Impfzwang verletzt Grundrechte

 

 

 

 

 

 

Die Freiheit wird den Leuten vor die Nase gehalten wie das Heubündel dem Esel. Wer sich einmal erpressen lässt, bekommt keine Freiheit sondern weitere Erpressungen.

 

 

Text von Regula Heinzelmann, Master of Law der Universität Zürich

 

Meine juristischen Argumente kann man gern in Klagen oder Rechtsmitteln zitieren. Es freut mich, dass schon über 15´000 Leute diese Seite besucht haben und ich hoffe, sie nützt noch vielen. 

 

Da ich nie Anwältin war, kann ich keine Vertretung vor Gericht durchführen, aber in der Schweiz juristische Beratung. Prozesse haben meine Kunden - normalerweise Unternehmen - und ich bisher mit Erfolg vermieden. 

 

 

 

3. Dezember 2023

 

Man plant eine Revision des Epidemiengesetzes, dabei muss man dem Parlament scharf auf die Finger sehen, damit es dieses nicht verschlimmert. Informationen hier:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-99055.html

 

Ins Epidemiengesetz gehört ein Verbot von jedem direkten und indirekten Impfzwang.

https://www.europa-konzept.eu/corona/argumente-gegen-die-impfpflicht-ii/

 

 

 

 

1. Dezember 2022

 

 

Der Bundesrat darf sich zwar nach Epidemiengesetz beraten lassen, aber nicht eine graue Eminenz wie die Tascforce engagieren, die zu verfassungswidrigen Regeln wie 2 G verleitet. Es ist alarmierend, dass es diese gab - noch schlimmer, dass sie jetzt neu gegründet wird, teilweise mit denselben Personen. Stattdessen brauchen wir wie in anderen Ländern Konsequenzen für Politiker, die für verfassungswidrige Regeln und Impfpropaganda verantwortlich sind und Produktehaftung für Impfschäden. Haftungsausschlüsse sind nach Schweizer Recht nichtig.

 

 

https://www.srf.ch/news/schweiz/taskforce-nachfolgegremium-tanja-stadler-kehrt-als-covid-beraterin-des-bundes-zurueck

 

 

 

 

27. Dezember 2021

 

 

Impfung muss freiwillig sein!

 

Äusserst problematisch ist die Tendenz von Politikern und Medienleuten, Ungeimpfte zu diskriminieren und/oder zur Impfung zu zwingen, die sogar in der Schweiz erhoben wird. Dagegen muss man sich wehren. 

 

Es ist leichtsinnig von Politikern und Medien, Impfen im Vorbeigehen zu propagieren.

 

Bevor man einen medizinischen Eingriff vornehmen lässt, ist eine individuelle Risikoanalyse mit Berücksichtigung von körperlicher Konstitution, Familiengeschichte und Lebensstil zu empfehlen, allenfalls mit Beratung einer medizinischen Fachperson.

 

Zusammenstellung von amtlichen Impfstatistiken hier:

 

https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-impfung/

 

 

Die Analyse eines Juristen-Komitees über die Verfassungswidrigkeit von 2G-Vorschriften nach Schweizer Recht kann man hier herunterladen. 

 

https://juristen-komitee.ch/wp-content/uploads/2021/12/2021-12-24_Deklaration-2G-DE.pdf

 

 

18. Dezember 2021

 

2 G-Regeln bedeuten in der Praxis, dass man sich als gesunder Mensch entweder mit einer Krankheit anstecken oder einen Impfschaden riskieren muss, um bürgerliche Rechte auszuüben. Für Angestellte der Betriebe, für die 2G-Pflicht gilt, kann es einen faktischen Impfzwang bedeuten. Das ist eine willkürliche Diskriminierung ungeimpfter gesunder Menschen und widerspricht der Verfassung und diese steht immer noch über den Gesetzen und erst recht über den Verordnungen.

 

 

Weitere Argumente siehe unten.

 

Wenn 2G-Regeln bundesweit gelten, kann man gegen den Bund klagen. Nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung ist für Klagen gegen den Bund ist das Obergericht des Kantons Bern zuständig oder das obere Gericht des Kantons, in dem die klagende Partei ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (ZPO Art. 10). 

 

 

5. Dezember 2021

 

Das Schweizer Stimmvolk hat dem Covid-19-Gesetz zugestimmt. Das muss man akzeptieren, aber nun ist es ist wichtig, für eine korrekte Anwendung zu sorgen. Leider haben auch die Gegner zu dem Vorurteil beigetragen, dass das Covid-19-Gesetz ein Freipass für schikanöse Massnahmen ist. Die Verfassung steht trotz Ja noch über dem Gesetz und an diese hat der Bundesrat sich zu halten. 

