen Art. 9 der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-und-datenschutz/
Haftung unklar
Die Konzerne, die Corona-Impfstoffe herstellen, verdienen Milliarden, aber wer für Impfschäden haftet ist immer noch mehr als unklar. Im schlimmsten Fall bekommen Impfgeschädigte keinen Schadenersatz. Nach Deutschem Infektionsschutzgesetzes (IfSG § 60) erhalten Impfgeschädigte zwar eine Entschädigung, aber man muss diese beweisen.
Skandalös, dass die Konzerne versuchen, die Produktehaftung auf die Steuerzahler, von denen viele ihre Kunden sind, abzuschieben. Weitere Informationen:
https://www.europa-konzept.eu/corona/impfschäden-wer-haftet/
#StreikderUngeimpften
Je weniger die Impfung wirkt, umso arroganter werden die Bürgerrechte der Ungeimpften eingeschränkt!
Aber arbeiten, Steuern und nicht zuletzt Krankenkassenprämien zahlen, dürfen die Ungeimpften. Zum Dank werden sie diskriminiert, schikaniert und beschimpft. Solche Entwicklungen kann man in einer Gesellschaft nicht akzeptieren. Deswegen müssen die vernünftigen Menschen - egal ob geimpft oder nicht - das stoppen. Etabliert sich eine Diktatur auf einem Gebiet dehnt sie sich auf andere aus, das lehrt die Geschichte.
https://www.europa-konzept.eu/corona/ungeimpfte-streik-für-bürgerrechte/
Europarat gegen Impfzwang
Übrigens hat der Europarat am 27. Januar 2021 die Resolution 2361/2021 über Impfungen verabschiedet und darin auch Grundsätze über Verteilung und Sicherheit der Impfstoffe festgelegt. Zwar sind diese Resolutionen für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich, aber trotzdem kann man sie als Leitlinien betrachten.
Unter anderem sollen die Staaten sicherstellen,
Verbindung zu der Resolution:
https://pace.coe.int/en/files/29004/html
Das Robert Koch Institut
Nach dem Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz - BGA-NachfG) ist das Robert Koch-Institut (RKI) ein Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten. Soweit die Bundesinstitute Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministeriums, zu dessen Geschäftsbereich sie gehören, wahrnehmen, unterstehen sie den fachlichen Weisungen der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde.
Aber wer bitte schön kontrolliert, ob die Statistiken über Schwellenwerte, Anzahl der Infektionen usw. überhaupt korrekt sind? Die Bevölkerung hat gar nicht die Möglichkeit dazu, das Parlament steht auf der Seite der Regierung. Unterstellt ist das RKI dem Bundesministerium für Gesundheit. Auch ohne negative Absicht können Fehler passieren. Es gibt Tests mit unterschiedlicher Qualität, vom PCR-Test gibt es die Originale aus der Schweiz und Kopien aus Asien.
https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-tests/
16. Oktober 2021
Ende September gab es einen Beschluss des VG Frankfurt am Main, der in den sozialen Medien heftige Diskussionen auslöste. Der Antragsteller betreibt einen Handel mit Grills und Zubehör. Er beabsichtigte, freiwillig und überobligatorisch das 2G-Zugangsmodell einzuführen, um will die Mitarbeiter von der Maskenpflicht zu befreien. Das Gericht urteilte, dass er einstweilen dazu berechtigt ist.
Der Antragsteller machte vor Gericht geltend, dass er bei einer weiteren Bindung an die Maskenpflicht aus wirtschaftliche Einbußen sowie einen Reputationsschaden bekäme. Das hat er jetzt garantiert, nämlich weil er Ungeimpfte ausschließt. Schon vor Corona gab es Pleiten von Firmen, die bestimmte Gruppen nicht bedienen wollten.
Zugang zum Urteil:
https://openjur.de/u/2360691.html
7. Oktober 2021
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte, dass Söders Vorschriften über Ausgangssperren unwirksam waren.
Aktenzeichen 20.N20.767
Das Deutsche Verfassungsgericht lehnte Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab mit der Begründung, man wolle das beim Hauptsacheverfahren genauer prüfen. Aber IfSG § 28b ist grundgesetzwidrig, daran ändert dieses Urteil nichts.
25. April 2021
Gestern habe ich diese Petition unterschrieben. Wir brauchen eine offene, kontroverse Diskussion, in der auch kritische Meinungen gleichberechtigt vertreten sind.
Das sogenannte Vierte Bevölkerungsschutzgesetz (perfektes orwellistisches Neusprechwort) wurde vom Deutschen Bundesrat gebilligt.
Dieses "Gesetz" beschränkt nicht nur den Föderalismus in Deutschland, sondern vor allem auf sehr problematische Art die Grundrechte und die Kontakte innerhalb der Bevölkerung. Interessanterweise regen sich die Deutschen vor allem über die Ausgangssperre auf. Es verletzt die #Menschenwürde (GG Art. 1), wenn man sich nur mit einer Person eines anderen Haushalts und ihren Kindern bis 14 Jahre treffen darf (neuer § 28b Abs. 1). Das bedeutet, dass Paare oder Familien keine gemeinsamen Besuche machen dürfen. Das verstößt gegen Grundgesetz Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantasbar - und keine Krankheit der Welt kann solche Gesetze rechtfertigen.
Ursache solcher Gesetze ist leider auch die traurige Tatsache,dass viele Leute die Verantwortung für ihre Gesundheit auf andere und auf die Regierung abschieben. Ohne das wären die rechtswidrigen Vorschriften, die es jetzt schon gibt, nicht möglich. Jeder kann auch ohne diese sich und ANDERE schützen.
