Text von Regula Heinzelmann
EuGH Urteil Pressetext
Was die Bestimmungen der Verträge über die Entschädigung von Pharmaunternehmen durch die Mitgliedstaaten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche betrifft, die die Pharmaunternehmen bei Mängeln ihrer Impfstoffe zu zahlen haben, weist das Gericht darauf hin, dass der Hersteller für den Schaden haftet, der durch einen Mangel seines Produkts verursacht worden ist. Seine Haftung aufgrund der Richtlinie 85/3742 kann gegenüber dem Geschädigten nicht durch eine die Haftung begrenzende oder von der Haftung befreiende Klausel begrenzt oder ausgeschlossen werden. Jedoch verbietet die Richtlinie 85/374 nicht, dass ein Dritter den Schadensersatz erstattet, den ein Hersteller wegen der Fehlerhaftigkeit seines Produkts gezahlt hat.
Das Gericht stellt fest, dass der Grund, aus dem die Entschädigungsbestimmungen in die Verträge aufgenommen wurden, nämlich das von den Pharmaunternehmen getragene Risiko im Zusammenhang mit der Verkürzung der Frist für die Entwicklung der Impfstoffe auszugleichen, von den Mitgliedstaaten gebilligt wurde und öffentlich bekannt war.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-07/cp240113de.pdf
Kommentar von Regula Heinzelmann
Einerseits ein richtiges Urteil. Andererseits ermöglicht dieses, den Schadenersatz für Impfschäden von den Konzernen, die mit Impfstoffen Milliarden verdient haben, auf die Steuerzahler abzuwälzen, was sehr problematisch ist.
13. Juli 2024
Das OLG Koblenz (Urt. v. 10.07.2024, Az. 5 U 1375/23) verweigert einer Impfgeschädigten den Schadenersatz.
5. Januar 2024
Skandalöse Urteile gegen Impfgeschädigte nach dem Motto die Exekutive hat immer Recht, gemeint war unter anderem EMA. Obwohl die Impfschadenstatistiken ihrer eigenen Organisationen und der EMA selber das Gegenteil beweisen. Wo bleibt da die #Gewaltentrennung?
Die juristischen Argumente auf dieser Seite, siehe unten, kann man gern für Prozesse verwenden. Für Beratung in konkreten Fällen habe ich in Deutschland keine Bewilligung.
Schon lange müsste man in Deutschland § 5 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) anwenden. Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden.
Nach der Europäischen Datenbank gemeldeter „Verdachtsfälle“ der EMA gab es bis zum 19. November 2022 in Europa über 2 Millionen Impfschäden, für die Marke von Pfizer/Biontech über 1,2 Millionen. Zwischen schweren und leichteren Gesundheitsstörungen wird leider in den folgenden Tabellen nicht unterschieden.
https://www.adrreports.eu/de/search_subst.html#
Pfizer Biontech (Tozinameran)
14. November 2023
Am 11. und 12. November 2023 fand in Berlin ein Corona-Symposium statt, das von der AfD organisiert wurde.
https://www.europa-konzept.eu/berichte-aus-berlin/corona-symposium-november-2023/
Aktualisiert am 28. Juli 2023
Seit Mitte 2021 gibt es staatliche Statistiken über Impfschäden, siehe folgenden Link, vor allem die Zwangsgebühren-Medien hätten darüber regelmässig informieren müssen. Nach der Europäischen Datenbank gemeldeter „Verdachtsfälle“ (diese Bezeichnung ist zynisch, denn so viele Zufälle gibt es nicht) gab es bis zum 19. November 2022 in der EU schon über 2 Millionen Impfschäden.
https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-impfung/
Weitere Informationen:
AfD Pressekonferenz zu Impffolgen
https://www.youtube.com/watch?v=qfB6ZFUgIEk&feature=youtu.be
https://reitschuster.de/post/am-haeufigsten-krank-sind-die-geimpften/
https://multipolar-magazin.de/artikel/kbv-daten-todesursachenstatistik
Das beweist, dass diese Corona-Impfstoffe nicht ihren vorgesehenen, bzw. versprochenen Zweck erfüllen, Zitate im Link. Man muss endlich durchsetzen, dass Politiker, Impfärzte und steuerfinanzierte Propagandisten überflüssige Bestellungen mit ihrem Privatvermögen finanzieren und mit den Herstellern für #Impfschäden haften.