 

Das Covid-19-Gesetz regelt das freiwillige Zertifikat und wirtschaftliche Massnahmen.

 

Die Zertifikatspflicht ist im Covid-19-Gesetz nicht geregelt und bleibt trotz JA rechts- und verfassungswidrig, jedenfalls dann wenn sie eine Diskrikinierung für Ungeipfte bedeutet. Und das ist immer der Fall, wenn ein Zertifikat kostenpflichtig ist sowie bei freiwilliger 2G-Regelung. Das Diskriminierungsverbot nach BV Art. 8 gilt traditionellerweise auch für Privatunternehmen. 

 

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-86260.html

 

Andere Juristen teilen meine Meinung.

 

https://corona-transition.org/ausweitung-der-zertifikatspflicht-ist-verfassungswidrig

 

 

 

Weiter muss man die Haftungsfrage für Impfschäden klären!

 

Die Konzerne, die Corona-Impfstoffe herstellen, verdienen Milliarden, aber wer für Impfschäden haftet ist immer noch mehr als unklar. Im schlimmsten Fall bekommen Impfgeschädigte keinen Schadenersatz, in der Schweiz werden ihnen komplizierte Nachweise zugemutet. Skandalös, dass die Konzerne versuchen, die Produktehaftung auf die Steuerzahler, von denen viele ihre Kunden sind, abzuschieben.

 

Weitere Informationen:

https://www.europa-konzept.eu/corona/impfschäden-wer-haftet/

 

 

 

2. November 2021

 

 

Der in den folgenden Presseartikeln beschriebene Vorfall in der Walliser Kanne ist eine Schande für die Schweiz.

 

https://www.nzz.ch/schweiz/renitenz-schliessung-blockade-aufmarsch-die-walliserkanne-ein-trauerspiel-in-vier-akten-und-einem-epilog-ld.1652908

 

https://www.blick.ch/schweiz/greift-die-polizei-heute-sonntag-durch-zermatter-wirte-brueder-aufdenblatten-tanzen-den-behoerden-auf-der-nase-herum-id16949369.html

 

Gegen eine Regierung, die sich weder an das Recht, noch an die Verfassung hält, siehe nächsten Link, zu protestieren kann man sogar als Bürgerpflicht betrachten.

 

 

29. Oktober 2021

 

 

Zertifikatspflicht in der Schweiz

 

Der Schweizer Bundesrat hat verfassungswidrig und ohne Rücksicht auf negative Folgen der Impfung die Zertifikatspflicht ausgeweitet. Das geht so weit, dass einige Leute, die die Impfung ablehnen, ihren Beruf kaum mehr ausüben können.

 

Das gehört nicht in die Schweiz, die Bundesräte die das befürworten, sollten zurücktreten!

 

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85035.html

 

 

Meine Petition ans Schweizer Parlament kann man oben als PDF-Datei herunterladen, weitere Informationen siehe unten.

 

Lesen Sie auch meinen offenen Brief an die Zürcher "Gesundheitsdirektorin" Rickli, die den Ungeimpten die Schuld an der Verlängerung der Pandemie gibt und damit von den Unzulänglichkeiten ihres Gesundheitsmanagements ablenkt. Der Text richtet sich auch an alle anderen Politiker, die ähnlich reden und denken wie sie:

 

https://www.europa-konzept.eu/corona/offener-brief-an-gesundheitsdirektorin-rickli/

 

 

 

Zertifikatspflicht bleibt verfassungswidrig

 

Das Epidemiengesetz, nicht das Covid-19-Gesetz ist die Grundlage für Einschränkungen. Hingegen soll nach Covid-19-Gesetz Art. 3 a das sogenannte Test- und Contact-Tracing-System (TTIQ-System14) sichergestellt werden und der Bundesrat legt die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses fest (Art. 6 a). „Der Nachweis ist auf Gesuch hin zu erteilen“, das impfliziert, dass er freiwillig beantragt werden kann, bzw. dass niemand dazu gezwungen werden kann einen solchen vorzulegen.

 

Die Zertifikatspflicht ist also im Covid-19-Gesetz nicht geregelt und bleibt auch bei JA rechts- und verfassungswidrig. Aber die Grundlage für finanzielle Unterstützungen mit Steuergeldern an Unternehmen fallen bei einem NEIN weg. Dann werden die Unternehmer sich hoffentlich endlich gegen diese Zertifikatspflicht wehren. 

 

Das Epidemiengesetz Art. 60 a regelt das Proximity-Tracing-System, also die sogenannte Corona-App. Die Beteiligung sei für alle Personen freiwillig. Behörden, Unternehmen und Einzelpersonen dürfen keine Person aufgrund ihrer Teilnahme oder Nichtteilnahme am PT-System bevorzugen oder benachteiligen; abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.