Viele Corona-Massnahmen sind ein Symptom für ein historisch neues psychologisches Problem, das in der Gesellschaft noch kaum bewusst ist – die sehr gefährliche Kombination zwischen #Vereinzelung und globalistischer Vernetzung. Dies führt zu antimenschlichen und kaum durchschaubaren Machtstrukturen. Gesamttext:
https://www.europa-konzept.eu/aktuelle-texte/das-einzelzimmer-programm/
https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/neusprech-abc/
1. April 2021
Das ist leider kein Aprilwitz. Karl Lauterbach gibt selber zu, dass der Impfstoff AstraZeneca, umbenannt in Vaxzevria, zu Thrombosen führt, siehe Foto. Solche können zu Embolien führen, die auch Gehirnschläge und Herzinfarkte verursachen.
Normalerweise gibt es Rückrufe und Haftungsklagen bei Produkten, die Krankheiten und Todesfälle verursachen. Stattdessen verabreicht man das Zeug jetzt alten – womöglich sogar kranken und dementen Menschen. Juristisch nennt man das eventualvorsätzliche Körperverletzung.
Informationen über #risikenundnebenwirkungen der Corona-Impfung habe ich hier zusammengestellt. Weder die Krankheit noch die Impfschäden kann man verharmlosen, das tun auch die amtlichen Statistiken weniger als viele Politiker und Medien.
https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-impfung/
14. März 2021
Eine Richterin aus Ludwigsburg betrachtet die Corona-Verordnungen auch als rechtswidrig, der Fall bezieht sich aber auf ein Ereignis vor dem 18. November 2020 an dem man das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen hat, siehe unten.
9. Februar 2021
Im April 2020 wurde vom Deutschen BMI ein Papier verfasst mit folgendem Titel:
„Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“
Auf Seite 13 steht folgender Satz:
„Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden….“
Das Papier kann man hier herunterladen oder auch auf dieser Seite, siehe oben:
Ein interessanter Text mit Statisken über Sterblichkeitsraten:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/217880/COVID-19-Krankheitslast-in-Deutschland-im-Jahr-2020
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg über Ausgangsbeschränkungen.
6. Januar 2021, aktualisiert am 19. Januar 2021
Die Bürgerrechte in Europa sind heute gefährdeter als je. Man hat den Eindruck, dass einige Regierungen ein Virus, vor dem man sich mit einfachen und vernünftigen Massnahmen schützen kann, dazu instrumentalisieren, die Freiheitsrechte der Europäer einzuschränken.
Kann man sich nicht endlich auf folgendes einigen? Wer Angst vor dem Virus hat, darf sich einschliessen und zu Hause arbeiten. Erwachsene Leute schützen sich und andere in Eigenverantwortung und brauchen dafür keine Vorschriften, schon gar keine verfassungswidrigen.
Es ist absolut nicht akzeptabel, Vorschriften zu erlassen, die Millionen Leuten ihre Existenz zerstören. Auch Wirtschaftskrisen gefährden die Gesundheit der Bevölkerung,
Viele Vorschriften haben mit seriöser Virenbekämpfung – die notwendig ist und nicht nur gegen Corona - nichts mehr zu tun, sondern sind Schikanen.
https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-ruinöse-hypochondrie/
Die Voraussetzungen für eine kräftige Wirtschaftskrise bestehen schon seit Jahren, Corona ist für Wirtschaftsleute und Politiker eine bequeme Ausrede. Natürlich wird die Krise durch übertriebene und verfassungswidrige Massnahmen noch verschärft. Übrigens gefährden auch Wirtschaftskrisen die Gesundheit der Bevölkerung, darüber gibt es umfangreiche Dokumentationen, siehe Link. Im Gegensatz zu Corona sind davon nicht hauptsächlich alte, sondern jüngere Menschen betroffen.
So gesehen verletzt das IfSG den Art. 2 des Grundgesetzes: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Da beisst sich die Schlange also in den eigenen Schwanz, denn diese Massnahmen begründeten die CDU und SPD mit GG Art. 2, siehe oben.
Besonders problematisch ist die Diskussion, ob Geimpfte Vorrechte bekommen sollen. Das läuft auf einen indirekten Impfzwang hinaus. Zuerst impfen lassen sollten sich alle Leute, die es von anderen verlangen und die daran verdienen. Wer andere dazu zwingt, soll persönlich für Impfschäden haften, denn die Haftungsfrage ist überhaupt noch nicht geklärt!
Auch seriöse Quellen berichten über ernsthafte Komplikationen, z.B. das Paul-Ehrlich-Institut.
Die Auflösung von Grundrechten
Besonders problematisch – und das ist noch höflich ausgedrückt – ist das am 18. November vom Deutschen Bundestag beschlossene „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, sowie das am 22. April 2021 beschlossene 4. Bevölkerungsschutzgesetz, siehe oben. Schon allein redaktionell und sprachlich ist dieses Gesetz für die Bevölkerung eine Zumutung, aber das kommt bei Gesetzen ja leider oft vor. Es enthält eine Sammlung von Änderungen anderer Gesetze.
Man kann hier die Liste der Parlamentarier herunterladen, die am 18. November 2020 für oder gegen das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestimmt haben. Immerhin stimmten die Parlamentarier dreier Parteien, die normalerweise Gegner sind, fast geschlossen dagegen: FDP, AfD und die LINKE.
https://www.bundestag.de/resource/blob/807344/cc9a7b0cd38b5370ec8703f74b2b9326/20201118_3-data.pdf
Titelbild
gemalt und fotografiert von Regula Heinzelmann