12. Oktober 2024
Mein offener Brief an die CDU und BSW über ihre Intrigen gegen die AfD in Thüringen.
https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/offener-brief-an-cdu-und-bsw/
Einen Lichtblick gibt es in Sachsen. Obwohl dort die CDU stärkste Partei ist, wurde AfD-Politiker André Wendt zum zweiten Vizepräsidenten des Sächsischen Landtags gewählt. Gleich im ersten Wahlgang erhielt der AfD-Abgeordnete 84 Ja-Stimmen, bei 28 Ablehnungen und sieben Enthaltungen. Zum Vergleich: Die Kandidaten von BSW und SPD fielen im ersten Wahlgang durch.
https://afdsachsen.de/herzlichen-glueckwunsch-zum-vizepraesidenten/
28. Juni 2023
Gero Greb und ich gratulieren herzlich zur erfolgreichen Wahl von Robert Sesselmann zum ersten Landrat der AfD.
Dazu gab es viele Kommentare. Besonders besorgniserregend: Vertreter zwangsfinanzierter Medien, Politiker und sogar Minister, die eine demokratische Wahl nicht oder nur zögernd akzeptieren oder diese sogar verurteilen. Aber natürlich gibt es auch positive Meinungen.
Die AfD verlangt echte Demokratie mit Volksentscheiden, das ist der erste Punkt in dem von einem Mitgliederparteitag beschlossenen Grundsatzprogramm und im Wahlprogramm 2021.
Trotzdem soll das Thüringer Landesverwaltungsamt bei Robert Sesselmann, einen sogenannten "Demokratie-Check" durchführen. Es gebe eine Überprüfung von Amtswegen, sagte Thüringens Innenstaatssekretärin Katharina Schenk (SPD) am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur, bei der über das Gespräch nichts zu finden ist. Hintergrund seien Regeln im Thüringer Kommunalwahlgesetz.
Das Amt selber hat auch noch keinen Pressetext darüber publiziert.
https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/tlvwa
Die Regel, auf die sich Katharina Schenk beruft ist folgende § 24 Abs. 4 ThürKWG:
Zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt.
Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Amt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. Der Inhalt dieser schriftlichen Erklärung des Bewerbers wird zusammen mit dem als gültig zugelassenen Wahlvorschlag nach § 18 bekannt gemacht. Das Nähere regelt die Kommunalwahlordnung.
Natürlich kann man eine solche Bestimmung auch auf Landräte anwenden, nur muss natürlich die Überprüfung vor den Wahlen stattfinden.
Dabei stellt sich die Frage, ob eine solche Überprüfung bei anderen Politikern vorgenommen wurde. Der Leiter des zuständigen Landesverwaltungsamtes Frank Roßner war laut Wikipedia vor der Wiedervereinigung Mitglied der SED. Es ist anzunehmen, dass er eine Berichtigung dieser Nachrichten verlangt hätte, wenn das nicht stimmen würde.
https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/tlvwa
https://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Ro%C3%9Fner
Ein weiteres Amtshindernis ist folgendes:
Erklärt das Bundesverfassungsgericht eine Partei für verfassungswidrig (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder stellt es fest, dass eine Partei eine verbotene Ersatzorganisation ist (§ 33 Abs. 2 des Parteiengesetzes), so verlieren die Gemeinderatsmitglieder, Kreistagsmitglieder, Bürgermeister oder Landräte, die dieser Partei zu irgendeiner Zeit zwischen dem Tag der Antragstellung (§ 43 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht) und der Verkündung der Entscheidung angehört haben, mit der Verkündung der Entscheidung ihr Amt (§ 30 ThürKWG).
Das trifft bekanntlich auf die AfD nicht zu.
15. Juni 2022
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat entschieden, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel durch eine im Rahmen einer Pressekonferenz mit dem Präsidenten der Republik Südafrika am 6. Februar 2020 in Pretoria getätigte Äußerung zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen und deren anschließende Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt hat, mehr zum Fall siehe unten.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-053.html
Kommentar Marco Buschmann, immerhin Justizminister auf twitter: „Das @BVerfG entscheidet bei Äußerungen von Kanzlerin #Merkel für Antrag der #AfD. Das ist kein Sieg, sondern ein historisches Eigentor: Denn das widerlegt die AfD in ihrem Grundmythos, der auf dem Schüren von Zweifeln an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland aufbaut.“
Im Gegenteil, dass ein solches Verfahren überhaupt nötig war, bekräftigt die Ansichten der AfD. In einem wirklich demokratischen Staat müsste ein Politiker nach einem solchen Verstoss gegen die Gewaltentrennung zurücktreten.