 

 

Weiter verstösst eine Zertifikatsplicht gegen folgende Verfassungsartikel:

 

Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Eine Zertifikatspficht ist als solche in keinem Gesetz erwähnt.

 

Art. 10 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit – aber die Zertifikatspflicht läuft auf indirekten Impfzwang hinaus. Das wird ja auch offen kommuniziert und die Spitalprobleme, die dafür angeblich der Grund sein sollen, gab es schon lange vor Corona.

Art. 8 Rechtsgleichheit: Niemand darf diskriminiert werden – und das Zertifikat diskriminiert eindeutig Leute, die ihr Grundrecht beanspruchen, sich gegen eine Impfung zu entscheiden. Diesen wird der Zugang zum öffentlichen Leben auf unzumutbare Weise erschwert und sie werden gegenüber anderen eindeutig benachteiligt.

Art. 13 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten und Gesundheitsdaten galten schon immer als sensible Daten (Art 3 Datenschutzgesetz). Man darf also nicht gezwungen werden, sie überall bekannt zu geben.

Art. 27 Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet.

Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung: Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei. Das bedeutet aber keineswegs, dass man eine medizinische Behandlung vornehmen lassen muss, die zu Schaden führen kann – sondern im Gegenteil, dass man das von niemandem verlangen darf. Das heisst nämlich, dass man die Verantwortung für die eigene Gesundheit auf andere abschiebt. Jeder kann sich und andere auch ohne Impfung schützen, das haben Millionen Menschen erfolgreich getan. Hat man aber den Impfstoff gespritzt, gibt es keine Chance mehr gegen die Nebenwirkungen.

– aber die Zertifikatspflicht läuft auf indirekten Impfzwang hinaus.

BV Art. 5 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein – und das ist  schon lange nicht mehr der Fall. Es nützt nur noch den Impfkonzernen, die Milliarden verdienen und die Produktehaftung verweigern. 

 

Nach Epidemiengesetz Art. 22 kann eine Impfpflicht nur angeordnet werden von Kantonen gegenüber gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht. Das kann natürlich nur gelten, wenn man die betreffenden Personen nicht einem erhöhren Impfrisiko aussetzt.

 

Das Impfrisiko ist ein wichtiger Grund dafür, sich energisch gegen direkteken oder indirekten Zwang zu Corona-Impfungen zu wehren.  

 

Hier habe ich amtliche Statistiken aus der Schweiz und anderen Ländern über Impfschäden zusammengestellt.

 

https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-impfung/

 

 

 

 

Zertifikatspflicht ist Nötigung

 

Die #Zertifikatspflicht erfüllt zusätzlich den Tatbestand der Nötigung, StGB Art. Art. 181: Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

 

Um den Bundesrat anzuklagen müsste man seine Immunität aufheben. Die Immunität für Politiker ist ohnehin völlig veraltet, das gilt international. Darum haben wir auf der ganzen Welt viele fragwürdige Figuren in den Regierungen und Parlamenten. In der Schweiz könnte man eine Initiative lancieren, die die Aufhebung der Immunität für Politiker fordert. Gerade diese müssen sich an Gesetze und Verfassung halten und so für das Volk ein Vorbild sein.

 

https://www.parlament.ch/de/über-das-parlament/parlamentsportraet/ratsmitglieder/rechtsstellung-der-ratsmitglieder/immunitaet

 

 

 

 

Gesundheitsdaten sind sensible Daten

 

Man mutet den Leuten immer häufiger zu, Testergebnisse und Impfnachweise Privatpersonen und Unternehmen zu zeigen, die nicht zu Geheimhaltung verpflichtet sind. Diese Praktiken sind datenschutzrechtlich sehr fragwürdig - und darüber wird in der Öffentlichkeit kaum diskutiert. Gesundheitsdaten galten schon immer als sensible Daten. Mein Text dazu:

 

https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-und-datenschutz/

 

 

 

Europarat gegen Impfzwang

 

Übrigens hat der Europarat am 27. Januar 2021 die Resolution 2361/2021 über Impfungen verabschiedet und darin auch Grundsätze über Verteilung und Sicherheit der Impfstoffe festgelegt. Zwar sind diese Resolutionen für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich, aber trotzdem kann man sie als Leitlinien betrachten. 

 

Unter anderem sollen die Staaten sicherstellen,

  • dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht obligatorisch ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht selbst tun möchten
  • sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er wegen möglicher Gesundheitsrisiken nicht geimpft wurde oder nicht geimpft werden möchte.

