Petition an Schweizer Bundesrat betreffend IGV

Die neuen IHR
WHO International Health Regulations.pdf
PDF-Dokument [826.0 KB]

 

Offener Brief an den Schweizer Bundesrat

 

21. August 2025

 

Wir bekommen eine Chance, die Epidemiepläne des Bundesrates bei einem Referendum gegen das revidierte Epidemiengesetz mit einem wuchtigen NEIN abzulehnen.

 

https://www.bag.admin.ch/de/revision-epidemiengesetz

 

Weitere Informationen über den Plan und die Revision des Epidemiengesetzes:

 

https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/pandemieplan-schweiz/

 

 

 

Text von Regula Heinzelmann

 

14. Juli 2025

 

 

übermittel per Mail und als Petition an Bundesrat Parmelin

 

 

Mit grosser Besorgnis, die ich mit vielen Landsleuten teile, habe ich erfahren, dass der Bundesrat bisher noch keinen Widerspruch gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) eingereicht hat. Und das ohne parlamentarische Verhandlung und ohne die Möglichkeit eines Volksentscheides. Und das obwohl eine Petition mit 31000 Unterschriften eingereicht wurde und andere Petitionen sogar den Austritt aus der WHO verlangen.

 

https://vorsparlament.ch/

 

 

Wollen Sie wirklich die Wünsche von all diesen Landsleuten ignorieren und über deren Kopf hinweg handeln?

 

Das Parlament, das die Aufgabe hätte zu verhindern, dass der Bundesrat eigenmächtig internationalen Vorschriften zustimmt, ist erschreckend gleichgültig.

 

Bitte reichen Sie bis am 19. Juli Widerspruch ein und beziehen Sie das Parlament und das Volk in weitere Entscheide betreffend WHO ein.

 

Besonders zu beachten ist der Artikel 4 2 bis der IGV: Die Vertragsstaaten ergreifen Maßnahmen zur Umsetzung der Absätze 1, 1bis und 2 dieses Artikels, einschließlich, soweit angebracht, der Anpassung ihrer innerstaatlichen Gesetzgebungs- und/oder Verwaltungsvorschriften.

 

Da wir nach BV Art. 141 das Recht auf Gesetzesreferenden haben, ist die Zustimmung des Bundesrates ohne Parlamentsbeschluss und Referendumsfrist zu der IGV verfassungswidrig und das Bundesgericht müsste sie als ungültig deklarieren. Das müssten Sie dann als Bundesrat gegenüber der WHO vertreten.

 

Eine weitere Möglichkeit ist auch die Austrittinitiative, die sicher kommen wird und die ich natürlich tatkräftig unterstütze.

 

Ebenso verfassungswidrig ist die Forderung im Anhang 1: Risikokommunikation, einschließlich der Bekämpfung von Fehl- und Desinformation. Das widerspricht der Meinungsfreiheit (BV Art. 16). In der Coronazeit hat man ja erlebt, dass die Leute die gegen die offiziellen Massnahmen, vor allem 2 G protestierten, oft recht hatten.

 

Weitere Argumente und Informationen finden Sie auf meiner Webseite in folgenden Links:

 

https://www.europa-konzept.eu/internationale-politik/problematische-who-pläne/

 

https://www.europa-konzept.eu/internationale-politik/who-symposium-2025/

 

PS. Für die ebenfalls dringend notwendige Aufarbeitung der Corona-Politik stehen Ihnen die seit 2020 gesammelten Informationen in meinem Dossier gerne zur Verfügung.

 

https://www.europa-konzept.eu/corona/

 

 

Der überarbeitete Pandemieplan soll gestatten, die Grundrechte einzuschränken und das revidierte Epidemiengesetz ermöglicht sogar Impfzwang in bestimmten Fällen.

 

Wir brauchen Initiativen für den WHO-Austritt und für Gewährung der Menschenrechte während Pandemien. 

 

https://www.europa-konzept.eu/rechtsstaat-statt-relativierung/pandemieplan-schweiz/

 

 

 

 

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Regula Heinzelmann