NEIN zum Ruin mit der EU!

 

 

 

Text von Regula Heinzelmann

 

8. Oktober 2025

 

Meine Beitrag zur Vernehmlassung findet man in der PDF Datei oben. 

Das Flugblatt kann man gern ausgedruckt verteilen. 

 

Ein Argument der Befürworter ist, dass die neuen EU Verträge Rechtssicherheit bedeuten würden. Diese gibt es bei der EU aber nicht, schon gar nicht in Bezug auf Finanzen.

 

Seit 2010 verstösst man systematisch gegen den Maastrichter Vertrag, nämlich gegen die Nichtbeistands-Klausel. Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Die Union und andere Mitgliedstaaten haften nicht für die  Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen  Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt  unbeschadet der  gegenseitigen finanziellen  Garantien  für  die gemeinsame  Durchführung  eines  bestimmten  Vorhabens. 

 

Die EU hält sich nicht mal an ihre eigenen Verträge.

Wie kann die Schweiz Rechtssicherheit erwarten?

 

 

Konkursverschleppung der EU

 

Ende 2024 hatte die EU laut Statista gut 14 Billionen Euro Schulden, durchschnittlich 81 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Nach der Schuldenorgie, die Herr Merz noch vor seiner Wahl durch das abgewählte Parlament in Gang setzte dürften der Schuldenberg auf gut 15 oder sogar 16 Billionen Euro anwachsen.

Weitere Zahlen und Fakten:

 

https://www.europa-konzept.eu/politik-neues-europa-pneu/konkursverschleppung-der-eu/

 

Zum Vergleich:

Für das Jahr 2023 wird die staatliche Bruttoschuld der Schweiz – sie entspricht der Summe aus laufenden Verbindlichkeiten sowie kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten zu Nominalwerten – mit 251,3 Mrd. Fr. ausgewiesen. In Relation zum BIP für das Jahr 2023 von 795,3 Mrd. Fr. ergibt sich eine FS-Bruttoschuldenquote von 31,6 Prozent (Verschuldung der EU-Länder 2023 80,8 Prozent).

 

Quelle:

https://themarket.ch/meinung/staatsverschuldung-die-schweiz-im-internationalen-vergleich-ld.11599

 

 

Jährliche Zahlungen an die EU mindestens 350 Millionen

 

Das ist schon Grund genug, gegen einen Vertrag über regelmässige finanzielle Beiträge der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU zu sein. Dafür sind wir nicht verantwortlich, also haben wir dafür auch nicht zu haften. Helfen sollten wir in Notlagen, aber mit Hilfsgütern und direkten Investitionen, nicht mit Geld, über das wir nachher keine Kontrolle mehr haben.

 

Nach dem Abkommen leistet die Schweiz einen finanziellen Beitrag, der in Anhang I festgelegt wird (Artikel 4). (Kommentare zu den Zitaten kursiv)

Der erste finanzieller Beitrag der Schweiz gemäss diesem Abkommen (im Folgenden „erster finanzieller Beitrag“) für den Zeitraum vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2036 („Beitragsperiode“) beläuft sich auf 350´000´000 CHF für jedes Jahr dieses Zeitraums. Vom in Absatz 1 genannten Betrag werden für jedes Jahr der Beitragsperiode 308´000´000 CHF der Zusammenarbeit im Bereich der Kohäsion und 42´000´000 CHF der Zusammenarbeit im Bereich der Migration zugewiesen.

 

Gemäss Artikel 18 dieses Abkommens leistet die Schweiz für den Zeitraum von Ende 2024 bis Ende 2029 eine sogenannte einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung, die den Umfang der Partnerschaft und der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Union in diesem Zeitraum widerspiegelt.

 

Das Wort einmalig ist eine massive Irreführung!

 

Diese einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung beträgt 130´000´000 CHF pro Jahr bis zum Inkrafttreten der anderen Abkommen sowie 350 000 000 CHF pro Jahr für den Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Abkommen und Ende 2029. Für das Jahr, in dem die in Artikel 20 Absatz 2 dieses Abkommens aufgeführten Abkommen in Kraft treten wird die einmalige zusätzliche Verpflichtung pro rata temporis berechnet.

 

Damit nicht genug: Die Schweiz schliesst länderspezifische Abkommen mit Partnerstaaten ab und bereitet gegebenenfalls weitere Unterstützungsmassnahmen vor, die von ihr direkt verwaltet werden oder als Beitrag an entsprechende Finanzierungsinstrumente erfolgen (Artikel 5).

Bei Änderungen in der Mitgliedschaft der Union, die einen Staat mit einem in Kaufkraftstandards gemessenen Pro-Kopf-BNE von weniger als 90 Prozent des Unionsdurchschnitts beim Pro-Kopf-BNE in Kaufkraftstandards betrifft, wird der finanzielle Beitrag der Schweiz ab dem Zeitpunkt, in dem die Änderung in der Mitgliedschaft erfolgt, verhältnismässig angepasst (Artikel 10).

