Text von Regula Heinzelmann und Gero Greb
Zum Titelbild
"Im Auftrag der Demokratie" sucht der Verfassungsschutz junge Angestellte:
"Demokratie" wird in diesem Zusammenhang zur Orwell-Vokabel degradiert, wie unser Kommentar zeigt.
https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/neusprech-abc/
Der Verfassungsschutz wird nicht demokratisch gewählt, sondern in Bund und Ländern von den Regierungen eingesetzt und soll durch ein neues Gesetz weitreichende Befugnisse zur Überwachung der Bevölkerung erhalten, siehe unten.
Die Bundesregierung unterliegt – auch in Bezug auf die Arbeit des Verfassungsschutzes – der Kontrolle durch den Deutschen Bundestag. Zur Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrolle ist beim Deutschen Bundestag ein Kontrollgremium eingerichtet, das von der Bundesregierung regelmäßig und umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichtet wird. Auf Verlangen ist das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) auch über sonstige Vorgänge zu unterrichten.
Drei Stellen sind unbesetzt, zwei für die AfD und einen für die Linke.
AfD-Kandidaten werden vom Bundestag regelmässig abgelehnt. Man kann sich also vorstellen, wie wenig objektiv dieses Gremium ist, vor allem wenn es um die AfD geht.
Das ist Grund genug, negative Einschätzungen der AfD vom Verfassungsschutz als ungültig zu betrachten, weil eine neutrale Kontrolle nicht gewährleistet ist.
https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/parlamentarisches-kontrollgremium
https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/verfassungsschutz/
Neue Befugnisse zur Kontrolle der Bevölkerung?
14. Juli 2026
Ein neues Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts soll dem Verfassungsschutz weitreichende Befugnisse zur Kontrolle der Bevölkerung erteilen, siehe Dokument.
Zitate kursiv gedruckt
Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist, folgenden Bestrebungen und Tätigkeiten entgegenzuwirken: Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder ei-nes Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben (§ 2).
Dabei ist die Begriffsbestimmung in § 3 zu beachten: Bestrebungen sind politisch bestimmte, zielgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss oder von Einzelpersonen. Bestrebungen sind gerichtet gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes, wenn sie bezwecken, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen. Betroffen wären da zum Beispiel die Unabhängigkeitsbewegungen in östlichen Bundesländern.
Die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, wenn sie bezwecken, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen,
die freiheitliche demokratische Grundordnung, wenn sie bezwecken, einen Grundsatz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.
Dass der schwammige Begriff „freiheitlich demokratische Grundordnung“ zur Schikanierung der Opposition benützt wird, ist ja allgemein bekannt.
Unter anderem bekommt das Bundesamt für Verfassungsschutz folgende Befugnisse:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung (nachrichtendienstliche Mittel) einsetzen, soweit dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zur Gewinnung von Erkenntnissen über Bedrohungen oder die zu deren Aufklärung erforderlichen verdeckten Hilfspersonen erforderlich ist. Dazu darf es insbesondere durch eigene Bedienstete verdeckt ermitteln, verdeckte Hilfspersonen einsetzen, technische Mittel verdeckt einsetzen sowie Sachen heimlich in Besitz zu nehmen, um sie nach den dafür geltenden Befugnissen auszuwerten (§ 16).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nur im Falle besonders erheblich be-obachtungsbedürftiger Bedrohungen Brief- und Postsendungen öffnen und einsehen sowie Telekommunikationsverkehre überwachen und aufzeichnen (§ 22).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf ohne Wissen der betroffenen Person mit technischen Mitteln personenbezogene Daten aus einer Wohnung erheben und auf-zeichnen, wenn dies im Einzelfall zur Abwehr einer dringenden Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter erforderlich ist und die Erforschung des Sachverhalts durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit an-deren Mitteln aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre (§ 27).
Wichtig:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann nach § 60 Schutzmaßnahmen vornehmen, wenn es bei seiner Aufklärung feststellt, dass eine umgehende Einwirkung erforderlich ist, um eine von einer besonderen Bedrohung ausgehende Gefährdung für ein besonders gewichtiges Rechtsgut abzuwenden. Die Vornahme einer Schutzmaßnahme ist darüber hinaus nur zulässig, wenn durch Einwirkung einer anderen Stelle der Zweck der Maßnahme nicht erreicht werden kann oder eine Übermittlung der zur Abwehr erforderlichen Informationen nicht möglich ist. Schutzmaßnahmen sind zu dokumentieren.
