Text von Regula Heinzelmann
Mit ihrer eigenmächtigen Einwanderungspolitik bricht die Deutsche Regierung das Schengen Abkommen und nationales Recht. Dies ist die Ursache vieler Migrationsprobleme in Deutschland und ganz Europa. Leider unternehmen die Europäischen Regierungen viel zu wenig dagegen, auch nicht die der Schweiz. Im Gegenteil.
Das unrealistische und juristisch unklare Migrationsabkommen wurde von SCHWEIZER „Diplomaten“ führend beeinflusst, das finde ich als Schweizerin sehr peinlich. Das Volk hat man nicht mal ausreichend informiert, geschweige denn gefragt. Den Pakt auf Deutsch und meinen Protestbrief nach Bern findet man hier:
http://www.europa-konzept.eu/internationale-politik/uno-migrationsabkommen/
2. Oktober 2023
Nach einem neuen EuGH-Urteil gilt auch für illegale Migranten die Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG, Kommentar im folgenden Link. Was immer verschwiegen wird - diese erlaubt es, Verbrecher und Gefährder rasch auszuweisen und das sollte endlich umgesetzt werden.
https://www.europa-konzept.eu/politik-neues-europa-pneu/eugh-urteil-migration/
Migrationskosten
7. Oktober 2020
Die finanziellen Gesamtlasten der Zuwanderungspolitik der Bundesregierung für Deutschland wurden gegenüber der Öffentlichkeit bisher nicht konkret benannt. Die Alternative für Deutschland (AfD) hat eine Grosse Anfrage gestellt, die Antwort kann man hier herunterladen.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/183/1918352.pdf
Die Antwort war nicht befriedigend, weswegen die AfD zusätzlich eine kleine Anfrage eingereicht hat.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/230/1923043.pdf
EuGH-Urteile
Der EuGH fährt mit seiner Rechtssprechung zum Asylrecht einen Zickzackkurs,der alles noch viel unübersichtlicher und komplizierter macht.
Das Urteil vom 2. Juli 2020 betreffend Abschiebehaft.
Urteil vom 19. März 2020 betreffend Asylanträge:
Das Urteil des EuGH betreffend Polen, Ungarn und die Tschechische Republik zeigt, wie unübersichtlich und widersprüchlich das Asylrecht ist, wenn man es mit anderen Urteilen und dem Schengen-Dublin-Abkommen in Bezug setzt, siehe unten.
Das Urteil kann man hier herunterladen.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-04/cp200040de.pdf
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kritisiert die Flüchtlingspolitik der Deutschen Regierung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Jürgen_Papier
https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/papier-warnung-buch-rezension-verfassung-grundgesetz/
Auch die Regierung meiner Heimat Schweiz muss die Einreise von Migranten aus der Türkei verhindern, ich habe diese Petition unterschrieben und auf mehreren Schweizer Plattformen publiziert. Nach Genfer Flüchtlingskonvention Art. 33 Abs. 2 können sich Gewalttäter und Gefährder nicht auf Asylrecht berufen.
https://www.die-oesterreicher.at/niewieder2015/
Informationen über die Gerichtsurteile betreffend Spanien findet man hier:
https://www.journalistenwatch.com/2020/02/14/urteil-europaeischer-gerichtshof/
(Aktenzeichen 8675/15 und 8697/15)
https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-201353%22]}
Schengen Abkommen versprach Sicherheit
Zitat Auswärtiges Amt Deutschland: “Die Zugehörigkeit zum Schengen-Raum hat für die Mitgliedsländer der Europäischen Union viele Vorteile. Mit dem Wegfall der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Union geht nicht nur ein Mehr an Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch an Sicherheit einher.”
Am 19.06.1990 wurde zur Umsetzung des Schengener Abkommens das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens (Schengener Durchführungsübereinkommen – SDÜ) unterzeichnet. Regelungsgegenstand des Abkommens sind Ausgleichsmaßnahmen, die infolge der Abschaffung der Binnengrenzkontrollen einen einheitlichen Raum der Sicherheit und des Rechts gewährleisten sollen.
https://www.rhf.admin.ch/rhf/de/home/strafrecht/rechtsgrundlagen/multilateral/sdue.html
Und nun kommt ein Hammer: Während hunderttausende illegale Einwanderer ohne Papiere über die Grenze kommen, gilt für Deutsche Staatsbürger folgendes: „Die Pflicht für deutsche Staatsangehörige, bei der Ausreise aus Deutschland oder der Einreise nach Deutschland einen gültigen Pass oder Passersatzpapier (z.B. (vorläufiger) Personalausweis, Reiseausweis als Passersatz) mitzuführen besteht jedoch weiterhin und kann bei Missachtung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden.“
https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreise-aufenthalt-deutschland/schengen/207786#content_0
Die Kontrolle der Aussengrenzen kann die Deutsche Regierung bequem anderen Regierungen überlassen – und sie dann noch dafür kritisieren, dass sie ihre Grenzen schliessen, z.B. Ungarn. Selber hat die Deutsche Regierung nicht das mindeste dazu beigetragen, dass keine als „Flüchtlinge“ getarnte Verbrecher über die Schengen Grenze kommen, sondern sie im Gegenteil noch eingeladen. Auch wenn man damit die wirklich hilfsbedürftigen Flüchtlinge gemeint haben mag – man hätte sich denken müssen, dass viele diesen Aufruf missbrauchen. Die Handlungen der Regierung Merkel waren also zumindest fahrlässig. Man hat in Kauf genommen, dass Terroristen und Verbrecher ins Land kommen und sich in Europa frei bewegen können. In der Justiz nennt man sowas sogar Eventualvorsatz.
