Text von Regula Heinzelmann
3. November 2024
Das deutsche Selbstbestimmungsgesetz
Am 1. November trat in Deutschland das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Im folgenden einige wichtige Bestimmungen, Hervorhebung von mir:
Ziel dieses Gesetzes ist es,
die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen und die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu stärken,
das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen.
Medizinische Massnahmen werden in dem Gesetz nicht geregelt.
Eine beschränkt geschäftsfähige minderjährige Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (§ 2 SBGG) nur selbst abgeben, bedarf hierzu jedoch der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters § 3 SBGG. Stimmt der gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Mit der Versicherung nach § 2 Absatz 2 hat die minderjährige Person zu erklären, dass sie beraten ist.
Ist die minderjährige Person geschäftsunfähig oder hat sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann nur der gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (§ 2 SBGG) für die Person abgeben. Die Erklärung bedarf des Einverständnisses des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.
Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 geändert worden, so dürfen die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden (§ 13 SBGG).
Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 13 Absatz 1 die Geschlechtszugehörigkeit oder einen Vornamen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbusse bis zu zehntausend Euro geahndet werden (§ 14 SBGG).
Das Gesetz kann man hier herunterladen:
https://www.gesetze-im-internet.de/sbgg/index.html#BJNR0CE0B0024BJNE000101000
2. August 2024
Obskur, das ist die richtige und sogar selbst gewählte Bezeichnung für die Diversity Schau bei der #Olympiade Eröffnung, siehe Foto vom Fernsehbildschirm oben. Das hat nichts mehr zu tun mit sexueller Freiheit, die meine Generation auch für die Queeren erkämpft hat. Es ist das Gegenteil: Unterwerfung unter eine Ideologie, was bei der Schau der kriechende Mensch bestens symbolisierte.
8. Februar 2021
Es wirkt fast wie eine Satire, ist aber leider keine. Was für ein Rückschritt, dass man in der Schweiz 50 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts über ein Burkaverbot abstimmen muss.
Hier ein interessanter Beitrag zum Thema:
https://www.wertewandelblog.de/niqab-auf-europas-strassen/
Die folgende Komödie habe ich 1969 geschrieben, in der Zeit als ich mich für das Frauenstimmrecht engagierte. Es geht um einen Hausfrauenstreik nach dem Vorbild von John Lennon und Yoko Ono. Die Fortsetzung spielt 50 Jahre später in Berlin und es geht um elementare Frauenrechte, für die wir 2018 demonstrierten.
https://www.europa-konzept.eu/aktuelle-texte/bettstreiks-für-frauenrechte/
https://www.europa-konzept.eu/berichte-aus-berlin/frauenmarsch-berlin-9-juni-2018/
Texte von 2017
Die Me too-Bewegung scheint in Europa vor allem bei den Medien mehr Echo zu finden als in den USA, wo sie entstanden ist. Das „Me too Center“ hat auf Twitter nur gut 20 Tausend sogenannte „Followers“. Dann gibt es noch eine „Me too Seite“ mit nicht mal 2000 Followers. Und von den Me too Seiten in Facebook hat die stärkste nicht mal 4000 gefällt mir-Angaben.
In manchen Fällen mögen die Beiträge der Frauen ja durchaus berechtigt sein. Aber dann gehören sie zuerst mal vor Gericht, bis die Schuld des Mannes erwiesen ist. Was mich als Juristin besonders stört, sind Anklagen ohne Beweise und oft sind das politische Aktionen, siehe folgenden Artikel und das sind noch lange nicht die einzigen Fälle.
Interessant auch folgender Text von Nationalrat Roger Köppel.
https://www.weltwoche.ch/ausgaben/2018-7/artikel/dieter-wedel-die-weltwoche-ausgabe-7-2018.html
Als Warnung für die Männer kann der oft falsch zitierte und zu wörtlich interpretierte Spruch aus Friedrich Nietzsches „Also sprach Zarathustra“ dienen: „Du gehst zu Frauen? Vergiss die Peitsche nicht.“ Diesen Rat gibt ein altes Weiblein, daraus lässt sich ableiten, dass nicht die Peitsche des Mannes, sondern die der Frauen gemeint ist.