Nach EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (85/374/EWG) sind Haftungsauschlüsse illegal. Meine juristischen Argumente kann man gern für Prozesse brauchen.
https://www.europa-konzept.eu/corona/milliardengewinne-mit-corona-impfstoffen/
1. März 2023
Inzwischen haben sich die Impfgeschädigten organisiert.
https://www.xn--bundesverein-impfgeschdigter-ev-cwc.de/
Unter den folgenden Selbsthilfegruppen findet man auch solche für Impfgeschädigte.
https://www.nakos.de/data/Online-Publikationen/2021/NAKOS-Corona-Selbsthilfegruppen.pdf
27. April 2022
Ein interessanter Beitrag, der die Mentalität der Pharmakonzerne zeigt.
Aus Profitgier verweigert man sogar Kindern Medikamente, wenn deren Eltern nicht hohe Beträge zahlen, leider auch die Novartis - peinlich für die Schweiz!
November 2021
aktualisiert 10. August 2022
Die Impfkonzerne Moderna und BioNTech verdienten dieses Jahr Milliarden. Die Haftungsfrage für die Impfschäden ist noch mehr als unklar und es spricht vieles dafür, dass die Versorgung der Impfgeschädigten an den Steuerzahlern hängen bleibt, von denen viele Kunden dieser Konzerne sind. Die Politiker akzeptieren das immer noch und drängen die Bevölkerung mit fragwürdigen Mitteln zur Impfung. Die Durchsetzung von Entschädigungen bei Impfschäden dürfte aber für viele Betroffene nicht einfach sein.
Im schlimmsten Fall bekommt man die zynische Antwort, dass die Impfung ja freiwillig sei und die Versicherung deshalb nicht bezahlt.
Wichtig!
Die Impfpflicht ab 18 Jahre und ab 60 Jahren wurde vom Deutschen Bundestag deutlich abgelehnt. Wir danken allen, die unsere Nachrichten verbreitet und uns im Kampf gegen die Impfpflicht unterstützt haben. Allerdings gibt es Politiker, z.B. der "Gesundheitminister" Lauterbach, die diesen Entscheid nicht akzeptieren.
Wir müssen weiterkämpfen und das nächste Thema in den Europäischen Parlamenten muss die Haftpflicht für Impfschäden sein.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-de-impfpflicht-886566
Im Prinzip ist die Haftungsfrage durch die EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (85/374/EWG) geregelt, nur wird diese offensichtlich nicht angewendet.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31985L0374&from=DE
Produktehaftpflichtgesetz der Schweiz Art. 8: Vereinbarungen, welche die Haftpflicht nach diesem Gesetz gegenüber dem Geschädigten beschränken oder wegbedingen, sind nichtig.
Man fragt sich, wo da der Konsumentenschutz bleibt, der sonst auch wegen Kleinigkeiten die Unternehmen angreift. Die mangelhaften Corona-Impfstoffe werden sogar noch empfohlen und die Risiken verharmlost.
Diese Impfstoffe sind kaufrechtlich mangelhafte Produkte, sie garantieren weder Fremd- noch Eigenschutz. Die Hersteller verdienen Milliarden, aber die Haftung für #Impfschäden übernehmen bisher weder sie noch ihre steuerfinanzierten Propagandisten. Zahlen, Fakten und weitere juristische Argumente findet man in folgendem Beitrag.
https://www.europa-konzept.eu/corona/milliardengewinne-mit-corona-impfstoffen/
Unsere Forderungen
Politiker und mit obligatorischen Gebühren finanzierte Medienvdertreter sollen mit ihrem Privatvermögen haften, wenn sie die Bevölkerung mit verfassungswidrigen Vorschriften zur Impfung zwingen wollen.
Die Impfstoffhersteller, sowie die oben genannten öffentlichen Personen sollten verpflichtet werden, einen grossen Teil ihrer Milliardengewinne und ihrer Vermögen, in einen sozialen Fonds anzulegen, zunächst zugunsten von Menschen mit Impfschäden, Informationen unten, allenfalls zur Unterstützung des Pflegepersonals und des Mittelstandes, der von den Massnahmen am meisten betroffen ist. Dieser Fonds sollte nicht von Politikern verwaltet werden, sondern von partei- und staatsunabhängigen Personen, am besten würden diese vom Volk gewählt.
