Pandemieplan gefährdet Grundrechte

Text von Regula Heinzelmann

 

 

 

Ein neuer Streich unserer Regierung ist die Überarbeitung des Pandemieplans und ein Revisionsplan für das Epidemiengesetz.

 

https://www.bag.admin.ch/de/nationaler-pandemieplan-schweiz

 

 

16. August 2025

 

 

Bitte folgende Petition betreffend Organentnahme unterschreiben:

 

https://citizengo.org/de-ch/lf/16201?dr=24698755::55640f34ea295d2b1f07dbe5bba37102&utm_source=em&utm_medium=e-mail&utm_content=em_link1&utm_campaign=DE_CH-2025-08-12-Local-LF-TPI-16201-Stop_declaring_the_living_dead.02_AA_L_Retargeting&mkt_tok=OTA3LU9EWS0wNTEAAAGcS4YmqUs6uPo7tndbo0TPfsDyuqsBm6Vfhci7a9a6gLZJ1iZGCjJO45ZPvhADmQbDtS92iqegRgMPnYACyReNjAml13Jqfabk_wNpaswr0R_LOMaL95nF

 

 

 

 

Schon 2020 zeigte sich, dass in Ländern, die die Grundrechte respektierten, die Situation nicht schlechter war als in solchen, in denen Einschränkungen verordnet wurden.

 

https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-comparison-internationally/

 

 

 

Zitate aus dem Pandemiplan, Kommentare kursiv, Hervorhebungen von mir

 

Operative Aspekte: Der Pandemieplan setzt sich aus strategischen Planungsgrundsätzen, Modulen zur Überwachung, Prävention und Bewältigung einer Pandemie sowie Querschnittsthemen zusammen. Diese sind bei allen Aktivitäten der Pandemiebewältigung sicherzustellen. Praktische Hilfestellungen wie Checklisten erleichtern die Anwendung des Pandemieplans. Die beteiligten Akteure haben ihre Zuständigkeiten in der Vorbereitung und Bewältigung einer Pandemie mitverfasst und wurden zum Pandemieplan konsultiert. Dieses Vorgehen trägt dazu bei, den Pandemieplan breit abzustützen und dadurch Konsens und Verbindlichkeit zu erhöhen.

 

Grundlagen: Eine erprobte Systematik von Interventionen auf verschiedenen Ebenen ermöglicht es, Pandemien angemessen zu verhindern oder zu bewältigen. Voraussetzung, um die Massnahmen zielgruppengerecht auszugestalten, ist eine Analyse der körperlichen, psychischen und sozialen Vulnerabilitätsfaktoren.

 

Strategische Aspekte: Massnahmen können einen Eingriff in die von der Verfassung geschützten Grundrechte darstellen.

Sie müssen deshalb dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit genügen.

 

Verhältnismässigkeit ist ein schwammiger Begriff. Die Massnahmen während der Coronazeit waren es bekanntlich nicht.

 

Die Grundrechte sind nicht nur für gute Zeiten da, sondern besonders wichtig, wenn es Probleme gibt. Einschränkungen muss man nicht akzeptieren!

Dazu ein Zitat von Max Imboden 1915 bis 1969, Schweizer Professor für Staatsrecht und Nationalrat, Staat und Recht, Verlag Helbling & Lichtenhahn, 1971, Seite 254:

Man kann ein vom Verfassungsrichter sanktioniertes (verfassungswidriges) Gesetz nicht anwenden, „ohne durch jeden Anwendungsakt erneut unmittelbar gegen die Verfassung zu verstossen.“ Dieser Einsicht, so Imboden, „konnten sich selbst die grossen historischen Gegner der amerikanischen Verfassungsgerichtsbarkeit nicht verschliessen.“ Fazit: Das gilt weltweit, also auch in der Schweiz.

 

Der folgende Absatz würde zeigen, wie wichtig Grundrechte sind und widerspricht dem vorhergehenden:

 

Risiken und Herausforderungen: Die gesellschaftliche Akzeptanz von Massnahmen ist eine Voraussetzung für eine wirksame Pandemieprävention. Werden infizierte oder erkrankte Personen oder vulnerable Personengruppen stigmatisiert und diskriminiert untergräbt dies die Prävention. Wer Nachteile befürchtet, ist weniger willens oder fähig, sich auf den Krankheitserreger testen zu lassen und spezifische Schutzmassnahmen zu ergreifen.

 

 

Dieser Pandemieplan beruht auf den fragwürdigen Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO.

 

https://www.pandemieplan.admin.ch/de/grundlagen-globaler-kontext

 

Informationen und Originaldokumente hier:

 

https://www.europa-konzept.eu/internationale-politik/problematische-who-pläne/

 

Als Dokument über den Pandemieplan sind nur die Ergebnisse der Umfrage erhältlich, siehe oben.

