NEIN zum neuen Energiegesetz (Mantelerlass)

 

 

 

Text von Regula Heinzelmann

 

 

11. April 2024

 

Mein Kommentar zu dem Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte betreffend Klage der KlimaSeniorinnen.  

 

https://www.europa-konzept.eu/umweltmanagement-statt-co2-abzockerei/egmr-bahn-frei-zur-ökotyrannei/

 
 
 

20. Januar 2024

 

Zitate kursiv gedruckt

 

 

Auf Ökobilanzen achten die Schweizer Gesetzgeber kaum, wenn es um erneuerbare Energie und Klima geht. Über Kosten und Risiken von sogenannten Klimaschutzmassnahmen wie CO2-Speicherung wird das Stimmvolk nicht informiert.

 

Deswegen ist ein wuchtiges NEIN zu dem sogenannten Mantelerlass notwendig. Dieser kombiniert die Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes.

 

Hingegen plädiere ich dafür, folgende Initiative zu unterstützen. Kernenergie ist Zukunftstechnik, Begründung siehe ganz unten.

 

https://blackout-stoppen.ch/?gad=1&gclid=EAIaIQobChMI8cGCtfawgAMV05KDBx17yg8jEAAYASAAEgKQtPD_BwE

 

 

Energiegesetz: Neue Bestimmungen

 

Nach Art. 2 des Energiegesetzes soll die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, ausgenommen aus Wasserkraft, im Jahr 2035 mindestens 35´000 GWh und im Jahr 2050 mindestens 45´000 GWh betragen. Die Nettoproduktion von Elektrizität aus Wasserkraft hat im Jahr 2035 mindestens 37´900 GWh und im Jahr 2050 mindestens 39´200 GWh zu betragen. Der Import von Elektrizität im Winterhalbjahr (1. Oktober−31. März) soll netto den Richtwert von 5 TWh nicht überschreiten.

Für den Bau von Anlagen für erneuerbare Energie (Wasser, Wind, Photovoltaik und Biomasse) kann ein Beitrag von höchstens 40 Prozent der anrechenbaren Projektierungskosten in Anspruch genommen (Art. 26 und 27), sowie eine gleitende Marktprämie (Art. 29a). Das soll wohl der Anreiz für das Volk sein, dem Gesetz zuzustimmen.

 

So heisst es im neuen Energiegesetz Artikel 2bis: In Biotopen von nationaler Bedeutung nach Artikel 18a Natur- und Heimatschutzgesetz und in Wasser- und Zugvogelreservaten nach Artikel 11 des Jagdgesetzes sind neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt unter anderem nicht für Auengebiete, bei denen es sich um Gletschervorfelder oder alpine Schwemmebenen handelt und die der Bundesrat in das Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung aufgenommen hat.

 

Artikel 3 bis: Betrifft das Vorhaben ein Objekt, das in einem Inventar nach Art. 5 NHG aufgeführt ist, so darf ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung in Erwägung gezogen werden. Dabei kann auf Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen verzichtet werden.

 

Das betrifft Objekte von nationaler Bedeutung, denen die sogenannte erneuerbare Energie offenbar vorgeht.

 

 

Windige Windenergie

 

Der Ausbau der Windkraft bedroht immer mehr das Leben von Zugvögeln, z.B. haben die Niederlande die Turbinen von Windparks vorübergehend abgeschaltet, um den Tieren einen sicheren Durchzug zu ermöglichen.

 

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/niederlande-windkraft-vogelzug-naturschutz-100.html

 

Ausserdem werden Landschaften verschandelt, was dem Tourismus nicht förderlich sein wird.

 

Das Deutsche Umweltbundesamt publizierte eine Studie über die Ökobilanz von Wind- und Solaranlagen, Link siehe unten. Diese ergab, dass selbst im ungünstigsten Fall die vor allem in der Herstellungsphase entstehenden Treibhauspotenziale pro erzeugter Kilowattstunde Wind- und Photovoltaikstrom um ein Vielfaches unterhalb konventioneller Stromerzeugungsarten liegen. Sie stellt ausserdem fest, dass einige Folgen von Windrädern noch gar nicht ausreichend erforscht sind.

 

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021-05-06_cc_35-2021_oekobilanzen_windenergie_photovoltaik.pdf

 

Und der Hauseigentümerverband Winterthur stellte in einer Studie fest: Windräder führen zu Wertminderungen bei benachbarten Wohnhäusern. Das zeigt eine neue Studie des Hauseigentümerverbands Winterthur.

Bei einem Abstand von 300 Meter beträgt die Wertverminderung hohe 25 Prozent, bei 1000 Meter noch immer acht Prozent.

 

https://www.hev-winterthur.ch/artikel/windraeder-vermindern-den-wert-von-wohnhaeusern-erheblich/

 

 

Weitere Informationen

https://www.europa-konzept.eu/umweltmanagement-statt-co2-abzockerei/windige-klimapolitik/

 

https://www.europa-konzept.eu/umweltmanagement-statt-co2-abzockerei/umweltschädlicher-klimaschutz/

 

 

NEIN zu CO2-Speicherung

 

Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG), im Volksmund Klimagesetz genannt, wurde am 18. Juni 2023 vom Volk angenommen. Auch im KIG wird keine Ökobilanz für Klimaschutzmassnahmen und erneuerbare Energien gefordert. Im Gegenteil, es werden sogar kontraproduktive und hochriskante Techniken gefördert, z.B. CO2-Speicherung.

