Text von Regula Heinzelmann und Gero Greb
Zum Titelbild
"Im Auftrag der Demokratie" sucht der Verfassungsschutz junge Angestellte:
"Demokratie" wird in diesem Zusammenhang zur Orwell-Vokabel degradiert, wie unser Kommentar zeigt.
https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/neusprech-abc/
18. Juni 2024
Den Verfassungsschutzbericht 2023 kann man im folgenden Link herunterladen.
Der Verfassungsschutzbericht 2022 enthält die üblichen Angriffe gegen die bürgerliche Opposition bis hin zur Verleumdung.
Man kann ihn hier herunterladen:
Der Verfassungsschutz ist eine Behörde, die dem Innenministerium unterstellt ist. Für sie gilt das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz.
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/
Mangelhafte Kontrolle
Der Verfassungsschutz wird auch nicht von einem unabhängigen Gremium kontrolliert, sondern von regierungs- und parlamentsabhängigen Instanzen. Zitat: „Die Tätigkeit des BfV wird vielfältig kontrolliert. Hierzu gehört die Fach- und Dienstaufsicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) - also das Ministerium, dem er untersteht. Die kontrollieren sich also selber.
Die Bundesregierung unterliegt – auch in Bezug auf die Arbeit des Verfassungsschutzes – der Kontrolle durch den Deutschen Bundestag. Zur Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrolle ist beim Deutschen Bundestag ein Kontrollgremium eingerichtet, das von der Bundesregierung regelmäßig und umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichtet wird. Auf Verlangen ist das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) auch über sonstige Vorgänge zu unterrichten. AfD-Kandidaten werden vom Bundestag regelmässig abgelehnt, obwohl eine Stelle für die AfD vorgesehen ist. Man kann sich also vorstellen, wie wenig objektiv dieses Gremium ist, vor allem wenn es um die AfD geht.
https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/parlamentarisches_kontrollgremium
Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unterzieht das BfV einer kontinuierlichen Überprüfung. Grundlage dafür sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im BVerfSchG und in den spezialgesetzlichen Regelungen, die den Aufgabenbereich des BfV berühren (z.B. das Ausländerzentralregister).
Straftaten
Das BKA registrierte für das Jahr 2022 insgesamt 58.916 (2021: 55.048) politisch motivierte Straftaten.
16.340 (27,7 %) --- 2021 = 13.832, (25,1 %) Propagandadelikte.
4.043 Straftaten = 6,9) (2021: 3.889, 7,1 %) politisch motivierten Gewaltkriminalität .
Nach Phänomenbereichen unterschieden wurden die politisch motivierten Straftaten (58.916) in folgende Bereiche!
23.493 (2021: 21.964) „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“,
6.976 (2021: 10.113) „Politisch motivierte Kriminalität – links“,
481 (2021: 479)Straftaten „religiöse Ideologie“
3.886 (2021: 1.153) „ausländische Ideologie“
24.080 (2021: 21.339) der Kategorie „PMK – nicht zuzuordnen“
Schaut man das genau an, ergibt sich ein anderes Bild.
Die Straftaten mit rechtsextremistisch motiviertem Hintergrund sind hauptsächlich sogenannte Propagandadelikte, nämlich 13.026.
Hinzu kommen 879 Körperverletzungen und drei versuchte, bzw. vollendete Tötungsdelikte und 592 Sachbeschädigungen.
Bei den Linksextremen wurden nur 301 Körperverletzungen gemeldet, da fragt man sich, ob da alle gezählt werden. Hinzu kommen 1.968 Sachbeschädigungen, aber nur 61 sogenannte Propagandadelikte.
Natürlich ist Gewalt von KEINER Seite aktzeptabel und es ist ärgerlich, dass man mit Delikten immer wieder der friedlichen Opposition schadet!
Verleumdung der bürgerlichen Opposition
Auf der Liste Personenpotential für Rechtsextremismus und in der gleichen Überschrift „rechtsextremistischer Terrorismus“ werden 15`500 Personen genannt. Die Zahlen sind zum Teil geschätzt und gerundet. Hierunter werden auch die Mitglieder der der AfD (Verdachtsfall) zugehörigen Teilorganisation „Junge Alternative“ (JA, Verdachtsfall) gezählt; die geschätzte Zahl der Doppelmitgliedschaften ist dabei berücksichtigt. Unter dem sonstigen rechtsextremistischen Personenpotenzial in Parteien werden unter anderem die Mitglieder der „Freien Sachsen“ gezählt, weiter das Personenpotenzial der Beobachtungsobjekte „COMPACT-Magazin GmbH“, „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD), „PI-NEWS“, „Institut für Staatspolitik“ (IfS, Verdachtsfall), „Antaios-Verlag“ (Verdachtsfall) und „Ein Prozent e.V.“ (Verdachtsfall) – alles Organisationen, die mit Terrorismus sicher nichts zu tun haben.
Im Gegenteil, sie untersuchen genau wie die Süddeutsche Zeitung den politischen Sumpf der BRD suchen und leider werden sie auch sehr häufig auch fündig – Spendenbetrug usw.
Siehe auch Gero Grebs folgender Beitrag:
https://www.europa-konzept.eu/texte-von-gero-greb/spendenaffären-deutschland/
Die Genannten sollten den Verfassungsschutz sogleich anzeigen wegen Verleumdung StGB § 187.
