Offener Neujahrsbrief an das Schweizer Parlament

 

Dieser Brief richtet sich an alle im Parlament, die dem Schweizervolk – das ihr Auftraggeber und Souverän ist! - zu Weihnachten gleich zwei Verfassungsbrüche beschert haben.

Nicht nur ich bin empört darüber. Wie man in den Kommentaren zu den betreffenden Zeitungsartikeln im Internet sieht, vertreten auch viele andere Leute die Meinung, dass sich ein Parlament keineswegs so verhalten darf.

 

Erstens: Man verweigert die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, die in BV Artikel 121a festgelegt wurde. Darin steht ausdrücklich: „Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens.“ Diesen Forderungen wurde vorsätzlich nicht entsprochen. Stattdessen beschloss der Nationalrat bei der Schlussabstimmung im Dezember einen Inländervorrang light, der Ausdruck ist so schwammig wie die Absicht, die dahinter steckt. Betreffend „light“ zitiere ich meinen Freund und Mitgestalter dieser Seite Gero Greb: „Wem´s im Hirn zu eng isch, der spricht denglisch.“ Man argumentiert, BV Art. 121 a widerspricht dem Freizügigkeitsabkommen, das auch vom Volk beschlossen wurde. Es ist aber eine grundsätzliche juristische Regel, dass neues Recht älterem vorgeht. Das Stimmvolk hat das Recht, seine Meinung zu ändern!

 

Zweitens: Man verweigert uns die obligatorische Abstimmung über die Ausdehnung der Freizügigkeit auf Kroatien. Im BV Art. 121 a, heisst es klar und deutlich: „Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.“ Und in Absatz 4: „Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.“ Ob es sich nun um einen neuen Vertrag oder eine Erweiterung handelt, spielt keine Rolle. Wir haben schliesslich 2009 auch über die Ausdehnung der Freizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien abgestimmt, also erfordert der neue BV Art. 121 a von 2014 erst recht eine Volksabstimmung. Nur mit einem Volksentscheid für die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien ist das Erfordernis der eigenständigen Regelung der Zuwanderung erfüllt und der Vertrag würde dann auch nicht mehr gegen BV Art. 121 a verstossen.

 

Natürlich kenne ich den Grund für solches Verhalten: Der Druck der EU-Politiker. Wir haben es keineswegs nötig, uns von diesen unter Druck setzen zu lassen. Was glauben Sie denn, warum die so scharf darauf sind, die Schweiz so weit wie möglich zu vereinnahmen? Die EU-Länder haben laut Statistikportal Schulden von 87 Prozent des Bruttoinlandproduktes, insgesamt rund 10 Billionen Euro. Die Schweiz hatte 2014 eine Staatsverschuldung von 34,5 Prozent. Dazu ist die EU keineswegs in der Lage, die wirklichen Probleme dieser Zeit zeitnah zu lösen.

 

Die Schweizer Unternehmen sind Grossinvestoren in der EU. mit mehr als 450 Milliarden Franken, was rund drei Viertel des Schweizer BIP entspricht. In der EU sind 1,1 Millionen Arbeitskräfte bei Unternehmen angestellt, die sich mehrheitlich in Schweizer Besitz befinden. Zum Vergleich: Deutschland mit 80 Millionen Einwohnern hat nur 3,5 Millionen Arbeitsplätze in anderen EU-Staaten. Dazu sind wir auch Kunden der EU. Rund 55 Prozent aller Schweizer Exporte gehen in die EU, knapp 73 Prozent aller Schweizer Importe stammen aus dem EU-Raum.

Fazit: Die Vertretung der Schweiz kann Bedingungen für die Zusammenarbeit mit der EU stellen und die Bevölkerung kann erwarten, dass man es auch tut.

 

Und ist Horizon 2020 einen Verfassungsbruch wert? In der jüngsten Rangliste des Global-Innovation-Indexes (GII) steht die Schweiz im sechsten Jahr in Folge ganz oben. Wir würden das Geld, das wir für Horizon 2020 ausgeben, besser in unsere eigenen innovativen Unternehmen investieren. Für diese ist es nicht einfach, Kredite für den Unternehmensaufbau zu bekommen. Wahrscheinlich würde das für die Schweizer Wirtschaft direkt oder indirekt ebensoviel Gewinn bringen.

