Text von Regula Heinzelmann
14. Januar 2025
Die Schweiz ist eine direkte Demokratie, aber unsere Regierung entscheidet immer häufiger über den Kopf des Volkes hinweg, gegen das Volk und sogar gegen das Recht.
Trotzdem gelten wir im Ausland immer noch als vorbildliche Demokratie und wir sollten das auch bleiben.
Nun fürchten auch die Schweizer Behörden und Politiker die Einflussnahme von Plattformen wie X und verlangen Massnahmen, die praktisch Zensur sind. Das sollte sich das Schweizer Volk nicht gefallen lassen.
So heisst es in dem Bericht der Eidgenössische Medienkommission EMEK über Markt- und Meinungsmacht von Plattformen: „Diese Konzentration und Kombination von Marktmacht und Meinungsmacht der Unternehmen hinter den grossen Plattformen ist für die Demokratie relevant und potenziell problematisch.“ Entsprechend empfiehlt die EMEK im vorliegenden Papier, Massnahmen auf mehreren Ebenen differenziert zu prüfen und diese nicht fragmentarisch zu betrachten, sondern als Bestandteile einer ganzheitlichen Strategie im Umgang mit der Kom-bination von Markt- und Meinungsmacht grosser Technologiekonzerne zu begreifen.“
Die vom Bundesrat derzeit erarbeitete Vernehmlassungsvorlage für ein Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen bildet einen wich-tigen Baustein einer solchen Strategie. Darüber hinaus sind aber weitere Bausteine nötig. Entsprechend zeigt die EMEK Handlungsoptionen für die Governance von Plattformen auf:
Regulierung der Marktmacht von Plattformunternehmen: Mit den herkömmlichen Instrumenten des Wettbewerbsrechts lassen sich die Besonderheiten von Plattformmärkten kaum fassen. Entsprechend sollte über eine Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts und eine Vorabregulierung von grossen Plattformen nachgedacht werden, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Governance von algorithmischen Empfehlungs- und Moderationssystemen: Plattformen müssen für das Design und den Einsatz von Algorithmen Verantwortung übernehmen, bspw. durch Verpflichtungen zu Empfehlungssystemen ohne Profiling oder zu Risikofolgenabschätzungen und Risikominimierungsmass-nahmen. Zudem sollten Alternativen zu bestehenden Plattformen ermöglicht und demokratieverträgliche Al-gorithmen erforscht und implementiert werden.
Gesellschaftliche Aufsicht über Plattformen: Plattformen sollten dazu verpflichtet werden, der Forschung und Zivilgesellschaft Zugang zu den Daten zu gewähren. Nur so kann eine Aufsicht im öffentlichen Interesse gewährleistet werden. Weiter sollten unabhängige Kompetenzzentren und Aufsichtsstellen geschaffen und mit ausreichend Ressourcen und Expertise ausgestattet werden.
Regulierung von Künstlicher Intelligenz: Entlang der Wertschöpfungskette von KI-Systemen müssen Transparenz- und Rechenschaftspflichten etabliert werden, um Risiken für Grundrechte und Gesellschaft vorzubeugen. Die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zu KI bietet sich an, wobei in der Umsetzung auch sektorielle Ansätze geprüft werden sollten. Kommentar: Regelungen über KI sind sinnvoll, solange die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt wird.
Medien- und Digitalkompetenz: Da der öffentliche Diskurs heute von algorithmisch gesteuerten Plattformen wesentlich beeinflusst wird, sollte die Bevölkerung durch verschiedene Massnahmen zu einem reflektierten Umgang mit der durch die Digitalisierung veränderten Öffentlichkeit befähigt werden.
Den Bericht kann man in folgendem Link herunterladen:
https://www.emek.admin.ch/de/markt-und-meinungsmacht-von-plattformen
Regulieren von Kommunikationsplattformen
Am 5. April 2023 hat der Bundesrat das UVEK (BAKOM) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen auszuarbeiten. Diese wird sich auch mit den Herausforderungen befassen, die sich aus der mangelnden Rechtsdurchsetzung gegenüber den digitalen Plattformen ergeben. Sie orientiert sich am Digital Services Act der EU und hat zum Ziel, insbesondere sehr grosse Plattformen anhand von Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten stärker in die Verantwortung zu nehmen. Allerdings wird Desinformation nur dort von der Regulierung tangiert, wo es sich um rechtswidrige Inhalte handelt.
