Das Theater im Bundestag

 

 

Text von Regula Heinzelmann

 

Mein Kommentar zum zweiten Teil des Theaters findet man hier:

 

https://www.europa-konzept.eu/berichte-aus-berlin/das-bundestagstheater-teil-2/

 

 

 

17. Februar 2025, aktualisiert 10. März 2025

 

 

Wie undemokratisch die Herren Merz und Scholz denken, haben sie gestern im Quadrell gezeigt. Es ging ums Thema Wohnungsbau, der in Deutschland freilich nötig ist und der Volksentscheid über Tempelhof kam zur Sprache.

 

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/05/berlin-randbebauung-tempelhofer-feld-debatte-neuer-volksentscheid.html/

 

Merz und Scholz haben einmütig erklärt, dass ihnen Volksentscheide egal sind. 

 

Wer solche will, muss AfD wählen. Die Forderung nach Volksentscheiden nach Schweizer Vorbild steht an erster Stelle im Grundsatzprogramm.

 

Das gilt natürlich auch für anderen Themen, denn eine Zusammenarbeit mit der AfD weisen beide ab, obwohl das Volk eine andere Einwanderungspolitik wünscht und zwar seit Jahren. Diese ist nur mit der AfD möglich. 

 

Und für eine internationale Zusammenarbeit dürfte man die AfD auch nötig haben, das zeigte sich an der Münchner Sicherheitskonferenz. Vance hat Alice Weidel empfangen, Scholz aber nicht.

 

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/scholz-rede-muenchen-sicherheitskonferenz-vance-usa-100.html

 

 

 

14. Februar 2025

 

Im Deutschen Bundestag wurde Ende Januar ein Theater aufgeführt, das man als Komödie bezeichnen müsste, wenn der Hintergrund nicht die grausamen Verbrechen von Magdeburg, Aschaffenburg München und viele andere Delikte wären. Es zeigt wie Machtgier und Arroganz der Ohnmacht - die gefährlicher sein kann als Arroganz der Macht – vernünftige Entscheide topedieren.

 

 

Erster Akt

 

Herr Merz von der CDU übernimmt Forderungen aus dem AfD Programm und präsentiert sie dem Bundestag zur Abstimmung. Er fürchtet sich aber davor, dass die AfD ihren eigenen Programmpunkten zustimmen und damit den Ausschlag geben könnte und wirbt um Zustimmung bei den Linken und Grünen.

 

Zweiter Akt

 

Die CDU legt einen sogenannten „Entschliessungsantrag“ zur Einwanderungspolitik vor.

 

In der Entschließung, die die Bundesregierung rechtlich nicht bindet, plädiert das Parlament für „sofortige, umfassende Maßnahmen zur Beendigung der illegalen Migration, zur Sicherung der deutschen Grenzen und zur konsequenten Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, insbesondere von Straftätern und Gefährdern“. Im Einzelnen werden in der Vorlage eine dauerhafte Kontrolle der deutschen Grenzen zu allen Nachbarstaaten sowie die „Zurückweisung ausnahmslos aller Versuche illegaler Einreise“ gefordert. Dabei soll ein „faktisches Einreiseverbot“ für Personen gelten, die keine gültigen Einreisedokumente besitzen und die nicht unter die europäische Freizügigkeit fallen. Diese seien unabhängig davon, ob sie ein Schutzgesuch äußern oder nicht, an der Grenze zurückzuweisen.

 

Das Parlament stimmt dem Antrag zu - Stimmen der AfD sind ausschlaggebend. Merz hält eine Rede, in der er das bedauert. Die AfD triumphiert etwas zu früh.

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-regierungserklaerung-1041594

 

 

Dritter Akt

 

Die Linksgrünen demonstrieren gegen die CDU, soweit das friedlich läuft muss man die Meinungsfreiheit respektieren. Es geht der CDU aber nun wie bisher der AfD, ihre Büros werden angegriffen. Das kann man natürlich nicht akzeptieren. Trotzdem: Was hat denn die CDU unternommen als nicht nur Liegenschaften, sondern auch Mitglieder der Opposition, nicht nur der AfD, bedroht und tätlich angegriffen haben? Nichts – im Gegenteil, die Staatsanwaltschaften begehen Strafvereitelung im Amt (StGB § 258a).

 

https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/delikte-gegen-die-opposition/

 

https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/l%C3%BCckenpresse-4-10-2023-angriff-auf-chrupalla-weidel/

 

Dazu mischt Frau Merkel sich ein, kritisiert Merz. Natürlich hat sie als Privatperson wie alle anderen Meinungsfreiheit, aber ihre Einmischung bewirkt weitere Zögerlichkeit auf Seiten der CDU.

 

Vierter Akt

 

Im Bundestag soll über ein von der CDU vorgelegtes Zustrombegrenzungsgesetz – was für ein Wortungetüm – abgestimmt werden. Natürlich auch übernommen aus dem Programm der AfD. Die Abstimmung verzögert sich um drei Stunden, weil einige Politiker der CDU und FDP noch um Zustimmung der Linksgrünen werben wollen. Sie haben wieder Angst davor, dass die AfD den Ausschlag gibt für die Akzeptanz ihres eigenen Programmpunktes.

Letztlich kommt es zu einer hitzigen Debatte, in der die AfD massiv beleidigt wird, weil den Rednern die sachlichen Argumente fehlen.

 

Das Gesetz wird abgelehnt. Zwölf CDU Mitglieder hatten nicht mal den Mut, nein zu stimmen oder sich zu enthalten. Sie gaben einfach den Stimmzettel nicht ab. Darunter Wanderwitz, der sein Direktmandat an einen AfD-Politiker verlor und nun ein AfD Verbot fordert.

 

Bei der FDP enthielten sich 5 Vertreter, zwei stimmten nein und 16 gaben ebenfalls den Stimmzettel nicht ab. Das ist der Gipfel von Arroganz der Ohnmacht, die 4-Prozent Partei will die Wünsche der über 20 Prozent-Partei behindern.

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-zustrombegrenzungsgesetz-1042038

 

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=946

 

Wichtig: Dauernd wird die AfD mit den Nationalsozialisten verglichen, auch im Bundestag. Das ist nicht nur eine massive Ehrverletzung gegen die AfD Politiker und Millionen Wähler, sondern auch eine totale Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen.

 

Auch rein historisch betrachtet ist der Vergleich absurd. Die #AfD bekam bei den Bundestagswahlen im Gründungsjahr 2013 4,7Prozent, die NSPAD nach jahrelangem Bestehen 1928 2,6 Prozent.

 

Als Schweizerin betrachte ich das auch als Ehrverletzung gegen mein Volk, denn die AfD verlangt im ersten Programmpunkt Demokratie mit Volksentscheiden nach unserem Vorbild. Dank dieser hatten wir im Gegensatz zu Deutschland noch nie eine Diktatur. Das wurde 2016 in einer demokratischen Mitgliederparteiversammlung so beschlossen.

 

https://www.afd.de/grundsatzprogramm/

 

 

Friedrich Merz erklärte vollmundig: „Ich werde mit meiner Partei und meiner Bundestagsfraktion in den nächsten Wochen und Monaten und - wenn notwendig - Jahren alles tun, damit die AfD nicht weiter wächst und möglichst bald wieder eine Randerscheinung im politischen Spektrum der Bundesrepublik Deutschland wird.“

 

Wie man darauf reagiert, zeigt das Foto mit meinem Kommentar dazu, der hoffentlich noch viele Leute zum Nachdenken bringt.

 

Inzwischen ist in München ein weiteres Verbrechen begangen worden, diesmal gegen Leute, die alle diffamiert haben, die vor solchen Zuständen warnten. 

 

Natürlich ist Gewalt auch gegen diese keinesfalls zu akzeptieren und ich wünsche allen Verletzten rasche Besserung. 

 

Und herzliches Beileid den Eltern des verstorbenen Kindes. 

 

Man sieht also: Das Stück wird immer mehr zur Tragödie. 

 

 

5. Akt 

 

Das Volk hat gewählt. Logisch und auch demokratisch wäre eine Koalition zwischen CDU und AfD. Stattdessen bricht Merz schon eines seiner Wahlversprechen - keine Schuldenbremse. Die Schuld dafür schiebt er Trump zu - der seine Wahlversprechen hält. Man könne sich auf die USA nicht mehr verlassen, grotesk. Mit dem abgewählten Bundestag will man jetzt noch rasch das Grundgesetz ändern, weil es mit dem neuen nicht geht. Ob es mit dem alten funktioniert, weiss man noch nicht, es gibt in der CDU auch endlich Widerstand. 