 

Im Plan ist viel von Ethik die Rede  - Alarmstufe Rot.

Dieser einst sehr positive Ausdruck ist heute eine der am meisten missbrauchten Orwell-Vokabeln, darin macht unser Bundesrat keine Ausnahme.

 

https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/neusprech-abc/

 

 

Wirtschaftliche und psychologische Schäden der Pandemiemassnahmen

 

Leider haben viele Leute gern die Verantwortung für ihre Gesundheit an den Staat delegiert. Es ist zu hoffen, dass sie aus der Coronakrise etwas gelernt haben. Das darf sich nicht wiederholen.

 

Die Corona-Massnahmen hatten enormen wirtschaftlichen Schaden zur Folge, allein in Deutschland nach Einschätzung von Wirtschaftsinstituten etwa 300 Milliarden Euro. Auch dieser Aspekt gehört zur Aufarbeitung. Wirtschaftskrisen können gesundheitliche Schäden zur Folge haben, Informationen unter folgendem Link.

 

https://www.europa-konzept.eu/internationale-politik/corona-ruinöse-hypochondrie/

 

 

Die sehr gefährliche Mischung von Vereinzelung und globalistischer Technik gab es zwar schon vorher, aber während der Coronazeit wurde diese Tendenz stark gefördert.

 

https://www.europa-konzept.eu/aktuelle-texte/das-einzelzimmer-programm/

 

 

Umweltfreundlich war die Verwendung von Masken und Testmaterial auch nicht gerade.

Dabei machte übrigens China ein grosses Geschäft.

 

https://www.europa-konzept.eu/umweltmanagement-statt-co2-abzockerei/corona-abfall/

 

 

 

 

Nein zum neuen Epidemiegesetz

 

Wir bekommen eine Chance, die Epidemiepläne des Bundesrates bei einem Referendum mit einem wuchtigen NEIN abzulehnen.

 

https://www.bag.admin.ch/de/revision-epidemiengesetz

 

 

Eine neue Revision des Epidemiegesetzes ist vorgesehen. Dabei behauptet der Bundesrat folgendes: Die Schweiz hat die Covid-19-Pandemie verhältnismässig gut gemeistert. Das ad-hoc geschaffene Covid-19-Gesetz hat dabei geholfen. Es wurde in drei Volksabstimmungen jeweils deutlich angenommen. Wo sinnvoll, werden Regelungen aus dem Covid-19-Gesetz nun in das revidierte EpG übernommen.“

 

Und weiter: “Gleichzeitig werden im revidierten EpG aber auch die Bedenken einiger Akteure in der Vernehmlassung bezüglich des grossen Handlungsspielraums des Bundesrates berücksichtigt: So muss der Bundesrat zum Beispiel neu das Parlament und die Kantone anhören, bevor er eine besondere Lage ausruft. Bei der Covid-19-Bewältigung hatte sich dies bewährt, war aber gesetzlich noch nicht geregelt.“ Dabei wird aber zwischen besondere und ausserordentlicher Lage unterschieden: „Eine «ausserordentliche Lage» bezeichnet die Situation, in der eine ausserordentliche Gefährdung der öffentlichen Gesundheit besteht und Massnahmen erforderlich sind, für die das EpG keine Grundlage enthält. Es handelt sich um eine spezialgesetzliche Notrechtsbestimmung, welche die Notverordnungskompetenz des Bundesrates nach Artikel 185 Absatz 3 BV konkretisiert.“

 

 

 

Gesetzesartikel Kommentare kursiv

 

Art. 6 Besondere Lage: Grundsätze

Eine besondere Lage liegt vor, wenn:

  • der Ausbruch oder die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit durch die ordentlichen Vollzugsorgane nicht genügend verhütet und bekämpft werden kann und
  • eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit besteht, oder schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft oder auf andere Le-bensbereiche bestehen
  • die Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgestellt hat, dass eine gesund-heitliche Notlage von internationaler Tragweite besteht und durch diese in der Schweiz eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht.

 

Der Bundesrat hat über den Kopf des Parlamentes und des Volkes hinweg die neuen Gesundheitsvorschriften der WHO akzeptiert. Mehr dazu:

https://www.europa-konzept.eu/internationale-politik/who-ihr-petition/

 

 

Art. 7 Ausserordentliche Lage

Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit anordnen – ohne das Parlament oder die Kantone zu befragen.