 

Nach dem Jahr 2050 muss die durch die Anwendung von Negativemissionstechnologien entfernte und gespeicherte Menge an CO2 die verbleibenden Treibhausgas­emissionen übertreffen (KIG Art. 3, Abs. 2). Der Bund und die Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür, dass spätestens bis 2050 in der Schweiz und im Ausland Kohlenstoffspeicher im notwendigen Umfang für die Erreichung des Netto-Null-Ziels zur Verfügung stehen (KIG Art. 5).

 

Wie katastrophal es sein kann, wenn konzentriertes CO2 (CO2-Gehalt in der Luft 0,04 %) in die Umwelt gelangt, hat die Natur in Kamerun schon gezeigt. 1986 ereignete sich am Vulkansee Lake Nyos in Kamerun ein Ausbruch von ca. 1,6 Millionen Tonnen konzentriertem CO2. Infolge dessen starben mindestens 1700 Menschen, dazu Tausende von Tieren. Demzufolge sind technische CO2-Speicher und womöglich noch CO2-Transporte hochriskant – oder wenn man sie sicher gestalten will – überrissen teuer. Ausserdem ist zu bezweifeln, dass der riesige Aufwand dafür CO2-neutral wäre. Über diese Problematik wurde das Volk vor der Abstimmung von offizieller Seite nicht informiert und sogar Gegner des Gesetzes haben das nicht beachtet.

 

Sogar das Deutsche Bundesamt, das im Prinzip diese Technik befürwortet, stellt fest:

Problematisch ist vor allem der enorme zusätzliche Energieaufwand für die Abscheidung, den Transport und die Speicherung. Der Einsatz der CCS-Technik erhöht den Verbrauch der begrenzt verfügbaren fossilen Rohstoffe um bis zu 40 Prozent.

Im Normalbetrieb sind für die menschliche Gesundheit in aller Regel keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Gesundheitsrisiken können sich aber infolge von Unfällen (etwa Entweichen des CO2) oder durch eine allmähliche Freisetzung aus dem Speicherkomplex ergeben. Risiken für das Grundwasser und für den Boden entstehen vor allem durch Leckagen von CO2. Das freigesetzte CO2 kann Schadstoffe im Untergrund freisetzen sowie salzige Grundwässer aus tiefen Aquiferen verdrängen. Unter ungünstigen Bedingungen können diese verdrängten salzigen Grundwässer bis in oberflächennahe süße Grundwässer und an die Erdoberfläche gelangen. Dort können sie zu Schäden (Versalzungen) im Grundwasser, in Böden und Oberflächengewässern führen.

Die notwendigen oberirdischen Anlagen insbesondere für den Transport und die Speicherung können sich negativ auf Flora, Fauna, Landschaft und die Biodiversität auswirken. Eine effektive Überwachung (Monitoring) ist daher eine zwingende Voraussetzung für den Einsatz der CCS-Technologie. Da Techniken für ein umfassendes Monitoring bislang nicht zur Verfügung stehen, besteht hier erheblicher Forschungsbedarf.

https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/grundwasser/nutzung-belastungen/carbon-capture-storage

 

 

Immerhin fordert KIG Art. 3 Abs. 4: Die Verminderungsziele müssen nicht nur technisch möglich, sondern auch wirtschaftlich tragbar sein, was man als Argument gegen technische CO2-Speicher benützen kann.  

 

Beispiel: In Dietikon im Kanton Zürich wurde ein Ausbauprojekt der Limeco für einen Ausbau von Energiegewinnungs-, Abfallverbrennungs- und Energiegewinnungsanlagen beschlossen. Leider ist auch eine Anlage für CO2-Speicherung vorgesehen, in den Abstimmungsunterlagen kein Wort über die Risiken. Allein für die Planung der CO2-Speicherung wurden 3,1 Millionen Franken vorgesehen.

 

Wegen der fehlenden Informationen von der Regierung über Risiken und Kosten der CO2-Speicherung muss dieser Teil der eidgenössischen und der regionalen Abstimmung als ungültig betrachtet werden, alles andere gilt nach demokratischem Prinzip natürlich.

 

https://www.limeco.ch/medienmitteilung/volksabstimmung-projektierungskredit-und-landreserve/

 

Es wäre gut, wenn man ein Ersatzprojekt statt der CO2-Speicherung vorschlagen würde, z.B. Produktion von Methanol nach dem Ohla-Prinzip.

https://www.cleanthinking.de/methanol-dritte-industrielle-revolution/

 

 

Zukunftstechnik Kernenergie

 

Kernenergie ist Zukunftstechnik. Transmutex in Genf entwickelt einen neuen Typ von Kernreaktor, der kostengünstig kohlenstoffarmen Strom liefern soll. Das deutsch-kanadische Kerntechnik-Startup Dual Fluid entwickelte einen kleinen schnellen Reaktor mit flüssigem Brennstoff und separater Kühlschleife mit flüssigem Blei. Und die sogenannten „Abfälle“ lassen sich als wertvolle Rohstoffe wiederverwerten. Das sollte man alles fördern, bevor man diese Techniken an China verkauft.

 

https://www.derstandard.de/consent/tcf/story/2000128494092/recyceln-statt-wegsperren-das-lukrative-zweite-leben-von-atommuell

 

https://nuklearia.de/2020/06/20/koennen-auch-alte-kernkraftwerke-atommuell-recyceln/

 

 

 

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© Regula Heinzelmann