Weitern fordern wir vollständige Transparenz betreffend die Verträge, die die Politiker mit den Impfstoffherstellern abgeschlossen haben, dazu folgender Artikel:
Häufig lässt man Privatpersonen bei der Corona-Impfung Formulare unterschreiben, in denen sie die Impfstoffhersteller von der Haftung befreien. Das ist juristisch eine unsittliche Klausel. Wenn man noch berücksichtigt, dass die Leute sich häufig unter Druck impfen lassen, z.B weil der Arbeitgeber es wünscht oder menschenrechtswidrige 2G-Regeln bestehen, kann man das sogar als Nötigung betrachten, auf jeden Fall als nichtig.
Milliardengewinne der Impfstoffhersteller
Sternschlagzeile:
Pharmakonzerne machen pro Sekunde 1000 Dollar Gewinn mit Vakzinen
BioNTech hat sich mit dem Corona-Impfstoff saniert.
1. Quartal 2021: Nettogewinn 1.128,1 Mio. €, zum Vergleich 1. Quartal 2020 53,4 Mio. € Nettoverlust
2. Quartal 2021 Nettogewinn 2.787,2 Mio. €, zum Vergleich 2. Quartal 2020 88,3 Mio. € Nettoverlust.
Im ersten Halbjahr 2021 betrug der Nettogewinn 3.915,3 Mio. €, zum Vergleich im ersten Halbjahr 2020 141,7 Mio. € Nettoverlust
3. Quartal 2021: Nettogewinn 3.211,0 Mio. €, zum Vergleich 3. Quartal 2020 210,0 Mio. € Nettoverlust
Total 2021: Zwischen Januar und September 2021 betrug der Nettogewinn 7.126,3 Mio. €. verglichen mit 351,7 Mio. € Nettoverlust für den entsprechenden Vorjahreszeitraum.
4. Quartal 2021 Nettogewinn € 3´166´200
https://investors.biontech.de/quarterly-reports
Reingewinn 2021 €10´292´500
Bei Moderna betrug das Nettoeinkommen 2021 $ 12´202´000.
https://s29.q4cdn.com/745959723/files/doc_financials/2021/AR/Moderna-2021-Annual-Report.pdf
Ausnahme AstraZeneca
Bei AstraZeneca erreichte man 760 Millionen € Umsatz in Deutschland im Jahr 2020 – weltweit waren es 2020 26,6 Milliarden US-Dollar. Rund 6 Milliarden US-Dollar hat die Firma nach eigener Angabe 2020 weltweit in die Erforschung und Entwicklung lebensverändernder Arzneimittel investiert. 2020 hat AstraZeneca über 30 Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen sowie gemeinnützige Organisationen finanziell unterstützt und 18 medizinische Fachgesellschaften gefördert. Insgesamt wurden 283.675 Euro zur Verfügung gestellt.
Das erste Abkommen der Europäischen Kommission über den COVID-19-Impfstoff ermöglichte laut Pressemitteilung von AstraZeneca vom 17. August 2020 allen EU-Mitgliedsstaaten den Zugang zum Impfstoff während der Pandemie zum Selbstkostenpreis.
Es wurde bestätigt von Euronews, dass AstraZeneca keine Milliardengewinne mit seinem Impfstoff erzielt hat. Die Strategie bei der Vermarktung des Impfstoffs gegen Covid-19 soll aber nun geändert werden, das berichtet die BBC. Für das kommende Jahr hat das britisch-schwedische Unternehmen gewinnorientierte Verträge unterzeichnet und erwartet ein "bescheidenes" Geschäft mit dem Impfstoff. Das Problem ist allerdings, dass es bei AstraZeneca relativ viele Risiken und Nebenwirkungen gibt, dazu folgender Text:
Natürlich haben zumindest einige Lokal-Politiker auch ein Interesse an solchen Umsätzen, diese führen zu Steuereinnahmen, z.B. in der Stadt Mainz, dem Standort von BioNTech.