 

Verbindung zu der Resolution:

https://pace.coe.int/en/files/29004/html

 

 

 

25. August 2021

 

 

Kindern einen Impfstoff abzugeben, der nach amtlichen Statistiken #risikenundnebenwirkungen haben kann und dessen Langzeitwirkungen man logischerweise nicht kennt, ist unverantwortlich und verstößt massiv gegen die Grundrechte.

 

 

https://www.bundesaerztekammer.de/ueber-uns/landesaerztekammern/aktuelle-pressemitteilungen/news-detail/corona-impfstrategie-fuer-kinder-und-jugendliche-entwickeln/

 

 

Bitte diese Petitionen unterschreiben, das können auch Schweizer:

 

https://www.change.org/p/jens-spahn-keine-corona-impfpflicht-für-kinder

 

https://www.openpetition.de/petition/online/kinder-impfkampagne-stoppen

 

 

 

19. Juli 2021

 

 

https://boegelein-axmann.com/rechtsanwalt-boegelein-stellt-eilantraege-gegen-die-gleichbehandlung-von-getesteten-und-geimpften-personen-3g/

 

 

 

19. Juni 2021

 

 

Das Covid-19-Gesetz wurde vom Stimmvolk genehmigt.

 

In der schriftlichen Abstimmungsvorlage wurde das Gesetz unvollständig präsentiert, obwohl sicher viele Stimmbürger davon ausgingen, dass das die aktuelle Version war. Man kann von Stimmbürgern nicht erwarten, dass sie das kontrollieren, soviel Vertrauen müsste man zu der Regierung haben können. Es fehlten einige wichtige Artikel, die dieses Jahr neu eingefügt wurden. Deswegen wurde eine Rekordzahl Unterschriften gesammelt für ein neues Referendum, das im November stattfindet. 

 

https://www.covid-19-gesetz-referendum.ch/

 

 

Wichtig ist für die Schweiz, dass viele Einschränkungen auf dem Epidemiengesetz von 2012 beruhen, siehe unten.

 

IDazu hat man nun auch in der Schweiz ein Impfzertifikat eingeführt. 

 

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/covid-zertifikat.html

 

 

 

Epidemiengesetz

 

In der Schweiz wird über Bevorzugung von Geimpften im Moment heiss diskutiert. Die Rechtslage ist folgende:

 

Der Bundesrat kann nach Epidemiengesetz von 2012 Impfungen nur für obligatorisch erklären gegenüber gefährdeten Bevölkerungsgruppen – eine gefährlich schwammige Formulierung - bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben (EpG Art. 6). Bestimmt kann man es nicht allgemein vorschreiben und schon gar nicht Nichtgeimpfte von bestimmten Aktivitäten ausschliessen. Das würde klar gegen BV Art. 8 (Gleichbehandlung) und gegen BV 10 (Recht auf körperliche Unversehrtheit) verstossen.

 

 

Swiss National COVID-19 Science Task Force 

 

Was ist das überhaupt für ein Name. „Wem´s im Hirn zu eng isch, der spricht Denglisch.“ Gero Greb. Konnte man keinen Namen finden, der sich in alle unsere Landessprachen übersetzen lässt?

 

Dieses Gremium soll unseren Bundesrat beraten. Nach Epidemiengesetz Art. 55 kann der Bundesrat zwar ein Beratungsorgan einsetzen, aber von einer Grauen Eminenz steht da nichts geschrieben und das ist diese Task Force offensichtlich. Es ist keine gute Idee, dieser Task Force öffentliche Äusserungen zu untersagen. Im Gegenteil, man muss offen legen in welcher Form und wie weit dieses Gremium den Bundesrat beeinflusst, das ist für das Volk bisher nicht erkennbar.

 

 

https://sciencetaskforce.ch

 

Zum Thema Impfung hat diese Task Force sich auch geäussert. Offensichtlich liebäugeln die Autoren mit einem Impfzwang, schreiben das auch klar. Aber offensichtlich fürchten sich die Autoren mit Recht vor Kritik, sie fangen nachher gleich an zu relativieren. Der Text ist ziemlich widersprüchlich in sich. Nicht gerade das, was man von Vertretern von Universitäten und unserer einstmals hoch qualifizierten ETH erwartet. Als Deutschlehrerin gäbe ich diesem Elaborat etwa Note 3, in der Schweiz heisst das ungenügend.

 

https://sciencetaskforce.ch/policy-brief/ethische-rechtliche-und-gesellschaftliche-aspekte-der-ungleich-behandlung-von-gegen-covid-19-geimpften-und-nicht-geimpften/

 

 

Impfung muss freiwillig sein!

 

 

 

 

 

 

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© Regula Heinzelmann