Das Bundestagstheater Teil 2

 

 


 

Mein Kommentar zum ersten Teil des Theaters findet man hier:

 

https://www.europa-konzept.eu/berichte-aus-berlin/das-bundestagstheater/

 

 

25. März 2025

 

 

3. Akt Neukonstitutierung des Bundestages

 

 

Man verweigert nach der von den Kartellparteien 2017 abgeänderte Geschäftsordnung dem AfD Mitglied Alexander Gauland die Leitung der Sitzung. Dabei beruft man sich sogar auf die konstituierende Sitzung in Thüringen, die mit dem Bundestag überhaupt nichts zu tun hat. Man palavert davon, die Würde des Hauses zu gewährleisten, aber man verstösst schon gegen sie, indem man der AfD, bzw. Gauland, zum Vornherein Chaotisierung der Sitzung unterstellt.

 

Gregor Gysi eröffnet den Bundestag. Immerhin sagte er, man solle Menschen, die Frieden und Diplomatie wollen, nicht als Putinknechte bezeichnen, Leute die Aufrüstung wollen nichts als Kriegstreiber. Man sollte Menschen mit anderer Meingung nicht immer üble Beweggründe unterstellen. Die Sprache des Bundestags sollte allgemeinverständlicher werden.

 

Man sollte bei der Benennung von Strassen und Universitäten grosse Deutsche berücksichtigen, sogar Bismarck oder Karl Marx, auch wenn man sie kritisiert.

 

Gysi schlägt überparteiliche Gremien vor – was bedeuten würde auch mit der AfD! - zu den Themen Renten und Steuergerechtigkeit. Man müsste die Reichen besteuern, aber den Mittelstand entlasten, den man nicht kaputtmachen solle. Beispiel: Verschiedene Umsatzsteuern für Weihnachtsbäume, die man vereinheitlichen sollte.

 

Bürokratie sei auch ein wichtiges Thema. Bürger stellen Anträge und warten. Das Recht verändern, der Antrag gilt nach sechs Wochen als genehmigt, wenn nicht ein begründeter Widerspruch vom Amt kommt, für das dieses den Nachweis zu erbringen hat. Obwohl ich keine Freundin der Linken bin, halte ich diese Idee für ausgezeichnet, hoffent präsentieren die Linken einen entsprechenden Gesetzesentwurf. 

 

Gysi behauptet, Trump würde die NATO Verpflichtungen nicht einhalten wollen.

Meint aber auch, man sollte das USA-Wahlergebnis respektieren.

Plädiert für Demokratie Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Behauptet ohne sie zu nennen, dass die AfD das anzweifelt. Das stimmt insofern, weil die AfDler mit Recht nachweisen können, dass es mit diesen Grundsätzen nicht mehr weit her ist.

Siehe folgenden Beitrag:

https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/demokratur-deutschland/

 

Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung

 

CDU Redner behauptet, dass auch die AfD das Recht auf einen Vizepräsidenten hat, aber in den nächsten Sätzen, dass die AfD die Wähler manipuliert und belügt. Er bringt ein absurdes Beispiel, das nichts mit der Sache zu tun hat. Man dürfte die AfD nicht an die tragenden Säulen der Demokratie lassen meint er. 

 

SPD Redner beleidigen die AfD Abgeordnete als Straftäter und Verfassungsfeinde.

 

 

Eine Grüne fordert Verschärfung des Regelungen über Reden. Behauptet die AfD sei antidemokratisch und rechtsextrem und bezeichnet die AfD als Verfassungsfeinde. Wirft ihnen Kontakte nach China und Russland vor. Gysi «bittet um Mässigung bei der Bezeichnung anderer Fraktionen».

 

Nach all diesen Beleidigungen gegen die AfD wirft man in einem Interview deren Vertretern Aggressivität vor und quasselt wieder heuchlerisch von «Würde des Hauses».

 

Julia  Klöckner wird zur Bundestagspräsidentin gewählt. Sie redet davon, das  Vertrauen in die Organisationen des Staates zu stärken.