Schutzmaßnahmen sind das verdeckte Einwirken auf Gegenstände, die für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt werden, insbesondere durch Beeinträchtigung der Funktion von Tatmitteln, Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren oder der Übertragung von Informationen, einschließlich technischer Signale und Programmdateien, sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte, Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte, Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung gespeichert sind, wenn die Ausfuhr entgegen einer Ausfuhrbeschränkung erfolgt, oder um eine im Einzelfall bestehende Gefahr abzuwenden.
Was soll denn in dieser sogenannten „Demokratie“ eine besondee Bedrohung oder ein gewichtiges Rechtsgut sein? Zur Abwendung von Terroranschlägen genügen solche Massnahmen sicher nicht. Aber allenfalls um unerwünschte Demonstrationen oder Wahlergebnisse zu verhindern. Oder bei Pandemien, um Informationen über Impf- oder Medikamentenschäden vom Volk fernzuhalten.
Es gibt zwar Einschränkungen, z.B. folgende, aber sind die glaubwürdig?
Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (§ 31): Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zur Erhebung personenbezogener Daten ist unzulässig, wenn der Einsatz zur Erlangung von Erkenntnissen über den Kernbereich privater Le-bensgestaltung (kernbereichsrelevante Informationen) erfolgt, oder soweit tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch den Einsatz allein kernbereichsrelevante Informationen gewonnen werden würden.
Anordnungen dürfen erst mit Feststellung ihrer Rechtmäßigkeit durch den Unabhängigen Kontrollrat vollzogen werden bei heimlichem Betreten von Wohnungen und verdeckten Ermittlungen zur Informationserhebung im Internet unter Ausnutzung eines persönlichen Vertrauensverhältnisses (§ 34).
Natürlich ist eine unabhängige Kontrolle nicht möglich, solange nicht alle vorgesehenen Stellen des Kontrollrates besetzt sind, d.h. zwei für die AfD und eine für die Linken.
3. Juli 2026
Den neuen Verfassungschutzbericht für 2025 kann man hier herunterladen.
11. Juni 2026
Der Verfassungsschutz wird nicht demokratisch gewählt, sondern in Bund und Ländern von den Regierungen eingesetzt.
Die Bundesregierung unterliegt – auch in Bezug auf die Arbeit des Verfassungsschutzes – der Kontrolle durch den Deutschen Bundestag. Zur Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrolle ist beim Deutschen Bundestag ein Kontrollgremium eingerichtet, das von der Bundesregierung regelmäßig und umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichtet wird. Auf Verlangen ist das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) auch über sonstige Vorgänge zu unterrichten.
Drei Stellen sind unbesetzt, zwei für die AfD und einen für die Linke.
AfD-Kandidaten werden vom Bundestag regelmässig abgelehnt. Man kann sich also vorstellen, wie wenig objektiv dieses Gremium ist, vor allem wenn es um die AfD geht.
Das ist Grund genug, negative Einschätzungen der AfD vom Verfassungsschutz als ungültig zu betrachten, weil eine neutrale Kontrolle nicht gewährleistet ist.
https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/parlamentarisches-kontrollgremium
https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/verfassungsschutz/
14. Mai 2025
Das AfD-Gutachten vom Verfassungsschutz kann man hier herunterladen:
https://assets.cicero.de/2025-05/Geheimgutachten_Teil%20A.pdf
https://assets.cicero.de/2025-05/Geheimgutachten_Teil%20B.pdf
Kommentar:
https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/afd-kontra-verfassungsschutz/
18. Juni 2024
Den Verfassungsschutzbericht 2023 kann man im folgenden Link herunterladen.
Der Verfassungsschutzbericht 2022 enthält die üblichen Angriffe gegen die bürgerliche Opposition bis hin zur Verleumdung.
Man kann ihn hier herunterladen:
Der Verfassungsschutz ist eine Behörde, die dem Innenministerium unterstellt ist. Für sie gilt das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz.
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/
Straftaten
Das BKA registrierte für das Jahr 2022 insgesamt 58.916 (2021: 55.048) politisch motivierte Straftaten.