 

Als junges Mädchen habe ich mich für das Frauenstimmrecht eingesetzt. Und jetzt im Jahr 2016 üben sich unser Parlament – ja auch Frauen! - unterstützt durch die Regierung mit Salamitaktik in Verfassungsbrüchen und setzt sich über verbindliche Beschlüsse des Volkes hinweg. Man hofft, dass die Bevölkerung die Umgehung der Masseneinwanderungsinitiative und die Zuwanderung aus dem sympathischen Ferienland  Kroatien einfach so akzeptiert. Und was beschliessen Sie wohl als nächstes über den Kopf des Volkes hinweg? Den Beitritt zur EU bzw. das Rahmenabkommen, das faktisch darauf hinausläuft, das würden Sie wohl gern auch ohne Volksabstimmung durchführen?!

 

Das Verhalten einer Mehrheit im Schweizer Parlament ist ein frontaler Angriff gegen die direkte Demokratie! Dagegen brauchen wir energischen Widerstand des Schweizer Stimmvolkes.

 

Deswegen schlage ich vor, dass die SVP, deren Vertreter fast einstimmig gegen die Verfassungsbrüche gestimmt haben, eine Inititiative für die Durchsetzung der direkten Demokratie organisiert mit folgendem Text.

 

Wenn ein Mitglied des Nationalrats, des Ständerats, des Bundesrats oder des Bundesgerichtes gegen die Verfassung oder die Gesetze verstösst oder die Umsetzung von Volksentscheiden hintertreibt, können die Stimmberechtigten mit 50´000 Unterschriften verbindlich seine Entlassung fordern. Die freien Stellen werden dann an die Vertreter derselben Partei übergeben, die auf der Warteliste steht und bei der letzten Wahl am meisten Stimmen bekamen. Dieses Begehren kann gleichzeitig gegen mehrere Mitglieder der betreffenden Institutionen gestellt werden.

 

Und wenn man schon am Unterschriftensammeln ist, kann man gleich eine zweite Initiative einreichen. Beides in der gleichen Initiative zu fordern ist nicht möglich, weil für Initiativtexte die Einheit der Materie verlangt wird.

Die Parteien oder andere, von Schweizer Stimmbürgern gegründete Organisationen, haben das Recht, Sperrkonten für Steuern zu errichten, wenn das Parlament oder die Bundesräte die Verfassung oder die Gesetze verstösst oder die Umsetzung von Volksentscheiden hintertreiben. Diese haben die Pflicht, die eingezahlten Steuern sorgfältig zu verwalten, bis die Verstösse der betreffenden Gremien korrigiert sind. Für Absicht und Fahrlässigkeit haften die Inhaber der Sperrkonten.

 

Diese Initiativen werde ich natürlich tatkräftig unterstützen.

 

Allen Parlamentspersonen, die zu den Verfassungsbrüchen beigetragen haben, wünsche ich zum neuen Jahr, dass Sie es besser machen.

Allen, die verfassungsgemäss und nach dem Auftrag des Stimmvolkes gehandelt haben, wünsche ich viel Erfolg für Ihre Arbeit.

Dem Parlament und der Regierung wünsche ich ganz allgemein ein friedliches und frohes neues Jahr.

 

Mit stimmbürgerlichen Grüssen

Regula Heinzelmann

 

Informationen

Offizielle Seiten

Verhandlungen mit der EU

https://www.eda.admin.ch/dea/de/home/verhandlungen-offene-themen/verhandlungen.html

Horizon 2020 https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/themen/internationale-forschungs--und-innovationszusammenarbeit/forschungsrahmenprogramme-der-europaeischen-union/horizon-2020/h2020/finanzierung.html

 

Wirtschaftstatistik

http://dievolkswirtschaft.ch/de/2015/11/eichler-12-2015/

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/163692/umfrage/staatsverschuldung-in-der-eu-in-prozent-des-bruttoinlandsprodukts/

 

Gero Greb

www.gero-greb.de

 

Titelbild

Lichter in der Dunkelheit, gemalt und fotografiert von Regula Heinzelmann

 

 

 

 

 

 

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