Verfassungsschutzbericht 2021 

 

17. Juni 2022

 

 

 

Text von Gero Greb und Regula Heinzelmann

 

 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, haben den Verfassungsschutzbericht 2021 vorgestellt. Diesen kann man hier herunterladen:

 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verfassungsschutzbericht-2021-2047762

 

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/vsb-2021-gesamt.html

 

Zuallererst einmal Grundsätzliches zum Verfassungsschutz:

 

Es handelt sich hier um eine Behörde (Bund/Land) die dem jeweiligen Innenminister (Bund/Land) unterstellt ist und was dabei herauskommt, sieht man an dem  Austausch des Bundesverfassungschutzpräsidenten 2018 - Maassen gegen Haldenwang. Hier wurde ein gemässigter Amtsleiter gegen einen verbissenen, sozusagen auf die AfD abgerichteten Mann ausgetauscht, der dann auf Befehl der Regierungsparteien auch alle – auch unerlaubte – Mittel gegen die AfD einsetzte, wohl wissend, dass die berechtigten Klagen jahrelang brauchen würden, bis diese vor den Gerichtshöfen (Bund/EU) zugunsten der AfD entschieden wären.  Aber über diese Praxis wurde schon vor Jahren von uns geschrieben! 

 

https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/deutscher-verfassungsschutz-gegen-opposition/

 

Der Verfassungsschutz ist nichts anderes wie der verlängerte Arm der Bundesregierung und wird im Augenblick in noch nie gekannter Art und Weise gegen die einzige noch verbliebene echte Opposition angewandt! Ich hatte Ende der 70er Einblick in den Landesverfassungsschutz Baden Württemberg und war damals schon schockiert, über das, was ich damals gesehen und erfahren habe!

 

8 von 14 Verfassungsschutzpräsidenten wurden entlassen, weil sie in irgendeiner Form straffällig geworden waren! Einer musste sogar für fast 7 Jahre ins Gefängnis! Siehe Anhang und Wikipedia. Zusammenstellung siehe PDF-Datei und Foto ganz unten.

 

Übrigens: Im Jahr 2021 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz 4.234 Bedienstete (2020: 4.113). Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt 2021 betrug 422.511.010 Euro (2020: 416.035.520 Euro).

 

Was das Demokratieverständnis unserer Behörden und Politiker  (Stadt, Land, Bund) angeht nur ein markantes Beispiel: Gender – bundesweit sind ca. 80% der Bevölkerung (Frauen eingeschlossen) gegen diesen Genderzwang und trotzdem wird er durchgedrückt!

 

 

 

14 BVS Präsidenten Stand 2022.pdf
PDF-Dokument [78.3 KB]

Nun zu dem Verfassungsschutzbericht (Zitate kursiv)

 

Dieser Herr Haldenwang hat mit Hilfe „seines“ Bundesverfassungschutzes im April 2021 den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staateseingerichtet: „Die Akteure dieses Phänomenbereichs zielen dabei darauf ab, wesentliche Verfassungsgrundsätze ausser Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich zu stören.“ Das behauptet der Bericht.

 

Es ist das vom Grundgesetz verbriefte Recht der Bürger sich gegen alles zu äussern und auch zu wehren, zu demonstrieren was dem Bürger seitens des Staates an undemokratischen, unzumutbaren und verfassungswidrigen Dingen angetan wird. Das kann auch nicht vom Verfassungsschutz eingeschränkt werden!

 

Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht. So steht es auf der Webseite des

Die meisten Vertreter der bürgerlichen Opposition fordern, dass sich Politiker und andere Staatsorgane endlich wieder an das Grundgesetz und die demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien halten sollen.

 

Der Verfassungsschutz interpretiert diese zulässigen Aktionen/Demonstrationen so:

Sie (die Akteure) machen demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative verächtlich, sprechen ihnen öffentlich die Legitimität ab und rufen zum Ignorieren behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen auf.“

 

 

Beispiele für rechtswidriges Verhalten von Parlament und Regierung aus der jüngsten Zeit:

 

Die Regierung wollte die Bevölkerung mit direktem oder indirektem Druck zu einer schädlichen Impfung zwingen. Sie hat noch nicht mal dafür gesorgt, dass die Statistiken ihrer eigenen Organisationen wie dem Paul-Ehrlich-Institut über Impfschäden in den gebührenfinanzierten Medien präsentiert werden.

 

Milliarden Euro Gewinn fliessen in die Taschen der Pharmalobby, wenn Politiker sich an dem Corona-Elend der Bürger gesetzeswidrig bereichern, indem sie ins „Maskengeschäft einsteigen!

 

Viele Corona-Massnahmen waren grundgesetzwidrig und das Bundesverfassungsgericht akzeptierte diese trotzdem. Beispiele hier:

https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-verfassungswidrige-vorschriften/

 

Die Kanzlerin Merkel mischt sich in die Ministerwahl eines Landes ein. Statt dass sie wegen dieses eklatanten Verstosses gegen die Gewaltentrennung zurücktreten muss, wie sich das in einem demokratischen Staat gehört, kommt nach ihrem freiwilligen Rücktritt endlich ein Urteil des Verfassungsgerichtes, das sie zwar rügt, aber keine Neuwahlen der Landesregierung anordnet. Das betrachten einige Politiker wie Marco Buschmann dann noch als Beweis dafür, dass Deutschland eine funktionierende Demokratie sei.

 

Vorratsdatenspeicherung: Deutsche Politiker versuchten in den letzten Jahren immer wieder, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Schon am 8. April 2014 hat der Europäische Gerichtshof EuGH die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt. Ende 2020 erklärte der EuGH mit Urteil vom 06.10.2020 die anlasslose und pauschale Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten erneut für  unvereinbar mit europäischem Recht.

 

Deutsche Politiker versuchten in den letzten Jahren immer wieder, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Schon am 8. April 2014 hat der Europäische Gerichtshof EuGH die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt. Ende 2020 erklärte der EuGH mit Urteil vom 06.10.2020 die anlasslose und pauschale Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten erneut für  unvereinbar mit europäischem Recht.

 

https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Inhalte/Telefon-Internet/Positionen/Vorratsdatenspeicherung.html

 

Verfassungsschutz: Durch die Opposition "kann das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden.“

 

Mit welchem Recht können Politiker, die die Bürgerrechte mit Hilfe einer Salamitaktik abschaffen, überhaupt Vertrauen fordern? 

 

Liefert dieser Staat nicht genügen trifftige Gründe für Bürgerproteste/-misstrauen und Demonstrationen?

 

 

Protest der Vernünftigen – jetzt erst recht!

 

Weiter befürchtet der Verfassungsschutz eine Ausweitung des bürgerlichen Protestes auf andere Themen. „Insoweit ist anzunehmen, dass über die Coronapandemie hinaus auch künftig andere gesellschaftliche Krisensituationen von Angehörigen des Phänomenbereichs dazu genutzt werden, um staatliche Stellen und politisch Verantwortliche herabzusetzen. Hier ist beispielsweise eine verstärkte Thematisierung der politischen Massnahmen zur Bewältigung des Klimawandels durch Akteure des Phänomenbereichs in Betracht zu ziehen.“

 

Herr Haldenwang, was Sie da oben zum Schlechten (Besten kann man ja nicht schreiben) geben ist die Abschaffung der Demokratie! - beispiellos, dass so etwas von so einer wichtigen Behörde kommt!

 

Viele Politiker können offensichtlich keine Kritik vertragen und wer solche Kaugummi-Kriterien (Haldenwang) erfindet, dem fehlt es an sachlichen Argumenten und wie gesagt an Demokratieverständnis.

 

Natürlich ist Protest der Vernünftigen jetzt erst recht notwendig. Ein besonders wichtiges Instrument ist die Verbreitung sachlicher Informationen, die von den öffentlichen Medien und den Politikern unterdrückt werden.

 

Einige Strategievorschläge findet man hier:

 

https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/

 

 

 

Demos und Doppelmoral

 

Im Bericht werden einige unbewilligte Kundgebungen genannt. Logisch werden die der bürgerlichen Opposition meistens verboten, wobei linke Demonstrationen trotz regelmässiger Gewaltausbrüche bewilligt werden, was natürlich gegen diverse Grundgesetzartikel verstösst. Beispiele findet man im folgenden Text:

 

https://www.europa-konzept.eu/corona/demos-und-doppelmoral/

 

Teilweise gaben die Politiker sogar offen kund, dass ihnen der Inhalt einer geplanten Veranstaltung nicht passt, wie bei der Corona-Demo am 29. August 2020 in Berlin.

 

Verfassungsschutz: „Trotzdem beteiligte sich jeweils eine hohe vierstellige bis niedrige fünfstellige Zahl von Personen an weitestgehend unkoordinierten Aufmärschen durch die Berliner Innenstadt. Auch dabei kam es zu Auseinandersetzungen mit den eingesetzten Polizeikräften.“

 

Es war wohl eher eine hohe fünfstellige Zahl anwesend, siehe Vergleichsfotos im folgenden Bericht. In der Nacht gab es ein böses Nachspiel, die Auflösung der Versammlungen und der Räumung des Camps der Querdenker mit teilweise brutalem Vorgehen der Polizei.

 

 

https://www.europa-konzept.eu/berichte-aus-berlin/demo-vom-29-8-2020/

 

 

Fazit:

 

Zutreffend ist die Einordnung „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ganz besonders auf Politiker, die grundgesetz- und menschenrechtswidrige Beschlüsse unterstützen, z.B. einrichtungsbezogene Impfpflicht, und auf die Bundesverfassungsrichter, die sie gutheissen.

Besser kann keine Opposition den Staat delegitimieren.

 

 

 

Rechts- und Linksextremismus

 

Nach dem Bericht wurden im vergangenen Jahr insgesamt 33.476 politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund ausgewiesen – eine leichte Steigerung um 1,6 Prozent.

 

Im Rechtsextremismus ist das Personenpotenzial weiter angewachsen und liegt bei 33.900. Auch der Anteil der gewaltbereiten Rechtsextremisten hat mit nunmehr 13.500 zugenommen. „Wir gehen entschieden gegen die Feinde unserer Demokratie vor. Die grösste extremistische Bedrohung für unsere Demokratie ist weiterhin der Rechtsextremismus“, behauptet Frau Faeser. Dazu zählt man ohne weiteres auch die „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“. Gegen diese muss man zwar kritisch sein, auch deshalb weil sie dem bürgerlichen Protest mehr schaden als nützen. Aber ob die Reichsbürger rechtsradikal sind ist eine andere Frage.

 

„Zwar ging die Gesamtzahl rechtsextremistischer Straf- und Gewalttaten um 9,6 % auf rund 20.200 zurück.Das Potenzial gewaltorientierter rechtsextremistischer Personen

befindet sich mit 13.500 Personen demgegenüber jedoch auch 2021 auf unverändert hohem Niveau.“ Ziel von Rechtsextremisten sei auch im Jahr 2021 die Anschlussfähigkeit an bürgerlich-demokratische Kreise. „Dazu instrumentalisierten sie zum Beispiel die Proteste gegen die staatlichen Corona-Schutzmassnahmen oder die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz.“

 

Immerhin räumt der Bericht ein, dass auch im gewaltorientierten Linksextremismus ein hohes Radikalisierungsniveau besteht und das wird sogar durch viele Beispiele belegt.

„2021 ist die Zahl gewaltbereiter Linksextremisten nach den deutlichen Zuwächsen in den Vorjahren erneut angestiegen und liegt nun bei 10.300 Personen, von denen 8.000 als „Autonome“ gelten. Die Zahl linksextremistisch motivierter Straftaten hat sich mit über 6.100 Delikten trotz eines Rückgangs um 7,4 % auf einem hohen Niveau verfestigt.“

 

 „Gegen linksextremistische Gewalt brauchen wir weiterhin ein sehr konsequentes und frühzeitiges Einschreiten“, so die Bundesinnenministerin. „Genauso bleiben unsere Sicherheitsbehörden gegenüber islamistischer Terrorgefahr sehr wachsam und greifen durch, wo es nötig ist“, versicherte sie. Das Gefährdungspotenzial bleibe hoch. Auch das linksextremistische Personenpotenzial ist im Jahr 2021 gestiegen. Insgesamt 34.700 Personen verzeichnet der Verfassungsschutzbericht. Mehr als jeder vierte Linksextremist ist als gewaltorientiert einzuschätzen. Linksextremisten reagieren äusserst aggressiv auf die Räumung von Szeneobjekten und verüben eine Vielzahl von Straf- und Gewalttaten.

 

Im Vergleich zum Vorjahr bestünde im Bereich Islamismus/Islamistischer Terrorismus ein leicht verringertes Personenpotenzial von 28.290 Personen. „Gleichwohl besteht die Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus in Deutschland unvermindert fort.“

 

Fazit: Gewalt ist von keiner Seite akzeptabel und für alle Gewalttaten muss gleiches Recht für alle gelten. 

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© Regula Heinzelmann