Dazu siehe auch:
http://www.europa-konzept.eu/texte-von-gero-greb/europa-lädt-zum-kommen-ein-text-von-2015/
Der EuGH hat in einem Urteil bestätigt, dass man die Einwanderungsvorschriften von Schengen/Dublin einzuhalten hat. Wenn eine Regierung Drittstaatsangehörigen, die eine oder mehrere der für sie grundsätzlich geltenden Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen erlaubt, kann sie das nur für den eigenen Staat, aber nicht für andere Länder entscheiden. Das sollte eine Ausnahme bleiben, und gilt nicht automatisch für Masseneinwanderungen. Vor allem wird es dann problematisch, wenn unkontrolliert Verbrecher oder Gefährder einwandern, die nach Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 33 sich nicht auf das Asylrecht berufen können.
Deswegen kann das folgende Urteil über Flüchtlingsquoten nur für legale Flüchtlinge gelten, sonst würde sich der EuGH ja selber widersprechen. Wenn der Beschluss auch für illegale Einwanderer gedacht ist, würde die EU damit das Schengen Abkommen ausser Kraft setzen.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-09/cp170091de.pdf
IInteressant ist auch folgendes Urteil.
Das folgende aktuelle Urteil bezieht sich auf einen Fall von 2011, die behandelten Ereignisse spielten sich als lange vor der Masseneinwanderung ab. Heute ist ein solches Urteil praktisch nicht in Einklang zu bringen mit den Schengen/Dublin-Regeln, nach denen man überhaupt nicht illegal einwandern darf, siehe oben. Das Einwanderungsrecht ist offensichtlich so kompliziert geworden, dass nicht einmal mehr die Richter vom EuGH die Übersicht haben und stur für Einzelfälle urteilen, ohne die aktuelle Situation zu berücksichtigen. Es ist zu erwarten, dass vernünftige Regierungen dieses Urteil bei Masseneinwanderung nicht umsetzen.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-06/cp180088de.pdf
Die Gerichte sind jetzt schon überlastet, siehe folgenden Text und die Kosten für die legalen Einwohner und Steuerzahler nicht zumutbar.
http://www.europa-konzept.eu/texte-von-gero-greb/überlastung-der-gerichte-durch-asylverfahren/
Eine Reform und Vereinfachung des Einwanderungsrechts ist dringend erforderlich. Das wird aber innerhalb der heutigen EU schwierig, ist also ein weiteres Argument für eine neue Europäische Organisation.
Rechtslage in Deutschland
Grundgesetz Art 16a: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Darauf kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die diese Voraussetzungen zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt.
IIm Aufenthaltsgesetz (AufenthG § 24) heisst es: Die Gewährung von vorübergehendem Schutz ist ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes vorliegen:
Ein Ausländer gilt nicht als Flüchtling, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass er ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder vor seiner Aufnahme als Flüchtling eine schwere nichtpolitische Straftat ausserhalb des Bundesgebiets begangen hat oder dass er den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat.” Das entspricht auch der Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 33, nach dem Verbrecher sich nicht auf Asylrecht berufen können.
Auch der Generalbundesanwalt steht dieser Politik kritisch gegenüber.
Der Europäische Gerichtshof EuGH hat am 31. Januar 2017 ein Urteil publiziert, nach dem die Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung den Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen.
I
IInteressant ist auch folgender Text von Gero Greb:
http://www.europa-konzept.eu/aktuelle-texte/Überlastung-der-gerichte-durch-asylverfahren/
Schweizer Politikerinnen imitieren Frau Merkel
Die Bürger der Schweiz haben dem Schengener Abkommen zugestimmt, weil Sicherheit versprochen wurde. So heisst es im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (26. Oktober 2004): Abgeschlossen wurde der Vertrag „in der Erwägung, dass der in den Rahmen der Europäischen Union einbezogene Schengen-Besitzstand einen Teil der Bestimmungen zur Verwirklichung dieses Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bildet, soweit diese einen Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen schaffen und Ausgleichsmassnahmen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus vorsehen .”
Von Sicherheit und Recht kann heute keine Rede mehr sein. Stattdessen wandern als „Flüchtlinge“ getarnte Verbrecher durch die Schweiz nach Deutschland. Ähnliche Probleme haben andere Länder auch. z.B. Österreich.
Die Schweizer Regierung ist daran natürlich keineswegs unschuldig, einige unserer Politikerinnen imitieren Frau Merkel, vor allem Bundesrätin Sommaruga von der SPS, die in der Schweiz eine Minderheitenpartei ist. Man sollte von der bürgerlichen Mehrheit der SVP und FDP erwarten, dass sie sich gegen diese Politik durchsetzt.
Weitere Informationen
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Schengen_node.html
Schengen Abkommen mit der Schweiz:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20042363/index.html
Aufenthaltsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/index.html#BJNR195010004BJNE000402310
Asylgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/
Titelbild
Dieses Foto hat Regula Heinzelmann am Frauenmarsch vom 9. Juni 2018 in Berlin aufgenommen. Da erfuhr man auch einiges über die negativen Auswirkungen der illegalen Migration.
https://www.europa-konzept.eu/berichte-aus-berlin/frauenmarsch-berlin-9-juni-2018/