Sie redet davon, dass Anstand und faire Debatten nötig sind. Es wird sich weisen, ob sie das auch gegenüber der AfD verlangt.

 

 

Diskriminierung der AfD

 

Symbolisch für die Diskriminierung der AfD ist, dass nicht mal genügend Stühle für alle Abgeorndeten bereit standen, einige mussten in Klappstühlen Platz nehmen.

 

Die AfD bekommt wieder keinen Bundestagsvizepräsidenten. Man verweigert das mit sonderbaren Ausreden. Der Kandidat vertrete nicht die "Demokratie". Der Kandidat Gerold Otten fiel in drei Wahlgängen durch.

 

Man behauptet, die AfD verachte die "demokratische Ordngung" und wolle diese beseitigen. 

Sie verlangt echte Demokratie mit Volksentscheiden im ersten Punkt des Grundsatzprogrammes. Natürlich gefällt das den Politikern der Kartellparteien nicht - die dauernd bestreiten, dass sie das sind, aber es durch ihr Verhalten ständig beweisen.

 

 

18. März 2025

 

2. Akt Der abgewählte Bundestag ändert das Grundgesetz

 

Bärbel Bas weist darauf hin, dass diese Sitzung am 35. Jahrestag der ersten freien Volkskammerwahl der DDR stattfindet. Damals feierte man die Demokratie. Es ist geradezu zynisch, diese antidemokratische Sitzung an diesem Datum abzuhalten.

 

Einige Redner quatschen von Demokratie, natürlich genau die, die diese antidemokratische Sitzung und die Grundgesetzänderungen befürworten, z.B. Lars Klingbeil.

 

Merz behauptet, der Klimaschutz kein neue Staatszielfestlegung im Grundgesetz. Was in einer Verfassung steht ist ein Staatsziel!

 

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sei bereits  im Art. 20 a ? im Grundgesetz verankert. Dazu gehöre auch Klimaschutz. Nur leider ist Klimaschutz und Umweltschutz oft nicht vereinbar, jedenfalls gibt es eine Menge kontraproduktive Klimaschutzmassnahmen.

 

https://www.europa-konzept.eu/umweltmanagement-statt-co2-abzockerei/umweltsch%C3%A4dlicher-klimaschutz/

 

Merz erklärt, man würde die "Freiheit" mit allen zu Gebote stehenden Mitteln verteidigen und das sei ernst zu nehmen. Das ist nicht nur gegen Putin gerichtet, sondern wohl vor allem gegen die deutsche Opposition, namentlich gegen die AfD, die er „Feinde der demokratischen und regelbasierten Ordnung“ nennt - Klartext: Die Ordnung der Kartellparteien CDU, SPD und Grüne, wobei gerade die CDU in dieser Sitzung gegen alle Regeln der Demokratie verstösst. Geradezu zynisch verwies er in diesem Zusammenhang auf die ersten freien Wahlen in der DDR am 18. März 1990.

 

Merz: «Wir – wer ist wir? -  haben mit der AfD nichts, aber auch gar nichts gemeinsam.»

Hoffentlich hat die AfD nichts aber auch gar nichts mit Merz gemeinsam!

 

Im Wahlkampf hat Merz hemmungslos das Parteiprogramm der AfD für seine falschen Versprechungen genützt. Die AfD verlangt Volksentscheide nach Schweizer Vorbild im ersten Punkt des Grundsatzprogramms. Natürlich passt das Politikern mit diktatorischen Absichten nicht und Merz hätte auch nicht die Absicht, nach Volksentscheiden zu handelt. Das erklärte er selber, siehe folgenden Text:

 

https://www.europa-konzept.eu/texte-von-regula-heinzelmann/demokratiezerfall/

 

 

Die Grundgesetzänderungen wurden angenommen.