Rechtswidrige Inhalte kann man nur dann so bezeichnen, wenn das Recht der Verfassung und den Menschenrechten entspricht. Das ist auch in der Schweiz, z.B. während der Coronazeit nicht immer der Fall.
Überwachung durch die Bundesverwaltung
In der Bundesverwaltung wird seit 2022 ein Netzwerk von Kontaktpersonen zu Beeinflussungsaktivitäten gepflegt und es werden regelmässig Workshops innerhalb der Bundesverwaltung zum Thema organisiert. Dieser Austausch dient dazu, ein gemeinsames Verständnis für diese sicherheitspolitische Bedrohung, relevante Entwicklungen, die Lage und die relevanten Aktivitäten beim Bund zu fördern und um Massnahmen abzuleiten und abzustimmen. Ferner werden in den Austausch Fachpersonen aus der Wissenschaft oder dem Ausland sowie Zuständige in anderen Staaten eingebunden. Die laufenden internationalen Austausche mit Partnerstaaten und in multilateralen Foren zum Austausch von Fachwissen und zur Stärkung des Lagebilds werden laufend gepflegt und sollen, wo sinnvoll, ausgebaut werden. Der Austausch innerhalb der Bundesverwaltung soll künftig ausgebaut und gegebenenfalls institutionalisiert werden. In diesem Rahmen sind auch Bezüge zu Arbeiten rund um transnationale Repression zu prüfen. Die Bedrohung durch Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation und ihre sicherheitspolitische Bedeutung haben zugenommen, was den Koordinationsbedarf erhöht. Die Abstimmung mit den sicherheitspolitischen Gremien des Bundes ist zu verstärken und die künftig stärker koordinierte Analyse und Lagebeurteilung sollen sowohl in deren Erwägungen wie den Austausch in der Bundesverwaltung einfliessen.
Bericht der Schweizer Regierung über Desinformation
Im Januar 2022 reichte die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) ein Postulat ein, welches eine Auslegeordnung zur Bedrohung der Schweiz durch Desinformationskampagnen verlangt. Konkret soll der Bundesrat in einem Bericht darlegen, inwiefern die Schweiz von Beeinflussungsaktivitäten bzw. Desinformationskampagnen betroffen ist. Des Weiteren sind Massnahmen vorzuschlagen, wie der Bedrohung zu begegnen ist. Das Postulat beruft sich dabei auf den Sicherheitspolitischen Bericht 2021 des Bundesrats, welcher das Thema vertiefte und darlegte, dass Beeinflussungsaktivitäten politische Prozesse sabotieren sowie das Vertrauen der Bevölkerung in Institutionen untergraben können. Angesichts der machtpolitischen Konfrontationen wächst auch für die Schweiz das Risiko, von solchen Aktivitäten betroffen zu sein. Der Bundesrat beantragte am 23. Februar 2022 die Annahme des Postulates. Der Nationalrat nahm das Postulat am 9. März 2022 an.
Den Bericht „Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation“ kann man hier herunterladen:
https://www.sepos.admin.ch/de/nsb?id=101494
Dazu auch mein Bericht über ähnliche Kampagnen in Deutschland und der EU:
https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/desinformation/
Der EU-Digital Service Act gefährdet die Meinungs- und Informationsfreiheit in Europa, juristische Analyse im Link. Die Erklärung der EU dazu ist orwellistisch: „Schaffung eines sichereren digitalen Raums, in dem die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste geschützt sind.“
https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/eu-contra-informationsfreiheit/
Das ist allein schon Grund genug, ein Rahmenabkommen mit der EU abzulehnen.
Was ist Desinformation?
