Text von Regula Heinzelmann
Die Fehler und Grundrechtsverletzungen müssen behandelt werden und zwar solange, bis die Impfstoffhersteller und ihre steuerfinanzierten Propagandisten für Impfschäden haften und die verantwortlichen Politiker zurücktreten. Meine untenstehenden juristischen Argumente kann man gern für Prozesse brauchen. Diese Seite ist aber ausdrücklich kein Beratungsangebot.
Die Corona-Massnahmen hatten auch enormen wirtschaftlichen Schaden zur Folge, allein in Deutschland nach Einschätzung von Wirtschaftsinstituten etwa 300 Milliarden Euro. Auch Wirtschaftskrisen können gesundheitliche Schäden zur Folge haben, Informationen unter folgendem Link.
https://www.europa-konzept.eu/internationale-politik/corona-ruinöse-hypochondrie/
Bitte folgende Petition unterschreiben:
https://www.patriotpetition.org/2024/03/26/vollumfaengliche-corona-aufarbeitung-jetzt/
An die Schweizer Stimmberechtigten: Bitte folgende Initiative unterstützen.
https://www.aufarbeitungsinitiative.ch
Endlich Haftung für Impfschäden durchsetzen!
Wer Menschenrechtsverletzungen in Zukunft vermeiden will, muss die WHO-Pläne bekämpfen, das Pandemieabkommen ist noch lange nicht gescheitert. Man hat beschlossen, die Verhandlungen fortzusetzen.
https://www.europa-konzept.eu/internationale-politik/problematische-who-pläne/
Max Imboden 1915 bis 1969, Schweizer Professor für Staatsrecht und Nationalrat äusserte sich folgendermassen über verfassungswidriges Recht. Zitat aus dem Buch Staat und Recht, Verlag Helbling & Lichtenhahn, 1971, Seite 254:
Man kann ein vom Verfassungsrichter sanktioniertes (verfassungswidriges) Gesetz nicht anwenden, „ohne durch jeden Anwendungsakt erneut unmittelbar gegen die Verfassung zu verstossen.“ Dieser Einsicht, so Imboden, „konnten sich selbst die grossen historischen Gegner der amerikanischen Verfassungsgerichtsbarkeit nicht verschliessen.“ Fazit: Das gilt weltweit, also auch in Deutschland.
Urteile aufgrund verfassungs- und menschenrechtswidrigen Vorschriften müsste man also international sofort aufheben und die betreffenden Personen rehabilitieren, z.B. folgendes:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/sachsen/falsche-corona-atteste-urteil-100.html
11. September 2024
Endlich ein gerechtes Urteil gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.
Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.
17. Juli 2024
EuGH Urteil Pressetext
Was die Bestimmungen der Verträge über die Entschädigung von Pharmaunternehmen durch die Mitgliedstaaten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche betrifft, die die Pharmaunternehmen bei Mängeln ihrer Impfstoffe zu zahlen haben, weist das Gericht darauf hin, dass der Hersteller für den Schaden haftet, der durch einen Mangel seines Produkts verursacht worden ist. Seine Haftung aufgrund der Richtlinie 85/3742 kann gegenüber dem Geschädigten nicht durch eine die Haftung begrenzende oder von der Haftung befreiende Klausel begrenzt oder ausgeschlossen werden. Jedoch verbietet die Richtlinie 85/374 nicht, dass ein Dritter den Schadensersatz erstattet, den ein Hersteller wegen der Fehlerhaftigkeit seines Produkts gezahlt hat.
Das Gericht stellt fest, dass der Grund, aus dem die Entschädigungsbestimmungen in die Verträge aufgenommen wurden, nämlich das von den Pharmaunternehmen getragene Risiko im Zusammenhang mit der Verkürzung der Frist für die Entwicklung der Impfstoffe auszugleichen, von den Mitgliedstaaten gebilligt wurde und öffentlich bekannt war.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-07/cp240113de.pdf
Kommentar
Einerseits ein richtiges Urteil. Andererseits ermöglicht dieses, den Schadenersatz für Impfschäden von den Konzernen, die mit Impfstoffen Milliarden verdient haben, auf die Steuerzahler abzuwälzen, was sehr problematisch ist.
13. Juli 2024
Das OLG Koblenz (Urt. v. 10.07.2024, Az. 5 U 1375/23) verweigert einer Impfgeschädigten den Schadenersatz.
26. Februar 2024
Die schlimmste Grundrechtsverletzung war in vielen Staaten der indirekte Impfzwang durch die G2-Regeln, die viele Leute dazu brachte, sich mit fragwürdigen Substanzen behandeln zu lassen um nicht die Stelle zu verlieren. Das der direkte Impfzwang menschenrechtswidrig ist, ist klar.
Nach der Europäischen Datenbank gemeldeter „Verdachtsfälle“ der EMA gab es bis zum 19. November 2022 in Europa über 2 Millionen Impfschäden, für die Marke von Pfizer/Biontech über 1,2 Millionen. Zwischen schweren und leichteren Gesundheitsstörungen wird leider nicht unterschieden.
https://www.adrreports.eu/de/search_subst.html#
Pfizer Biontech (Tozinameran)
In der Schweiz ist die Zahl schwerer Impfschäden auf über 6000 angewachsen.
In der Schweiz lagen monatelang mehr Geimpfte als Ungeimpfte mit Corona im Spital. Das beweist, dass diese Impfstoffe kaufrechtlich mangelhaft sind, weil sie den versprochenen Zweck nicht erfüllen, siehe unten.
https://www.covid19.admin.ch/de/vaccination/status
Unerprobte revolutionäre neue Wirkstoffklasse
Die Impfstoffe sind neuartig, wie auch auf der Seite der Europäischen Kommission festgehalten wird. „Moderna ist ein US-amerikanisches Unternehmen, das die Entwicklung einer neuen Impfstoffklasse auf Basis von Boten-Ribonukleinsäure (mRNA) vorantreibt. Die mRNA spielt eine grundlegende Rolle in der Humanbiologie, denn sie überträgt Informationen, die von den Körperzellen in die Herstellung von Proteinen umgesetzt werden, einschließlich Proteinen, die Krankheiten vorbeugen oder bekämpfen können.“
Pfizer/Biontech bezeichnete mRNA als revolutionäre neue Wirkstoffklasse.
Das Versprechen von Biontech lautete folgendermassen, Geschäftsbericht 2020:
„Hohe Wirksamkeit und Sicherheit: Daten aus der praktischen Anwendung in Israel zeigen, dass unser Impfstoff nicht nur zu über 97 Prozent vor symptomatischen Erkrankungen, schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen schützt, sondern auch zu 94 Prozent gegen Infektion mit SARS-CoV-2. Kürzlich veröffentlichte Daten aus der Phase-3-Studie mit mehr als 46.000 Studienteilnehmern verdeutlichen zudem, dass der Impfstoff bis zu sechs Monate nach der zweiten Impfung eine hohe Wirksamkeit und keine schweren Sicherheitsbedenken aufweist.“
https://investors.biontech.de/static-files/cabef1f1-7dfa-420a-b48c-731dbafa3b50
Auch wenn wir annehmen, solche Versprechen seien – und zwar nicht nur von Pfizer - damals im guten Glauben abgegeben worden, sie sind zerstoben wie die Spreu im Wind und auch die Verantwortlichen der Unternehmen hätten das realisieren müssen. Wenn Schäden durch ihre Produkte oder auch nur der Verdacht in dem Ausmass auftreten, muss man Produkte im Interesse der Kunden zurückrufen. So würde jede Firmenleitung handeln, die ihre Verantwortung wahrnimmt.
Milliardengewinne
Pfizer/Biontech
1. Quartal 2021: Nettogewinn 1.128,1 Mio. €, zum Vergleich 1. Quartal 2020 53,4 Mio. € Nettoverlust
2. Quartal 2021 Nettogewinn 2.787,2 Mio. €, zum Vergleich 2. Quartal 2020 88,3 Mio. € Nettoverlust.
Im ersten Halbjahr 2021 betrug der Nettogewinn 3.915,3 Mio. €, zum Vergleich im ersten Halbjahr 2020 141,7 Mio. € Nettoverlust
3. Quartal 2021: Nettogewinn 3.211,0 Mio. €, zum Vergleich 3. Quartal 2020 210,0 Mio. € Nettoverlust
Total 2021: Zwischen Januar und September 2021 betrug der Nettogewinn 7.126,3 Mio. €. verglichen mit 351,7 Mio. € Nettoverlust für den entsprechenden Vorjahreszeitraum.
