An die Verantwortlichen der Schweizer Politik

Text von Regula Heinzelmann

 

29. Juli 2023

 

 

Schweiz – EU

 

Im 2. Quartal 2022 hatten die EU-Staaten insgesamt 13,180 Billionen Euro Staatsschulden. Obendrein ist sie verfiltzt und diktatorisch. Zu dieser Organisation kann die Schweiz nur auf grösstmögliche Distanz gehen, abgesehend davon dass die EU schon genug von der Schweiz profitiert hat. Die EU-Politiker haben keinen Grund und kein Recht, uns unter Druck zu setzen. 

 

https://www.europa-konzept.eu/politik-neues-europa-pneu/eu-profitiert-von-der-schweiz/

 

 

Informationen über die Verhandlungen:

 

https://www.europa-konzept.eu/politik-neues-europa-pneu/schweiz-eu-2023/

 

 

 

Das Credit Suisse-Debakel

 

Über das Volk hinweg und gegen Recht und Gesetz wird eine Transaktion beschlossen, die eine weitere Grossbank gefährdet. Man hätte Zeit genug gehabt für bessere Lösungen, denn die CS schlingerte schon lange. Und statt die Verantwortlichen (Geschäftsleitung und Verwaltungsräte) zur Rechenschaft zu ziehen und mit ihrem Privatvermögen haftbar zu machen, bürdet man den Steuerzahlern Milliarden-Garantien auf.

 

Privatisierung der Gewinne und Vergesellschaftung der Verluste: Das ist eine üble Mischung zwischen Negativ-Kapitalismus und Sozialismus. Mit sozialer Marktwirtschaft hat das nichts mehr zu tun.

 

Die wichtigsten Fakten über die Fusion:

 

https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/das-credit-suisse-debakel/

 

 

 

Gefährdete Neutralität – Kriegsmaterial

 

Über ein Jahr hätte man nun Zeit gehabt, das Gesetz über das Kriegsmaterial so zu ändern, dass man an alle Länder, die von einem Angriffskrieg betroffen sind, Waffen liefern darf. Auch eine angemessene Referendumsfrist wäre möglich gewesen.

Gleiches Recht für alle angegriffenen Länder ist erstens ein rechtsstaatliches Prinzip und zweitens eine Voraussetzung für die Neutralität.

 

Was geschieht stattdessen?

 

Eine dubiose Diskussion über Panzerlieferungen nach Deutschland – und die Deutschen können diese dann an die Ukraine weiterleiten. Das würde über den Kopf des Volkes hinweg die Neutralität untergraben. Dazu können wir Panzer vielleicht eines Tages gut selber gebrauchen, man weiss ja nie.

 

Dazu wird wieder mal Notrecht beantragt. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat folgenden Vorschlag gemacht:

 

Das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial vom 13. Dezember 1996 wird wie folgt geändert:

Art. 18

Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung wird hinfällig, wenn feststeht, dass die Wiederausfuhr des Kriegsmaterials an die Ukraine im Zusammenhang mit dem russisch-ukrainischen Krieg erfolgt.

1. Dieses Gesetz wird dringlich erklärt (Art. 165 Abs. 1 der Bundesverfassung [BV]6). Es untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. b BV).

2. Es tritt am 01.05.2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.

3. Mit der Zustimmung beider Räte kann die Gültigkeit dieses Gesetzes um zwei Jahre verlängert werden.

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230401

 

Auch das untergräbt die Neutralität, weil es eine Ausnahmereglung ist.

 

 

Die Fehler der Coronazeit korrigieren

 

2 G-Regeln bedeuteten in der Praxis, dass man sich als gesunder Mensch entweder mit einer Krankheit anstecken oder einen Impfschaden riskieren musste, um bürgerliche Rechte auszuüben. Für Angestellte der Betriebe, für die die 2G-Pflicht galt, konnte es einen faktischen Impfzwang bedeuten. Damit hat man gegen BV Art. 8 verstossen, der übrigens auch für Unternehmen gilt.

 

Juristische Analyse für Schweizer Recht.

https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-impfung-grundrechte-bewahren/

 

Wann gibt es endlich Konsequenzen für diese verfassungswidrige Regelung? Herr Berset hätte schon 2022 zurücktreten sollen, stattdessen macht man ihn zum Bundespräsidenten – wie peinlich für die Schweiz.

 

Der Bundesrat darf sich zwar nach Epidemiengesetz beraten lassen, aber nicht eine graue Eminenz wie die Tascforce engagieren, die zu verfassungswidrigen Regeln wie 2 G verleitet.

 

Weiter muss man dafür sorgen, dass die Impfkonzerne die Haftung für Impfschäden übernehmen – bei den Milliardengewinnen:

 

Produktehaftpflichtgesetz der Schweiz Art. 8: Vereinbarungen, welche die Haftpflicht nach diesem Gesetz gegenüber dem Geschädigten beschränken oder wegbedingen, sind nichtig.

 

Juristische Analyse im folgenden Link.

 

https://www.europa-konzept.eu/corona/milliardengewinne-mit-corona-impfstoffen/

 

In der Schweiz lässt man einen neuen Corona-Impfstoff zu:

https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/news/coronavirus-covid-19/smc-laesst-bivalente-covid-19-origial-omicron-ba4-5-auffrischimpfung-moderna-zu.html

 

Offensichtlich lesen diese Leute nicht mal ihre eigenen Statistiken über Impfschäden oder fast 6´500 schwer Geschädigte sind ihnen einfach egal. Sie bezeichnen diese ja auch immer noch zynisch als Verdachtsfälle – so viele Zufälle gibt es nicht. Das sind 0.081 Prozent der Bevölkerung pro 100´000 Einwohner 81 Personen.

 

https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/news/coronavirus-covid-19/covid-19-vaccines-safety-update-17.html

 

Seit Monaten liegen mehr Geimpfte als Ungeimpfte mit Corona im Spital.

https://www.covid19.admin.ch/de/vaccination/status?vaccineBreakthroughAgeRange=all

 

Das nennt die Swissmedic dann ein positives Nutzen-Risiko Verhältnis.

 

Weitere Informationen

https://www.europa-konzept.eu/corona/swissmedic/

 

Da fragt man sich: Lassen die „Verantwortlichen“ sich bestechen, wenn ja von wem und wie hoch sind die Summen? Wer untersucht das endlich? Natürlich muss man klare Beweise vorlegen, bevor man ein Urteil fällen kann.

 

Diese Impfstoffe gehören weg vom Markt – alle andere ist unverantwortlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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© Regula Heinzelmann