Für die Begriffe Beeinflussung und Desinformation bestehen keine allgemein anerkannten präzisen Definitionen. Ein Grundverständnis der Begriffe ist den meisten Arbeiten jedoch gemein. Unter Beeinflussungsaktivitäten im Informationsraum sind verschiedene Verhalten und Strategien zu verstehen, welche mit manipulativer Absicht darauf abzielen, die Wahrnehmung, das Denken und das Handeln von Individuen, Gruppen und Gesellschaften zu beeinflussen.
Das ist seit Jahrtausenden ein absolut normaler Vorgang. Immer haben gesellschaftliche Gruppen versucht, andere zu beeinflussen und viele heute angewendete Methoden sind uralt, heute werden sie kombiniert mit digitaler Technik und der sogenannten künstlichen Intelligenz, auf die Techniken geht der Bericht auch ein. Am meisten wurden die Völker seit Jahrtausenden von den Machthabern und den Religionsführern beeinflusst.
Desinformation beschreibt irreführende oder vollständig erfundene Informationen, die absichtlich verwendet werden, um auf die Meinungsbildung der Bevölkerung Einfluss zu nehmen, politische Prozesse zu beeinflussen, die Glaubwürdigkeit von Institutionen und Medien zu unterminieren oder Zweifel an der Zuverlässigkeit von Informationen zu säen.
Selbst wenn Desinformationen als solche identifiziert und widerlegt wurden, werden sie oftmals weiterhin verbreitet. Es ist in der Psychologie erwiesen, dass oft wiederholten Aussagen eher geglaubt wird, un-abhängig von ihrem Wahrheitsgehalt (Scheinwahrheitseffekt).
Gemäss dem Bericht «Desinformation in der Schweiz 2021» im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) hält fast die Hälfte der Befragten Desinformation für ein grosses oder sehr grosses Problem. Laut dem Bericht stellt Desinformation ein grosses Problem für das Vertrauen in die Medien, die Politik und die Behörden sowie für den sozialen Zusammenhalt dar. Inwieweit Beeinflussungsaktivitäten tatsächlich bereits zu solchen Effekten geführt haben, ist schwierig festzustellen.
Folgende Frage gilt auch für die Schweiz und sie ist für eine direkte Demokratie besonders wichtig: Warum soll das Volk den Politikern und Behörden vertrauen, deren Souverän es ist? Im Gegenteil, es muss ihnen auf die Finger sehen und zwar scharf. Und die Medienleute müssen das Volk dabei unterstützen, nicht die Regierung.
Zu Misstrauen gegen die Regierung hat auch das Schweizervolk eine Menge Gründe, in den letzten Jahren ist einiges schief gelaufen:
https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/schweizer-politik-2023/
In den letzten Jahren hat man den Politikern und Behörden viel zu viel vertraut und sogar akzeptiert, dass Behörden in einer direkten Demokratie von der Bevölkerung unkritisches Vertrauen erwarten:
Die vom Meinungsforschungsinstitut gfs.bern durchgeführten VOX-Studien zeigen das Vertrauen der Bevölkerung in die Informationen des Bundesrates, insbesondere im Rahmen von Abstimmungen, etwa in die erläuternde Broschüre des Bundesrates (83 %), Zeitungsartikel (81 %) und Fernsehsendungen (72 %).
Zuviel Vertrauen in Politiker und Behörden führt zur Diktatur.
Die direkte Demokratie und die föderale Organisation der Schweiz stellen allerdings nicht nur Stärken, sondern auch eine mögliche Verletzlichkeit in Bezug auf Desinformation dar. Die Vielzahl an Abstimmungen auf allen Staatsebenen bietet Beeinflussungsakteuren die Möglichkeit, von Fall zu Fall Einfluss zu nehmen, so der Bericht.
Das nennt man Meinungsfreiheit und Vertreter verschiedener Ansichten haben das verfassungsmässige Recht ihre Argumente dem Stimmvolk bekanntzugeben.
Die wahl- und abstimmungsorganisierenden Behörden der verschiedenen Staatsebenen haben durch die zahlreichen Urnengänge jedoch grosse Erfahrung aufgebaut, arbeiten eng zusammen und tauschen sich in verschiedenen institutionalisierten Formaten, in spezifischen Gremien und auf internationaler Ebene regelmässig aus.
