AfD Programm widerlegt Verfassungsschutz

 

 

 

 

Text von Regula Heinzelmann

 

2. Mai 2025

 

Der keineswegs demokratisch gewählte, sondern von Bund und Ländern von den aktuellen Regierungen eingesetzte deutsche Verfassungsschutz behauptet, dass die Alternative für Deutschland (AfD) gesichert rechtsextrem sei.

 

Pressetext des Verfassungsschutzes.

Die folgenden Zitate aus dem Text sind kursiv gedruckt. 

 

https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html

 

 

Bitte folgende Petitionen unterschreiben:

 

https://www.change.org/p/geben-sie-den-bericht-des-verfassungsschutzes-zur-afd-endlich-frei

 

https://petitionfuerdemokratie.de/nein-zum-afd-verbot-/

 

 

 

Die Behauptungen des Verfassungsschutzes lassen sich leicht widerlegen und zwar mit dem Parteiprogamm der AfD. Dieses ist für eine Partei massgebend - nicht einzelne Äusserungen von Mitgliedern, die von Politikern und Medien willkürlich zitiert werden.

 

Die AfD verlangt nach ihrem 2016 demokratisch an einem Mitgliederparteitag beschlossenen Grundsatzprogramm „Demokratie nach Schweizer Vorbild“. Dieses Ziel verfolgt sie natürlich immer noch und für Herrn Merz und seine Kollegen, die ohne Rückhalt aus dem Volk regieren wollen, ist das natürlich eine Gefahr. Mit Volksentscheiden würde sich die neue Regierung wohl dauernd blamieren.

 

Die Einstufung als rechtsradikal ist zugleich eine Ehrverletzung gegen das Schweizer Volk, das immerhin einer der wichtigsten Handelspartner von Deutschland ist. 

 

 

Kontaktschuld ist ein Instrument für Diktaturen

 

Dabei wurden neben der Programmatik und den Verlautbarungen der Bundespartei insbesondere die Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen betrachtet.

 

Es gab bei der AfD von Anfang an eine ausführliche Unvereinbarkeitsliste, die echten Rechtsextremen die Mitgliedschaft bei der Partei verwehrt. Hingegen ist Kontaktschuld eine Methode von Diktaturen, die in einer demokratischen Partei wie der AfD nichts zu suchen hat.

 

https://www.afd.de/unvereinbar/

 

 

AfD: Bekenntnis zur Religionsfreiheit

 

Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.

 

Im Grundsatzprogramm heisst es folgendes: „Die Alternative für Deutschland bekennt sich zur deutschen Leitkultur.“ - von der übrigens vor den Wahlen sogar Herr Merz mal sprach.

 

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cdu-leitkultur-100.html

 

Ein weiteres Zitat aus dem AfD-Grundsatzprogramm: „Die AfD bekennt sich uneingeschränkt zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Einer islamischen Glaubenspraxis, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, unsere Gesetze sowie gegen die jüdisch-christlichen und humanistischen Grundlagen unserer Kultur richtet, tritt die AfD aber klar entgegen. Viele gemäßigte Muslime leben rechtstreu sowie integriert und sind akzeptierte und geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft. Sie gehören zu Deutschland.“

 

Damit ist dieser Vorwurf des Verfassungsschutzes widerlegt.

 

Übrigens gibt es die UNO-Resolution 61/295 über die Rechte von indigenen Völkern, die Deutschland auch unterzeichnet hat:

Indigene Völker haben haben das Recht, frei von jeglicher Art von Diskriminierung zu sein, bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere derjenigen, die auf ihrer indigenen Herkunft oder Identität beruhen.“ (Artikel 2)

 „Indigene Völker und Individuen haben das Recht, nicht zwangsassimiliert zu werden oder die Zerstörung ihrer Kultur zu dulden.“ (Artikel 8).

 

https://digitallibrary.un.org/record/606782?v=pdf

https://www.un.org/depts/german/gv-61/band3/ar61295.pdf

 

Nach dem rechtsstaatlichen Prinzip "gleiches Recht für alle" muss das auch für die Völker in Europa gelten, natürlich auch für die Deutschen. Somit haben auch diese das Recht, eine schleichende Übernahme oder Kulturzerstörung durch Masseneinwanderung zu verhindern. 

 

 

Rückführung entspricht dem EU Recht

 

Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden. Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie „Messermigranten“ oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.

 

Dazu das Bundeskriminalamt: „Gestiegen ist auch die Gewaltkriminalität durch nichtdeutsche Tatverdächtige (+7,5 Prozent, 2024: 85.012 nichtdeutsche Tatverdächtige).“

 

https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024.html

 

Über die Remigration heisst es im AfD Wahlprogramm 2025: Remigration umfasst alle Maßnahmen und Anreize zu einer rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Heimat.

 

Das entspricht auch dem EU-Recht: Nach #Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG, die nach neuem #EuGH-Urteil auch für illegale #Einwanderer gilt, kann man eine Frist von 7 Tagen für die Ausreise setzen, für Verbrecher weniger, Infos im Link. Sogar nach Genfer Flüchtlingskonvention haben Verbrecher und Gefährder kein Asylrecht (Art. 33 Abs. 2). Weitere Informationen:

https://www.europa-konzept.eu/politik-neues-europa-pneu/eugh-urteil-migration/

 

Und wenn man die Kuscheljustiz gegenüber Terroristen, Messerstecher und Vergewaltigern ablehnt hat das nichts mit Abwertung von Personengruppen zu tun – im Gegenteil. Statt Relativierung verlangt die AfD gleiches Recht für alle, egal welcher Nation oder Religion sie angehören, was ein rechtsstaatliches Prinzip ist.

 

Und das Fazit des Verfassungsschutzes: Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.

 

Dazu unterstellt der Verfassungsschutz der AfD genau das, was die Kartellparteien (CDU, SPD, Grüne, FDP) selber seit Jahren betreiben, nämlich die AfD und ihre Wähler ausschliessen. In der Psychologie nennt man das Projektion.

 

Beispiele und weitere Informationen zur deutschen Politik finden Sie in folgenden Links:

 

https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/demokratur-deutschland/

 

https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/die-afd-und-die-undemokraten/

 

https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/delikte-gegen-die-opposition/

 

 

 

Zum Verfassungsschutz

 

Der #Verfassungsschutz wird nicht demokratisch von Parlamenten oder dem Volk gewählt, sondern in Bund und Ländern von den (auch wechselnden) Regierung eingesetzt und untersteht dem Innenministerium.

 

Für die Kontrolle des Bundesverfassungschutzes ist das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zuständig. Und hier das Unglaubliche: Die AfD-Kandidaten wurden vom Bundestag und den Landtagen regelmässig abgelehnt, obwohl eine Stelle für die AfD vorgesehen ist.

 

Hier zeigt sich das ganze Ausmaß der gesetzlosen Aktionen gegen die AfD! Seit Jahren - wir nehmen hier die Zeit vor dem „Faeserdiktat“ vom 2.5.2025 – wird eine demokratisch gewählte Partei (zuletzt stärkste Partei im Bund mit 26%) von den Undemokraten (CDU; SPD, GRÜNE; FDP;LINKE) aus allen Bundesgremien ferngehalten!

 

 

https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/verfassungsschutz/

 

 

 

 

 

 

 

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