Im Urteil kommt der Begriff "Gewaltenteilung" nur einmal vor und zwar in folgendem gewundenen Satz, mit dem man kaum etwas anfangen kann: „Akzeptiert man solche Rechtfertigungsgründe, verletzt die Senatsmehrheit die Einschätzungsprärogative, die der Regierung für diesen genuin politischen Bereich aus Gründen der Gewaltenteilung zuzugestehen ist.“
Nächste Diskriminierung in Thüringen: Undemokratischer geht es kaum!
Übrigens versuchen die Altparteien schon wieder die AfD in Thüringen auszutricksen. Diesmal geht es um ein Gesetz über Abstandsvorschriften für Windräder. Die CDU soll nicht mit der AfD dieses Gesetz beschliessen, obwohl die AfD genau zu diesem Zweck im Parlament sitzt.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/thueringen-cdu-afd-107.html
Um die AfD auszugrenzen sind die Linken, Grünen und die CDU sogar zu einem Kompromiss bereit. Das ist zwar als solches nicht verfassungswidrig, in dem Fall aber höchst fragwürdig.
Windräder sind wenig effizient, brauchen viel Graue Energie, töten Vögel und Insekten und verursachen Sondermüll. Und CO2-neutral ist der riesige Materialaufwand sicher nicht.
https://www.europa-konzept.eu/umweltmanagement-statt-co2-abzockerei/windige-klimapolitik/
5. Juni 2022
Die Bundes- und Landtagswahlen in Berlin im September 2021 waren das reine Chaos.
https://www.bz-berlin.de/berlin/berlins-wahlleiterin-kann-wahlpannen-nicht-vollstaendig-aufklaeren
März 2020
Es ist ein Prüfstein für die Politik, wie man mit der Opposition umgeht. Seit 2013 die AfD gegründet wurde, zeigen viele der herrschenden Politiker und Medienvertreter ihr wahres antidemokratisches Gesicht. Jetzt in der Corona-Krise wird der Protest parteiübergreifend. Da bleibt der „herrschenden Klasse“ – eine Elite ist das nicht - nur noch die Arroganz der Ohnmacht.
http://www.europa-konzept.eu/aktuelle-texte/arroganz-der-ohnmacht/
Siehe auch folgenden Text von Gero Greb
http://www.europa-konzept.eu/texte-von-gero-greb/arroganz-der-macht/
Man gründet jetzt schon Allianzen, um die AfD im Wahlkampf für den Bundestag zu diskriminieren.
Von Willkür geprägt waren auch schon einige Wahlen vorher und natürlich im folgenden die Zusammensetzung der Regierungen, siehe folgende Text.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Juni 2020 sagt auch einiges über korrekte Wahlkämpfe aus und demzufolge dürften sich Exekutivpersonen auch nicht in Wahlen einmischen, wie z.B. in Thüringen. Das widerspricht eh der Gewaltentrennung.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-045.html
4. März 2020
Es ist erstaunlich, dass die Abgeordeten der CDU und FDP in Thüringen so hartnäckig bei ihrem Kurs blieben, Bodo Ramelow nicht zu wählen. Das hätte ich nicht erwartet als ich im Oktober den folgenden Text schrie - im Gegenteil eine Koalition zwischen CDU und den LINKEN hielt ich damals für sehr wahrscheinlich.
Demokratisch sind diese Vorgänge deswegen aber noch lange nicht. Die Absicht, die man vorhin beim Fernsehsender Phönix bekundet hat, einen Viertel der Wähler sogar aus der Gesetzgebung herauszuhalten ist so antidemokratisch wie nur möglich.
Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kritisiert das Verhalten von Frau Merkel.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Jürgen_Papier
Man könnte sogar behaupten, dass die faktische Diktatur dadurch zumindest für Thüringen zu einer offiziellen wird. Würde man das ein Jahr lang konsequent durchführen, garniert mit Ökotyrannei, wäre das für viele Wähler lehrreich. Für die Jungen, damit sie sehen, was eine Diktatur ist und für die älteren Leute zur Erinnerung. Die würden dann wohl kaum mehr rot oder grün wählen.
Begriffserklärung im folgenden Text.
http://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/faktische-diktatur
Die AfD-Wähler sollten nun ihre Wirtschaftsmacht ins Spiel bringen, die sie gerade in Thüringen, wo es einen starken Mittelstand gibt, besitzen.
Text vom 28. Oktober 2019
In den fünf östlichen Bundesländern ist die AfD nun die zweitstärkste Kraft, aber die Beteiligung an der Regierung wird ihr von den Politikern der anderen Parteien hartnäckig und grundsätzlich verweigert. Diese nennen sich dann „demokratische Parteien“, obwohl ihr Verhalten total undemokratisch ist.