 

Artikel 7d Absätze 2 und 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) ist auf Verordnungen des Bundesrates anwendbar. Demnach tritt die Verordnung sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten ausser Kraft,

  • wenn der Bundesrat bis dahin der Bundesversammlung keinen Entwurf unterbreitet für einer gesetzliche Grundlage für den Inhalt der Verordnung oder einer Verordnung der Bundesversammlung gemäss Artikel 173 der Bundesverfassung, welche die Verordnung des Bundesrates ersetzt
  • nach der Ablehnung des Entwurfes durch die Bundesversammlung oder wenn die gesetzliche Grundlage oder die sie ersetzende Verordnung der Bundesversammlung in Kraft tritt.

 

Der Bundesrat sollte grundsätzlich keine Entscheidungen ohne Parlament und Kantone treffen dürfen, vor allem nicht in gefährlichen Situationen, deren Definition übrigens verschwommen ist.

Wie man erlebt hat können sechs Monate Massnahmen schon ordentlich Schaden anrichten.

 

Art. 11

Das BAG sorgt für die Überwachung, einschliesslich der Früherkennung, von übertragbaren Krankheiten. Es betreibt in Zusammenarbeit mit weiteren Bundesstellen und den zuständigen kantonalen Stellen Systeme zur Überwachung von übertragbaren Krankheiten und des Verbrauchs antimikrobieller Substanzen. Es sorgt für die Gewährleistung der Koordi-nation mit internationalen Systemen.

 

Dafür ist dann wohl die E-ID ein nützliches Werkzeug. Ein weiterer Grund für ein wuchtiges NEIN am 28. September.

https://www.europa-konzept.eu/geben-sie-gedankenfreiheit-schiller/nein-zur-e-id-schweiz/

 

 

Achtung Impfzwang droht

 

Artikel 6 c: Der Bundesrat kann Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, besonders exponierten Personen und Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären. Natürlich sollen Impfungen auch gefördert werden.

 

Impfpflicht ist menschenrechtswidrig.

Auch wenn das Volk dieses Epidemiengesetz annimmt, was man nach demokratischem Prinzip akzeptieren muss, kann man Einzelpersonen nicht die Freiheit nehmen, zu entscheiden, ob sie sich impfen oder sonstwie behandeln lassen oder nicht. Die schlechten Erfahrungen mit der Corona-Impfung haben deutlich gezeigt, welche verheerenden Folgen direkter oder indirekter Impfzwang haben kann. Besonders gefährdet dürften Kinder oder alte Leute in Alters- oder Pflegeheimen sein, die sich gegen den Impfzwang kaum wehren können!

 

Mehr in folgenden Texten:

 

https://www.europa-konzept.eu/corona/argumente-gegen-die-impfpflicht/

 

https://www.europa-konzept.eu/corona/argumente-gegen-die-impfpflicht-ii/

 

 

Beschränkung der Ein- und Ausreise

 

Art. 41

Der Bundesrat erlässt Vorschriften über den internationalen Personenverkehr, die verhindern, dass übertragbare Krankheiten sich grenzüberschreitend ausbreiten. Er berücksichtigt dabei die Situation der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie der Einwohnerinnen und Einwohner, die eine berufliche, familiäre oder andere besondere persönliche Bindung zum Grenzgebiet haben.

Er kann bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit die Ein- oder Ausreise einschränken.

Er kann die Einreise von Personen aus einem Risikogebiet nur dann untersagen, wenn dies unbedingt erforderlich ist, um die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit zu verhindern.

Das BAG kann einer Person, die krank, krankheitsverdächtig, angesteckt oder ansteckungsverdächtig ist oder Krankheitserreger ausscheidet, die Ausreise vorübergehend verweigern, wenn die Verhinderung der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit dies erfordert.

 

Diese Beschränkung führte während der Coronazeit zu absurden Situationen. Man konnte Angehörige und Lebensgefährten im Ausland wochenlang nicht treffen. Solche Situationen müssen unbedingt verhindert werden.

 

https://www.europa-konzept.eu/corona/corona-grenzöffnung-für-freunde/

 

Fazit

 

Das Wort Eigenverantwortung scheinen die Politiker nicht zu kennen. Jeder kann Abstand halten und sich die Hände waschen. Wer zu einer Risikogruppe gehört, muss sich auch selber besonders schützen. Viele Leute haben leider während der Coronazeit die Verantwortung für ihre Gesundheit gern dem Staat überlassen. Es ist zu hoffen, dass sie daraus etwas gelernt haben und staatliche Eingriffe, die die Grundrechte verletzen, nicht mehr akzeptieren.

 

 

Für Aktionen kann man gern die Informationen in meinem Corona Dossier über Menschenrechtsverletzungen und Impfschäden benützen.

 

https://www.europa-konzept.eu/corona/

 

 

 

 

 

 

 

 

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