16.340 (27,7 %) --- 2021 = 13.832, (25,1 %) Propagandadelikte.
4.043 Straftaten = 6,9) (2021: 3.889, 7,1 %) politisch motivierten Gewaltkriminalität .
Nach Phänomenbereichen unterschieden wurden die politisch motivierten Straftaten (58.916) in folgende Bereiche!
23.493 (2021: 21.964) „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“,
6.976 (2021: 10.113) „Politisch motivierte Kriminalität – links“,
481 (2021: 479)Straftaten „religiöse Ideologie“
3.886 (2021: 1.153) „ausländische Ideologie“
24.080 (2021: 21.339) der Kategorie „PMK – nicht zuzuordnen“
Schaut man das genau an, ergibt sich ein anderes Bild.
Die Straftaten mit rechtsextremistisch motiviertem Hintergrund sind hauptsächlich sogenannte Propagandadelikte, nämlich 13.026.
Hinzu kommen 879 Körperverletzungen und drei versuchte, bzw. vollendete Tötungsdelikte und 592 Sachbeschädigungen.
Bei den Linksextremen wurden nur 301 Körperverletzungen gemeldet, da fragt man sich, ob da alle gezählt werden. Hinzu kommen 1.968 Sachbeschädigungen, aber nur 61 sogenannte Propagandadelikte.
Natürlich ist Gewalt von KEINER Seite aktzeptabel und es ist ärgerlich, dass man mit Delikten immer wieder der friedlichen Opposition schadet!
Verleumdung der bürgerlichen Opposition
Auf der Liste Personenpotential für Rechtsextremismus und in der gleichen Überschrift „rechtsextremistischer Terrorismus“ werden 15`500 Personen genannt. Die Zahlen sind zum Teil geschätzt und gerundet. Hierunter werden auch die Mitglieder der der AfD (Verdachtsfall) zugehörigen Teilorganisation „Junge Alternative“ (JA, Verdachtsfall) gezählt; die geschätzte Zahl der Doppelmitgliedschaften ist dabei berücksichtigt. Unter dem sonstigen rechtsextremistischen Personenpotenzial in Parteien werden unter anderem die Mitglieder der „Freien Sachsen“ gezählt, weiter das Personenpotenzial der Beobachtungsobjekte „COMPACT-Magazin GmbH“, „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD), „PI-NEWS“, „Institut für Staatspolitik“ (IfS, Verdachtsfall), „Antaios-Verlag“ (Verdachtsfall) und „Ein Prozent e.V.“ (Verdachtsfall) – alles Organisationen, die mit Terrorismus sicher nichts zu tun haben.
Im Gegenteil, sie untersuchen genau wie die Süddeutsche Zeitung den politischen Sumpf der BRD suchen und leider werden sie auch sehr häufig auch fündig – Spendenbetrug usw.
Siehe auch Gero Grebs folgender Beitrag:
https://www.europa-konzept.eu/texte-von-gero-greb/spendenaffären-deutschland/
Die Genannten sollten den Verfassungsschutz sogleich anzeigen wegen Verleumdung StGB § 187.
Mit erstinstanzlichem Urteil vom 8. März 2022 bestätigte das Verwaltungsgericht Köln (Nordrhein-Westfalen) die durch das BfV vorgenommene Einstufung der „Alternative für Deutschland“ (AfD) als Verdachtsfall: „In Verlautbarungen der Partei und einer Reihe von Funktionsträgern kommen ein ethnisch-kulturell geprägtes Volksverständnis sowie fremden- und minderheitenfeindliche und muslim- und islamfeindliche Positionen zum Ausdruck. Innerhalb der AfD gingen extremistische Strömungen zudem gestärkt aus den Vorstandsneuwahlen auf dem Bundesparteitag im Juni 2022 hervor“, behauptet der Verfassungschutz. Dazu behauptet man auch noch 10.200 Personen innerhalb der AfD gehörten zum Personenpotential für Rechtsextremismus bzw. rechtsextremistischen Terrorismus.
Wenn man sich dazu die sogar in den öffentlichen Medien fast täglich gezeigten Auftritte dieser nicht nur Clanmitglieder anschaut / anschauen muss, dann frägt man sich, in was für einer Welt leben diese „Demokraten“ im Verwaltungsgericht Köln eigentlich, zumal gerade NRW ein Brennpunkt dieser ausufernden Gewalt ist!
