Text von Regula Heinzelmann
24. Januar 2023
Das hübsche Tier auf dem Bild ist zwar eine Zartschrecke, die Gero Greb 2020 in seinem Garten fotografiert hat. Es hopsen oder fliegen noch viele weitere Insekten auf seinem Grundstück herum.
Für Wanderheuschrecken gibt es seit November 2021 die Erlaubnis, sie zu gefrorenem, getrocknetem und pulverförmigem Material zu verarbeiten und als Lebensmittelzutat in einer Reihe von Lebensmitteln vermarktet zu werden.
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/heuschrecken/01466.html
Bitte unterschreiben Sie folgende Petition.
Man soll nicht mit der Lupe herausfinden müssen, ob sich Insekten-Pulver in einem #Nahrungsmittel befindet.
Seit 2018: Nowel Food Verordnung
Nach den EU-Vorschriften gilt jedes Lebensmittel, das vor Mai 1997 nicht in „erheblichem“ Umfang konsumiert wurde, als neuartiges Lebensmittel. Diese Kategorie umfasst neue Lebensmittel, Lebensmittel aus neuen Quellen, neue Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden, sowie neue Verfahren und Technologien zur Herstellung von Lebensmitteln.
Im Allgemeinen können Lebensmittel im Rahmen der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Ausnahme bilden die neuartigen Lebensmittel (Novel Foods). Sie unterliegen einheitlichen EU-Regelungen, um einerseits ein hohes Niveau beim Schutz der Gesundheit des Menschen zu erreichen und andererseits ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts zu ermöglichen. Daher müssen neuartige Lebensmittel einer gesundheitlichen Bewertung unterzogen werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Geregelt ist dies in der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001, kurz Novel Food-Verordnung.
Weiter gibt es die Durchführungsverordnung 2017/2470 von 2017 zur Erstellung der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel.
Grillenpulver
Das neueste vieldiskutierte Beispiel ist die Durchführungsverordnung vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470
Gegrillte Grillen schmecken ja nicht schlecht, ähnlich wie Crevetten, es sind ja beides Gliederfüssler. Aber muss man wirklich Brot mit Grillenpulver essen? Muss man nicht, es besteht eine Deklarationspflicht, man kann also den Konsum verweigern.
Teilweise entfettetes Pulver aus #Hausgrillen darf in der EU in Verkehr gebracht werden – aber fünf Jahre ab 24.1.2023 darf nur das Unternehmen Cricket One Co. Ltd dieses in Verkehr bringen, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0005
Mehlwürmer
Diese Tiere galten früher als sehr unbeliebtes Ungeziefer. Sie sind ein Entwicklungsstadium des Mehlkäfers. Dieser legt klebrige Eier an geschützten Stellen ab, wo sie schwer zu erkennen sind. Ausgewachsene Käfer als auch ihre Larven ernähren sich von stärkehaltigen Produkten. Mehlwürmer sind hellbraun gefärbt und in diesem Stadium gut erkennbar. Wenn das Mehl Fäden zieht und nicht mehr fein pulvrig ist, kann das auf einen Befall hindeuten. In diesem Fall wird Entsorgung und eine strenge Hygiene empfohlen.
https://www.gartenjournal.net/mehl-schaedlinge
Als erstes Insekt wurde 2021 der gelbe Mehlwurm als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten halten das neuartige Lebensmittel grundsätzlich für sicher. Allerdings kann der Verzehr des gelben Mehlwurms bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen. Das Etikett muss daher einen Hinweis auf mögliche Kreuzreaktionen zu Allergien gegen Krustentiere oder Hausstaub-Milben tragen.
Die getrocknete Larve des Mehlkäfers Tenebrio molitor (Mehlwurm) darf als Ganzes oder gemahlen verkauft werden. Außerdem kann sie als Zutat bis zu einem Anteil von 10 Prozent in verschiedenen Lebensmitteln, zum Beispiel Nudeln oder Keksen, eingesetzt werden.
Da sich die Zulassung auf geschützte wissenschaftliche Daten stützt, gilt die Zulassung für die Dauer von fünf Jahren zunächst nur für das antragstellende französische Unternehmen. Nach Ablauf dieser Zeit dürfen Wettbewerber, die sich auf die Zulassung berufen wollen, den gelben Mehlwurm auch ohne Erlaubnis des Antragstellers vermarkten.
Ein Produktvergleich bietet folgende Seite an.
Sicherheit
Die Sicherheitsbewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgt auf der Grundlage von Unterlagen, die von den Antragstellern eingereicht werden. Die Unterlagen müssen Daten über die Zusammensetzung, den Nährwert, die toxikologischen und allergenen Eigenschaften des neuartigen Lebensmittels sowie Informationen über die jeweiligen Produktionsverfahren, die vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen enthalten. Siehe Leitlinien.
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über neuartige Lebensmittel am 1. Januar 2018 gehen bei der EFSA viele Anträge ein. Dazu zählen neben pflanzlichen Erzeugnissen, Lebensmitteln auf Algenbasis sowie nicht einheimischen Früchten auch eine Reihe essbarer Insektensorten.
https://www.efsa.europa.eu/de/news/edible-insects-science-novel-food-evaluations
Über die Kennzeichnungspflicht kann man sich hier informieren: