Staatsanwaltschaft - Instrument der Exekutive

 

Text von Gero Greb und Regula Heinzelmann

 

6. März 2026

 

In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft von der Exekutive abhängig.

 

Im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wird folgendes geregelt: Die Staatsanwaltschaft ist in ihren amtlichen Verrichtungen von den Gerichten unabhängig. 147 GVG) Das Recht der Aufsicht und Leitung der Staatsanwaltschaft steht zu:

  • dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
  • der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes
  • dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.

 

Der Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte werden auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, vom Bundespräsidenten ernannt (GVG § 149).

 

Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung diejenigen Beamten- und Angestelltengruppen zu bezeichnen, auf die diese Vorschrift anzuwenden ist. Die Angestellten müssen im öffentlichen Dienst stehen, das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zwei Jahre in den bezeichneten Beamten- oder Angestelltengruppen tätig gewesen sein. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen (GVG § 152).

 

Wenigstens ist die Staatsanwaltschaft ist in ihren amtlichen Verrichtungen von den Gerichten unabhängig (GVG § 150).

 

Einen interessanten Aufsatz zum Thema Vertrauen in die Integrität der Strafrechtspflege und Amtpflichtsverletzung findet man hier.

 

https://kripoz.de/2025/03/31/eine-theorie-der-integritaet-der-strafrechtspflege-die-dekonstruktion-des-vertrauens-der-allgemeinheit-und-der-prozessbeteiligten-in-die-integritaet-der-strafrechtspflege-anlaesslich/

 

 

Amtsverletzungen der Staatsanwälte gibt es immer wieder und zwar nicht zuletzt zulasten der Opposition.

 

 

Ein bekannter Fall ist die Beobachtung von Privatgesprächen in Potsdam durch Correctiv. Die Potsdamer Staatsanwalt behauptet, es gäbe keinen Anfangsverdacht für den Tatbestand der der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a StGB). Dabei beschrieb Correctiv genau, wie man die illegale Überwachung organisiert hatte, siehe folgenden Link. Das ist strafrechtlich gesehen ein klares Geständnis. Der Staatsanwalt hat also Strafvereitelung im Amt begangen (StGB § 258a).

 

https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/correctiv/

 

 

Amtsankläger

 

Wir brauchen in allen Staaten eine unabhängige Kommission, die die Staatsgewalten beaufsichtigt und Rechtsbrüche, Verfassungswidrigkeiten und Menschenrechtsverletzungen korrigiert. Diese sollte aus parteiunabhängigen Persönlichkeiten bestehen und vom Volk direkt gewählt werden.

 

 

 

Entwicklung der Staatsanwaltschaft in Deutschland: Ein rechtsgeschichtlicher Überblick

 

Die Wurzeln unseres heutigen Rechts stammen sowohl vom germanischen wie auch vom römischen Recht ab. Bis zur Gründung des Deutschen Reiches 1871 galt, seit dem 12. Jahrhundert, hauptsächlich das Römische Recht, genauer der Corpus Juris der im Auftrag von Kaiser Justinian I das römische Recht von 1000 Jahren zusammenstellen liess.

 

https://www.leges.uni-koeln.de/lex/corpus-iuris/

 

 

Natürlich wurde dieses römische Recht auch von Griechenland der Wiege der Demokratie befruchtet. Ein ganz wichtiger Unterschied zu unserem heutigen undemokratischen Rechtssystem war der, dass die Bürger selber die Anklage vertraten und nicht ein vom Staat eingesetzter „Staatsanwalt“ und das war vor 2.500 Jahren – da gab es noch eine echte Demokratie – allerdings nur für freie Bürger, Sklaven und Frauen waren ausgenommen.

 

Am 1.Oktober 1879 traten die Reichsjustizgesetze in Kraft, die die Rechtspflege regelten und vereinheitlichten. Zum ersten Mal galt im gesamten Reichsgebiet eine einheitliche Rechtsordnung. Diese Rechtsordnung wurde in der Nazizeit 1937 reformiert und zum Nachteil des Bürgers angewandt – pervertiert. Stellvertretend sei hier nur der Volksgerichtshof unter Freisler genannt und natürlich, um den Faden von der Nazizeit in die heutige zu spannen, der Kommentar des Juristen, Richters und Ministerpräsidenten von Baden Württemberg Filbinger geb. 1913: 

«Erst der Nationalsozialismus schuf die geistigen Voraussetzungen für einen wirksamen Neubau des deutschen Rechts! Das Reichsstrafgesetzbuch (also das von 1879 Anmerkung von GG) ist seiner Abstammung nach ein typisches Kind des 19. Jahrhunderts, und die Ideen jener Zeit haben es entscheidend beeinflusst. Der Gesetzgeber war in erster Linie bemüht, das (nicht nur) liberale Ideal der Rechtssicherheit zu verwirklichen . . . Diesem Zustand wird das neue Strafrecht ein Ende bereiten und eine radikale Änderung des bisher Geltenden bewirken.»

 

Dies heisst anders formuliert:

Ein Glück, dass das liberale Justizwesen durch ein unmenschliches ersetzt wurde!