Mit erstinstanzlichem Urteil vom 8. März 2022 bestätigte das Verwaltungsgericht Köln (Nordrhein-Westfalen) die durch das BfV vorgenommene Einstufung der „Alternative für Deutschland“ (AfD) als Verdachtsfall: „In Verlautbarungen der Partei und einer Reihe von Funktionsträgern kommen ein ethnisch-kulturell geprägtes Volksverständnis sowie fremden- und minderheitenfeindliche und muslim- und islamfeindliche Positionen zum Ausdruck. Innerhalb der AfD gingen extremistische Strömungen zudem gestärkt aus den Vorstandsneuwahlen auf dem Bundesparteitag im Juni 2022 hervor“, behauptet der Verfassungschutz. Dazu behauptet man auch noch 10.200 Personen innerhalb der AfD gehörten zum Personenpotential für Rechtsextremismus bzw. rechtsextremistischen Terrorismus.
Wenn man sich dazu die sogar in den öffentlichen Medien fast täglich gezeigten Auftritte dieser nicht nur Clanmitglieder anschaut / anschauen muss, dann frägt man sich, in was für einer Welt leben diese „Demokraten“ im Verwaltungsgericht Köln eigentlich, zumal gerade NRW ein Brennpunkt dieser ausufernden Gewalt ist!
Natürlich wird von dieser Opposition berechtigte Kritik an der Einwanderungspolitik und an islamistischen Tendenzen innerhalb der AfD geäussert. Aber viele Mitglieder der AfD und anderer Oppositionsorganisationen haben mehr interkontinentale Welterfahrung – nicht nur als Touristen - als viele ihrer Gegner zusammen. Gerade weil sie diese haben erkennen sie, wozu unkontrollierte Masseneinwanderung führt.
Der AfD wirft man ausserdem Kontaktschuld vor – eine Taktik übler Diktaturen, Zitat: „Innerhalb der AfD sind auf allen Ebenen gefestigte Verbindungen zu Akteuren und Organisationen des extremistischen Teils der Neuen Rechten feststellbar. Dabei handelt es sich nicht um zufällige, sondern um strukturelle Verbindungen innerhalb eines strategisch agierenden Netzwerks, die in wesentlichen Teilen von gemeinsamen oder jedenfalls ähnlichen politischen Überzeugungen getragen werden. Charakteristisch für dieses Netzwerk sind gegenseitige Veranstaltungseinladungen, Interviews oder Gastbeiträge für Onlineformate. Insbesondere zu nennen sind in diesem Zusammenhang die rechtsextremistischen Verdachtsfälle „Institut für Staatspolitik“ (IfS) und „Ein Prozent e.V.“, aber auch das rechtsextremistische „COMPACT-Magazin“.
Delegitimierung des Staates
Wie schon letztes Jahr gibt es eine Kategorie Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates.
Folgende Zitate Verfassungsbericht kursiv, Kommentar fett gedruckt:
Die Akteure dieses Phänomenbereichs zielen darauf ab, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Kraft zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen zu beeinträchtigen – in den meisten Fälle stimmt das Gegenteil – denn es werden die bürgerlichen Rechte gefordert, die im Grundgesetz verankert sind.
Sie machen demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen verächtlich – viele verlangen echte Demokratie mit Volksentscheiden, bei der AfD ist es sogar der erste Punkt des an einem Mitgliederparteitag beschlossenen Grundsatzprogramms. Dadurch würde die aktuelle Deutsche Regierung natürlich eine Blamage nach der anderen erleben.
… oder rufen dazu auf, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Entscheidungen zu ignorieren.
Im folgenden Link die Zusammenstellung verfassungswidriger Vorschriften seit 2021, in vielen Ländern waren sie ähnlich, leider gab es solche auch in meiner Heimat Schweiz. Man kann diese mit gutem Grund als nichtig betrachten. Max Imboden 1915 bis 1969, Schweizer Professor für Staatsrecht und Nationalrat äusserte sich zu solchen Fällen. Zitat aus dem Buch Staat und Recht, Verlag Helbling & Lichtenhahn, 1971, Seite 254:
„Man kann ein vom Verfassungsrichter sanktioniertes (verfassungswidriges) Gesetz nicht anwenden, „ohne durch jeden Anwendungsakt erneut unmittelbar gegen die Verfassung zu verstossen.“
https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-verfassungswidrige-vorschriften/
Diese Form der Delegitimierung erfolgt oft nicht über eine offene Ablehnung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Verächtlichmachung von und Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates. Dieses Vorgehen geht weit über eine rechtlich zulässige Kritik an Regierung, Politik und Staat hinaus. Es untergräbt vielmehr die demokratische Ordnung, indem es das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und so dessen Funktionsfähigkeit gefährdet.
Die Ampelregierung hat sich schon lange selber delegitimiert, indem sie wie Umfrageergebnisse zeigen gegen den Willen des Volkes agiert.
Im obengenannten Link sind die undemokratischen Vergehen also Handlungen gegen das GG = Grundgesetz durch die SPD,CDU,FDP,GRÜNE,LINKE während der Coronazeit aufgelistet, es gibt noch viel mehr. Ein Beispiel ist auch die Verweigerung von parlamentarischen Posten im Bund und den Ländern für die AfD.
Wieso bitte sollen die Bürger diesem Staat vertrauen?
Unser Kommentar zum Verfasssungschutzbericht 2021