Sie wollen also, dass das Volk so abstimmt, wie sie es gern hätten und Beeinflussungen durch staatliche Vertreter, sogenannte Empfehlungen, gibt es in jeder Abstimmungskampagne.
Dabei kommen Fehlinformationen – auch weggelassene wichtige Informationen - sogar in den Texten von Stimmbroschüren vor. Die Wiederholung der Abstimmung über das Covid-19-Gesetz wurde verlangt, weil in der Broschüre der ersten Abstimmung wichtige Gesetzesartikel fehlten.
In der Abstimmung über das sogenannte Klimagesetz wurde die Bevölkerung mit keinem Wort informiert, dass CO2-Speicherung eine teure Hochrisikotechnik ist, so dass man den betreffenden Gesetzesartikel als ungültig betrachten muss.
Kommentare löschen
An seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 hat der Schweizer Bundesrat entschieden, wann die Bundesverwaltung Kommentare löschen darf, die in den sozialen Medien auf ihren Profilen abgegeben werden. Er hat dafür die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) um neue Artikel ergänzt.
Die neuen Artikel in der RVOV enthalten Bestimmungen zur Nutzung sozialer Medien durch die Behörden und regeln, welche Kommentare von den Behörden in den sozialen Medien gelöscht werden können und wann sie Nutzerinnen und Nutzer in ihren Profilen blockieren können.
Zitat, Kommentare kursiv
Die Löschung eines Kommentars ist zulässig, wenn er:
zu Vergehen, Verbrechen, Hass oder Gewalt aufruft
persönlichkeitsverletzende, ehrverletzende, drohende, diskriminierende oder pornografische Inhalte oder Gewaltdarstellungen enthält
die Gesundheit oder persönliche Sicherheit von Personen gefährdet – das tat jahrelang die staatliche Corona-Impfpropaganda, diese müsste man zuerst löschen.
kommerzielle Werbung enthält
offensichtlich maschinell erzeugt wurde (Spam)
keinen Bezug zum Thema des Beitrags hat und mehrfach angebracht wurde
offensichtlich falsch ist, mehrfach angebracht wurde und der Desinformation dient –eine Formulierung, die der Willkür Tür und Tor öffnet, denn darüber was Desinformation ist gibt es verschiedenen Meinungen, siehe unten den Text über den Bericht der Schweizer Regierung-
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101493.html
Information gegen Desinformation
Das einzige, was gegen Desinformation wirkt, ist gut recherchierte und neutrale Information. Und gerade solche wird von staatlich gelenkten und sogar zwangsfinanzierten Medien am wenigsten geboten. Auch viele private und weitverbreitete Medien treten die journalistischen Regeln mit Füssen. Deswegen braucht man die ausgleichende Information der Plattformen.
https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/journalistische-grundsätze/
Das wichtigste Beispiel in den letzten Jahren war die Kampagne für Corona-Impfungen, die über das Publikum ergossen wurde. Sogar über die offziellen Impfschadenstatistiken, z.B. von Swissmedic oder dem Paul-Ehrlich-Institut wurde kaum informiert. Wenn man das nicht über die Plattformen getan hätte wäre die Anzahl der Impfgeschädigten oder gar der Todesopfer noch wesentlich höher.
https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-impfung/
Und es ist hochgefährlich, wenn nur noch regierende Parteien politischen Einfluss nehmen können und allfällige neue Konkurrenz schlecht machen. Auch das geschieht in offiziellen Medien. Und mit Zensur der Plattformen würde diese Tendenz noch verschlimmert.
Die einzigen Publikationen, bei denen man mit Recht die Verbreitung stoppen muss, sind Aufforderungen zu Gewalt, bzw. Gewaltvideos, oder eindeutige Ehrverletzungen. Dabei muss aber gleiches Recht für alle gelten, was bei staatlichen Eingriffen aber praktisch keineswegs der Fall ist.
Man muss den Bürgern überlassen, welche Nachrichten sie für gut befinden und welche nicht. Zensur gehört nicht in einen demokratischen Staat.
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