Text von Regula Heinzelmann
11. April 2024
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 9. April im Fall Klimaseniorinnen öffnet Tür und Tor für Ökotyrannei sowie umwelt- und sogar gesundheitsschädliche Klimaschutzmethoden.
Am 9. April 2024 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über die Klage des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz. Diese hätten zwar als Einzelpersonen kein Recht auf die Klage, hingegen bestünde ein Vereinsklagerecht. Der Gerichtshof vertrat die Ansicht, dass Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) ein Recht auf effektiven Schutz durch die staatlichen Behörden vor den schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlergehen und Lebensqualität enthält.
Der Gerichtshof stellte fest, dass die vier einzelnen Beschwerdeführer die Kriterien des Artikels 34 der Konvention nicht erfüllten, und erklärte ihre Beschwerden für unzulässig. Der klagende Verband hatte dagegen das Recht, Beschwerde einzulegen.
Link zum englischen Pressetext des EGMR:
https://hudoc.echr.coe.int/eng-press#{%22itemid%22:[%22003-7919428-11026177%22]}
Triumphierend heisst es beim Verein KlimaSeniorinnen: „Es ist ein historischer Sieg: Die Grosse Kammer des Gerichtshofs hat am 9. April 2024 in unserem Fall geurteilt, dass die Schweiz die Menschenrechte der älteren Frauen verletzt, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerwärmung tut. Konkret stellte das Gericht eine Verletzung von Artikel 8 fest (Recht auf Privat- und Familienleben).“
Die Anwendung von Artikel 8 ist an den Haaren herbeigezogen. Er lautet: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“ Das hat mit Klimaschutz nichts zu tun, höchstens mit Nachbarschaftsrecht, also sogenannte Klimaschutzmethoden wie die hochriskante CO2-Speicherung oder Windräder in Wohngebieten, mehr dazu siehe unten.
Der Gerichtshof vertritt die Meinung, dass die Europäische Menschenrechtskonvention ein Recht auf wirksamen Schutz der staatlichen Behörden vor den schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlergehen und Lebensqualität umfasst.
Zu den Menschenrechten gehört auch der Schutz vor Ökotyrannei, der mit diesem Urteil Tür und Tor geöffnet wird. Dieser ist durch die Europäische Menschenrechtskonvention nicht gewährleistet, denn diese erlaubt zu viele gesetzliche Ausnahmeregelungen und dazu noch die sogenannte gefährliche „Abweichung im Notstandsfall“ Art. 15. Es ist also dringend notwendig, diese Konvention zu überarbeiten.
Und da noch Klimaklagen aus anderen europäischen Ländern und auch von jungen Leuten hängig sind, ist zu befürchten, dass weitere solche Urteile gefällt werden. Zu befürchten ist, dass klimafanatische Politiker, vor allem in Deutschland und der EU, solche Urteile als Vorwand ansehen für Gesetze, die dann wirklich die persönliche Freiheit menschenrechtswidrig einschränken. Wer bei einem Gerichtshof für Menschenrechte tätig ist sollte diese Gefahr kennen, beachten und Urteile fällen, die dem einen Riegel vorschieben statt das zu fördern. Anderenfalls ist dieses Gericht überflüssig, nicht ernst zu nehmen und eine Steuergeldverschwendung.
Ein interessanter Kommentar zum Urteil:
Keine Ideologie als Grundlage für Gerichtsentscheide
Die Richter behaupten, dass das in der Konvention verankerte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf Zugang zum Gericht durch den Schweizer Staat verletzt worden seien und die Schweiz ihren Pflichten («positive Verpflichtungen») aus der Klimakonvention nicht nachgekommen sei.
Dazu hatte das EGMR auch noch die Frechheit zu behaupten, dass ein Verstoß gegen Artikel 6 Zugang zu Gerichten und Recht auf ein faires Verfahren vorliegt. Es stimmt, dass die KlimaSeniorinnen bei den Verfahren vor den Schweizer Gerichten abgeblitzt sind. Aber der EGMR stellte fest, dass die schweizerischen Gerichte keine überzeugende Begründung vorbrachten für die Abweisung der Beschwerden. Sie hätten es versäumt, die zwingenden wissenschaftlichen Beweise für die Erderwärmung zu beachten und habe die Beschwerden nicht ernst genommen.
Aber das beweist im Gegenteil, dass in der Schweiz die Gewaltentrennung noch funktioniert und nicht nach Ideologie geurteilt wird
Für eine Wetterprognose braucht man Hochleistungscomputer. In Bezug auf das Klima kann man allenfalls die Vergangenheit rekonstruieren und das auch keineswegs vollständig. Langfristige Zukunftsprognosen können weder die IPCC noch ihre - seit Jahren diskriminierten - Kritiker erstellen. Also machen die Schweizer Gerichte solche zu Recht nicht zur Grundlage von Urteilen.
Hingegen war Klimapolitik schon immer ein Geschäft mit vielen Profiteuren. Das Gerichtsurteil wirkt, als wären – ich betone den Konjunktiv - die Mitglieder des Gerichts bestochen worden. Da auch für Richter die Unschuldsvermutung gilt, braucht man natürlich handfeste Beweise.