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw12-de-sondersitzung-1056916

 

Man kann sie hier herunterladen:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015096.pdf

https://dserver.bundestag.de/btd/20/151/2015123.pdf

 

Max Imboden 1915 bis 1969, Schweizer Professor für Staatsrecht und Nationalrat äusserte sich zu solchen Fällen. Zitat aus dem Buch Staat und Recht, Verlag Helbling & Lichtenhahn, 1971, Seite 254

Man kann ein vom Verfassungsrichter sanktioniertes (verfassungswidriges) Gesetz nicht anwenden, „ohne durch jeden Anwendungsakt erneut unmittelbar gegen die Verfassung zu verstossen.“ Dieser Einsicht, so Imboden, „konnten sich selbst die grossen historischen Gegner der amerikanischen Verfassungsgerichtsbarkeit nicht verschliessen.“ Fazit: Das gilt weltweit, also auch in Deutschland.

 

Wer bezahlt?

 

Merz erklärte in seiner Rede, die junge Generation können nicht allein die Schuldenlasten tragen. Wer denn sonst? Diejenigen, die in den nächsten Jahren regieren, werden die Schulden und allenfalls noch mehr wohl selber verschleudern.

 

„Die Enkel sollen vom Wohlstand profitieren“, meinte Adenauer. Heute muss man mit Goethes Faust sagen: "Weh dir, dass Du ein Enkel bist" – heute gilt das für Ur- und Ururenkel. Der Wählerwille der Jugend – viele wählen AfD -  wird mit Füssen getreten.

 

 

 

21. März 2025

 

Der Bundesrat akzeptierte die Grundgesetzänderung. 

 

Im Bundesrat wird von einem Signal der demokratischen Mitte gesprochen. Das bedeutet im Klartext, die Einheit von CDU, SPD und Grüne gegen die Opposition. Leider ist diese nicht in der Lage, eine Front von Links nach Rechts zu bilden, weil den Linken ihre Vorurteile gegen die AfD wichtig sind.

Es wird sogar von «Geist» geredet – dieser dürfte sich auf die Schuldenmacherei beschränken.

Man quasselt von der Unzuverlässigkeit der USA – d.h. man projeziert auf Trump die eigenen Fehler. Das gilt vor allem für die CDU, die jedes ihrer Wahlversprechen bricht, sehr im Gegensatz zu Trump.

Die Demokratie – die keine mehr ist – wird ihre Zähne zeigen. Unter anderem gegen Putin – na der findet das wohl eher komisch.

 

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/bundesrat-finanzpaket-schulden-grundgesetz-abstimmung-100.html

 

 

 

15. März 2025

 

 

1. Akt Der alte Bundestag macht weiter

 

Geschichte war schon in der Schule mein Lieblingsfach und auch später habe ich mich ausgiebig damit befasst, im Studium auch mit Rechtsgeschichte. Aber noch nie ist mir ein Fall begegnet, in dem Politiker, die sich schon als Regierung fühlen obwohl sie noch nicht gewählt sind mit einem nicht wiedergewählten Parlament die Verfassung geändert haben, wie es jetzt Merz und seine Kollegen tun.

 

Dass Friedrich Merz dabei seine Wahlversprechen bricht und sich von den Wahlverlierern SPD und Grünen auf dem Kopf herumtanzen lässt ist schon schlimm genug. Dass aber das Grundgesetz nicht vor solcher – und anderer Willkür – schützt, siehe auch den Text im folgenden Link, ist höchst problematisch, siehe auch folgenden Text.

 

https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/grundgesetz/

 

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mehrere Anträge verworfen, die sich gegen die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages zu Sondersitzungen am 13. und 18. März 2025 richten. Dies mit folgender Begründung:

 

Die Antragstellenden, unter anderem die Vor-Fraktion Die Linke im 21. Deutschen Bundestag und die AfD-Fraktion im 20. Deutschen Bundestag sowie mehrere – nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis – neu gewählte Abgeordnete dieser Parteien, halten die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages insbesondere deswegen für pflichtwidrig, weil vielmehr der neu gewählte Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen sei. Dies dürfe nicht durch eine Einberufung des alten Bundestages blockiert werden.