 

Die Verantwortung der Schweiz beschränkt sich auf die Bereitstellung von Mitteln im Rahmen der länderspezifischen Abkommen und weiterer Unterstützungsmassnahmen. Dementsprechend übernimmt die Schweiz keinerlei Haftung gegenüber Dritten (Artikel 9).

 

Für Streitigkeiten wird ein Schiedsgericht zuständig sein (Artikel 16 ff).

 

Wenigstens ist eine Kündigung möglich, das Abkommen tritt sechs Monate nach Eingang ausser Kraft (Artikel 21).

 

Was aber bei der Kündigung eines einzelnen Abkommens passiert ist fraglich.

 

Im Protokoll zum Abkommen über die Freizügigkeit heisst es beispielsweise:

Die bestehenden und künftigen bilateralen Abkommen zwischen der Union und der Schweiz in den Bereichen betreffend den Binnenmarkt, an denen die Schweiz teilnimmt, bilden ein kohärentes Ganzes, das ein Gleichgewicht von Rechten und Pflichten zwischen der Union und der Schweiz gewährleistet.

 

 

Die EU profitiert von der Schweiz

 

Wir Schweizer haben es keineswegs nötig, uns von der EU bedrängen zu lassen. Die EU profitiert so viel von der Schweiz, dass die EU-Politiker sich hüten werden, die Bilateralen Abkommen zu kündigen. Als Rosinenpicker müssen sich die Schweizer erst recht nicht beschimpfen lassen. 

 

Bei Statistiken in denen die EU mit der Schweiz verglichen wird, muss man immer berücksichtigen, dass die EU rund 448 Millionen Einwohner hat, die Schweiz aber nur 8,7 Millionen. So gesehen kommt die Schweiz bei Vergleichen sehr gut weg.

  • Die Euroländer haben Schulden zwischen 18,2 und 165,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP). Die EU-Länder hatten im dritten Quartal 2023 insgesamt Staatsschulden von 13´784,25 Milliarden.
  • In der Schweiz hatte der Bund Ende 2022 Schulden von 120 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Schuldenquote von 15,6 Prozent des BIP. Für den Gesamtstaat (Bund mit Kantonen und Gemeinden) beträgt die Maastricht-Schuldenquote per Ende 2022 27,6 Prozent des BIP.
  • 2022 gingen rund 49,6 Prozent der Schweizer Exporte in Länder der Europäischen Union. Zehn Jahre zuvor lag dieser Wert noch bei 51,3 Prozent.
  • Im Jahr 2022 stammten rund 68,6 Prozent der Schweizer Importe aus der EU.
  • Nach Schweizer Statistik war die EU 2022 berechnet nach Handelsvolumen mit 58 Prozent der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Beim Handelsvolumen der EU macht die Schweiz 6 Prozent aus. Zum Vergleich: China 15 Prozent, USA 16 Prozent.
  • Mit 238 Schweizer Investitionen in Europa liegt die Schweiz auf Platz 7 und gehört damit zu den Top Investoren in Europa (Quelle EY-Organisation).

 

Schweizer Unternehmen haben bis 2016  634.31 Milliarden Euro in der EU investiert und mehr als eine Million Arbeitsplätze geschaffen. Zum Vergleich: Deutschland mit zehnmal mehr Einwohnern hat in anderen EU-Ländern 4,8 Millionen Arbeitsplätze, also hochgerechnet auf die zehnmal höhere Bevölkerung höchstens die Hälfte.

 

Von der EU waren zur gleichen Zeit 756.62 Milliarden Euro in der Schweiz angelegt  – hochgerechnet auf die Bevölkerungszahl also ziemlich wenig - wobei man mit dem investierten Geld in der Schweiz ebenso gute Geschäfte wie die Schweiz in der EU.

 

2017 exportierte die EU für rund 150 Milliarden Euro Waren in die Schweiz, während die Schweiz Waren im Wert von gut 110 Milliarden Euro in die EU lieferte. Die Schweiz war im Jahr 2017 somit das drittwichtigste Exportland für die EU hinter den USA und China.  

 

Die Dienstleistungsexporte der EU in die Schweiz betrugen 2017 gut 123 Milliarden Euro. Dies entsprach einem Anteil von 13.98% an den Gesamtdienstleistungsexporten der EU. Die Schweiz war im Jahr 2017 hinter den USA somit die zweitwichtigste Destination für Dienstleistungsexporte der EU.

 

Die EU bezog für rund 70 Milliarden Euro Dienstleistungen aus der Schweiz. Dies entspricht einem Anteil von gut 10 Prozent an den Gesamtdienstleistungsimporten der EU. Die Schweiz war im Jahr 2017 hinter den USA somit der zweitwichtigste Zulieferer von Dienstleistungen der EU.

 

 

 

Mehr dazu:

 

https://www.europa-konzept.eu/politik-neues-europa-pneu/eu-profitiert-von-der-schweiz/

 

 

Weitere Gründe für ein wuchtiges NEIN gegen die Schweiz-EU Verträge findet man hier:

 

https://www.europa-konzept.eu/politik-neues-europa-pneu/nein-zum-neuen-schweiz-eu-vertrag/

 

 

 

 

 

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