Menschenrechte und staatliche Gewalt

Text von Regula Heinzelmann

 

Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt, aber die in der EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHKONVENTION EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ sind zu beachten. Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Rechts auf Leben betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

  • jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen
  • jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern
  • einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen

 

 

 

 

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© Regula Heinzelmann