Unerprobte revolutionäre neue Wirkstoffklasse
Die Impfstoffe sind neuartig, wie auch auf der Seite der Europäischen Kommission festgehalten wird. „Moderna ist ein US-amerikanisches Unternehmen, das die Entwicklung einer neuen Impfstoffklasse auf Basis von Boten-Ribonukleinsäure (mRNA) vorantreibt. Die mRNA spielt eine grundlegende Rolle in der Humanbiologie, denn sie überträgt Informationen, die von den Körperzellen in die Herstellung von Proteinen umgesetzt werden, einschließlich Proteinen, die Krankheiten vorbeugen oder bekämpfen können.“
Pfizer/Biontech bezeichnet mRNA als revolutionäre neue Wirkstoffklasse.
https://biontech.de/de/how-we-translate/mrna-therapeutics
Und mit diesem neuen Wirkstoff, dessen Langzeitfolgen man logischerweise nicht kennen kann, wird nun an ganze Völker geimpft und in Österreich soll das sogar obligatorisch werden. Das ist mehr als fragwürdig, zumal schon die bisherigen amtlichen Statistiken über Impfschäden alarmierend sein sollten. Jedes andere Produkt würde man zurückrufen.
Der Abgeordnete des EU-Parlaments Joachim Kuhs (AfD): „Wussten Sie, dass in diesem Jahr mehr Menschen an den Folgen der COVID-19-Impfung gestorben sind als in den letzten 20 Jahren an den Folgen aller anderen Impfungen? Und wie ist das mit den unzähligen weiteren, teils schweren Impfschäden? Warum hören wir so wenig davon? Wird hier etwas verheimlicht? Als vor einigen Jahren die Impfung gegen die Schweinegrippe negative Folgen zeitigte, hat man den Impfstoff schnell aus dem Verkehr gezogen. Noch heute leiden Tausende, vor allem junge Menschen, unter den Folgen der Impfung.“
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CRE-9-2021-09-16-INT-4-131-0000_DE.html
Quellen, die uns von Joachim Kuhs zur Verfügung gestellt wurden:
Die Zahl der Impftoten deutschlandweit für die Jahre 2000 bis 2020 gibt Prof. Dr. Werner Bergholz mit insgesamt 20 an. Quelle (ab Min. 07:30):
Somit stehen also 20 Impftoten innerhalb von 20 Jahren, also durchschnittlich 1 Impftoter pro Jahr, bei allen anderen Impfarten 1.028 Todesfälle in nur 9 Monaten als Folge von Corona-Impfungen gegenüber.
Erklärung von Joachim Kuhs, warum er gegen das Impfzertifikat gestimmt hat:
https://www.facebook.com/joachimkuhs/videos/1130214584163594
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten
https://www.buchkomplizen.de/index.php?lang=0&cl=search&searchparam=Beate+bahner+Corona-Impfung
Rechtsgutachten zur Strafbarkeit des Herstellers Biontech, der beteiligten Behördenvertreter, der impfenden Ärzte, der beteiligten Arbeitgeber, Richter (insbesondere Familienrichter), Verfahrensbeistände, Eltern und anderer Beteiligter nach dem Arzneimittelgesetz (bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren) durch die Herstellung, Verbreitung und Anwendung (Impfung) des Impfstoffs Comirnaty von Pfizer/Biontech.
Haftung für die Konzerne ja oder doch nicht?
Die Haftungsfrage ist reichlich unklar, darüber gibt es widersprüchliche Informationen. Hier die Antwort auf eine Anfrage im Europäischen Parlament:
„Die Kommission stellte sicher, dass die Vorabkaufverträge für COVID-19-Impfstoffe vollständig mit dem EG-Recht vereinbar sind und die Rechte der Bürger im Einklang mit der Produkthaftungsrichtlinie uneingeschränkt respektiert und geschützt werden. Die Haftung gemäß dieser Richtlinie verbleibt beim Hersteller. Bei Schäden, die angeblich (?!) durch die Impfung verursacht wurden, haben Patienten das Recht, vom Hersteller Schadensersatz zu verlangen. Im Sinne der Produkthaftungsrichtlinie muss jeder Mangel mit einem Nachweis des Schadens, des Mangels und des Kausalzusammenhangs zwischen Mangel und Schaden vor dem zuständigen Gericht festgestellt werden.“
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-000344_EN.html
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-000344-ASW_EN.html
Mit anderen Worten, als kranker Impfgeschädigter muss man erst noch einen Prozess führen, bevor man eine Entschädigung bekommt, sofern überhaupt diese Aussage stimmt. Es gibt Gründe, das anzuzweifeln und das sind nicht nur die vielen Berichte, nach denen die Impfkonzerne keine Produktehaftung übernommen haben. Und die stammen keineswegs nur von Querdenkern wie folgende Beispiele zeigen:
https://www.n-tv.de/politik/Die-Hersteller-sitzen-am-laengeren-Hebel-article22335844.html
Verträge mit den Herstellern schwer zu finden
Wenn der Staat Impfstoffe kauft, gehören die Verträge mit den Herstellern der Corona-Impfstoffe an die Öffentlichkeit. Die Steuerzahler haben ein Recht zu wissen, wofür und unter welchen Bedingungen ihr Geld ausgeben wird.