4. Quartal 2021 Nettogewinn € 3´166´200
https://investors.biontech.de/quarterly-reports
Reingewinn 2021 €10´292´500
Bei Moderna betrug das Nettoeinkommen 2021 $ 12´202´000.
Es wurde von Euronews bestätigt, dass AstraZeneca nicht sofort Milliardengewinne mit seinem Impfstoff erzielt hat. Die Strategie bei der Vermarktung des Impfstoffs gegen Covid-19 sollte aber 2021 geändert werden. Das Problem ist allerdings, dass es bei AstraZeneca relativ viele Risiken und Nebenwirkungen gibt, dazu folgender Text:
Mit diesen neuen Wirkstoffen, deren Langzeitfolgen man logischerweise nicht kennen konnte, wurden ganze Völker geimpft.
Schon lange müsste man in Deutschland § 5 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) anwenden. Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden.
Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Mass hinausgehen.
Der Abgeordnete des EU-Parlaments Joachim Kuhs (AfD): „Wussten Sie, dass in diesem Jahr mehr Menschen an den Folgen der COVID-19-Impfung gestorben sind als in den letzten 20 Jahren an den Folgen aller anderen Impfungen? Und wie ist das mit den unzähligen weiteren, teils schweren Impfschäden? Warum hören wir so wenig davon? Wird hier etwas verheimlicht? Als vor einigen Jahren die Impfung gegen die Schweinegrippe negative Folgen zeitigte, hat man den Impfstoff schnell aus dem Verkehr gezogen. Noch heute leiden Tausende, vor allem junge Menschen, unter den Folgen der Impfung.“
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CRE-9-2021-09-16-INT-4-131-0000_DE.html
Haftung
Im Prinzip ist die Haftungsfrage durch die EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (85/374/EWG) geregelt, nur wird diese offensichtlich nicht angewendet.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31985L0374&from=DE
Produktehaftpflichtgesetz der Schweiz Art. 8: Vereinbarungen, welche die Haftpflicht nach diesem Gesetz gegenüber dem Geschädigten beschränken oder wegbedingen, sind nichtig.
Kaufrechtliche Mängel
Man fragt sich, wo da der Konsumentenschutz bleibt, der sonst auch wegen Kleinigkeiten die Unternehmen angreift. Die mangelhaften Corona-Impfstoffe werden sogar noch empfohlen und die Risiken verharmlost.
Diese Impfstoffe sind kaufrechtlich mangelhafte Produkte, sie garantieren weder Fremd- noch Eigenschutz. Die Hersteller verdienen Milliarden, aber die Haftung für Impfschäden übernehmen bisher weder sie noch ihre steuerfinanzierten Propagandisten.
Die Impfstoffe taugen nicht für den vorgesehenen Zweck, sind also nach Kaufrecht mangelhaft.
Schweizer OR Art. 197
„Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern. Er haftet auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat.“ Nach OR Art. 205 und 206 kann man den Kauf in diesem Fall rückgängig machen.
Nach Schweizer Produktehaftpflichtgesetz sind Vereinbarungen nichtig, welche die Haftpflicht nach diesem Gesetz gegenüber dem Geschädigten beschränken oder wegbedingen. (PrHG Art. 8). Das kann auch eine Regierung nicht per Vertrag ändern.
BGB §434: Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Für Nacherfüllung besteht in absehbarer Zeit wohl keine Möglichkeit, also kann man nach § 437 vom Verkauf zurücktreten.
CISG (internationales Kaufrecht) Art. 35
Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so entspricht die Ware dem Vertrag nur wenn sie sich für die Zwecke eignet, für die Ware der gleichen Art gewöhnlich gebraucht wird und wenn sie sich für einen bestimmten Zweck eignet, der dem Verkäufer bei Vertragsabschluss ausdrücklich oder auf andere Weise zur Kenntnis gebracht wurde.
Der Verkäufer haftet nicht für eine Vertragswidrigkeit der Ware, wenn der Käufer bei Vertragsabschluss diese Vertragswidrigkeit kannte oder darüber nicht in Unkenntnis sein konnte. Diese Bestimmung gibt es auch in nationalen Kaufrechten (BGB § 442 und OR Art. 200).