Vorteil gegen Sex – ein klares Geschäft
Viele Frauen hatten von dem angeblich erzwungenen Sex, den sie nun lautstark anprangern, sehr handgreifliche Vorteile: Sex gegen Filmrolle ist ein klares Geschäft, über das man sich hinterher nicht zu beschweren hat. Da muss man vorher NEIN sagen. Und nicht Jahre später mit der Ausrede kommen, dass eine Karriere schwierig sei und die bösen Männer ihre Macht missbrauchen, siehe folgendes Interwiev. Eine Karriere ist in jedem Beruf und auch für Männer hart und es geht nun wirklich auch ohne Sex.
Beitrag von Gero Greb
Die Frauen, die sich heute über einen solchen Handel beschweren, sollen die Vorteile, die sie sich „ersext“ haben zurückgeben, zum Beispiel in Form von Spenden für soziale Zwecke. Außerdem ist es seit der Steinzeit Brauch, daß die Frauen die Männer verführen – womit wohl? Und es ist nun wirklich kein Geheimnis, dass besonders in der amerikanischen Film-, Dollar-, und Flitterwelt das Umgarnen des Mannes durch die Frauen und Fräuleins (darf man das heute noch schreiben??) zur Ersteigung der Karriereleiter zum Standardrepertoire gehörte und gehört!
Was all die Emanzen und „Me-too-lerinnen“ vergessen ist, dass der Mensch (Mann und Frau) trotz Evolution noch nicht so weit ist, diese Urinstinkte (sexuelle Anziehung zwischen Frau + Mann) auszuschalten – ein Glück, sonst gäbe es uns schon seit Jahrhunderten nicht mehr – wir wären ausgestorben! Damit mich jetzt nicht irgendjemand in die Machoecke drückt – für mich waren seit der Kindheit Mann und Frau (Mädchen und Buben) gleichwertig – ich habe mit 9 Jahren schon einen Schulkameraden verprügelt, weil der vorher ein Mädchen tätlich angegriffen hatte.
Also, für mich gehört die Vergewaltigung einer Frau, eines Mädchen zu den schlimmsten Übergriffen, die ich kenne!
Wenn eindeutige Straftaten begangen werden – was auch gegenüber Männern vorkommt – sollte man möglichst rasch zum Arzt oder zur Polizei gehen. Dann ist es einfacher, Beweise vorzulegen.
Zu diesem Thema passt auch mein berühmtes Gedicht mit dem Titel: „Ich bin nicht Mann – ich bin nicht Frau – ich bin Mensch ...... !“ von 2011!
Text von Regula Heinzelmann
Zurück ins Mittelalter?
Die Me too Bewegung erinnert sehr an gewisse Regeln im 19. Jahrhundert. „Vor einer Dame spricht man nicht über schmutzige Dinge.“ Haben emanzipierte Frauen das nötig? Oder sind viele Frauen immer noch so unsicher? Man kann doch heute von gut ausgebildeten Frauen erwarten, dass sie im Beruf mit den Männern auf Augenhöhe verhandeln und dass sie auch bei sexuellen Avancen einen Mann in die Schranken weisen können ohne grosses Trara.
Noch schlimmer finde ich aber, dass die Empörung der Me too-Frauen (das Prädikat Feministinnen verdienen viele nicht mal), gegen Vergewaltigungen und Übergriffe durch Einwanderer weitgehend ausbleibt. Stillschweigend oder sogar lautstark akzeptieren auch viele westliche „Feministinnen“ die Unterdrückungssymbole der Islamisten wie Kopftuch, Burkini oder sogar die Vollverschleierung.
Meine Eltern haben vor vierzig bis fünfzig Jahren oft islamische Länder bereist. Kriegsgefahr bestand damals schon, aber meine Mutter konnte sich als Frau in diesen Ländern frei bewegen. Sie brauchte weder Kopftuch und schon gar keinen Schleier zu tragen. Nur Saudiarabien war damals schon für westliche Frauen verschlossen. Ich selber war 2004 in der Türkei - da würde ich heute nicht mehr hinreisen - damals gab es dort ein Kopftuchverbot für Frauen in öffentlichen Institutionen und man erklärte mir, Terror sei nach Koran verboten. Diese Länder haben sich innerhalb weniger Jahrzehnten ins Mittelalter oder noch weiter zurückentwickelt und in Europa unterstützt man das noch.