 

Die Anträge sind unbegründet. Die Wahlperiode des alten Bundestages wird gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt. Wann der Zusammentritt erfolgt, entscheidet allein der neue Bundestag. Er wird hieran durch die Einberufung des alten Bundestages nicht gehindert. Eine solche ist hier auch nicht pflichtwidrig.

 

Formaljuristisch ist das richtig. Das Grundgesetz weist eine Lücke auf, wenn es um die Kompetenzen des Bundestages nach den Wahlen geht. Wahrscheinlich haben die Autoren gar nicht daran gedacht, dass jemand eine solche Willkür gegen Treu und Glauben vornehmen würde. Dieses rechtsstaatliche Prinzip wäre allerdings schon Grund genug, dass das Bundesverfassungsgericht die Anträge akzeptieren könnte.

 

Das Bundesverfassungsgericht stellte hingegen fest: Ein Drittel der Mitglieder des neuen Bundestages könnten dessen Einberufung verlangen, gemäss Art. 39 Abs. 3 Satz 3 GG. Inwieweit hingegen eine Pflicht besteht, der Konstituierung des neuen Bundestages den Vorzug zu geben, kann offenbleiben. Eine solche Pflicht bestünde allenfalls, wenn der neue Bundestag den Willen zum Zusammentritt gebildet und sich dafür auf einen Termin verständigt hätte. Das ist leider nicht der Fall.

 

Die Urteile kann man hier herunterladen:

 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-025.html?nn=68112

 

Die AfD hat den Linken sogar den Vorschlag gemacht, diesmal gemeinsam zu handeln und den neuen Bundestag einzuberufen. Die Linken lehnten leider ab, was nicht überraschend ist. Ausserdem wollen auch sie die Schuldenbremse lockern, ihnen geht es darum, dass der alte Bundestag nicht mehr entscheiden soll.

 

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100637004/afd-macht-linken-ueberraschendes-angebot-nach-abgelehnten-eilantraegen.html

 

 

Weitere Klage der AfD

 

Die AfD-Fraktion reichte eine weitere Organklage nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein. Das teilte sie auf X mit. Nach Auffassung der AfD-Fraktion und 32 zusätzlich klagender Abgeordneter verletzt die kurzfristige Einbringung von Verfassungsänderungen mit vor allem finanzpolitischen Auswirkungen in bisher nicht gekannten Dimensionen die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten. Diese können sich in der äußerst knapp bemessenen Zeit von wenigen Tagen nicht ausreichend mit den Gesetzesänderungen und den damit verbundenen möglichen Folgen auseinandersetzen. Gleiches gilt für Sachverständige, deren Expertise bei der Entscheidungsfindung der Abgeordneten von großer Bedeutung ist. Das gilt umso mehr, als nunmehr insgesamt drei Entwürfe zu bewerten sind.

 

Hierbei berufen sich die Antragsteller auf den sogenannten „Heilmann“-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2023 (2 BvE 4/23). Während dort vor allem der Umfang thematisiert wurde, monieren sie hier nun die nationalen, europäischen und weltweiten haushalterischen und finanzpolitischen Folgen, deren abschliessende Feststellung und Bewertung nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit getroffen werden können.

 

Das Bundesverfassungsgericht wies alle Anträge gegen die Abstimmung des nicht wiedergewählten Parlamentes zurück. 

 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-027.html?nn=68112

 

Zitat aus dem Pressetext:

Ungeachtet der Frage, ob die jeweiligen Anträge in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind, enthält das jeweilige Vorbringen der Antragstellenden keine Gesichtspunkte, die bei der vorzunehmenden Folgenabwägung in Abweichung zum Beschluss des Senats vom 13. März 2025 (vgl. Pressemitteilung Nr. 26/2025) die Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung überwiegen liessen.
Die Entscheidung darüber, inwieweit das Vorbringen der Antragstellenden zum Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens Anhaltspunkte für eine Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte enthält, ist der jeweiligen Hauptsache vorbehalten.