Das bedeutet, dass Impfstoffkäufe nicht rückgängig gemacht werden können, wenn die Politiker diese nach Kenntnis der Sachmängel kauften, Die Politiker sollten für solche Grobfahrlässigkeit oder gar Absicht persönlich und mit Privatvermögen haften.
Hingegen wäre es allenfalls möglich, die Verträge die sie vor den notwendigen Kenntnissen über Impfschäden abgeschlossen haben rückgängig zu machen. Man müsste aber aus Verjährungsgründen schnell handeln. Es ist schwierig, den Zeitpunkt zu bestimmen, in dem die Mangelhaftigkeit definitiv erwiesen war.
Richtlinie für unlautere Geschäftspraktiken
Die Richtlinie gilt für unlautere Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern vor, während und nach Abschluss eines auf ein Produkt bezogenen Handelsgeschäfts. Sie berührt aber nicht das Vertragsrecht und insbesondere die Bestimmungen über die Wirksamkeit, das Zustandekommen oder die Wirkungen eines Vertrags.
Unlautere Geschäftspraktiken sind verboten. Eine Geschäftspraxis gilt als unlauter, wenn sie den Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht widerspricht und in Bezug auf das jeweilige Produkt das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers wesentlich beeinflusst oder dazu geeignet ist, es wesentlich zu beeinflussen (Artikel 5).
Eine Geschäftspraxis gilt nach Artikel 6 als irreführend, wenn sie falsche Angaben enthält oder wenn sie in irgendeiner Weise auch mit sachlich richtigen Angaben den Durchschnittsverbraucher täuscht und ihn tatsächlich oder voraussichtlich zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die er ansonsten nicht getroffen hätte. Das betrifft unter anderem Informationen über:
Man fragt sich, wo der Konsumentenschutz bleibt, der sonst auch wegen Kleinigkeiten die Unternehmen angreift. Die mangelhaften Corona-Impfstoffe werden sogar noch empfohlen und die Risiken verharmlost.
Politische Forderungen
Transparenz: Die Impfkonzerne sollen die Verträge mit den Vertretern aller Staaten, an die sie ihre Produkte verkauft haben, unverzüglich offenlegen, das gilt ebenso für Politiker, die sie abgeschlossen haben.
Kein Impfzwang: Die menschenrechtswidrige Impflicht, wo sie besteht, ist unverzüglich aufzuheben und niemals wieder einzuführen, siehe auch die Texte über die WHO-Pläne, die man unbedingt verhindern muss.
Haftung für Impfkonzerne: Die Impfkonzerne haben die volle Produktehaftung für ihre Impfstoffe zu übernehmen, so wie andere Unternehmen auch. Es ist skandalös, dass sie diese auf die Steuerzahler – grossenteils ihre eigenen Kunden – abschieben wollen. Weitere Informationen über Haftung für Impfschäden. Dafür könnte ein Fonds gegründet werden, in den ein grosser Teil der Reingewinne einzuzahlen ist.
Haftung für Politiker und Richter: Speziell für den Kauf von Impfstoffen, nach dem ihnen deren Mangelhaftigkeit hätte bekannt sein sollen – und zwar mit Privatvermögen! Wer bestellt, soll auch bezahlen. Politiker und andere öffentlich finanzierte Personen, die direkten oder indirekten (2G-Regeln) Impfzwang fordern, eingeführt haben oder Richter, die das gutheissen, sollen persönlich für Impfschäden haftbar gemacht werden.
Haftung für zwangsfinanzierte Medien: Seit 2021 gibt es Statistiken über Impfschäden. Viele zwangsfinanzierte Medienleute haben es unterlassen, regelmässig darüber zu informieren und stattdessen massive Propaganda für die Impfungen gemacht und sogar die Ungeimpften massiv beleidigt. Auch sie müssten aus ihrem Privatvermögen haften.
Unabhängiger Fonds für Impfgeschädigte: Mit den Schadenersatzzahlungen von Unternehmen. Politikern und Medien sollte in jedem Land ein unabhängiger Fonds gegründet werden, dessen Vorsitzende vom Volk gewählt werden. Diese müssten dafür sorgen, dass das Geld gerecht an Impfgeschädigte verteilt wird.
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