 

 

Das Grundgesetz äussert sich nicht dazu, ob ein Bundestag nach den Wahlen das Grundgesetz ändern darf. Man behauptet dann einfach, es ist nicht verboten, also erlaubt. 

 

Trotzdem ist eine solche Missachtung der Wähler ein grober Verstoss gegen das rechtsstaatliche Prinzip von Treu und Glauben. 

 

Am 8. März erschien das Sondierungspapier für die Koalitionsverhandlungen zwischen der CDU und der SPD.  Dieses kann man hier herunterladen:

 

 

https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20250308_Sondierungspapier_CDU_CSU_SPD.pdf

 

 

 

 

12. März 2025 

 

 

Hausodrnung im Bundestag - Gesinnungsprüfung für den Zutritt

 

Zur Erhöhung der Sicherheit in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Hausordnung und nach Beratung im Ältestenrat die Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften geändert und ergänzt. Die Neuregelungen treten am 10. März 2025 in Kraft.

 

Die Hausordnung kann man hier herunterladen:

 

Die Neuregelungen umfassen neben redaktionellen Änderungen oder Anpassungen von Regelungen an die bestehende Praxis insbesondere die Umsetzung von Massnahmen zum Schutz des Parlaments vor extremistischen Einflüssen und Aktionen.

 

Zur Abwehr von Risiken für die Sicherheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden und zur Aufrechterhaltung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages wird sowohl vor der Ausstellung eines Bundestags- bzw. elektronischen Dienstausweises als auch bei Gast- und Besucheranmeldungen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Diese enthält auch eine Gesinnungsprüfung, was GG Art. 3 widerspricht.

 

In der Erklärung zum Datenschutz anlässlich des Antrages zum Betreten des Deutschen Bundestages Anlage 3 heisst es:

 

Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung – Klartext: Übereinstimmung mit den Kartellpartien CDU, SPD und Grüne - liegen insbesondere dann vor, wenn die Personen eine Vereinigung unterstützen oder binnen der letzten vier Jahre unterstützt haben oder deren Mitglieder sind oder waren, welche nach Artikel 21 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Grundgesetzes verfassungswidrig oder nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes verboten ist.

 

Bei der nach Satz 1 Nummer 2 vorzunehmenden Abwägung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Personen eine Organisation unterstützen oder unterstützt haben oder deren Mitglieder sind oder waren, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt ist oder wurde.

 

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner sieht durch willkürliche Einführung von unbestimmten Rechtsbegriffen eine Gefahr für die Unabhängigkeit des Verfassungsorgans Bundestag und äusserte sich dazu auf X:

„Die neuen Regeln für den Zugang zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages und für die Mitarbeiter der Abgeordneten oder der Fraktionen sind ein direkter Angriff auf grundsätzliche Abgeordnetenrechte und die Arbeitsfähigkeit der größten Oppositionsfraktion AfD. Eingeführte und definierte Rechtsbegriffe wie ‚Gefahr‘ werden durch neu eingeführte unbestimmte Begriffe, wie ‚Risiko‘ ersetzt. Dieses lädt zu willkürlichen Entscheidungen ein und ist nicht verhältnismäßig. … Wer künftig willkürlich als unzuverlässig erklärt wird, bekommt auch keinen Zugang zu den IT-Systemen des Bundestages und somit ein faktisches Berufsverbot. Die Auswahl der Mitarbeiter gehört zum freien Mandat jedes Bundestagsabgeordneten, die Auswahl von Fraktionsmitarbeitern ist das Selbstorganisationsrecht der Fraktion, als Teil des Verfassungsorgans des Bundestags.“

 

Die AfD wurde vom Verfassungsschutz schon teilweise als „rechtsextrem“ eingestuft.

 

Wichtig dazu: Der #Verfassungsschutz wird nicht demokratisch von Parlamenten oder dem Volk gewählt, sondern in Bund und Ländern von der Regierung eingesetzt und untersteht dem Innenministerium. Für die Kontrolle des Verfassungschutzes ist das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zuständig. AfD-Kandidaten wurden vom Bundestag regelmässig abgelehnt, obwohl eine Stelle für die AfD vorgesehen ist.

 

Weitere Informationen:

https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/verfassungsschutz/

 

 

 

Fortsetzung folgt

 

Siehe auch folgende Kommentare von Gero Greb

 

 

https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/die-afd-und-die-undemokraten/

 

https://www.europa-konzept.eu/texte-von-gero-greb/chaos-durch-union-1/

 

 

 

 

 

 

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