 
Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, wonach allein wegen der drohenden Schaffung von irreversiblen Folgen durch die angegriffene Massnahme eine Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes stets geboten wäre. Vielmehr stellt die Frage, ob durch die angegriffene Massnahme ein endgültiger und nicht wiedergutzumachender Schaden einträte oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten wiederausräumbare vollendete Tatsachen geschaffen würden, einen der Gesichtspunkte dar, welcher im Rahmen der umfassenden – aber ohne Rücksicht auf die Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmenden – Folgenabwägung zu berücksichtigen ist.

 

 

Neue Hausordnung im Bundestag - Gesinnungsprüfung für den Zutritt

 

Auch das ist noch ein dickes Ei des alten Bundestages. Angeblich zur Erhöhung der Sicherheit in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages hat man die Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften geändert und ergänzt. Die Neuregelungen treten am 10. März 2025 in Kraft.

 

Die Hausordnung kann man hier herunterladen:

https://www.bundestag.de/resource/blob/558026/26f536d1119a6fa7984c5dc0adf2a50f/zugangs_und_verhaltensregeln_intern.pdf

 

Die Neuregelungen umfassen neben redaktionellen Änderungen oder Anpassungen von Regelungen an die bestehende Praxis insbesondere die Umsetzung von Massnahmen zum Schutz des Parlaments vor extremistischen Einflüssen und Aktionen.

 

In der Erklärung zum Datenschutz anlässlich des Antrages zum Betreten des Deutschen Bundestages Anlage 3 heisst es:

 

Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung – Klartext: Übereinstimmung mit den Kartellpartien CDU, SPD und Grüne - liegen insbesondere dann vor, wenn die Personen eine Vereinigung unterstützen oder binnen der letzten vier Jahre unterstützt haben oder deren Mitglieder sind oder waren, welche nach Grundgesetz verfassungswidrig oder verboten ist.

 

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner sieht durch willkürliche Einführung von unbestimmten Rechtsbegriffen eine Gefahr für die Unabhängigkeit des Verfassungsorgans Bundestag, allenfalls sogar ein Berufsverbot für Parteiangestellte. Das verstösst natürlich gegen Art. 3 des Grundgesetzes.

 

Die AfD wurde vom Verfassungsschutz schon teilweise als „rechtsextrem“ eingestuft.

 

Wichtig dazu: Der #Verfassungsschutz wird nicht demokratisch von Parlamenten oder dem Volk gewählt, sondern in Bund und Ländern von der Regierung eingesetzt und untersteht dem Innenministerium. Für die Kontrolle des Verfassungschutzes ist das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zuständig. AfD-Kandidaten wurden vom Bundestag regelmässig abgelehnt, obwohl eine Stelle für die AfD vorgesehen ist.

 

Weitere Informationen:

https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/verfassungsschutz/

 

 

2. Akt Bundestagssitzung am 18. März 2025

 

Bärbel Bas weist darauf hin, dass diese Sitzung am 35. Jahrestag der ersten freien Volkskammerwahl der DDR stattfindet. Damals feierte man die Demokratie. Es ist geradezu zynisch, diese antidemokratische Sitzung an diesem Datum abzuhalten.

 

Einige Redner quatschen von Demokratie, natürlich genau die, die diese antidemokratische Sitzung und die Grundgesetzänderungen befürworten, z.B. Lars Klingbeil.

 

Merz behauptet, der Klimaschutz kein neue Staatszielfestlegung im Grundgesetz. Was in einer Verfassung steht ist ein Staatsziel!

 

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sei bereits  im Art. 20 a ? im Grundgesetz verankert. Dazu gehöre auch Klimaschutz. Nur leider ist Klimaschutz und Umweltschutz oft nicht vereinbar, jedenfalls gibt es eine Menge kontraproduktive Klimaschutzmassnahmen.