In Deutschland ist die AfD die einzige Partei, die Demokratie mit Volksentscheiden fordert, und zwar nach Schweizer Vorbild. Das hat die Mehrheit an einem MITGLIEDER-Parteitag beschlossen, darum ist diese massgebend, nicht die Sprüche von einzelnen AfD-Mitgliedern, auf die sich die Medien stürzen.
Bei den Landtagswahlen 2019 hat die AfD in einigen Bundesländern ihr Ergebnis mehr als verdoppelt, auf jeden Fall viel gewonnen. Das ist ein Riesenerfolg für eine Partei, die erst seit gut sechs Jahren besteht. Vor etwa fünf Jahren hat man behauptet, der Erfolg der AfD sei bei den nächsten Wahlen vorbei.
Sachsen |
2014 |
9,7% |
2019 |
27,5% |
Brandenburg |
2014 |
12,2% |
2019 |
22.20% |
Thüringen |
2014 |
10,6% |
2019 |
23.40% |
Posten-Koalitionen, kurz POKO
So können dann die unmöglichsten Koalitionen entstehen, z.B. verhandeln in Sachsen Politiker der CDU, SPD und der Grünen über eine Regierung. Ich nenne das Posten-Koalition, kurz #POKO. In Thüringen wird sogar über eine Koalition von LINKEN und CDU diskutiert.
https://www.zeit.de/news/2019-10/21/cdu-gruene-und-spd-in-sachsen-verhandeln-ueber-koalition
Diese „demokratische“ Praxis, sich gegenseitig Pöstchen zuzuschanzen, hat schon Platon kritisiert.
http://www.europa-konzept.eu/texte-von-regula-heinzelmann/demokratiezerfall/pöstchen-zuschanzen/
Eine Regierungsbeteiligung der AfD wird von den Vertretern der anderen Parteien kategorisch abgelehnt. Diese nennen sich dann auch noch „demokratische Parteien“. Das sollte das Unwort des Jahres werden. Wer ein Viertel der Wähler und die zweitstärkste Partei in allen östlichen Bundesländern auf diese Art diskriminiert, handelt undemokratisch, sogar antidemokratisch.
http://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/neusprech-abc/
Das Koalitionssystem funktioniert in Deutschland offensichtlich nicht mehr.
Deswegen müsste man alle grossen Parteien in die Regierungen integrieren, nach Massgabe des Wahlergebnisses. Auch das gehört zur Demokratie nach Schweizer Vorbild! Das nennt sich Konkordanzsystem. Mit diesem System hatten wir in der Schweiz seit 1959 gute Erfahrungen. Noch demokratischer ist es, wenn alle Parteien des Parlaments auch in der Regierung vertreten sind. In der Schweiz wäre das aber nicht möglich, weil in unserem Parlament viele Parteien sitzen.
https://www.swissinfo.ch/ger/politik/konkordanz/598508
Dem Konkordanzssystem steht vom Grundgesetz aus nichts entgegen, es gibt dort keine Vorschriften über Koalitionen. Das Koalitionssystem wurde durch eine Grundgesetzänderung sondern über eine Übereinkunft unter den Parteien eingeführt!
https://de.wikipedia.org/wiki/Koalitionsregierungen_in_Deutschland
Mobbing: Reaktion der Ohnmacht
Natürlich sind die Vertreter anderer Parteien frustriert über den Erfolg der AfD und ihre eigenen Verluste. Das ist begreiflich, aber es berechtigt noch lange nicht zu Mobbing gegen die AfD. Da aber offensichtlich die sachlichen Argumente fehlen, werden ungeniert Beleidigungen und Verleumdungen verbreitet.
Beleidigungen – auch gegen Vertreter anderer Parteien – werden in Deutschland von Gerichtsurteilen geschützt.
So zum Beispiel die Beleidigung gegen die Grüne Renate Künast.
Das ist natürlich auch keineswegs in Ordnung, zumal es eine Menge sachliche Argumente gegen die Grünen gibt.
http://www.europa-konzept.eu/texte-von-gero-greb/kontraproduktive-grüne-politik/
Zurück zur AfD. Deren Parteileitung versäumt es leider, konsequent gegen Verleumdungen und Beleidigungen durch öffentliche Persönlichkeiten Klage einzureichen. Vielleicht würde man dann doch mal auf einen gerechten Richter treffen, obwohl es mit der Gerechtigkeit in Deutschland schon happerte, lange bevor es die AfD gab, siehe folgenden Bericht.
http://www.europa-konzept.eu/texte-von-gero-greb/gerechtigkeit/
Titelbild
"Brennpunkt Berlin III, gemalt und fotografiert von Regula Heinzelmann