Informationen über die widersprüchlichen Klimathesen und die Geschäftemacherei damit findet man hier:
https://www.europa-konzept.eu/umweltmanagement-statt-co2-abzockerei/die-ipcc-und-ihre-kritiker/
Strenges Schweizer Umweltrecht
Seit Jahrzehnten gehört die Schweiz zu den Staaten mit den strengsten Umweltregelungen weltweit und zusätzlich zu den weltführenden Ländern im Bereich Umwelttechnik. Dazu trägt eine funktionierende Wirtschaft vieles bei, denn ohne diese und einen starken Mittelstand funktioniert das Umweltmanagement nicht. Es bringt also auch für den Umweltschutz nichts, die Unternehmen durch übertriebene Vorschriften und Bürokratie zu schwächen.
Dem EGMR war offensichtlich nicht bekannt, dass das Schweizer Stimmvolk am 18. Juni 2023 das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) akzeptiert hat. Oder das Gericht hat diese Tatsache ignoriert, das ist wahrscheinlicher. So oder so ist das skandalös.
Das KIG legt im Einklang mit dem Pariser Klimaübereinkommen von 2015 folgende Ziele fest (KIG Art. 1):
Der Bund sorgt dafür, dass die Wirkung der in der Schweiz anfallenden von Menschen verursachten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 Null beträgt (Netto-Null-Ziel) mit folgenden Zwischenzielen:
Die Verminderungsziele müssen technisch möglich und wirtschaftlich tragbar sein. Soweit möglich müssen sie durch Emissionsverminderungen in der Schweiz erreicht werden. Der Bund sichert Unternehmen bis zum Jahr 2030 Finanzhilfen zu für die Anwendung von neuartigen Technologien und Prozessen, die diesen Zielen dienen (KIG Art. 6).
Den Klimafanatikern ist die Umwelt egal – und sogar die Menschenleben auch.
Ohne die Bevölkerung über die Gefahren der technischen CO2-Speicherung aufzuklären liess man über das KIG abstimmen und in der Region Dietikon über eine CO2-Speicherungsanlage. Zumindest dieser Teil der Abstimmung ist als ungültig zu betrachten.
Gegen CO2-Speicherung und gegen Windräder muss man Klage bei EGMR einreichen, denn neben solchen zu wohnen ist eine echte Verletzung der Menschenrechte. Wie katastrophal es sein kann, wenn hoch konzentriertes, gespeichertes CO2 in die Umwelt gelangt, hat die Natur in Kamerun 1986 gezeigt (CO2-Gehalt der Luft 0,04 %) Es starben 1700 Menschen.
Und wie die Windräder wirken, auch auf die menschliche Gesundheit, ist noch lange nicht vollständig bekannt. Darüber gibt es eine Studie des Deutschen Umweltbundesamtes, wo man bekanntlich keineswegs gegen Windenergie ist. Abgesehen davon, dass Windräder und auch Solaranlagen auf Feldern die schönsten Gegenden verschandeln, man dafür noch Wälder abholzt usw. Und das Stahl-Beton-Fundament für diese Anlagen ist bestimmt nicht CO2-neutral.
Das EGMR könnte gegen solche Anlagen sogar Art. 8 der Konvention als Nachbarschaftsrecht anwenden. Es wird interessant sein, wie die Richter des EGMR sich dann herauswinden.
Der sogenannte Mantelerlass will diese Techniken fördern, dieser kombiniert die Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes. Jetzt gerade erst recht ist ein wuchtiges NEIN nötig. Wir sollten uns nicht solchen fragwürdigen Urteilen unterwerfen.
https://www.europa-konzept.eu/umweltmanagement-statt-co2-abzockerei/umweltschädlicher-klimaschutz/
Wer sind die KlimaSeniorinnen?
Zum Verein KlimaSeniorinnen gehören wir der Name sagt ältere Frauen, zu den Vorsitzenden ehemalige Nationalrätinnen. Es ist ja nicht unverständlich, wenn man im Alter noch was anderes zu tun haben will als Enkel betreuen oder reisen. Oh doch, Reisen machen sie, „mit Zug, Fähre, Taxi und Bus“, das steht sogar auf ihrer Webseite. Zweck dieser Reisen ist, Behörden, Politiker (schnauf) innen und Experten (schnauf) innen von ihren Zielen zu überzeugen. Das in Zusammenarbeit mit Greenpeace.
Wie die meisten Grünen haben auch diese Seniorinnen offensichtlich nicht begriffen, dass die Voraussetzung für Umweltmanagement eine funktionierende Wirtschaft mit starkem Mittelstand ist und dass man diesen nicht durch übertriebene Klimavorschriften schwächen sollte. Wahrscheinlich haben viele dieser Frauen auch so viel Geld, dass sie sich keine Sorgen machen müssen, über die wirtschaftlichen Schäden, die sie mit solchen Aktionen anrichten, d.h. mit immer strengeren Klimaauflagen, die den Mittelstand belasten.
https://www.klimaseniorinnen.ch/