Natürlich wird von dieser Opposition berechtigte Kritik an der Einwanderungspolitik und an islamistischen Tendenzen innerhalb der AfD geäussert. Aber viele Mitglieder der AfD und anderer Oppositionsorganisationen haben mehr interkontinentale Welterfahrung – nicht nur als Touristen - als viele ihrer Gegner zusammen. Gerade weil sie diese haben erkennen sie, wozu unkontrollierte Masseneinwanderung führt.
Der AfD wirft man ausserdem Kontaktschuld vor – eine Taktik übler Diktaturen, Zitat: „Innerhalb der AfD sind auf allen Ebenen gefestigte Verbindungen zu Akteuren und Organisationen des extremistischen Teils der Neuen Rechten feststellbar. Dabei handelt es sich nicht um zufällige, sondern um strukturelle Verbindungen innerhalb eines strategisch agierenden Netzwerks, die in wesentlichen Teilen von gemeinsamen oder jedenfalls ähnlichen politischen Überzeugungen getragen werden. Charakteristisch für dieses Netzwerk sind gegenseitige Veranstaltungseinladungen, Interviews oder Gastbeiträge für Onlineformate. Insbesondere zu nennen sind in diesem Zusammenhang die rechtsextremistischen Verdachtsfälle „Institut für Staatspolitik“ (IfS) und „Ein Prozent e.V.“, aber auch das rechtsextremistische „COMPACT-Magazin“.
Delegitimierung des Staates
Wie schon letztes Jahr gibt es eine Kategorie Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates.
Folgende Zitate Verfassungsbericht kursiv, Kommentar fett gedruckt:
Die Akteure dieses Phänomenbereichs zielen darauf ab, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Kraft zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen zu beeinträchtigen – in den meisten Fälle stimmt das Gegenteil – denn es werden die bürgerlichen Rechte gefordert, die im Grundgesetz verankert sind.
Sie machen demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen verächtlich – viele verlangen echte Demokratie mit Volksentscheiden, bei der AfD ist es sogar der erste Punkt des an einem Mitgliederparteitag beschlossenen Grundsatzprogramms. Dadurch würde die aktuelle Deutsche Regierung natürlich eine Blamage nach der anderen erleben.
… oder rufen dazu auf, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Entscheidungen zu ignorieren.
Im folgenden Link die Zusammenstellung verfassungswidriger Vorschriften seit 2021, in vielen Ländern waren sie ähnlich, leider gab es solche auch in meiner Heimat Schweiz. Man kann diese mit gutem Grund als nichtig betrachten. Max Imboden 1915 bis 1969, Schweizer Professor für Staatsrecht und Nationalrat äusserte sich zu solchen Fällen. Zitat aus dem Buch Staat und Recht, Verlag Helbling & Lichtenhahn, 1971, Seite 254:
„Man kann ein vom Verfassungsrichter sanktioniertes (verfassungswidriges) Gesetz nicht anwenden, „ohne durch jeden Anwendungsakt erneut unmittelbar gegen die Verfassung zu verstossen.“
https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-verfassungswidrige-vorschriften/
Diese Form der Delegitimierung erfolgt oft nicht über eine offene Ablehnung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Verächtlichmachung von und Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates. Dieses Vorgehen geht weit über eine rechtlich zulässige Kritik an Regierung, Politik und Staat hinaus. Es untergräbt vielmehr die demokratische Ordnung, indem es das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und so dessen Funktionsfähigkeit gefährdet.
Die Ampelregierung hat sich schon lange selber delegitimiert, indem sie wie Umfrageergebnisse zeigen gegen den Willen des Volkes agiert.
Im obengenannten Link sind die undemokratischen Vergehen also Handlungen gegen das GG = Grundgesetz durch die SPD,CDU,FDP,GRÜNE,LINKE während der Coronazeit aufgelistet, es gibt noch viel mehr. Ein Beispiel ist auch die Verweigerung von parlamentarischen Posten im Bund und den Ländern für die AfD.
Wieso bitte sollen die Bürger diesem Staat vertrauen?
Unser Kommentar zum Verfasssungschutzbericht 2021