Volksabstimmung - Frage falsch gestellt

 

Die gewaltsame Verhinderung einer Volksabstimmung in Katalonien ist nicht zu akzeptieren.

 

Dabei spielt es keine Rolle, warum die katalonischen Bürger ihre Unabhängigkeit wollen und ob sie den korrekten Rechtsweg beschreiten, denn darüber liesse sich friedlich und sachlich diskutieren. Eine Volksabstimmung als Basis für Entscheide der Regierung und des Parlamentes ist immer sinnvoll und ein Verbot von Volksentscheiden grundsätzlich undemokratisch. Immerhin sind die Völker die Auftraggeber ihrer Regierungen und Souveräne über ihre Gesetze und Verfassungen, nicht umgekehrt wie sich viele Politiker einbilden.

 

Katalonien bildet innerhalb von Spanien eine sogenannte „autonome Gemeinschaft“. Nach Verfassungsartikel 149 über Autonome Gemeinschaften hat der Staat das Recht, die Durchführung einer Volksabstimmung zu genehmigen, also gab es keinen Grund, die Abstimmung mit Polizeigewalt zu verhindern. Ob diese dann für ganz Spanien rechtlich relevant ist, das ist eine andere Frage. 2014 hatte das spanische Verfassungsgericht ein rechtlich bindendes Referendum über Kataloniens Unabhängigkeit untersagt.

 

Das würde bedeuten, die Abstimmung ist zwar erlaubt, kann aber von der Regierung bzw. dem Parlament nur als Auftrag des Volkes interpretiert werden, sich für die Unabhängigkeit Kataloniens einzusetzen. Diese würde wohl eine Änderung der spanischen Verfassung notwendig machen.

 

In der spanischen Verfassung Artikel 15 heisst es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche und moralische Unversehrtheit; niemand darf jemals der Folterung oder unmenschlichen und entwürdigenden Strafen oder Behandlungen ausgesetzt werden.“ Prügel wegen einer Volksabstimmung dürften mit diesem Artikel nicht vereinbar sein, sofern sich die Stimmbürger friedlich verhalten.

 

Link zur spanischen Verfassung:

http://www.verfassungen.eu/es/verf78-index.htm

 

 

Titelbild

"Freie Gedanken"

"Sire, geben Sie Gedankenfreiheit", Friedrich Schiller, Don Carlos, gemalt und fotografiert von Regula Heinzelmann

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© Regula Heinzelmann