Plädoyer für journalistische Grundsätze

Text von Regula Heinzelmann 

 

Wichtig:

 

Auf dieser Webseite vertreten die Autoren ihre persönliche Meinung.

Die Texte sind also nicht neutral, bzw. redaktionell.

 

Natürlich werden die Hintergrundinformationen trotzdem sorgfältig recherchiert und die Quellen korrekt zitiert, gemäss den folgenden Grundsätzen.

 

IIn Deutschland werden die Medien seit Jahren teilweise vom Staat finanziert. Kein Wunder, dass journalistische Grundsätze nicht mehr eingehalten und Regierungspropaganda betrieben wird. 

 

http://n23.tv/bundesregierung-finanzierte-medienunternehmen-mit-mehr-als-200-millionen-euro/?fbcl

 

https://www.reitschuster.de/post/exklusiv-wie-die-regierung-heimlich-medien-finanziert

 

Auf der Seite des Deutschen Bundestages ist diese Anfrage nicht zu finden. 

 

 

Was sind redaktionelle Medien?

 

Es gibt auch heute noch qualifizierte und gut recherchierte Texte und Fernsehsendungen. Die betreffenden Medienleute wenden die tratitionellen journalistischen Grundsätze an, die man unbedingt wieder in allen redaktionellen Medien beachten muss. Darunter sind Medien zu verstehen, deren erklärte oder sogar juristische Aufgabe es ist, Informationen zu verbreiten. Für die zwangsfinanzierten Medien gilt ein Neutralitätsgebot.

 

Meinungen kann man in Kommentaren, die als solche gekennzeichnet sind, oder Plattformen, Blogs, politischen Webseiten usw. verbreiten. Am besten weist man darauf hin, dass die Autoren ihre eigene Meinung vertreten. Bei Recherchen und Zitaten sind aber auch für solche Medien die folgenden Grundsätze sehr zu empfehlen.

 

 

Recherchieren soll man immer an der Quelle und nicht in anderen Medien. Wenn das nicht möglich ist, muss man mehrere Quellen für die Recherche berücksichtigen und dabei auch unterschiedliche Aussagen berücksichtigen.  

 

Es ist nicht immer möglich, vor Ort nachzuprüfen, ob Auskunftspersonen die Wahrheit sagen. Dann baut man ihre Aussagen am besten als Zitate ein.

 

Auch in einem kritischen Artikel ist eine sachliche und höfliche Sprache notwendig.

 

Wenn man negative Nachrichten verbreitet, muss man der betreffenden Person oder dem Unternehmen die Möglichkeit zu einer Stellungnahme anbieten.

 

Ein Interview lässt man vom Interviewten gegenlesen.

 

Medienvertreter, die über unrechtmässiges Verhalten einer Person recherchieren, sollten die Information der Polizei liefern. Bevor ein Verbrechen klar nachgewiesen wird, gilt die Unschuldsvermutung für Verdächtige. Die negative Geschichte sollte man erst dann publizieren, wenn der Betreffende rechtmässig verurteilt wird.

 

Wenn es über eine Sache mehrere Ansichten gibt, sollte man immer mindestens eine Meinung und die Gegenposition zitieren.

 

Die eigene Meinung der Journalisten gehört in einen Kastentext und dieser ist als Kommentar zu bezeichnen.

 

Sachliche Auseinandersetzung mit anderen Meinungen wirkt beim Publikum mehr als Beleidigungen oder Verleumdung. Mangelnder Respekt vor anderen Meinungen zeigt, dass  die Argumente fehlen.

 

 

Weitere Texte zum Thema

 

http://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/diktatur-der-massenmedien-1/

 

http://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/diktatur-der-massenmedien-2/

 

 

Titelbild

 

Verleumdung, gemalt und fotografiert von Regula Heinzelmann

 

Aus aktuellem Anlass:

Es ist VERLEUMDUNG (§ 187 StGB), die Mitglieder und Wähler einer LEGALEN Partei – die ECHTE Demokratie mit Volksentscheiden verlangen - mit extremistischen Mördern in einen Topf zu werfen.

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