Nach der obengenannten Antwort der EU wurden die redigierten – was soll das wieder bedeuten? - Fassungen der Verträge mit CureVac AG(2), Sanofi Pasteur SA(3) und GlaxoSmithKline Biologicals SA(4), Moderna(5) und BioNTech(6) (7) werden auf der Website der Kommission veröffentlicht. Diese Verträge muss man intensiv im Internet suchen, dazu sind sie nicht vollständig, wie der folgende Vertrag mit Pfizer.
Zu beachten ist Artikel 6 dieses Vertrages:
In der Schweiz wird per Pressetext informiert darüber, dass Verträge mit Impffirmen abgeschlossen werden, aber herunterladen kann man diese nicht.
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-82224.html
Wann haftet der Staat?
Deutschland
Nach Deutschem Infektionsschutzgesetz (IfSG § 60).
Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Massnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat,
erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens im Sinne des § 2 Nr. 11 oder in dessen entsprechender Anwendung bei einer anderen Maßnahme wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit das IfSG nichts anderes bestimmt.
Als Impfschaden gilt die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.
In der bisherigen Rechtsprechung wurde ein Impfschaden jedoch nur dann anerkannt, wenn eine dauerhafte gesundheitliche Schädigung vorliegt, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden muss, vgl. LSG NRW, Urt. v. 21.08.2020 – L 13 VE 40/19; LSG Bayern, Urt. v. 14.05.2019 – L 15 VJ 9/17).
https://www.anwalt.de/rechtstipps/corona-pandemie-wer-haftet-fuer-einen-impfschaden-194531.html
Ärztekammern weisen darauf hin, dass nicht Ärzte und Apotheker haften, sondern der Staat die Zahlungen für Impfschäden übernimmt.
Schweiz
Das Epidemiengesetz (EpG) regelt Artikel 64-69 EpG das Verfahren für Gesuche um finanzielle Entschädigung und Genugtuung bei Schäden aus.
Eine Entschädigung für Impfschäden kommt in folgenden Situationen in Betracht:
Eine Entschädigung wird nur gewährt, soweit der Schaden nicht anderweitig gedeckt ist (subsidiäre Haftung). Eine geschädigte Person hat nur dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Schaden nicht bereits durch Dritte gedeckt wurde, zum Beispiel durch eine Ärztin oder einen Arzt (Arzthaftung), den Impfstoffhersteller (Produktehaftung) oder eine Versicherung (Sozial- oder Privatversicherung). Die Entschädigung will ungenügende Leistungen Dritter mildern. Nicht entschädigt werden dabei Behandlungskosten, die aufgrund der gesetzlichen oder vereinbarten Franchise oder aufgrund des Selbstbehalts nicht von der Krankenversicherung bezahlt werden. Diese Kosten sind selbst zu tragen.
Bei der Genugtuung für schwere Beeinträchtigungen handelt es sich um eine Art Schmerzensgeld. Auch Genugtuungsleistungen werden nur gewährt, wenn Dritte keine oder ungenügende Leistungen erbringen mit Höchstbetrag 70´000 Franken.
Wie weit Versicherungen für Schäden durch Corona-Impfstoffe decken, hängt vom Vertrag ab. Schliesst man neue Versicherungen, z.B. Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen ab, ist das ein wichtiger Vertragspunkt. Eine genaue Überprüfung des Vertrages ist in jedem Fall zu empfehlen, allenfalls eine neutrale Beratung durch Fachpersonen.
https://www.dasinvestment.com/welche-versicherung-zahlt-fuer-impfschaeden/
https://www.finanzen.de/news/ist-eine-versicherung-gegen-impfschaeden-sinnvoll
https://www.dasinvestment.com/diese-10-unfallversicherer-zahlen-bei-impfschaden/
Titelbild
gemalt und fotografiert von Regula Heinzelmann