Diese Entwicklung wurde illustriert in einer Facebook-Gruppe "Before Sharia spoiled everything" bzw. "Bevor die Scharia die Lebensfreude wegnahm". Gruppengründer Emrah Erken bevorzugt allerdings die Übersetzung: "Bevor die Scharia die Lebensfreude wegnahm"). Der Gründer Emrah Erken ist ein Zürcher Rechtsanwalt, dessen Familie aus der Türkei stammt. Leider ist die Gruppe auf Facebook nicht mehr zu finden.
https://www.heise.de/tp/features/Zerstoerte-Lebensfreude-3935295.html?seite=all
https://hpd.de/artikel/bevor-scharia-alles-zerstoerte-15230
Interessant auch folgender Text von Emrah Erken. Die Türkei hat unter Atatürk das Schweizerische Zivilrecht übernommen.
https://www.plaedoyer.ch/artikel/d/warum-atatuerk-auf-eugen-huber-setzte/
Hiermit empfehle ich auch folgende Petition von Terre de femmes betreffend das Verbot des islamistischen Kopftuches für Kinder. Jeder und jede kann glauben, was er oder sie will, aber niemand hat ein Recht, seinen Glauben anderen aufzuzwingen.
Frauen machen mit
Zugestanden, hinter dieser Entwicklung stecken auch Mütter, die ihre Kinder erziehen. Oft sind die Frauen selber viel aktiver darin, ihre Geschlechtsgenossinnen einzuschränken als die Männer. Dabei geht es oft um eine kollektive Nutzung von materiellen Vorteilen. Das sieht man heutzutage am deutlichsten in den Ländern, wo die Mädchen auch körperlich beschnitten werden. Das machen häufig ältere Frauen. Jedenfalls fordern viele Mütter von ihren Töchtern, dass sie sich den gleichen Einschränkungen unterziehen wie sie selber. In vielen Fällen mag das eine unbewusste Rache für das eigene Schicksal sein, die an den Töchtern abreagiert wird. Bewusst aber glauben die Mütter, das Beste für ihre Töchter zu erreichen. Je mehr die Töchter sich den Normen anpassen, so glauben viele Mütter, um so besser können sie die Vorteile wahrnehmen, nämlich einen wohlhabenden Mann heiraten. Solange die Frauen damit nicht aufhören, wird sich kaum etwas ändern.
Dies funktionierte etwas weniger extrem auch in Europa und wahrscheinlich in einigen Gegenden immer noch. Immerhin haben die westlichen Frauen hundert Jahre für ihre Gleichberechtigung gekämpft und als ich jung war, haben auch die Ausländer diese akzeptiert. Es ist nun keineswegs einzusehen, warum wir uns mit den Unterdrückungssymbolen aus anderen Ländern abfinden sollten. In der Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 2 heisst es: „Jeder Flüchtling hat gegenüber dem Land, in dem er sich aufhält, die Verpflichtung gehört, sich den Gesetzen und Verordnungen sowie den Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu unterziehen.“ Das kann man prinzipiell von Ausländern verlangen, es gilt in anderen Kontinenten als selbstverständlich.
Gleiches Recht für alle ist ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip, es muss auch in diesem Bereich gelten.
Nur wenige Autoren der Tagespresse haben den Mut das zu fordern, z.B. im folgenden Artikel:
http://www.tagesspiegel.de/politik/metoo-und-gewalt-durch-migranten-zweierlei-debatten/20844640.html
Auch wenn ich nie eine Freundin von Alice Schwarzer war – ihr Feminismus ging mir immer zu weit - gefällt es mir, dass sie sich gegen den Islam engagiert.
http://www.emma.de/thema/islam-islamismus
Titelbild
gemalt und fotografiert von Regula Heinzelmann