Text von Regula Heinzelmann
Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt, aber die in der EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHKONVENTION EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ sind zu beachten. Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Rechts auf Leben betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um