 

https://www.kas.de/de/web/geschichte-der-cdu/personen/biogramm-detail/-/content/hans-karl-filbinger

 

Der Aufsatz Grundzüge der Strafrechtsgeschichte Vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart – Teil 2 von Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Hamburg enthält folgenden Absatz über das Strafprozessrecht im Dritten Reich:

„Im NS-Strafrechtsdenken stößt man auf Sichtweisen, die die Sicherung des potenziellen Opfers vor Straftaten und den Schutz des potenziellen Täters vor der Strafmacht weitgehend ausblenden. So wurde etwa der Rechtsgutsbegriff 1935 von dem Rechtswissenschaftler Friedrich Schaffstein (1905–2001) als „aufklärerisch-individualistisch […]“ kritisiert.17 Er bestimmte die Strafwürdigkeit stattdessen primär aus der Perspektive der Gemeinschaft, also letztlich mit Bezug zum deutschen Volk. Eine Straftat erschien unter diesem Blickwinkel nicht als Verletzung eines Rechtsguts, sondern mitunter als Verstoß gegen einen Gemeinschaftswert, vor allem aber als Pflichtverletzung.“

 

https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2021_3_1505.pdf

 

Einen Überblick über die allgemeine Rechtsgeschichte in Deutschland bietet folgende Broschüre:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Von_Recht_und_Unrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=5

 

 

Strafprozess nach 1950

 

Dieselben Leute, die ein paar Jahre vorher noch an den Reichsgerichten Unrecht sprachen, taten dies nun im Namen der BRD. Es ist natürlich verständlich, dass man unmöglich aus dem Nichts kompetente Leute rekrutieren konnte. Aber wäre es nicht nötig und auch möglich gewesen, die Reichsgerichtsordnung dem angeblich demokratischen neuen Deutschland anzupassen?

 

Im Aufsatz Entwicklungstendenzen in der deutschen Strafprozessgesetzgebung seit 1950 von Ministerialdirektor a. D. Prof. Dr. Peter Rieß, Bonn liest man darüber folgendes: „Die ab 1950 geltende StPO beruht damit in ihrer Substanz sowie ihren systematischen, dogmatischen und geistesgeschichtlichen Grundlagen und weitgehend auch in ihrem Wortlaut auf der Entstehungszeit der siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts.“ Und weiter: „Bei einem Bestand von 1950 - etwa 500 Paragraphen -wurden bis zum Ende der 15. Legislaturperiode 2005 211 neu gefasst oder (teilweise häufig) geändert, 52 aufgehoben und 183 neu eingefügt.“

 

https://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_10_357.pdf

 

 

Ungerechte Urteile

 

Auch heutzutage werden wieder Menschen bestraft, nur um dem Staat Genugtuung zu verschaffen, es wird in keiner Art und Weise zu Gunsten des Angeklagten ermittelt, sondern nur gegen ihn. Er wird von den Richtern nach derselben Methode „fertig“ gemacht wie seinerzeit vor dem Volksgerichtshof in Berlin. Es wurde ja auch nicht umsonst der Begriff „Staatsgewalt“ übernommen! Schon allein bei der Prozessführung demonstrieren die Herren in Schwarz wer hier brüllt und wer nicht!

 

Solche Urteile gab es diverse während der Coronazeit. Zusammenstellung der Grundrechtsverletzungen seit Januar 2021 in Deutschland, die teilweise sogar vom Bundesverfassungsgericht genehmigt wurden, Urteile im Link. In vielen Ländern waren die Regelungen ähnlich. Das muss endlich Konsequenzen für die Verantwortlichen haben, zumindest Rücktritt und Haftung für die Impfschäden – natürlich zusammen mit den Herstellern.

 

https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-verfassungswidrige-vorschriften/

 

Michael Ballweg sass 9 Monate unschuldig in Stammheim.

Sucharit Bhakdi wurde mittels Kaugummiparagraf „Volksverhetzung“ angeklagt und dann freigesprochen.

 

Und sogar heute noch werden Ärzte verurteilt, die den Leuten halfen, die menschenrechtswidrigen 2 G-Regeln der Coronazeit zu umgehen. Das geht soweit, dass der US-Gesundheitsminister Robert Kennedy eine Clearingstelle für verfolgte deutsche Ärzte eingerichtet hat. Der direkte Zugang zu dieser Plattform ist im deutschen Internet nicht zu finden.

 

https://www.zdfheute.de/politik/ausland/faktencheck-kennedy-gesundheitssystem-deutschland-corona-strafverfahren-100.html

 

https://www.kettner-edelmetalle.de/news/kennedy-attackiert-deutsche-justiz-us-gesundheitsminister-fordert-ende-der-politisch-motivierten-arzte-verfolgung-10-01-2026

 

Sollte sich ein Bürger an den Petitionsausschuss (Land oder Bund) wenden, wird er in den seltensten Fällen ernst genommen, sprich Recht bekommen. Tatsache ist, dass sich die Petitionsausschüsse die Unterlagen von der Behörde (Gericht, Amt) zuschicken lassen, um dann, im Sinne dieser Behörden, zu entscheiden. Das geht dann so weit, dass sogar nachweisbar falsche Behauptungen und/oder Unterstellungen der kritisierten Staatsgewalt vom Petitionsausschuss übernommen werden.

 

Man kann allerdings nicht behaupten, dass alle Richter und Staatsanwälte sich diesem System fügen wie das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. zeigt. Die Webseite ist sehr zu empfehlen:

 

https://netzwerkkrista.de/

 

 

 

 

 

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