 

https://www.europa-konzept.eu/umweltmanagement-statt-co2-abzockerei/umweltsch%C3%A4dlicher-klimaschutz/

 

Merz erklärt, man würde die "Freiheit" mit allen zu Gebote stehenden Mitteln verteidigen und das sei ernst zu nehmen. Das ist nicht nur gegen Putin gerichtet, sondern wohl vor allem gegen die deutsche Opposition, namentlich gegen die AfD, die er „Feinde der demokratischen und regelbasierten Ordnung“ nennt - Klartext: Die Ordnung der Kartellparteien CDU, SPD und Grüne, wobei gerade die CDU in dieser Sitzung gegen alle Regeln der Demokratie verstösst. Geradezu zynisch verwies er in diesem Zusammenhang auf die ersten freien Wahlen in der DDR am 18. März 1990.

 

Merz: «Wir – wer ist wir? -  haben mit der AfD nichts, aber auch gar nichts gemeinsam.»

Hoffentlich hat die AfD nichts aber auch gar nichts mit Merz gemeinsam!

 

Im Wahlkampf hat Merz hemmungslos das Parteiprogramm der AfD für seine falschen Versprechungen genützt. Die AfD verlangt Volksentscheide nach Schweizer Vorbild im ersten Punkt des Grundsatzprogramms. Natürlich passt das Politikern mit diktatorischen Absichten nicht und Merz hätte auch nicht die Absicht, nach Volksentscheiden zu handelt. Das erklärte er selber, siehe folgenden Text:

 

https://www.europa-konzept.eu/texte-von-regula-heinzelmann/demokratiezerfall/

 

 

Die Grundgesetzänderungen wurden angenommen.

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw12-de-sondersitzung-1056916

 

Man kann sie hier herunterladen:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015096.pdf

https://dserver.bundestag.de/btd/20/151/2015123.pdf

 

Max Imboden 1915 bis 1969, Schweizer Professor für Staatsrecht und Nationalrat äusserte sich zu solchen Fällen. Zitat aus dem Buch Staat und Recht, Verlag Helbling & Lichtenhahn, 1971, Seite 254

Man kann ein vom Verfassungsrichter sanktioniertes (verfassungswidriges) Gesetz nicht anwenden, „ohne durch jeden Anwendungsakt erneut unmittelbar gegen die Verfassung zu verstossen.“ Dieser Einsicht, so Imboden, „konnten sich selbst die grossen historischen Gegner der amerikanischen Verfassungsgerichtsbarkeit nicht verschliessen.“ Fazit: Das gilt weltweit, also auch in Deutschland.

 

Wer bezahlt?

 

Merz erklärte in seiner Rede, die junge Generation können nicht allein die Schuldenlasten tragen. Wer denn sonst? Diejenigen, die in den nächsten Jahren regieren, werden die Schulden und allenfalls noch mehr wohl selber verschleudern.

 

„Die Enkel sollen vom Wohlstand profitieren“, meinte Adenauer. Heute muss man mit Goethes Faust sagen: "Weh dir, dass Du ein Enkel bist" – heute gilt das für Ur- und Ururenkel. Der Wählerwille der Jugend – viele wählen AfD -  wird mit Füssen getreten.

 

 

21. März 2025

 

Der Bundesrat akzeptierte die Grundgesetzänderung. 

 

Im Bundesrat wird von einem Signal der demokratischen Mitte gesprochen. Das bedeutet im Klartext, die Einheit von CDU, SPD und Grüne gegen die Opposition. Leider ist diese nicht in der Lage, eine Front von Links nach Rechts zu bilden, weil den Linken ihre Vorurteile gegen die AfD wichtig sind.

Es wird sogar von «Geist» geredet – dieser dürfte sich auf die Schuldenmacherei beschränken.

Man quasselt von der Unzuverlässigkeit der USA – d.h. man projeziert auf Trump die eigenen Fehler. Das gilt vor allem für die CDU, die jedes ihrer Wahlversprechen bricht, sehr im Gegensatz zu Trump.

Die Demokratie – die keine mehr ist – wird ihre Zähne zeigen. Unter anderem gegen Putin – na der findet das wohl eher komisch.

 

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/bundesrat-finanzpaket-schulden-grundgesetz-abstimmung-100.html

 

 

Fortsetzung folgt

 

 

 

 

 

 

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